Payal Käufe - Waren nicht gegen Verlust versichert?

    • Payal Käufe - Waren nicht gegen Verlust versichert?

      Hallo!
      eine kurze Frage,wie man immer wieder liest und fesstellt,beteurt zwar die PP Hotline,das alle PP Käufe abgesichert seinen,wir wissen aber,das das nicht stimmt,eine Dame sagte mal bei PP,am Phone,viele Leute wissen nicht das unser Käuferschutz auserhalb Ebay nur bis Maximal 1000€ geht und nicht mehr,das das aber nicht stimmt,habe ich selbst schon erfahren,dort hies es dann zum Abschluss der Beschwerde,wenn die Artikel defekt ankamen,das die Versicherung,nur für den Erhalt der Ware,nicht aber für dessen Zustand gelte!

      was heist das im Detail,wenn ich den Erhalt,trotz normalen Waren verkauf,auserhalb Ebays nicht bestätigen kann,z,b wenn der Käufer unversicherten Versand ohne Rückschein will,würde dann PP auch abblocken,und sagen auserhalb Ebays ist nix versichert,jeder behauptet da was anderes,und die Hotline,spielt scheinheilig die falsche Geige dazu,so meine Erfahrungen (Leider)

      wie würde es sich umgkehrt verhalten,wenn ich bei normalen Waren,den Versand bestätigen kann,das Paket,aber auf dem Postweg verloren geht,würde in so einem Fall,sovwohl bei normalen Waren,als auch auserhalb Ebays,PP überhaupt keinen Ersatz leisten,und das ganze dem Postunternehmen in die Schuhe schieben?
      ich bin mir jetz schon sicher,das wir hier Fälle,die ich geschildert habe,aller Szenarien geschildert bekommen,denke das alles möglich ist,bei denen,und das ganze immer Individull fallbezogen entschiedne wird :)
    • RE: sind Payal Käufe "normale Waren",auch nicht gegen Verlust,versichert?

      Meines Erachtens nach ist die Voraussetzung für einen Käuferschutz durch PP ein "Versicherter Versand" !

      Zu Onlinekäufen ausserhalb eBay dies:

      13.2. Sonstige Online-Käufe. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay gekauft haben, mit PayPal gezahlt haben, den Artikel entweder nicht erhalten haben oder der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht und Sie keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen konnten, kann sich PayPal darum bemühen, vom Verkäufer den gezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte PayPal den geltend gemachten Anspruch des Käufers für berechtigt halten, bucht PayPal vom Verkäufer den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das Konto des Verkäufers in diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Weist das Konto des Verkäufers kein Guthaben auf, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.


      Für alles weitere empfehle ich dir, die AGB von PP mal selber durchzulesen :D

      klick !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nein nein besser nicht,ich halts nicht mehr aus,lese dann lieber gar nix,und gehe in den Wald spazieren:)

      also hatte mal einen Fall nach Hongkong,ein Gerät verschickt kam mit Transportschaden an,normale Waren mit Paypal bezhalt,und der Antrag wurde,dem Käufer,mit Begründung,wir versichern den Erhalt,nicht aber den Zustand der Ware abgeschmettert,glaub bis auf weiteres immer noch,das beim nternationalen Handel nicht die gleichen Rechte gelten wie innereuropäisch,noch vor kurzem,geisterte durch die Presse,das nun endlich PP Auktionen auserhalb Europas "abgesichert seinen",war es Anfang 2000$ heist es jetz unbegrenzt ,nur schon wenn ich mir die Zahl unbegrenzt Versuche vozustellen,weis ich das die Grenzen,im System,doch viel enger gezogen sind!
    • weil der Käufer behaupten könnte,wenn der Verkäufer den Versand nicht mehr nachweise kann,das er es gar nicht geschickt hat,woltle damit nur herausfinden,ob Pp gleich bei "normalen Waren"refgiert,wie eben bei einem Ebay Arikel,den ich las schon ein Bericht,in den Pc Zeitungen,wonach jemand einen Plasma bei Onlinehändler XY bestellt hat,über normale Waren bezahlt hat,nie eine Ware erhalten hat,und PP auch nix bezahlte,obwohls in diesem Fall,auch keinen Versandnachweis gab,ist das "Ermessen",bei normalen Warten,ein anderes,wie eben bei Ebay Artikeln,muste dazu weiter ausholen,aber ich denke,jetz wist ihr,auf welchen Punkt ich hinaus wollte !
    • Zitat von mir:

      Für alles weitere empfehle ich dir, die AGB von PP mal selber durchzulesen


      Zitat von dir:

      nein nein besser nicht,ich halts nicht mehr aus,lese dann lieber gar nix,und gehe in den Wald spazieren


      Ich gehe auch lieber im Wald spazieren als das für dich nochmal aufzuarbeiten, ich und andere sind nicht dafür da, das zu machen, was Du auch selber erledigen kannst.....die Einstellung finde ich nicht ok !

