Paketscheine bei der Österreichischen Post - muß der Versender bei Nichtannahme fürs Porto aufkommen?

    • Paketscheine bei der Österreichischen Post - muß der Versender bei Nichtannahme fürs Porto aufkommen?

      Hallo!
      habe wieder mal ein paar Spezialfälle
      !die ich gerne schilderen möchte,dabei möchte ich wissen,wie das in Deutschland gehandhabt wird,gleich /ähnlich oder komplett anders!

      nun,zur eigentlichen Titelstory:)

      also ,wenn man hier mit der Österreichischen Post Pakete nach Irland/Großbritianien/China/Usa schickt z.b,oder auch Italien,muß man einen Paketschein ausfüllen,mit der Unterschrift,bestätigt der Versender,das bei Nichtannahme,oder nicht zustellbarkeit,man die vollen Rücksendekosten zu tragen hat,ist das bei euch auch so?
      hatte mal so einen Fall in England,wo das Porto in die Umgekehrte Richtung,wegen höhrer Warenversicherungsmargen gleich mal bei 40 Pfrund Anfängt!
      der Empfänger ,der bei mir Sachen ersteigerte bezahlte gleich mit PP,ich verschickte die Pakete,3 Wochenspäter kam alles retour,da ich nicht zu Hause war bezahlte ich komischerweise nix!
      auf Nachfrage hies es dan,dann haben sie nochmal Glrückgehabt,im Normfall wäre das eine Kosspielige Sache!
      nun warte ich auf RÜckmeldung,wie das in Deutschland gehandhabt wird,und überlege mir dann die Pakete über Dhl zu verschicken;hermes liefert ja glaube ich nicht nach Übersee,und der Rest auch nicht?
      bin gespannt auf die Rückmeldung!
      mfg
      !
    • Hi Sandmann, also das wäre mir ehrlich gesagt zumindest hier in Deutschland neu. Ich habe nun schon seit einigen Monaten nicht mehr ins Ausland versendet, aber ansonsten musste ich weder sowas unterschreiben noch habe ich jemals von solch einer Regelung gehört oder gelesen. Wie gesagt, ich kann nur für Deuschland sprechen.

      Mich würde mal interessieren, wo das bei euch festgehalten ist. Also ein Link zu dieser Regelung wäre hier wohl angebracht und erwünscht.

      Bisher ist mir bekannt, dass alle Kosten, auch die bei Unzustellbarkeit und der damit verbundenen Rücksendung, durch die Kosten, die man bei Paketaufgabe entrichtet, abgegolten.

      Davon mal ab finde ich die Aussage eures Postunternehmens, dass Du nochmal Glück hattest, weil Du gerade nicht da warst, sehr schwammig. Was ist das denn für ein Verfahren? Klingt gerade so, als würden die nach gut Dünken verfahren und dem einen mal Geld abnehmen, dem anderen nicht...??? ?(

      Nun, so ein Fall kommt wohl auch sehr selten vor, aber wenn es bei euch diese Regelung gibt, dann steht die ja bestimmt auch irgendwo in den AGB. Woher also hast Du diese Info....bitte verlinken ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Sarah!
      guten Morgen!

      habe auf post.at leider keinen direkten Link gefunden auf Post.at
      die Info steht,im Auslandspaketschein,den,man in den oben genannten ländern unterschreiben muß!
      ich zutiere!
      Der/die Unterfertige bestätigt,das diese Senung keine gefährlichen,nach den Postbestimmungen verbotenen Gegenstände enthält!,soviel zutrffendenfalls der im Abschnitt Zollerklärung(was es da innerhalb der Eu nicht gibt) gegebenen Auskünfte und hat auchzur Kenntnis genommen,und jetz kommts:)das der im Fall der Unzustellbarkeit,die aus der Durchführung der nebenstehenden Verfügungen(wobei ich keine sehe) erwachsenen Kosten der Rücksendung zu tragen hat!

      fertig mit dem Beamtendeutsch:)

      ich habe auch oft das Gefühl.das bei uns vieles wikkkürlich,über die Köpfe der Menschen gehandhabt,und fall bezogen entschieden wird,sowas nennt man dann bei uns Gummipahragraphen,wird dann erst abgeändert,wenn sich jemand da gegen aufregt !
      wo kein Kläger da kein Richter!
      wenn man die Annahme trotzdem verweigert,was ja bei jedem Paket ansich gehen müste,denke ich mal wird die Post,die den unterschriebenen Durchschlag einbehält,sich dann schon melden,und das Geld einfordern,so weit wars bei mir nicht nicht!

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