Abholung: Kommen solche Missverständnisse des Öfteren vor?

    • Abholung: Kommen solche Missverständnisse des Öfteren vor?

      Ich habe am 02.01. das erste Mal etwas ersteigert, wo nur Abholung möglich ist.
      Habe mich nach dem Kauf sofort mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und angefragt, ob Montag der 10.01. ihm für die Abholung passt.
      Er schrieb zurück, dass ihm Montag nicht gut passt, aber Mittwoch ab 17 uhr super wäre. Ich antwortete ihm darauf "Okay, dann komme ich am Mittwoch den 13.01. gegen 17 Uhr vorbei! Noch ein schönes Restwochenende und bis zum 13.01. Mit freundlichen Grüßen xyz"

      Nun schaue ich gestern in mein Postfach und finde eine Nachricht von Freitag dem 8.01.: "Sie wollten doch Mittwoch vorbei kommen! Bitte um Klärung, sonst muss ich sie ebay melden!"
      Daraufhin schrieb ich: "Wir hatten doch den 13.01. ausgemacht. Tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis kam, aber ich habe auch in meiner letzten Nachricht an Sie das Datum (13.01) angegeben. Mit freundlichen Grüßen xyz" Bis jetzt habe ich noch keine Antwort, aber ich bin gespannt, was da zurück kommt. Also, die Nachricht mit der Datumsangabe hat er in jedem Fall bekommen, sie ist in meinem ebay-Postausgang.

      Kommen solche Missverständnisse öfter vor, wenn es um Abholung geht? Ich wundere mich gerade sehr, da es sich ja um meinen ersten Kauf handelt, wo nur Abholung möglich ist und es dann sofort zu diesem Missverständnis kam. Wobei ich mich in diesem Fall frage, was da schief gelaufen ist...
    • Sowas soll vorkommen. Ist mior auch schon passiert, das ich mich im datum geirrt habe 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer