Käufer akzeptiert Ware nicht

    • Käufer akzeptiert Ware nicht

      Hallo in die Runde!
      Vielleicht ist hier jemand der mir helfen kann - ich habe am 9. Dez. einen bei Ebay einen Scanner versteigert. Er wurde über PayPal bezahlt und ich habe ihn auf die Reise geschickt. Nun behauptet der Käufer, das Gerät sei nicht in Ordnung und hat bereits den Paypal Käuferschutz bemüht, d.h. die 130 EUR wurden mir gleich wieder abgezogen. Weil ich aber weiss, dass das Gerät funktioniert und ich es selbst noch am 8. Dezember verwendet habe, kann ich darauf nicht eingehen. Zumal ich ihm schon wegen seiner zahlreichen schlechten Bewertungen nicht so ganz vertraue... Wie sieht das nun rechtlich aus, oder was muss ich jetzt tun, damit ich keine Fehler mache und mein Geld wiederbekomme. Ich bin schon länger bei Ebay aktiv, habe aber mit diesem Konfliktverfahren bisher noch keine Erfahrungen gemacht. Danke euch für jeden Rat!

      image68
    • Nun der Käufer hat wahrscheinlich eine Antrag auf Käuferschutz wegen "einem von der Beschreibung abweichenden Artikel" gestellt. Laut den PP-AGB muss er nun mittels Gutachten belegen das die Abweichung bestätigt und gibt PP seiner Beschwerde statt, dann muß er den Artikel auf seine Kosten zurückschicken. Erst DANN bekommt er von PP das Geld. Vorerst ist der Betrag nur eingefroren.

      ALLERDINGS gibt es immer wieder Fälle wo PP das Geld auch ohne Gutachten und ohne Rücksendung erstattet - was auch bei genauem Lesen der PP-AGB "Statthaft" wäre.

      Wie auch immer bist du der Willkür von PP ausgesetzt !! Das beginnt damit, das dieses "Gutachten" salopp gesagt jeder Depp fabrizieren kann und PP die Authentität nicht prüft, wie du auch einen Haufen Schrott als Retoursendung erhalten kannst.



      Wie vorgehen?

      Erst mal abwarten wie PP entscheidet, ob dem Käufer tatsächlich der Betrag endgültig erstattet wird und ob du die Ware (hoffentlich DEINE!!!) zurück bekommst.

      Sollte aber das Geld weg sein und du die Ware nicht zurück bekommst bzw. nicht Deine (Seriennumemr notiert u.ä.???) was dann kündigst du PP weiter rechtliche Schritte an und nach angemessener Frist, setzt du diese auch, nämlich

      a) Anzeige des Käufers wegen Betrugs (mach nur im Inland wirklich Sinn)

      b) Anzeige von PP-Luxemburg wegen Unterschlagung / Untreue und Beihilfe zum Betrug

      c) Meldung an die Luxemburger Bankenaufsicht CSSF (geht auch in Deutsch)



      Ob der Aufwand gerchtfertigt ist hängt vom Betrag ab, ob mit oder ohne Anwalt davon ob man eine RSV hat.



      Fazit für die Zukunft: Finger weg von PP wenn es irgend eine andere Möglichkeit der Bezahlung gibt - und das ist in der €-Zone nun mal die EU-Standardüberweisung.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • danke euch für die Geduld, ich verstehe das aber nur langsam...

      hier die Artikelnummer: 280430944928

      ich habe das überwiesene Geld auf mein Bankkonto verschoben, dann haben sie mir den Betrag "vorläufig" abgezogen, jetzt steh ich 130,- im Minus. Was bedeutet das? muss ich jetzt teuer Zinsen zahlen? Ich finde das unfair, er kommt mit dem Gerät nicht zurecht und ich muss das jetzt vielleicht defekte Gerät zurücknehmen? ist so das Gesetz?

      Ich lese bei PP auch: "Wenn Sie die Hinweise zum Verkäuferschutz einhalten, können Sie weiter auf Ihr Geld zugreifen, während Sie auf die Entscheidung im Beschwerdefall warten." hilft mir das jetzt? was tun?

      gute nacht allerseits -

      image68
    • Letztlich hilft hier nicht allein die Artikelnummer des Angebots, sondern auch den Nick des Käufers, denn den können wir so nicht einsehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ähm, engelchen, das ist der Verkäufer und Threaderöffner....
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • image68 schrieb:


      ich habe das überwiesene Geld auf mein Bankkonto verschoben, dann haben sie mir den Betrag "vorläufig" abgezogen, jetzt steh ich 130,- im Minus. Was bedeutet das? muss ich jetzt teuer Zinsen zahlen? Ich finde das unfair, er kommt mit dem Gerät nicht zurecht und ich muss das jetzt vielleicht defekte Gerät zurücknehmen? ist so das Gesetz?

      Ich lese bei PP auch: "Wenn Sie die Hinweise zum Verkäuferschutz einhalten, können Sie weiter auf Ihr Geld zugreifen, während Sie auf die Entscheidung im Beschwerdefall warten." hilft mir das jetzt? was tun?




      Du machst vorerst GAR NICHTS sondern warte die Entscheidung von PP ab. Unter "gar nichts" meine ich auch, daß du PP KEINESFALLS mehr anbietetst und benutzt. Wenn die Mailadresse für PP-Zahlungen identisch ist mit deiner Mailadresse bei ebay, dann ändere das sofort - sonst bezahlt jemand auf "Gut Glück" mit PP und dder Betrag wird sofort mit dem Negativsaldo gegengerechnet.

      Zinsen, Negativsaldo,...... Sollte PP dem Käufer KS gewähren und solltest du DEIN Gerät (und nicht ein anderes oder Schrott) nicht zurück bekommen, dann gleichst du auch den Negativsaldo nicht aus. Weitere Massnahmen habe ich i.o. Posting schon beschrieben. Lass dich dann von PP-Aufforderungen zum Kontoausgleich und eingeschalteten Inkassobüros NICHT einschüchtern. Selbst wenn ein Mahnbescheid eintrudelt, dann widersprichst du diesem. Sollte PP der Meinung sein irgendeine auf gültigen Rechtsprinzipien bestehende Forderungen gegen dich haben, dann sollen sie diese vor Gericht geltend machen. NUR werden sie das nicht tun, sie haben es in der Vergangenheit NIE gemacht und werden es auch jetzt nicht. PP weiss ganz genau das sie mit ihrer Vorgangsweise keine Chance vor Gericht haben.

      Als vorerst mal cool bleiben und die Feiertage geniessen.......
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.