Sendungsnummer verloren - Paket weg!?

    • Wennn man z.b. bei Hermes einen Auftrag online aufgibt, sind diese Daten ja auch gespeichert......


      Gespeichert ja, aber auch Hermes darf diese Daten im allg. geschäftlichen Betrieb nicht so ohne Weiteres verknüpfen. Aus eigener Erfahrung ( ich verschicke viel mit Hermes ) kann ich dir sagen, dass ohne Sendungs Nr auch Hermes nichts nachverfolgt. Mit ist es nämlich auch schon passiert, dass ich ein Beleg verschlampt hatte. Hermes war da sehr konsequent. Ohne Sendungs Nr, keine Auskunft möglich und ohne Beleg auch kein Versicherungsschutz.

      Was den Versicherungsschutz betrifft, so vermute ich mal, dass die Versicherung von DHL sich auch quer stellt ( falls das Paket verschwunden sein sollte ), wenn kein Beleg vorgelegt werden kann.

      Also was ich hier gerade nicht verstehe ist, warum soll ich, der sich als Versender des Paketes ja ausweisen kann, keine Auskunft bekommen können was mit diesem Paket passiert ist!?!


      Diese Auskunft bekommst du ja jederzeit, mit der Paket ID
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Im allg. geschäftlichen Betrieb sind solche Verknüpfungen nicht zulässig.


      erstens: welche Verknüpfungen? die von Adressat und Sender + ID?

      zweitens: wie kommst du darauf? wie soll eine ordentliche Abwicklung ablaufen, samt Kontrolle derselben, wenn nicht wenigstens immer zwei davon verknüpft werden können, also Adressat/ID und/oder Sender/ID?

      drittens: wo steht das in der Form?

      man kann doch sogar lt. BSDG §4 völlig legitim mit den Daten arbeit, wenn nur:

      2.

      a)
      die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder
      b)
      die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde

      und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

      Solange diese Adressdaten nicht weitergegeben werden und nur der übliche Geschäftszweck damit verfolgt wird und dieser sogar nur mit der Arbeit mit diesen Daten möglich ist, sehe ich doch überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Solange diese Adressdaten nicht weitergegeben werden und nur der übliche Geschäftszweck damit verfolgt wird und dieser sogar nur mit der Arbeit mit diesen Daten möglich ist, sehe ich doch überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.


      Die Antwort gibst du dir letztlich selbst.

      nur der übliche Geschäftszweck damit verfolgt wird

      Der übliche, und auch in den AGB vereinbarte, Zwecke sieht eben eine solche Verknüpfung nicht vor. Wenn nun die Post/DHL sich über ihre eigene AGB´s und Richtlinien hinweg setzt, wird sehr wohl das schutzwürdige Interesse des Betroffenen beeinträchtigt.

      In den Fach-Kommentaren des BDSG ist auch einiges darüber zu finden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • AGB DP/DHL
      (5) Die Deutsche Post führt auf Antrag des Absenders oder des Empfängers Nachforschungen nach dem Verbleib von Paketen durch. Nachforschungsaufträge können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Paketes, gestellt werden.


      Das ist u. a. der übliche Geschäftszweck

      :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"