Bekomme mein Geld nicht zurück

    • Bekomme mein Geld nicht zurück

      Ich habe einen Artikel bei Ebay ersteigert, per Sofortkauf. Diesen habe ich auch gleich bezahlt. Nach gut einer Woche habe ich mal beim Verkäufer nachgefragt wo denn die Ware bleibt. Dieser teilte mir mit das er selbst die Ware noch nicht hat. Also habe ich wieder gut eine Woche gewartet, dann ist mir der Knoten geplatzt und ich habe dem Verkäufer geschrieben, das ich den Artikel nicht mehr haben möchte und er mir das Geld zurücküberweisen soll. Schliesslich habe ja ein zweiwöchiges Rückgaberecht (gewerblicher Händler) und es wäre ja für beide Seiten einfacher als wenn ich den Artikel extra bekommen würde und ihne dann wieder zurückschicken müsste. Als Antwort habe ich bekommen das der Händler es seiner Buchhaltung gegeben hätte und die würden den Rest machen. Aber bis heute ist noch nichts gekommen.
      Nun behauptet der Verkäufer er hätte kein Geld bekommen. Ich habe ja auch nur meinen Kontoauszug, Emails von Ihm wo er mir die Zahlung bestätigt usw. Und es geht um einen Betrag von unter 30 Euro. Einfach nur lächerlich das Ganze.
      Jedenfalls was muss ich nun tun damit ich relativ schnell an mein Geld komme. Da der Verkäufer wohl von sich aus nichts mehr machen wird. Ich habe auch schon das Ebay Sicherheitsteam beauftragt, was wohl irgendwas macht.
    • Schnell wirst Du Dein Geld erstmal nicht zurück bekommen. Wenn der VK sich stur stellt, wird er die Sache verzögern (falls ihm sein ebay-VK-account egal ist...) oder Dir das ersteigerte Teil schicken. Dann kannst Du überlegen was Du machst:



      Zurückschicken? Weil Ware beschädigt?

      Zurückschicken? Weil Du ihm bereits vorher mitgeteilt hast, das Du den Kauf stornieren willst?

      Das Teil behalten, weil Du es doch gebrauchen kannst?



      Mit paypal bezahlt? Problem melden! Überwiesen? Verkäufer kontaktieren und Meldung an ebay.



      Achso. Bevor ich es vergesse. Uns den Verkäufer account nennen. Danke.
    • wenn du gleich dazu schreibst das du per PayPal überwiesen hast, ist die Sache in 5 Minuten erledigt.


      Ach ist das jetzt tasächlich so, das eine PP-Zahlung AUTOMATISCH und IMMER mit einer "Geld-zurück-Garantie" verbunden ist. So wie du das darstellst kann man es so interpretieren und das entspricht NIE UND NIMMER der Realität. :( Es gibt nämlich zig-1000e die aus gemachter Erfahrung NICHT davon überzeugt sind.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • maghreb66 schrieb:

      Ach ist das jetzt tasächlich so, das eine PP-Zahlung AUTOMATISCH und IMMER mit einer "Geld-zurück-Garantie" verbunden ist. So wie du das darstellst kann man es so interpretieren und das entspricht NIE UND NIMMER der Realität. :( Es gibt nämlich zig-1000e die aus gemachter Erfahrung NICHT davon überzeugt sind.

      Da bin ich anderer Meinung und spreche als Verkäufer aus Erfahrung. Wenn man über PayPal bezahlt und Käuferschutz hat kann man als Kunde einfach das Geld wieder bekommen,
      als Verkäufer bekommt man eine eMail das der Käufer das Geld bekommen hat und ich muss beweisen das, dass Paket bei dem Kunden ist und wenn man da nicht versichert verschickt hat man ein großes Problem..., sowas nutzen Kunden aus.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Da bin ich anderer Meinung und spreche als Verkäufer aus Erfahrung. Wenn man über PayPal bezahlt und Käuferschutz hat kann man als Kunde einfach das Geld wieder bekommen,


      genau das ist ganz oft nicht der Fall, PayPal handelt nur dann so, wenn es den Verkäufer belangen kann, eigentlich ist der ganze (teure) PayPal-Schutz ein Witz

