Garantie bei Marketplace-Verkäufer

    • Garantie bei Marketplace-Verkäufer

      Hallo!
      weis das jemand?
      oder unterscheiden sie die Garantiebedieungen,da es sich ja in vielen Fällen über Gebrauchtware handelt,das ganze aber trotzdem über Amazon eingezogen wird,wer ist dann sollte sich ein Garantiefall ereignen mein Ansprechpartner,und wer garantiert mir was?
    • RE: hat man eigentlich bei einem Marketplaceverkäufer die selbe Garantie wie bei Amazon?

      Der Ansprechpartner ist der Garantiegeber und das ist fast immer der Hersteller. Garantie ist eine freiwillige Leistung!

      Bitte hier auch nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Bei gewerblichen Verkäufern ist die Gewährleistung per Gesetz auf zwei Jahre festgesetzt und kann bei Gebrauchtware vertraglich auf ein Jahr reduziert werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Sandman77
      nein Garantie ist nicht freiwillig,sondern gesetzlich mindestens 1 Jahr vorgescrheiben erst dann tritt der Gewährleistungsfall in Kraft,erst dann ist es "freiwillig",wenn man es so sehen will!


      Ich will hoffen, daß du nicht aus Deutschland kommst und ich dies bei meiner Antwort nicht bedacht habe. Ansonsten frage ich mich, woher du diesen Unsinn hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • in der ganzen Eu gelten die selben Garantie Gewährleistungsbestimmungen!
      wurde schlieslich von denen auch eingeführt,wäre die Garantie freiwillig,so wie du schreibst,hätte ja niemand Garantie,selbst dann nicht,wenn er etwas neues kauft!
      da aber jeder Garantie hat,habe ich von freiwillig noch nie etwas gehört !
      vielleicht meintest du etwas anderes?
    • RE: hat man eigentlich bei einem Marketplaceverkäufer die selbe Garantie wie bei Amazon?

      schau mal hier:

      Klick !

      Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

      * Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

      * Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

      Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bighuhu hat sich wohl selbst verschrieben,der wikipedia text,bestätigt das was ich bereits sagte,die Gewährleistingsfrage ist freiwillig,Nachdem die Garantie abgelaufen ist,tritt der Gewährleisrtungsfall in Kraft,nicht aber die Garantie selber,die ist gesetzlich ein Jahr!,sonst hätte ja kein Produkt das man im Laden oder Online kauft ,überhaupt eine Garantie!
      das ganze ist eine sehr komplexe bis berdire Thematik!
      es heist z,b im Gewährleistungsfall,das der Käufer,dann gegenüber dem Händler beweisen muß,bei einem Defekt,nachdem die Garantie abgelauifen ist,das der Defekt schon von Anfang an bestand,dies ist jedoch gar nicht möglich ,ohne Sachverständiger,den man gleich nach Kauf zu Rate gezogen hätte,was sowiso niemand macht,wäre das Gerät,gleich am Anfang defekt gewesen ,.hätte man ja sofort reklamiert,und nicht erst dann wenn die einjährige Garantie nach einem Jahr abgelaufen ist!
      man kann ,das was das Gesetz fordert,das der Defekt schon von Anfang an bestünde gar nicht beweisen,um die Gewährleistung dann überhaupt nutzen zu können,ein Recht sonderbares Gesetz wie ich finde!
    • @Sandman

      Wenn dir der von engelchen zitierte Text nicht ausreicht, empfehle ich einen Blick ins BGB, zB §434 und 476. Um korrekt zu sein, dürften wir hier auch gar nicht mehr von Gewährleistung sprechen, sondern von Sachmängelhaftung, wie es seit der Schuldrechtsreform von 2002 heißt.

      Um diese etwas absurde Diskussion abzukürzen, bin ich so frei dich auf eine Aussage festzunageln:

      nicht aber die Garantie selber,die ist gesetzlich ein Jahr!


      Könntest du bitte den § im BGB nennen, der Garantie gesetzlich verpflichtend macht.

      Ich weiß immer noch nicht von welchem Land du sprichst, aber vielleicht solltest du die Bedingungen deines Heimatlandes nicht auf die deutschen Gesetzte übertragen. Gerade was die Begrifflichkeit angeht, kann da schnell etwas durcheinander geraten.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.