Paypal fordert Rücksendung einer Fälschung - was nun?

    • Paypal fordert Rücksendung einer Fälschung - was nun?

      Der gekaufte Artikel hat sich als Fälschung entpuppt, dies teilte ich Paypal auch mit, als ich den Streitfall eröffnete.
      Heute bekomme ich eine Mail von Paypal, in der ich aufgefordert werde, die Fälschung in die USA zurückzuschicken!
      Obwohl das Ding eine vom Fachhandel bestätigte Fälschung ist!

      Der Versand wäre schweineteuer, weil nicht einfach versicherter Versand ausreicht, es muß der Versand sein, der von Anfang an die Adresse des Empfängers mit anzeigt - sonst ist der Nachweis für Paypal nicht ausreichend (könnt ja auch meiner Oma n paar Socken schicken und bei Paypal behaupten, das wär die Rücksendung) und man hat gar nichts mehr: weder Ware noch Geld.
      Schicke ich das zurück, dann ist der Artikel weg und die Zahlung von Paypal (abzügl. deren Selbstbehalt) wird von den Versandkosten aufgefressen.


      Ich finde das auch nicht unbedenklich, das ich eine Fälschung zurückschicken soll, das trägt nur dazu bei, das das Ding demnächst wieder bei ebay auftaucht! X(


      Kann ich von Paypal eine andere Art der Behandlung meines Falls fordern?
      Es gibt Fälle, da wurde ein Nachweis von einem autorisierten Händler gefordert und wenn der vorlag, gab es das Geld zurück.
      Wenn das mit Paypal nix wird, kann ich den Betrag über die Kreditkarte zurückfordern?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Oder mit der Fälschung leben. In deinem Fall wird das was zu am Ende raus bekommst von den Versandkosten gefressen. Da Paypal vorgibt was Sache ist sehe ich da Schwarz. Zwangläufig würde ich doch mit der Fälschung leben.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • RE: Paypal fordert Rücksendung einer Fälschung - was nun?

      Ich finde das auch nicht unbedenklich, das ich eine Fälschung zurückschicken soll, das trägt nur dazu bei, das das Ding demnächst wieder bei ebay auftaucht!

      Das ist das kleinere Problem, aber wenn du weisst das es sich um eine Markenfälschung handelt wäre dies der Export einer Markenfälschung - könnet im Extremfall nach hinten losgehen. Ist aber PP egal.

      Es gibt Fälle, da wurde ein Nachweis von einem autorisierten Händler gefordert und wenn der vorlag, gab es das Geld zurück.

      Da die Fristen bei PP sehr kurz sind, ist eine andere Vorgangsweise wie die eingeschlagene (Bestätigung durch Fachhandel) kaum mehr möglich. Anzeige mit Beschlagnahme der Ware oder Einsendung an den Markeninhaber mit Vernichtungsbesscheinigung wäre zielführender - damit kann man zumindest die Rücksendekosten sparen.

      (abzügl. deren Selbstbehalt)

      Selbstbehalt i.d. Sinne gibt es keinen.

      Das Problem ist, das der Verkäufer einfach die Annahme der Retoursendung verweigert, seine Adresse nicht stimmt,.... wie gesagt muß nicht nur der VERSAND sondern auch die ZUSTELLUNG belegt werden.

      Wenn das mit PayPal nix wird, kann ich den Betrag über die Kreditkarte zurückfordern?

      Im Prinzip ja.
      Probleme bei der ebay-Kreditkarte sind allerdings vorprogrammiert. Es gab Fälle da musste erst ein Anwalt die Commerzbank dazu "überreden"...
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Ich mach mich mit Sicherheit nicht strafbar, nur weil Paypal meint, ich sollte das tun. Ich weiß zwar nicht, OB ich mich damit strafbar machen würde, hab aber auch keine Lust, es herauszufinden...

      Den Nachweis eines autorisierten Händlers kann ich sofort vorlegen, aber daran hat PP offenbar kein Interesse. Die kommen mir ja mit absurden Forderungen wie "Schicken Sie das Fake mal schön zurück, damit der Verkäufer es nochmal verkaufen kann!"

      Wenn es keinen Selbstbehalt gibt (ich meine diese 25.- EUR), wieso steht dann in der Mail:
      "Wir können Ihnen nicht den vollen Betrag zurückerstatten, da der Rückzahlungsbetrag auf unserem Käuferschutzprogramm basiert"

      Eine Anzeige ist witzlos, der Vk sitzt in den USA!
      Darüber hinaus kostet das Postpaket 35.- EUR und damit hab ich dann am Ende vll noch 10 EUR wiederbekommen - nee, Danke.
      Ich denk gar nicht daran, das Teil zurückzuschicken... Auch nicht optimal, aber immer noch besser als ne Rückzahlung von ein paar Euro, die nichtmal gewährleistet ist. Wenn der Versand nicht genau so ist, wie Paypal das will, kriegt man keine Kohle.

      Wieso sind Probleme bei der Kreditkarte vorprogrammiert? Was für Fälle? Kann man die evtl. online nachlesen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Wenn es keinen Selbstbehalt gibt (ich meine diese 25.- EUR), wieso steht dann in der Mail:"Wir können Ihnen nicht den vollen Betrag zurückerstatten, da der Rückzahlungsbetrag auf unserem Käuferschutzprogramm basiert"


      Weil der Artikel (aus mir unbekannten Gründen) offensichtlich NICHT für den Käuferschutz qualifiziert ist. Auch wenn in der Auktion "KS in unbegrenzter Höhe" versprochen wird, bedeutet dies noch lange nicht, das der Artikel nicht gegen irgendeine Bestimmung der PP-AGB verstößt!! In so einem Fall wird der KS-Antrag wie ein Kauf ausserhalb ebay's gehandhabt und dabei gibt es nur soviel zurück wie PP am PP-Account des Verkäufers vorfindet (PP-AGB Punkt 13.2)

      Wieso sind Probleme bei der Kreditkarte vorprogrammiert? Was für Fälle? Kann man die evtl. online nachlesen?


      Da im ebay-Forum Beitrag welche länger als 30 Tage nicht bepostet werden automatisch verschwinden, habe ich keinen Link.
      Nur soviel: bereits vor 2 Jahren tauchten erste Fälle auf wo Kreditkartenunternehmen bzw. Banken die Stornierung einer KK-Zahlung verweigerten, mit der BEgründung, man solle sich in dem Fall an PP wenden. Eine KK-Firma gab als Auskunft, das PP nicht mehr denStatus eines "Merchant" habe sondern den einer "Verrechnungsstelle" .
      Einige Fälle bezogen sich ausdrücklich auf die Kombination PayPal-Mastercard-Commerzbank.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Eine Artikelnummer oder besser ein Link zur Auktion wäre sehr hilfreich!

      Hast Du bereits den Verkäufer selber auf das Problem aufmerksam gemacht ? Wie hat er reagiert wenn ja ?

      Ruf bei PP an und schildere das Problem, frage dann wie die Sachlage ist.

      Setzt dich evt. mit dem Hersteller der Originalware in Verbindung und sage dies auch dem Verkäufer (vorher). Eventuell erstattet er dir die Kosten ohne großes Drumherum, da er den Problemen aus dem Wege gehen will. Melde gleichzeitig ein "Problem" bei eBay falls noch nicht geschehen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Biguhu und ich fragen uns schon die ganze Zeit um welchen Artikel es sich handelt. Ob ein Link zur Auktion verfügbar ist. Bis jetzt wurde alles ignoriert und bekamen keine Antwort.

      Ich mache es so wie es biguhu zu machen scheint und ignoriere nun einfach diesen Threat.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>