Was ist rechtlich zu beachten als Verkäufer?

    • Was ist rechtlich zu beachten als Verkäufer?

      hallo,

      ich habe seit einigen jahren schon einen ebay account, habe mich jedoch fast nie wirklich getraut etwas zu kaufen oder zu verkaufen.
      nur wennes wirklich nötig war.
      gerade das verkaufen bereitet mir sorgen da man immer wieder kuriose geschichten hört.

      wie sieht denn die rechtslage zur zeit aus bezüglich des vorzeitigen auktionsabbruches, transportschäden und rechtlichen hinweisen in der auktion selbst.

      wäre für jede hilfestellung dankbar da ich in zukunft einige dinge anbieten möchte.

      mfg

      Ralf


      edit: argh das is der falsche bereich so wie das aussieht, entschuldigung.
      kann das selbst leider nicht löschen/verschieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Crawnight ()

    • Es ist nicht einfach solch pauschale Fragen in aller Kürze zu beantworten, aber ich versuche es dennoch:

      1. Einen vorzeitigen Auktionsabbruch sollte man tunlichst unterlassen, auch wenn ebay dies häufig verharmlost. In den meisten Fällen kommt dann nämlich dennoch ein Kaufvertrag zustande und zwar für das Höchstgebot zu diesem Zeitpunkt.

      2. Das Versandrisiko liegt bei Privatverkäufen stets beim Käufer. Du haftest allerdings, sollte die Verpackung nicht ausreichend gewesen sein. Die Versandunternehmen reden sich gerne damit heraus, so daß du als Vertragspartner machmal Probleme bei einem Versandschaden bekommen kannst.

      3. "Privatverkauf, keine Gewährleistung" reicht für den Anfang aus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Solltest du als Bezahlmethode PAYPAL anbieten (wovon ich dringend abrate) bzw. von ebay dazu genötigt wirst (bei VK-Anfängern leicht möglich!), dann haftest du als Verkäufer immer wenn du dich nicht an die VERKÄUFERSCHUTZRICHTLINE von PP hälts. Unabhängig von Privat/Gewerblich!! Bei PP Zahlungen gibt es nur 2 akzeptable Versandformen: Einschreiben oder Paket - was manchmal die Sache unnötig verteuert.. :(
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • hallo,

      natürlich wird der vorzeitige abbruch der auktion vermieden, man kann jedoch nie wissen wann man mal diese abbrechen muss, aus welchen gründen auch immer, und da möchte man schon auf der sicheren seite stehen.

      mit paypal hatte ich nicht vor zu arbeiten, mag das nicht besonders und nach deinen warnungen erstrecht nicht. :)

      danke erstmal für eure hilfestellung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Crawnight ()

    • man kann jedoch nie wissen wann man mal diese abbrechen muss


      Nenne doch mal bitte Beispiele, warum du dies zu tun müssen glaubst...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • wenn zb der gegenstand den man verkauft wärend der auktion beschädigt wird weil er runterfällt usw.
      habe gehört das es dann ziemlich probleme geben kann und man ein vergleichsgerät beschaffen muss.
      deswegen würde ich mich da vorher absichern was das angeht, nur zur reinen vorsichtsmaßnahme.
    • wenn zb der gegenstand den man verkauft wärend der auktion beschädigt wird weil er runterfällt


      Und genau dann würde ich die Finger vom Abbruch der Auktion lassen. Es entsteht ein Vertrag für das Höchstgebot bei Abbruch. Daran ändert sich im übrigen auch nichts, wenn du vorher alle Gebote streichst. Dann mußt du entweder für den Preis liefern oder du wirst schadensersatzpflichtig. Letzteres, weil man das Hantieren (und nicht sicher Lagern) mit der Ware in der Regel als fahrlässig ansehen wird, nachdem du sie zum Kauf angeboten hast. Wie häufig haben wir hier im Forum schon die Fälle mit der Katze oder dem Kleinkind gehabt, das (angeblich) Milch verschüttet hat etc.

      Wenn ich ehrlich bin, wüßte ich nie eine Situation, warum eine Auktion zwingend abgebrochoen werden sollte. Anfechten kann man immer noch am Ende.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.