Haftung bei Paketannahme des Nachbarn

    • Haftung bei Paketannahme des Nachbarn

      Hallo!
      möchte mal ein heieses Diskusionseisen hier anschneiden!
      bei uns,pasiert es oft,wenn ich nicht da bin,´läst es der Nachbar entweder von meiner Tante,oma,oder eben Nachbar unterschreiben;Vollmacht dazu habe ich zwar keine erteilt,bei der Österreichischen Post scheint das aber egal zu sein geht scho,wo kein Kläger da kein Richter,frage mich nur,was pasiert,wenn ich dann den Fall reklamieren muß,und die Unterschrift gefläscht ist,die Hotline wollte sich dazu nicht äusern,es hies dann nur,das sei nicht in Ordnung,man würde qusi den Zusteller dafür zur Rechenschaft ziehen,alles andere überlassen sie dann uns!
      wie wird sowas,bis auf die Unterschriften Fälschung,bei den deutschen Versender geregelt,wenn ich die Ware,entweder gar nicht annhemen hätte wollen,oder es eben dann zu Reklamtionsgründen käme,im nachhinein?
      jezt bin ich gespannt,auf die Rückmeldungen!
    • RE: wer haftet,wenn der Nachbar ein Paket unterschreibt und es dann zu Problemen kommt?

      erstmal habe ich das gefunden:

      AGB der Deutschen Post AG-Frachtdienst Inland

      § 4 (4) . Bei Post-Paketen und Express-Warensendungen zählen hierzu auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung "Eigenhändig" werden außer dem Empfänger nur einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt


      ...evt. steht sowas auch in der Ösi-AGB.....(die darfst Du aber bitte selber studieren)

      Meines Erachtens nach muss der Zusteller dann eine Karte in den Briefkasten des eigentlichen Empfängers schmeißen, dieser sollte es dann bald bei dem Nachbarn abholen. Hier steht ja auch der Name des Nachbarn drauf, der zumindest hier in Deutschland auch vom Scanner erfasst wird....

      Ich meine, dass derjenige, der das Paket annimmt auch mit seiner Unterschrift bei Annahme die Haftung übernimmt, also es zumindest sicher in seiner Wohnung aufbewahren muss, bis der Empfänger es bei ihm abholt. Wenn er es einfach vor die Tür legt, hat er Schuld, da er davon ausgehen muss, dass es dort weg kommt.

      Wenn der nette Nachbar damit nicht einverstanden ist, das Paket oder die Sendung so lange zu lagern, bis der Empfänger es tatsächlich in Empfang nimmt, dann hat er seinerseits die Möglichkeit, den Empfang abzulehnen.

      Wenn der Empfänger es nicht abholt (evt. hat der Versender keine Karte in den Kasten gesteckt), dann mal schnell klingeln oder einen Zettel an die Türe machen. Die Sendung in den Schrank stellen und abwarten....[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_c_004.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger