1und1 und die unendliche Geschichte

    • 1und1 und die unendliche Geschichte

      Guten Tag Leute,

      Muss meinen Frust mal nieder schreiben.

      In der letzten September Woche habe ich 1&1 einen Auftrag für DSL HomeNet über Internet gegeben. Nach ein paar Tagen (Es war ein Wochenende dazwischen) bekam ich eine SMS und eine E-Mail zur Auftragsbestätigung. Damals wollte ich noch, da ich noch bei der T-COM war, meine Telefonnummer mit nehmen. Nach Absenden des Rufnummern Übernahme Blatt kam nach einer Woche ein Bescheid das ich den Brief nicht Ordnungsgemäß beschriftet hätte 8o
      Nach dem ich den Brief mit Anschreiben und Rufnummern Übernahme Blatt noch mals per Post gesendet habe schneite wenige Tage darauf ein Brief von 1&1 zu mir nach Hause mit der Bitte das beiliegenden Rufnummern Übernahme Blatt auszufüllen und zurück zu senden und es lag beim 3. mal wenigstens ein Kostenloser Antwortbrief mit dabei. Die 2 Briefe davor musste ich selber bezahlen. 1 Tag bevor ich nun den 3. Brief wegschicken wollte kam per E-Mail die Bestätigung das 1&1 das Blatt erhalten hat. Da ich den 3. Brief schon fertig hatte und dieser mir ja nun nichts kostete sendete ich diesen trotzdem mit der Post ab.

      Nach einem Monat Bedenkzeit kam gestern eine E-Mail das es probleme bei der Rufnummern und Leitungsübernahme gab. Was in meinen augen auch völlig logisch ist da der Vertrag bei meinem alten Anbieter seit dem 01.10.09 erlöschen ist und somit keine Leitung mehr besteht. Demnach ist die Alte Telefonnummer nun auch weg.

      Daraufhin habe ich 1&1 ne etwas weniger Geschäftliche E-Mail geschrieben und es Antwortete am selben Tag noch jemand drauf. Sie entschuldigen und können verstehen das ich verärgert bin, bla bla heuchel heuchel, ...
      Für dass das ich nun einen kompletten neuen Anschluss brauche kostet mich das nun 30€ mehr da so ein Techniker zu mir nach Hause kommen muss. Warum sagte man mir immer noch nicht. Sie schreiben mir aber 15€ gut. Wann der Techniker nun kommt weiß ich auch nicht.

      Aus Göttlicher Eingebung habe ich die 1&1 Sofort Start Option genommen mit dem 1&1 Alcatel UMTS USB Stick, da Jena aber beschissen bestückt ist mit HSDPA und allem geht das Internet mit dem USB Stick nur schleppend voran.

      Jetzt habe ich Windows 7 auf meinem Server installiert und habe heraus gefunden das dieser dämliche Alcatel USB Stick nicht mit Windows funktioniert :wallbash
      Soll heißen ich bekomme Windows 7 nicht übers Internet aktiviert. Ich kann zwar per Telefon Windows aktivieren aber was habe ich auch nicht wen ich nicht mal DSL habe :wallbash
      Selbst wen ich Windows Aktiviere brauche ich für den reibungslosen Abschluss meiner Treiber Installationen Internet da sich einige Board Tools im Internet registrieren wollen bevor ich Sie nutzen kann.

      Dann habe ich versucht durch meinen Windows XP Laptop die Internetverbindung im Netzwerk verfügbar zu machen. Davon möchte Windows 7 habe gar nichts wissen und es funktioniert nicht.

      Ergebnis, in weniger als 2 Tagen macht der Server den Hintern zu da ich ihn nicht aktiviert bekomme.

      Heute lag noch ein Brief von 1&1 im Briefkasten was das ganze noch ne Krone aufsetzt. Sie bedauern das es zur Zeit in meiner Region zu Engpässen kommt. Bullshit, ... als damals Alice vor meiner Türe geklingelt hatte haben die in der Zentrale angerufen und die sagten es wäre viel frei.

      Heute habe ich wieder dem 1&1 Auftragsbearbeitungsteam ne E-Mail geschrieben und habe nachgefragt ob man den Techniker nicht etwas Geld zustecken kann damit der sich etwas beeilt? Mal schauen was die drauf antworten, wen Sie antworten.
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    • Wo ich umgezogen bin in einen wirklich alten Plattenbau, wo meine Vormieter noch den alten DDR Backofen stehen gelassen haben und mir mindest 4 Schichten schöne Gelbe Blümchen Tapeten hinterlassen haben, hat es die Telekom innerhalb von einer Woche geschafft mir einen Anschluss zu legen. Wenige Woche drauf hatte ich schon DSL.

      Nach einem Monat habe ich weder das eine noch das andere von 1&1 ;(
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    • Brauche Rechtliche Auskunft

      Hallo Leute,

      Ich brauche von einem Rechtlich Kündigen Menschen mal einen Rat.

      Wer meine Geschichte oben gelesen hat weiß um was es geht. Ich habe 1&1 nun eine Frist gesetzt in den nächsten paar Tagen endlich was an meinem Anschluss zu machen. Ich habe gedroht aus dem Vertrag zu steigen wen in den nächsten Tagen nichts weiter passiert.

      Jetzt frage ich mich was ich rein Rechtlich gesehen noch tun kann? Wen 1&1 nach über einem Monat ihre eigenen Vertragsauflagen nicht erfüllt kann ich doch von heute auf Morgen Kündigen oder den Vertrag stornieren. 1&1 hat in meinen Augen die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt. Auch habe ich als Endkunden doch ein Recht und darf nicht immer vertröstet werden oder von 1&1 so vorweg geschoben werden. Ich denke nach über 20 Jahren Mauerfall muss niemand mehr Monate lang auf etwas so banales warten.

      Was meint ihr dazu???
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    • RE: Brauche Rechtliche Auskunft

      Was steht denn genau in der AGB ? Ohne diese genau zu kennen, kann man wenig sagen.

      Letztlich kommt es nicht darauf an, was du meinst, sondern was genau in der AGB steht und was die Rechtsprechung dazu sagt
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Du hast den Anschluss irgendwann mal beantragt. Dort hast du die AGB bestätigen müssen. Also sollte dir die AGB auch bekannt sein, oder willst du uns jetzt sagen, dass dir nicht bekannt ist, zu welchen Bedingungen du einen DSL Anschluss beauftragt hast ;)

      Eine Auftragsbestätigung ist die Mitteilung über die Annahme eines Auftrages oder anders ausgedrückt hat dein Vertragspartner dir gegenüber eine Willenserklärung abgegeben, dass es den Vertrag annimmt. Es sei denn, die Auftragsbestätigung weicht von den vorher verhandelten bzw. beauftragten Vereinbarungen ab. In einem solchen Fall ist die Auftragsbestätigung dann als neues Vertragsangebot zu sehen, welches von dir neu bestätigt werden muss.

      Wie gesagt ohne die genauen Details der Beauftragung und AGB zu kennen, kann keine klare Aussage getroffen werden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Dann suche ich mir mal die die AGB zusammen.

      1&1 hat sich heute natürlich nicht gemeldet. Wen der Techniker in wie vielen Wochen auch immer vorbei kommt muss ich mich zusammen reisen den nicht zu misshandeln. Der tut mir jetzt schon Leid :rolleyes:
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    • Ich habe dort angerufen. Bei der Kostenlosen Hotline bekomme ich nur gesagt das mein Anschluss noch nicht besteht und bearbeitet wird. Sie melden Sich sobald ein Schalt Termin bereit steht. Das höre ich aber schon seit über einen Monat. Dann habe ich die Kostenpflichtige Hotline angerufen die immerhin 70Cent/min kostet und bekam das gleiche zu hören wie bei der Kostenlosen Hotline. Einen Menschen bekomme ich gar nicht erst ans Telefon.

      Die AGBs habe ich nun auch durch zu meinen Fall werde ich aber auch nicht Schlauer drauß. Dort ist immer die Rede von einem Anschluss. Den habe ich doch noch gar nicht. Die Kündigung bezieht sich auch auf einen laufenden Vertrag. Aber ich habe bis jetzt nur eine Auftragsbestätigung und habe noch keinerlei Leistungen von diesen Vertrag bekommen.
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    • RE: 1&1 und die Unendliche Geschichte

      Nach einem Monat Bedenkzeit kam gestern eine E-Mail das es probleme bei der Rufnummern und Leitungsübernahme gab. Was in meinen augen auch völlig logisch ist da der Vertrag bei meinem alten Anbieter seit dem 01.10.09 erlöschen ist und somit keine Leitung mehr besteht. Demnach ist die Alte Telefonnummer nun auch weg.


      Eine Rufnummer kann nur dann mitgenommen werden, wenn zum Zeitpunkt des Antrages der Rufnummerübernahme die alte Rufnummer noch nicht gekündigt ist. Wurde erst die Rufnummer bei der Telekom gekündigt und dann der Vertrag bei 1&1 abgeschlossen zusammen mit dem Antrag der Rufnummerübernahme, kann die Telekom Rufnummer nicht mehr mitgenommen werden. Ein Antrag auf Rufnummerübernahme kann grundsätzlich nur im ungekündigten Zustand der zu übernehmenden Rufnummer erfolgen.

      Sich darum zu kümmern, dass der Antrag auf Rufnummerübernahme rechtzeitig und korrekt erfolgt, gehört im übrigen zu den Obliegenheitspflichten des Antragstellers und nicht zu den Pflichten der jeweiligen Vertragspartner des Antragstellers.

      Wie war es jetzt bei dir gelaufen ? Erst den Telekom Anschluss gekündigt und dann 1&1 abgeschlossen oder 1&1 damit beauftragt den Telekom Anschluss zu kündigen ?

      Hattest du 1&1 beauftragt, den Telekomanschluss für dich zu kündigen, zusammen mit einem Antrag auf Rufnummerübernahme ? Falls ja, gehört es zu den Obliegenheitspflichten von 1&1 sich darum zu kümmern, dass die Rufnummerübernahme rechtzeitig beantragt wird. Diese Obliegenheitspflicht setzt allerdings auch wieder eine korrekte Beauftragung des Antragstellers voraus. War die Beauftragung fehlerhaft oder unvollständig, ist 1&1 auch wieder fein raus.

      Hast zu zufällig offene Rechnungen bei der Telekom ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • RE: 1&1 und die Unendliche Geschichte

      Hi Ide, ich habe mal hier ein wenig gestöbert und bin auf folgendes gestoßen:

      Die 1&1 Lieferzeit-Garantie beinhaltet eine Freischaltung des 1&1 DSL-Anschlusses innerhalb von 14 Kalendertagen bei Neukunden und den Tarifwechsel bei Bestandskunden innerhalb von 14 Kalendertagen. Hierzu gehört ebenfalls die Bereitstellung der 1&1 DSL-Telefonie und der weiteren gewählten Zusatzoptionen (z. B. Mobilfunk). Die Frist beginnt mit dem Versand der Mitteilung zum Schaltungstermin und läuft bis zur Anschaltung des 1&1 DSL-Anschlusses.


      Für den Auftragsstatus gibt es eine eigene Seite, die ist =PU.AD.DE&origin[page]=AgbUebersicht&ucuoId=STlead.EUE.DE-20091026155028-ac170c22AtF4YsgLK2SXvSZ6ToMen3hx-13&zxuid=null&zanpid=13689807C30880242T0]hier !

      Hier noch eine weitere ähnliche Problematik in einem anderen Forum zum Nachlesen....

      Hier ein Beitrag zu 1&1 bei UTube eingestellt !

      Widerrufsbelehrung
      Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene Widerrufsrecht zu:

      1. Ihr Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen.

      Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an:

      1&1 Internet AG Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur.

      2. Bitte beachten Sie die Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung und/oder evtl. gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

      Sollten Sie z.B. die Verpackung beim Öffnen beschädigen oder durch Anschließen der Geräte die Hardware in Gebrauch nehmen, müssen Sie die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung ersetzen. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

      3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird. Ihre 1&1 Internet AG
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: 1&1 und die Unendliche Geschichte

      @engelchen

      Genau wegen dieser Problematik braucht man eben alle Daten/Unterlagen um eine klare Aussage treffen zu können.

