Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

    • Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      Zur Auktion !

      Liebe Leute, seit langem habe ich mal wieder einen schlechten Artikel eines gewerblichen Verkäufers gekauft. Es handelt sich um "Puma" Kinderschuhe.

      Erstens sind die viel kleiner ausgefallen als angegeben (und darauf wurde nicht aufmerksam gemacht, ich habe aber schon eine Nummer größer gekauft, da dies bei Puma normal ist, leider fallen die Schuhe aber gleich zwei Nummern kleiner aus.

      Zweitens kamen die Schuhe nicht im Originalkarton, sondern in einem weißen Schuhkarton (Größenangabe war drauf, sonst nix)...

      Drittens bin ich mir nach genauer Betrachtung und der offensichtlich schlechten Verarbeitung nicht sicher ob es sich um Originale handelt, bzw. ich bin mir eigentlich recht sicher, dass es dies nicht tut :(

      Da der Wert aber bei unter 20 Euro lag, was mich sowieso schon hätte stutzig machen sollen (25,00 Euro, aber nach Preisvorschlag 19 Euro und...) muss ich die Versandkosten tragen, das weiß ich ja, leider habe ich diesmal aber auf mein Glück gehofft und die negativen Bewertungen mal bei Seite gelassen....(hätten die Schuhe gepasst, dann hätte ich sie auch behalten).

      Nun habe ich sie aber mit Schreiben und so weiter zurückgeschickt (Widerruf ohne Angaben von Gründen), da ich meine, dass es sich nicht um Originale handelt würde ich sie auch nicht selber wieder verkaufen. Vorab habe ich dem Verkäufer bereits eine E-Mail gesendet (ohne Grund), darauf erhielt ich dann das:


      hallo BITTE ALLES GENAU LESEN! sie können die ware gerne zurücksenden. unsere adresse:

      So-So Internethandel Herr Feruz Kendir CONVENTSTRASSE 8-10 HAUS D 3.OG 22089 Hamburg der zusatz: HAUS D 3.OG M U S S !!!! AUF DER SENDUNG STEHEN !!!! sonst findet man uns in dem komplex nicht ! bitte nicht unfrei senden.

      Bei Textilien: Der artikel muss unbenutzt,mit allen etiketten an dem artikel und in der folie zurückgesandt werden! Bei Schuhen: Die Schuhe dürfen nicht getragen sein. Sonst keine Rücknahme der Artikeln! Bankzahler:EIN SCHREIBEN MIT DEN BANKDATEN, ARTIKEL ODER RECHNUNGSNR VON UNS. PAYPAL Zahler:KEINE BANKDATEN MITSENDEN! UND EINE KLEINE ERKLÄRUNG WARUM DIE SENDUNG ZURÜCK GESANDT WIRD Bitte!

      ich möchte sie auf einige infos hinweisen.bitte beachten sie, daß bis 40 euro warenwert der käufer die portokosten trägt, die rückgabefristen einzuhalten sind! oder sie verkaufen den artikel selber weiter.hiermit würden wir ihnen erlauben die texte und bilder von uns zu benutzen

      mfg Soso - shop-soso


      Finde ich äußerst merkwürdig, werde nun die ID verfolgen und warten ob ich mein Geld auf die Bank bekomme oder ob er per PP erstattet, da ich mit PP auch gezahlt habe.

      Was haltet ihr von diesem Text ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • oder ob er per PP erstattet, da ich mit PP auch gezahlt habe.


      Er wird wenn du mit PP bezahlt hast den Betrag auch per PP erstatten, da dann für beide Seiten keine Gebühren anfallen (Zahlung wird so gestellt als hätte sie nie stattgefunden). Zahlungen aus Guthaben, Überweisung u. Lastschrift landen auf dem PP-Konto, Kreditkartenzahlung auf der KK-Konto.

      Würde er bei einer PP-Zahlung auf ein Bankkonto erstatten, würde er die PP-Gebühren verlieren.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Was haltet ihr von diesem Text ?


      Schlicht und ergreifend: Nichts! Auch wenn ich im Text des Verkäufers noch nichts böswilliges erkennen kann, tut sich der Verkäufer keinen gefallen. Die Regeln zum Widerrufsrecht sind mittlerweile allgemein bekannt. Als Verkäufer zu pokern, dass der Käufer seine Rechte doch nicht so genau kennt, bringt außer Ärger gar nichts. Der Käufer, welcher sich entschlossen hat, sein Widerrufsrecht zu nutzen, ist im höchsten Maße sensibilisiert, wie der Verkäufer reagieren wird. Jedes Wort des Verkäufers wird auf die Goldwaage gelegt. Der Verkäufer kann nur noch punkten, wenn er die Retour zügig und ohne Probleme abwickelt, selbst wenn es Geld kostet und das Rückabwicklungsbegehren des Käufers nicht 100%ig berechtigt sein sollte. Ich als Verkäufer verfahre jedenfalls so und habe nur gute Erfahrungen damit gesammelt. Leider muss ich nun vom Verdienst her mit meiner 2. Million anfangen, da aus der ersten nichts geworden ist. ;(
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • ich möchte sie auf einige infos hinweisen.bitte beachten sie, daß bis 40 euro warenwert der käufer die portokosten trägt


      Leider auch voll und ganz daneben. Denn diese Regelung gilt nur dann, wenn sie vertraglich festgehalten wurde und nicht schon per Grundsatz. Ich kann diesen Passus in seinem Angebot aber nirgends entdecken. Demnach stehen dir auch die Rücksendekosten eindeutig zu!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Doppelklicker:

      wenn er die Retour zügig und ohne Probleme abwickelt, selbst wenn es Geld kostet und das Rückabwicklungsbegehren des Käufers nicht 100%ig berechtigt sein sollte.


      Erstens kostet es ihn ja kein Geld, denn dieses wird ja erstattet, da Widerruf und die Versandkosten fallen mir zu Lasten. Zweitens ist mein Begehr 100% berechtigt, schon allein dadurch, dass es gesetzlich bestimmt ist. Einen Grund muss ich nicht angeben.

      Wenn ich nun damit anfangen würde, dann dürfte der Verkäufer nur Probleme bekommen, denn ich würde mal unterstellen, dass es sich hier nicht wie angegeben um Original-Ware handelt, die Größe war zwar angegeben, hat aber nichts mit der realen Größe zu tun (was immer erwähnt werden sollte, da sich Käufer doch auf die Angaben verlassen.). Wenn ich Schuhe verkaufe, die eine oder sogar zwei Nummern abweichen, dann schreib ich das gleich in den Angebotstext, damit sich der Käufer darauf einstellen kann.

      Ansonsten geben ich dir vollkommen Recht.

      Ich hatte noch nicht erwähnt, dass ich vor Widerruf anfragte, ob er mir die Schuhe zwei Nummern größer schicken würde, wenn ich die anderen vorab zurücksende, er meinte, ich hätte dann die Hin-, die Rück- und die wieder Hinsendekosten zu tragen.

      Also drei mal 5,80 - 6,90 Euro nur für den Umtausch....Dann wären wir schon bei rund 18,00 Euro an Versand + den Preis der Schuhe, da kann ich Originale gleich im Laden kaufen und weiß dass sie am Ende auch passen...

      Deshalb habe ich mich für den Widerruf entschieden....

      Und wenn der jetzt noch zickt und aus irgendeinem Grund nicht gleich den Kaufpreis erstattet, dann gibt es eine gesalzene Rote und von mir eine fette Warnung obendrauf. Ich habe mich bisher an die Regeln gehalten, dies sollte er nun auch tun.

      Dann ist es ja ok, wobei ich immernoch überlege, ob ich das Angebot nicht melden soll, weil es nicht Original Schuhe sind....aber da habe ich im Endeffekt auch nix von. Der Verkäufer scheint auch sehr aggressiev auf sowas zu reagieren, wie ich nicht selber aber durch Bewertungen feststellen musste....

      Ich warte ab und berichte wie es weitergeht :D
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    • @UHU:

      Leider auch voll und ganz daneben. Denn diese Regelung gilt nur dann, wenn sie vertraglich festgehalten wurde und nicht schon per Grundsatz. Ich kann diesen Passus in seinem Angebot aber nirgends entdecken. Demnach stehen dir auch die Rücksendekosten eindeutig zu!


      Gut (Mensch, ich gehe immer davon aus, dass ein Großhändler eine vernünftige WRB eingestellt hat, aber hier fehlt das tatsächlich), hast Du da gerade ein Urteil oder einen § zur Hand, damit ich ihm das auf seinen netten Text hin mal um die Ohren hauen kann ;) ?

      Selber sieht man halt oft den Wald vor Bäumen nicht :wallbash Ich könnt mich ja manchmal selber [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Engel/smilie_engel_112.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • §357 (2) BGB

      (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


      Ich bezweifle aber, daß der Verkäufer den Gesetzestext versteht. Ebensowenig wird im klar sein, wann der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, befürchte ich. Deshalb halte ich derart juristische Diskussionen mit solchen Verkäufern für meist aussichtslos.
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    • vielen Dank, ich knutsch dich [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Liebe/smilie_love_140.gif]

      Das bekommt der jetzt von mir und dann sehen wir weiter.... :D

      Mir übrigens egal ob der das versteht, ich habe in einer Bewertung und deren Kommentare gelesen, dass auch ein anderer scheinbar ähnliches angewandt hat um die Kosten erstattet zu bekommen.

      Ich diskutiere auch nicht lange, er kann sich das nun überlegen, ich habe ihm nett geschrieben, dass ich bei voller Erstattung über die sehr wahrscheinlich nicht originale Ware hinwegschaue.

      Wenn er nicht erstattet hat Herr Mörger einen neuen Auftrag ;)

      Ich bin normalerweise nicht so, aber er war von Anfang an sehr unfreundlich und hält sich scheinbar öfter nicht an die Regeln, demnach bin ich hier mal konsequent. Anders lernen solche Verkäufer scheinbar nicht.
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    • Natürlich mache ich bei einem Widerruf "Nasse"! Die ganze Beabeitung, von der Bestellung bis zur Abwicklung der Retour macht sich doch nicht von alleine! Da hängen doch Personalkosten dran.

      Und genau wegen der Diskusionen, wie sie hier stattfinden und den sich aufschaukelnden Emotionen, welche dann einer sachliche Bearbeitung im Wege stehen, diskutiere ich mit meinen Kunden nicht. Der Kunde bekommt sein Geld zurück und gut ist's! Da habe ich dann halt einmal draufgezahlt, mir aber nicht den Kunden vergrault und mir auch das Bewertungsprofil nicht zerschossen.

      Außerdem, wenn ich Schuhe oder Klamotten verkaufe, ist die Retourenrate zwangsläufig höher, als bei anderen Artikeln. D.h., die Bearbeitungskosten für die Retourabwicklung ist also schon von Hause aus eingepreist.

      Um auf die Frage zurückzukommen, die lautete: Was haltet ihr davon?, bleibe ich dabei - NICHTS! Der Verkäufer handelt einfach unprofessionell. Dass er dabei offensichtlich auch noch am Gesetz vorbei operiert, kommt noch erschwerend hinzu.
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    • klar Doppelklicker, ich habe ja selbst mal gewerblich gehandelt und weiß, dass da einiges an Aufwand dranhängt. Natürlich ist das nervig, aber ich denke, wenn man absichtlich einige Infos zur Ware verschweigt, dann sollte man sich nicht wundern, wenn die Ware zurückkommt. Und das Ding mit den Versandkosten hat er sich selber versemmelt, dann soll er eine angemessene WRB schreiben !

      Die andere Seite kann ich auch verstehen, wenn sich Leute zB Sachen bestellen, am besten einen Pullover in drei Größen, schon mit der Absicht diese dann wieder zurückzuschicken....das ist definitiv ärgerlich...rechtlich als Verkäufer aber schwer umgänglich...evt. bei Absichtserkennung den Käufer für weitere Einkäufe sperren, ansonsten tatsächlich auf den guten Service und ein anständiges Geschäft zielen, dann bleiben die guten Kunden auch erhalten.

      Und bei anständiger Ware und vernünftiger Beschreibung sollte dies doch immernoch die Ausnahme bleiben.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sicherheitshalber habe ich bei PP mal einen Konflikt eröffnet, da der Kauf ja schon am 03.09.09 war:

      Der Konflikt aufgrund des Mangels "Erheblich von der Beschreibung abweichend" in Verbindung mit der Zahlung, die Sie am 3. Sep 2009 an SO-SO INTERNETHANDEL (Transaktion 66R435185C0481605) gesendet haben, wurde geöffnet.

