Sendungsnummer verloren - Paket weg!?

    • Sendungsnummer verloren - Paket weg!?

      Guten abend,

      Ich hatte per DHL vor ca. 2 Wochen ein Elektrogerät per versichertes Paket auf dem Postamt losgeschickt.
      Nun erreicht mich von dem Käufer die Nachricht, das bei ihm nichts angekommen sei!
      Dummerweise kann ich ausgerechnet von diesem Paket den Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer nicht mehr auffinden....
      Ein Anruf bei der DHL-Hotline blieb Erfolglos, da sie mir aus Datenschutzgründen die Tracking-ID nicht verraten dürfen, auch nicht unter Angabe des Versenders, Empfängers, Zeitpunkt und Ort der Paketaufgabe , und dem genauen Inhalt des Pakets!
      Hat vielleicht von euch jemand einen Tip, bzw. kann mir einen Tip geben, welche Möglichkeit es event. noch gibt!?!

      Danke!

      Gruss
    • RE: Sendungsnummer verloren-Paket weg!?

      und ein Tipp fürs nächste Mal oder für andere:

      nach Versand die ID-Nummer gleich an den Käufer mailen, dann hat er was zu tun, bis das Paket bei ihm ist und belästigt nicht den Vk mit Nachfragen ;)

      (und den ID-Quittungs-Zettel am besten an den Kontoauszug mit der Zahlung heften, dann hat man alles wichtige zusammen, wenn das Paket tatsächlich verschütt geht, denn dann muss man ja auch der Post gegenüber den Anspruch belegen)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Sendungsnummer verloren-Paket weg!?

      klar, die Daten aufschreiben und per Einschreiben mit Bitte um Antwort an die Post....


      Bei meiner damaligen Turnschuhe Sache, war da nichts rauszufinden. Mir wurde seinerzeit gesagt, dass ohne die ID nichts geht. Eine Suche ohne ID wäre nicht möglich. Ob sich das allerdings in der Zwischenzeit geändert hat, weiss ich nicht. Ich vermute mal ( aus Datenschutzrechtlichen Gründen ) vermutlich eher nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich glaube nicht, dass diese Daten bei DHL überhaupt vorliegen.

      Ich habe zumindest noch nie einen DHL-Mitarbeiter dabei gesehen, wie er Name oder Anschrift irgendwo eingibt. Der scannt den Barcode vom Paketaufkleber und dann geht das Ding ins Lager. M.E. läuft die gesammte Verfolgung nur über diesen Code - die draufgeschriebene Adresse dient "nur" der Zielführung - muss meiner Ansicht nach aber nicht irgendwo gespeichert werden - insofern wäre es für DHL nahezu unmöglich, das Paket ohne einen irrsinnigen Aufwand aufzufinden - es sei denn, es ist wirklich in irgendeinem "Fundbüro" gelandet.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Es gibt aber natürlich auch Abteilungen, die den umgekehrten Weg gehen können, vom Zielgebiet zurück auf den Absender. Sicher nicht die mehr oder minder ausgebildeten Handlanger in den Postshops mit der begrenzten Software.

      Wie engelchen schon sagte, per Brief Daten zusammenfassen und per Einschreiben mit Bitte um Aufklärung an die Post....
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Es gibt aber natürlich auch Abteilungen, die den umgekehrten Weg gehen können, vom Zielgebiet zurück auf den Absender.


      Ja schon ,aber dazu wird die ID benötigt. Wenn man den " umgekehrten Weg " gehen könnte, würde das bedeuten, dass die Post bzw. DHL die Empfängerdaten sowie die Absenderdaten von jeder Sendung dauerhaft speichert. Dies wäre Datenschutzrechtlich sehr bedenklich, zumal man in der Post bzw. DHL AGB auch nichts konkretes über eine solche Speicherung findet.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • naja manni, die umgekehrte Sache ist eine Zeit lang einsehbar. Dies geschieht aufgrund des ID.....und dies muss für die Post auch eine Zeit lang gespeichert sein, da sonst nicht der Weg nachvollziehbar ist, demnach auch von hinten nach vorne verstanden werden kann....

      Ich denke, dass es hier auch keine datenrechtlichen Bedenken geben sollte !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Natürlich ist der umgekehrte Weg möglich, anders wäre ein Distribution ja gar nicht möglich, wenn es nicht möglich wäre die Adressen nach Postleitzahlen geordnet aufzurufen!

      Und was erstmal im System ist, fliegt sooo schnell nicht wieder raus. Schließlich werden diese Daten zur Erfüllung des Auftrags genutzt und müssen mindestens so lange erhalten bleiben. Und da es Aufbewahrungsfristen für Geschäftvorgänge gibt, werden die klaren Unterschriften zu den Vorgängen etc sogar noch eingescannt und archiviert [SIZE=7](selbst schon gemacht)[/SIZE] ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Das die Unterschriften gescannt und abgespeichert werden ist bekannt und auch so zulässig. Das die Paket ID gespeichert wird ist auch bekannt und so zulässig.

      Was nicht bekannt ist ( Ausnahmen bilden hier die registrierten Postkunden bzw. Großkunden ), und wo ich auch nichts konkretes in der AGB bzw. Datenschutzerklärung finde, ist dass neben der Paket ID zusätzlich die komplette Absender Adresse sowie Empfänger Adresse gespeichert werden und diese verknüpfbar sind.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Danke für euer Interesse an dem Thread :D
      Ich war heute auf dem Postamt und habe mir direkt mal den Dienstältesten verlangt.....
      Die Aussage, "wo gibt es denn heute noch Datenschutz" hat mich ein wenig verwundert, aber hat mir in dem Fall gefallen :D
      Also die Absender und Empfänger Adressen werden wohl doch erfasst, es könne lediglich ca. eine Woche dauern......
      Also habe ich einen Nachforschungsauftrag ohne Angabe der Sendungs.ID gestellt, und der wird nun an die zuständigen Leute geleitet....
      Ich werde mich aber auf jedenfall wieder melden, um zu berichten was im Endeffekt rauskam!
      Event. kommt ja noch jemand irgendwann einmal in diese Situation!

      Danke Euch schonmal :tongue:
    • Die Aussage, "wo gibt es denn heute noch Datenschutz" hat mich ein wenig verwundert, aber hat mir in dem Fall gefallen


      Da sieht man mal, wie genau es die Deutsche Post bzw. DHL mit dem Datenschutz nimmt. Aus dem Datenskandal von 2008 haben die wohl immer noch nichts gelernt.

      Ich hatte inzwischen auch eine Anfrage an die Datenschutzbeauftragte bei der Post bzw. DHL gestellt sowie an den zuständigen Landes Datenschutzbeauftragten. Ich bin mal gespannt, wie die Antworten ausfallen werden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Der Datenschutz besteht ja weiterhin, wenn die Daten nur zu dem vorgesehenen Zweck benutzt werden! Und sichergestellt wird, dass keiner Zugriff hat, der sie zu einem anderen Zweck benutzen will.

      Nach §§ 238, 239 und 257 bis 261 des Handelsgesetzbuches (HBG) sowie §§ 146, 147 der Abgabenordnung (AO) müssen Handelsbriefe sechs Jahre, Buchungsbelege, Bücher, Inventare und Bilanzen zehn Jahre aufbewahrt werden.

      z.B. Ein- und Ausgangsrechnungen und Lieferscheinesind nur 6 Jahre aufzubewahren, sofern es sich nicht um Buchungsbelege handelt, dann sogar 10 Jahre. Da das idR bei der Post alles auf einem Formular ist, wird es wohl das letztere sein.

      Und da man diese Sachen nicht einfach in einem Karton in den Keller stellen kann, müssen diese Belege natürlich unter verschiedenen Aspekten erfasst sein, um darauf zugreifen zu können ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Und da man diese Sachen nicht einfach in einem Karton in den Keller stellen kann, müssen diese Belege natürlich unter verschiedenen Aspekten erfasst sein, um darauf zugreifen zu können


      Zugreifen ja, aber nicht verknüpfen. Genau da liegt das Problem.
      Wenn rein nach Empfänger oder Absender gesucht werden kann, können Profile erstellt werden. Genau das ist in dieser Form so nicht zulässig, was ich mir soeben von der Deutschen Post / DHL ( Konzernzentrale / Datenschutz ) habe bestätigen lassen. Nachforschungen können, lt. telef. Auskunft dieser Beauftragen, nur anhand der Paket ID Nr. durchgeführt werden. Eine Nachforschung nur anhand der Absender und Empfänger Daten ( beispielsweise wenn wie in diesem Fall die Paket ID Nr. nicht mehr oder generell nicht bekannt ist ) wäre rechtlich nicht zulässig. Die Aussage dieses Postmitarbeiters man könne das auch ohne Paket ID nachverfolgen wurde als völliger Quatsch bezeichnet. Die Dame wollte von mir noch den Ort des Postamtes und den Namen des Mitarbeiters wissen, was ich natürlich nicht sagen konnte. Ich habe allerdings auf diesen Thread verwiesen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Es müssen ja keine Profile erstellt werden, wenn getrennte Listen geführt werden, eine nach Empfängerdaten, eine nach Versenderdaten und eine nach ID-Nummern

      und erst, wenn man anhand einer dieser Listen das Dokument aus dem Archiv geholt hat, hat man den Vorgang praktisch als ganzen Datensatz vorliegen ;)

      Was für eine Aussage erwartest du denn von einer Dame aus der Konzernzentrale Abteilung Datenschutz? ;) Besonders, wenn du ihr als, um die Datensicherheit besorgter Bürger, die Anwort schon indizierst :)

      Da antwortet ein Mitarbeiter vor Ort, dem in erster Linie die Kundenzufriedenheit am Herzen liegt natürlich kundenfreundlicher.

      und btw, so lange ein Vorgang nicht abgewickelt ist, müssen auch nach dem auf gar keinen Fall Daten vernichtet werden, so what...

      Regelfristen für die Löschung der Daten

      Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen, z.B. 10 Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO, werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht erforderlich ist.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • und btw, so lange ein Vorgang nicht abgewickelt ist, müssen auch nach dem auf gar keinen Fall Daten vernichtet werden, so what...


      Anscheinend hast du es noch nicht geschnallt. Es geht hier nicht um das speichern geschäftlicher Daten im Rahmen der gesetzl. Vorgaben. Es geht hier um das Verknüpfen und Verarbeiten der Daten.

      Eine Suche, rein nur nach Absender oder Empfänger, und nicht nach der Paket ID, wäre eine unzulässige Verknüpfung.

      Was für eine Aussage erwartest du denn von einer Dame aus der Konzernzentrale Abteilung Datenschutz? Augenzwinkern Besonders, wenn du ihr als, um die Datensicherheit besorgter Bürger, die Anwort schon indizierst smile


      Die Dame kann es sich gar nicht leisten, hier mir Lügenmärchen zu erzählen, zumal über dieses Thema hier öffentlich diskutiert wird, was ich der Dame ja gesagt habe ( ich hatte ja auf unser Forum und diesen Thread verwiesen ).
      Was natürlich sein kann ( was ich gar nicht abstreiten will ), dass die Dame nicht genau weiß, was in ihrem Laden so abgeht ;)

      Was der Absender allerdings machen kann und worauf er einen Anspruch hat, ist die Herausgabe der über ihn gespeicherten Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Hier sollte dann eigentlich auch die Daten des Paketes auftauchen. Eine solche Auskunft bekommt man aber nur im Rahmen der Selbstauskunft auf Basis des Datenschutzrechtes. Bei einem reinen Nachforschungsauftrag im Rahmen der AGB bekommt man diese Auskunft nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Original von auktions-manni
      Anscheinend hast du es noch nicht geschnallt. Es geht hier nicht um das speichern geschäftlicher Daten im Rahmen der gesetzl. Vorgaben. Es geht hier um das Verknüpfen und Verarbeiten der Daten.

      Eine Suche, rein nur nach Absender oder Empfänger, und nicht nach der Paket ID, wäre eine unzulässige Verknüpfung.

      Das gebe ich mal gleich ungeöffnet zurück ;)

      und die Verknüpfung wäre nur gegeben, wenn es denn so einfach wäre, dass die Datensätze zusammengeführt werden können, aber wie ich schon versuchte, dir begreiflch zu machen, (abgesehen davon das die Verknüpfung nichtg unzulässig ist, solange ein Vorgang noch läuft und in Bearbeitung ist) ist, dass über getrennte Listen nach einem archivierten Dokument, das der Aufbewahrungspflicht unterliegt gesucht werden kann. Daraufhin kann man in den Keller gehen und das Dokument, den Lieferschein hervorholen und hat auf diesem einzelnen Dok. alle Daten zusammen, um zb. einen Nachforschungsauftrag bearbeiten.


      Original von auktions-manniWas der Absender allerdings machen kann und worauf er einen Anspruch hat, ist die Herausgabe der über ihn gespeicherten Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Hier sollte dann eigentlich auch die Daten des Paketes auftauchen. Eine solche Auskunft bekommt man aber nur im Rahmen der Selbstauskunft auf Basis des Datenschutzrechtes. Bei einem reinen Nachforschungsauftrag im Rahmen der AGB bekommt man diese Auskunft nicht.
      Ach, und wie soll das dann gehen, wenn es anders technisch nicht möglich ist ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also was ich hier gerade nicht verstehe ist, warum soll ich, der sich als Versender des Paketes ja ausweisen kann, keine Auskunft bekommen können was mit diesem Paket passiert ist!?!
      Ich denke schon das ich darauf ein Anrecht habe.
      Wennn man z.b. bei Hermes einen Auftrag online aufgibt, sind diese Daten ja auch gespeichert......
      Und ich hoffe auch nicht, das dieser Thread jetzt dazu führt, das ich doch keine Auskunft mehr bekomme, das wäre dann wohl eher kontraproduktiv !

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von kornflakes13 ()

    • Mal eine Blöde Frage. Bist du rein zufällig Datenschutzbeauftragter ?

      Ach, und wie soll das dann gehen, wenn es anders technisch nicht möglich ist


      Es ist nicht die Frage der techn. Möglichkeit. Im allg. geschäftlichen Betrieb sind solche Verknüpfungen nicht zulässig. Ein Nachforschungsauftrag ist jedoch Bestandteil des allg. geschäftlichen Betriebes. Im Rahmen der gesetz. zustehenden Selbstauskunft ( Datenschutzrechtlich ) sieht das jedoch anders aus.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"