      Wer weiß, was da angeklickt wurde und was nicht bzw. wann und ob was gekündigt wurde oder nicht und vor allem vom wem usw.....
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wo ich den Vertrag bei 1&1 gemacht habe lief mein Vertrag bei der Telekom noch. Da ich weiß das 1&1 den Vertrag nicht Kündigt habe ich natürlich vorher die Telekom gekündigt. Nun hatte 1&1 bei Antragsstellung 2 Wochen Zeit das mit der Telekom zu klären. In diesen 2 Wochen passierte aber nichts da denen stäntig was neues Eingefallen ist meine Rufnummern Übernahme Brief nicht anzuerkennen. Mal war kein Anschreiben mit dabei, dann habe ich mit Anschreiben gesendet dann kam ein Brief von 1&1 mit dem gleichen noch mal mit einem Antwort Briefumschlag. Und in dieser Zeit hat die Telekom schon alles aufgelöst vom Alten Vertrag.

      Scheine eben Pech gehabt zu haben. Allerdings wollte ich am Ende nicht 2x 1&1 und Telekom zahlen. Das hatte ich nämlich auch schon mal.

      1&1 hat sich auf meine 3 E-Mails nicht bemüht zu Antworten. Ich werde nun schön brav warten bis der Techniker kommt und werde den mal aushorchen. Ich weiß das er nichts dafür kann aber ein paar Fragen ist er mir Schuldig 8)
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    • Also Ide, ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn Du noch kannst, dann widerrufe den Vertrag, denn ich glaube nicht, nachdem was ich nun alles gelesen und gehört habe, dass Du auf Dauer (wenn Du dann überhaupt mal endlich deinen Anschluss bekommst) mit dem Verein glücklich wirst...gibt es keine kostengünstigen Alternativen hierzu ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Da ich weiß das 1&1 den Vertrag nicht Kündigt habe ich natürlich vorher die Telekom gekündigt.


      Genau das hättest du nicht tun dürfen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Rufnummermitnahme der Anschluss nicht gekündigt sein darf.

      Wobei ich deine Aussage, dass 1&1 nicht kündigt, nicht richtig nachvollziehen kann. Ich bin auch bei 1&1 und habe noch einen Telekom Festnetzanschluß. Ich werde ständig mal von 1&1 angerufen bzw. bekomme Mails, wo mir angeboten wird in diesen homenet Tarif zu wechseln. 1&1 bietet mir die komplette Abwicklung incl. Kündigung bei der Telekom und Rufnummermitnahme an.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • RE: 1und1 und die Unendliche Geschichte

      Hier ein Auszug von der 1&1 Hilfeseite " Häufige Fragen "

      20. Ich habe schon T-DSL. Was muss ich tun, wenn ich zu Basic 1&1 ohne Komplettanschluss wechseln möchte? Schritt 1: Sie bestellen einen 1&1 Tarif und kündigen Ihren bestehenden Internetzugangs-Tarif bei Ihrem bisherigen Anbieter mit unserem praktischen Kündigungsformular.

      Schritt 2: Den Umzug Ihres bestehenden T-DSL Anschlusses übernehmen wir für Sie inklusive aller Formalitäten mit der Telekom. Sie müssen Ihren T-DSL Anschluss also nicht kündigen!


      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Als ich vor 2 Jahren zu 1&1 wollte hieß es ich muss vorher Kündigen. Damals habe ich nicht gekündigt und da liefen 2 DSL Verträge. Jetzt wollte ich 1&1 zuvor kommen und habe mir ins eigene Fleisch geschnitten. Schön ist das nun nicht. Aber ist es ein Grund mich über 4 Wochen auf den Trockenen sitzen zu lassen? Ich verstehe es nicht.
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    • RE: 1&1 und die Unendliche Geschichte

      Voraussetzung für die Bereitstellung und Nutzung der DSL- Basic Pakete (1&1 Surf-FLAT 2.000 Basic, 1&1 Doppel-FLAT 2.000 Basic, 1&1 Doppel-FLAT 6.000 Basic und 1&1 Doppel-FLAT 16.000 Basic) ist ein Festnetzanschluss (Analog oder ISDN) der Deutschen Telekom. Alle Tarife haben eine definierte Leitungsqualität zur Übertragung asymmetrischer Bandbreiten.


      ???
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger