Hallo,
ich habe leider ein Problem.
Zum Sachverhalt:
Ich habe vor Monaten eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt. Der Streitwert war von der gegnerischen Partei mit 50.000,-- Euro angegeben worden. Es ging um den Verkauf eines T-Shirts, welches ich bei eBay verkauft hatte. Es wurde unterstellt, ich hätte ein Fake verkauft bzw. hätte gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein Beweis wurde jedoch von der gegnerischen Partei nicht erbracht.
Es handelte sich allerdings um ein originales T-Shirt und keine Fälschung. Da ich das Shirt schon ein Jahr hatte, aber nicht getragen habe, hatte ich es in einer Auktion verkauft.
Die Echtheit kann ich leider nicht mehr durch einen Kassenbon beweisen - wer hebt denn schon Quittungen so lange auf?
Der Rechtsanwalt hat damals an die gegnerische Partei eine Unterlassungserklärung formuliert. Er hat mir nun seine Abschlussrechnung gesandt.
Hierin hat er den Streitwert mit 7.500,-- Euro beziffert und verlangt nun für seine Tätigkeit 661,-- Euro.
Nun meine Frage:
Wie wird der Streitwert korrekt ermittelt? Hat der Anwalt mit seiner Forderung in dieser Höhe recht und muss ich wirklich 661,-- Euro an ihn zahlen?
Das T-Shirt hatte einen Neuwert von 130,00 Euro.
Falls man bei "Frag- einen-Anwalt.de" diese Frage stellt, mit welchen Kosten muss man für die Auskunft rechnen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, der sich mit der Materie auskennt.
Andererseit freue ich mich natürlich auch über Eure Tipps.
Herzlichen Dank erst einmal, dass ich hier diese Frage stellen darf,
in der Hoffnung auf Auskunft.
zest-for-life
ich habe leider ein Problem.
Zum Sachverhalt:
Ich habe vor Monaten eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt. Der Streitwert war von der gegnerischen Partei mit 50.000,-- Euro angegeben worden. Es ging um den Verkauf eines T-Shirts, welches ich bei eBay verkauft hatte. Es wurde unterstellt, ich hätte ein Fake verkauft bzw. hätte gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein Beweis wurde jedoch von der gegnerischen Partei nicht erbracht.
Es handelte sich allerdings um ein originales T-Shirt und keine Fälschung. Da ich das Shirt schon ein Jahr hatte, aber nicht getragen habe, hatte ich es in einer Auktion verkauft.
Die Echtheit kann ich leider nicht mehr durch einen Kassenbon beweisen - wer hebt denn schon Quittungen so lange auf?
Der Rechtsanwalt hat damals an die gegnerische Partei eine Unterlassungserklärung formuliert. Er hat mir nun seine Abschlussrechnung gesandt.
Hierin hat er den Streitwert mit 7.500,-- Euro beziffert und verlangt nun für seine Tätigkeit 661,-- Euro.
Nun meine Frage:
Wie wird der Streitwert korrekt ermittelt? Hat der Anwalt mit seiner Forderung in dieser Höhe recht und muss ich wirklich 661,-- Euro an ihn zahlen?
Das T-Shirt hatte einen Neuwert von 130,00 Euro.
Falls man bei "Frag- einen-Anwalt.de" diese Frage stellt, mit welchen Kosten muss man für die Auskunft rechnen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, der sich mit der Materie auskennt.
Andererseit freue ich mich natürlich auch über Eure Tipps.
Herzlichen Dank erst einmal, dass ich hier diese Frage stellen darf,
in der Hoffnung auf Auskunft.
zest-for-life