      Nachdem Sie einen Konflikt gemeldet haben, bietet Ihnen PayPal eine Plattform, auf der Sie direkt mit dem Verkäufer kommunizieren können. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald der Verkäufer eine Antwort auf der Seite "Konfliktlösungen" einstellt.


      berichte weiter ;)
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    • Na engelchen da drücke ich dir die Daumen, das es gut geht mit der Rückabwicklung. Du hast ein bischen Druckmittel in Händen.
      Die Firma Pu...a wäre sicher dankbar einen "Piraten" verfolgen zu können und das könnt für So-so das Ende bedeuten oder? 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      Heute kam folgende Mail vom Verkäufer:

      WEITERE BEACHTUNG DES RETOUREN-ABLAUFS --------------------------------------- hallo sie bekommen gleich eine mail von ebay.bitte der gutschrift zustimmen. für sie entstehen dabei keine nachteile.wir bekommen dadurch nur ein kleinen teil der ebay kosten zuruck. retouren werden innerhalb der gesetzlichen frist von 30 tagen für die rückabwicklung bearbeitet. wir bemühen uns natürlich, das es wesentlich schneller geht.sie werden in den nächsten tagen ihr geld erhalten. bedenken sie bitte,das wir natürlich noch andere retouren haben.wir arbeiten alles nach und nach ab.

      mfg kendir

      -shop-soso
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      jetzt gehts richtig los:

      leider übersehen sie auch einiges.natürlich sind das original puma´s und wir können das nachweissen. wir können ihnen nur den warenwert erstatteten.mehr nicht. und dafür haben wir auch gesetzlich 30 tage zeit. dabringt es auch nichts,das sie uns gleich paypal melden.so kommen wir jedenfalls nicht weiter. das machen wir so auch nicht mit.entweder freundlich und fair oder halt nicht mfg - shop-soso


      Ich habe bei PP nur gemeldet, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da die Größe nicht stimmt.

      Herr Mörger steht schon in den Startlöchern.....

      Habe nun beim Verkäufer angefragt, ob das heißen soll, dass er das Geld nun nicht erstattet. Das Paket dürfte heute bei ihm eingegangen sein....

      Bisher war ich freundlich, habe gestern nur gesagt, wenn die Erstattung vernünftig verläuft sehe ich mal darüber hinweg, dass es sich offensichtlich nicht um original P-Schuhe handelt....das ist mir ja auch egal solange ich das Geld zurückerhalte.....was meint ihr ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      Herr Mörger steht schon in den Startlöchern.....


      Der beste Herr Mörger hilft aber auch dann nicht weiter, falls beim Verkäufer nichts zu holen ist. Nicht selten kommt so etwas vor. Ich hoffe allerdings, dass bei dir alle glatt läuft.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      dank dir Manni, da es sich hier aber schon um einen Verkäufer größeren Kalibers handelt (er hat bisher über 42000 Bewertungen) denke ich schon, dass meine ca. 30,00 Euro + Anwaltskosten drin sein sollten.

      Dies wäre auch nur meine letzte Option, aber Herr Mörger hat sich bereits seine WRB angeschaut (die doch sehr lückenhaft ist) und kennt auch die bisherige Korrespondenz zwischen mir und ihm.

      Er ist sogar der Meinung, dass hier evt. die Hinversandkosten ebenfalls geltend gemacht werden können.

      Ich habe schon oft (in meiner gewerblichen Zeit) mit Herrn Mörger zusammen gearbeitet und weiß, dass er sich hier sehr gut auskennt, mal davon abgesehen, dass er Fachanwalt auf diesem Gebiet ist.

      Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass hier im Notfall nichts zu holen ist, ich wünsche mir aber, dass er doch noch einsichtig ist.

      Er hätte mir ja auch einfach die Schuhe umtauschen können und wir hätten nie ein Problem gehabt. Bis heute morgen dachte ich auch noch, dass er es eingesehen hätte, da er mir die Rückerstattung bereits zusagte, komischerweise kam eben dann oben zitiertes.....wahrscheinlich nachdem er seine Ware in der Hand hatte [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_d_013.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Mit der Mail von ebaii meint er das er seine Gebühren zurückerstattet haben will, das würde ich erst nach Abschluß der Angelegenheit bestätigen.
      Er hat die Ware zurück, nun ist er am Zug Geld zu erstatten, immer Eines nach dem Anderen.

      da es sich hier aber schon um einen Verkäufer größeren Kalibers handelt (er hat bisher über 42000 Bewertungen) denke ich schon, dass meine ca. 30,00 Euro + Anwaltskosten drin sein sollten

      Ich wäre mir da nicht so sicher bei einem Produktpiraten. 8)

      Ich würde den Anwalt nicht wegen so einer Lapalie mit Honoraren stopfen wollen.
      Ich würde den Weg des Tippgebers an Puma gehen und mich über die stille Rache freuen.
      Dazu eine rote bei ebaii und gut isses. :D

      Der Klügere gibt nach, und lebt erheblich ruhiger.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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