      @bumsibaer

      Ich habe auch schon das Ebay Sicherheitsteam beauftragt, was wohl irgendwas macht.


      da bekommst du höchstens einen Textbaustein geschickt, Menschen arbeiten dort schon lange keine mehr

      versuche den Verkäufer anzurufen, damit erreichst du oft mehr als durch andere Aktionen: klicktel.de/

      notfalls musst du Anzeige erstatten, das kostet nichts (außer Zeit): cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…ge&userid=polizei-anzeige
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • scharfmacher schrieb:

      genau das ist ganz oft nicht der Fall, PayPal handelt nur dann so, wenn es den Verkäufer belangen kann, eigentlich ist der ganze (teure) PayPal-Schutz ein Witz

      @bumsibaer
      Eben nicht, PayPal und eBay würden alles für den Käufer machen, gerade eben mal als Beispiel habe ich diese Nachricht von PayPal bekommen:

      Guten Tag David xxx!

      xxx hat einen Konflikt in Verbindung mit der am 29. Dez 2009 an
      Sie gesendeten Zahlung gemeldet und angegeben, dass der erhaltene Artikel
      nicht der Artikelbeschreibung entspricht.

      -----------------------------------
      Transaktionsdetails
      -----------------------------------


      Name des Käufers: xxx
      E-Mail des Käufers: xxx
      Transaktionscode des Käufers: xxx

      Transaktionsdatum: 29. Dez 2009
      Transaktionsbetrag: 27,03 EUR
      Ihr Transaktionscode: xxx
      Bearbeitungsnummer: xxx
      Ihr Transaktionscode:xxx
      Transaktionscode des Käufers:xxx
      Strittiger Betrag:-27,03 EUR- Der strittige Betrag wird bis zur Klärung der
      Angelegenheit vorübergehend einbehalten.



      Durch Melden des Konflikts werden Sie von xxx um Hilfe bei der
      Lösung dieses Problems gebeten. Nun haben Sie Gelegenheit, dieses Problem
      zu lösen, bevor der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellt oder bei
      seinem Kreditkarteninstitut eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst.


      So schnell kann es gehen ;)
      Ich bin wieder da :-)
    • Wenn man über PayPal bezahlt und Käuferschutz hat kann man als Kunde einfach das Geld wieder bekommen,



      Das bestreitet niemand! Das Problem sind nur die Randbedingungen zu denen KS gewährt wird. Wenn!! der Artikel tatsächlich für den KS qualifiziert war und wenn PP das Geld noch am PP-Account des VK vorfindet, ist der KS kein Problem.

      Aber es fängt schon damit an, daß man sich auf das KS-Versprechen von EBAY!!!! in der Auktion nicht verlassen kann, denn der Hinweis über "Käuferschutz in unbegrenzter Höhe" sagt ÜBERHAUPT NICHT aus, ob der Artikel für den KS qualifiziert ist. Der Artikel steht nur in einer Katregorie welche prinzipiel KS-tauglich ist und der VK erfüllt gewisse Voraussetzungen für den KS/VKS.



      So schnell kann es gehen ;)


      Ja, da bist du ja mit einer besonders fiesen Art des KS konfrontiert. Hier hat der Käufer die Hände voll Möglichkeiten zu beschxxxx. ;)
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • maghreb66 schrieb:

      Aber es fängt schon damit an, daß man sich auf das KS-Versprechen von EBAY!!!! in der Auktion nicht verlassen kann, denn der Hinweis über "Käuferschutz in unbegrenzter Höhe" sagt ÜBERHAUPT NICHT aus, ob der Artikel für den KS qualifiziert ist. Der Artikel steht nur in einer Katregorie welche prinzipiel KS-tauglich ist und der VK erfüllt gewisse Voraussetzungen für den KS/VKS.
      Das stimmt deshalb sind wir gewerbliche Verkäufer auch alle Abmahnfähig, kurios.

      Meine Meinung zu PayPal ist immernoch als Käufer eine Spitzenidee als Verkäufer zum Ko...
      Ich bin wieder da :-)
    • nur mal zwischendrin:

      Schliesslich habe ja ein zweiwöchiges Rückgaberecht
      Du hast kein Rückgaberecht, sondern ein Widerrufsrecht und dieses beläuft sich bei gewerblichen Händlern bei eBay auf einen Monat, nicht auf 2 Wochen. Egal was in seiner Widerrufsbelehrung steht.

      Bitte poste mal den Link zur Auktion, denn der VK ist auf jeden Fall abmahnfähig wenn das da so steht.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Charmin schrieb:

      engelchen schrieb:

      sondern ein Widerrufsrecht und dieses beläuft sich bei gewerblichen Händlern bei eBay auf einen Monat, nicht auf 2 Wochen
      Die Zeiten sind vorbei, das EU-Gericht hat beschlossen das man auch bei eBay zwei Wochen Widerrufsrecht angeben kann aber nicht muss.

      Mfg. David

      Dafür würde ich dann gerne aber auch eine Quelle sehen! Im übrigen gelten in Deutschland noch immer deutsche Gesetze. Die EU gibt allenfalls Richtlinien heraus, die dann in der deutschen Gesetzgebung verankert werden müssen. Das dauert aber...

      Es wäre aber schön, wenn sich der TE zum eigentlichen Problem wieder äußern würde. Hier sind ja doch einige Fragen aufgelaufen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • 380183546898 so hier ist mal die Artikelnummer. Ich habe das Geld ganz normal per Überweisung bezahlt, einen Tag später. Ich habe auch eine Eingangsbestätigung vom Verkäufer erhalten, dass das Geld eingegangen ist. Ich habe dem Verkäufer gerade noch eine Email geschrieben, dass er mir das Geld zurücküberweisen soll, sonst würde ich rechtliche Schritte einleiten.
      Das Problem war ja das die Ware bei ihm selber gar nicht vorhanden war, sondern er selber auf die Ware wartet. Und das obwohl in der Artikelbeschreibung steht das sie verfügbar ist. Ist doch eigentlich schon eine Art von Betrug, oder?
      Es wäre ja auch kein Problem gewesen, wenn er mir das Geld einfach zurücküberweis hätte. Da dies ja einfacher für beide Seiten wäre. Er braucht es nicht extra zu versenden, nur damit ich es ihm wieder zurückschicke.Und jetzt behauptet der Verkäufer er hätte kein Geld bekommen und das obwohl ich es anhand des Kontoauszuges beweisen kann. Als Höhepunkt habe ich ja auch eine Eingangsbestätigung des Geldes per Mail vom Verkäufer bekommen.
    • Also, 1. Hätte ich bei den sowieso nicht gekauft denn 98,..% bei einem PowerSeller ist schlecht aber das erstmal so dahin gestellt.

      Da nach deine Angaben der Verkäufer ein wenig zickt würde ich wie folgt vorgehen:

      Du schreibst ihn eine Frist das er bis zum ... (in der Regel 7 Tage), das Geld auf dein angegebenes Konto überweisen soll, sonst gerichtliche Schritte.
      In diesem Brief machst du dann noch eine Kopie von deiner Überweisung.
      In dieser Mahnung sollte stehen, dein Name, sein Name, Datum bis wann er Zahlen soll und deine Bankdaten.

      Sollte er nicht zahlen dann gehst du einfach zum Anwalt und er macht dann den rest.
      Hebe alle deine eMails ect. auf.
      Das wäre mein Voschlag aber wir werden abwarten was die anderen noch so sagen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)