      Sei mir nicht böse, aber machmal habe ich das Gefühl, Du fragst einfach was, was man sich selber mal schnell ergooglen kann und wartest einfach, bis es einer für dich macht. Ich bin gerne bereit, mich hinter Fragen zu hängen und dafür auch was zu tun, dafür bin ich da, aber wenn ich dich einfach nur bitte, bestimmte AGB zu lesen, dann ist das nicht zuviel verlangt und das solltest Du sowieso tun, wenn Du dich mit einem Verein auseinandersetzt. Wenn Du dann was nicht verstanden hast, dann kannst Du gerne fragen, aber diese Einstellung kann ich nicht akzeptieren !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • das ist richtig und ich kann dein Argument auch nachvollziehen, allerdings frage ich mich, warum Du nicht breit bist, dir auch mal etwas durchzulesen, wenn man dich drum bittet.

      Das wirft wiederrum bei mir die Frage auf, ob dich das hier wirklich interessiert oder Du nur on Mass Themen eröffnen magst....

      Ich sage nicht, dass dies schlecht ist, weil viele andere diese Problematiken das mit Sicherhiet auch interessiert, aber dennoch solltest Du auch Eigeninitiative zeigen... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Sandman

      mir geht es hier nicht,um prüde Texte,die irgendwo drin stehen,sondern um Erfahrungswete einzelner,dies ist schlieslich der Sinn eines Boards!


      Deine Ausgangsfrage war doch diese:

      sind Payal Käufe "normale Waren",auch nicht gegen Verlust,versichert?


      Diese Frage kann man beantworten, wenn man in die AGB von PayPal schaut. Erfahrungswerte helfen da bei der konkreten Beantwortung der Frage nicht weiter. Allenfalls könnte man berichten, wie PayPal seine eigenen AGB auslegt.

      Um hier vernünftig zu diskutieren, kann es von einem TE nicht zu viel verlangt sein, wenigstens die Fakten selber nachzulesen. Auch Google hilft da bei einfachen Fragen recht schnell weiter. Wir helfen gerne weiter, wenn es mal Probleme gibt oder es am Verständnis hapert, aber du überschwemmst das Forum seit einigen Tagen wirklich mit zum Teil ganz banalen und fast gleichartigen Fragen. Und bitte nochmal: Gestalte doch mal deine Überschrift anders, nämlich als Titel und nicht als langatmige Frage. Ich persönlich habe auch Schwierigkeiten deine Texte flüssig zu lesen, da du in Haufen Kommata setzt, wo keine hingehören. So, das soll es gewesen sein. Fasse es doch als Bitte und gut gemeinten Hinweis auf und nicht als gemeine Kritik.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Jo das ist mir klar!

      Aber mir ist es ein Rätsel warum die für Fehler anderer gerade stehen!

      Ich hatte mal ein ausgelaufenes Produkt da habe ich von Hermes einen Scheck bekommen(genau den Auktionsbetrag) und nicht von Paypal.

      Das wäre ja so als wenn bei Aldi die Milch schlecht ist, und ich hole mir bei Lidl das Geld zurück :D
    • Genau genommen muss der Versand bei PP nicht "versichert" im Sinne von irgendwelchen Versicherungssummen sein, sondern er muss bestimmte Parameter aufweisen damit er von PP anerkannt wird.

      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…icySpp-outside&ed=spp_old

      Vorsichtig sollte man mit Punkt 4.3 der Verkäuferschutzrichtlinie sein, da PP auch schon mal nach dem ERSTEN Male nach einem Versandbeleg fragen kann !!!

      Toll dann kassieren die doppelt.1 x versuchen die das Geld bei mir zurück zubuchen. und dann wird noch versucht beim Versender das Geld zu erhalten!


      Bei VersandVERLUST greift der Käuferschutz ohnehin nicht. Das darf sich dann Käufer-Verkäufer-Versender ausmachen - für PP ist der Fall beendet.

      Zum Eingangsposting:
      Der Punkt 13.2 der Nutzungsbedingungen wurde ja schon erwähnt. Es gibt keine Garantie für eine bestimmten Betrag welcher in solchen Fällen ausbezahlt wird. Man bekommt dann eine Mail mit ähnlichem Inhalt wie ".....wird Ihnen Käuferschutz gewährt. Wir können nicht garantieren das sie den vollen Betrag zurückerhalten......" oder "".....wird Ihnen Käuferschutz gewährt. Wir können nur eine Betrag von xxxxxx€ erstatten da das Konto des Verkäufers zu wenig Guthaben aufweist......werden versuchen den Restbetrag vom Verkäufer....."
      Wenn allerdings der Verkäufe rnicht WILL, ist PP machtlos.

      Der Punkt 13.2 kommt auch zur Anwendung (auch wenn es so nicht in den AGB steht) wenn der Artikel nicht für den Käuferschutz qualifiziert war.
      VORSICHT: es ist eine (bewusste) Irreführung durch EBAY/PP in den Auktionen VKS in unbegrenzter Höhe zu versprechen OBWOHL der Artikel gegen die PP-AGB verstößt!! EBAY kontrolliert nicht die Einhaltung der PP-AGB, das VKS-Versprechen beruht ausschließlich darauf das
      a) der VK bestimmte Kriterien erfüllt, welche von Land zu Land verschieden sind
      b) der Artikel NICHT in einer Kategorie eingestellt wurde, welche von Vorne herein vom VKS ausgenommen ist.
      Die Falle ist die Nutzungsrichtlinie

      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…a/use/index_frame-outside

      Die populärste Falle dürfte wohl das sein:
      .......
      Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die......
      (d) zum Kauf von Ware dienen, über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt.........

      Darünter fallen auf ebay 1000e Artikel - Möbel, Elektronik,.....
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.