Im Versandfeld "kostenloser Versand" angegeben, im Text Versandkosten benannt !

    • Im Versandfeld "kostenloser Versand" angegeben, im Text Versandkosten benannt !

      Hier habe ich mal eine Auktion, über die diskutiert werden soll:

      Schal

      Muss der Käufer sich hier eurer Meinung nach gefallen lassen, dass er die im Text benannten Versandkosten bezahlen soll ?

      Verstößt das Vorgehen gegen die AGB von eBay ?

      Wie würdet ihr vorgehen und wie ist die Rechtslage ?

      Ich halte mich mit meiner Meinung darüber erstmal zurück.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • WEs steht ganz dick hervorgehoben und sogar in Farbe das Versand anfällt, also hat der Käufer das gelesen und anerkannt, es ist Bestandteil des Vertrages geworden.

      Das es gegen die AGB der Plattform verstößt ist dabei zweitrangig, könnte allerdings durch eine negative Bewertung nach hinten losgehen.

      Meine private Meinung. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Vor allem ist 3,90 ja wohl ein Witz, damit beläuft sich der monetäre Wert für den Schal nach der Auktion, wenn es bei 1 Euro bleibt, auf 4.90! :huh:

      Da ist es ja besser, wie es hier angeboten wird (wie bei deinem Vorschlag neulich engelchen, Abholung kostenfrei anbieten und den Versand als zusätzliche kostenpflichtige Sonderleistung :thumbsup:

      So einen dünnen Polyesterschal, wie in deinem Beispiel, könnte man glatt im Brief für 55 oder 90 Cent Porto verschicken (wenn man will mit Einwurfeinschreiben) So kommt die Vk in meinem Beispiel wohl auf 2.50 und hat dann immerhin einen Versendenachweis mit ID-Nummer.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Richtig, so hat der Käufer dieser Auktion es auch gemacht. Nun klär ich mal auf, ich wollte eigentlich noch länger warten, aber hier mal der Ablauf:

      Käufer bekam per Button keine Bankdaten, hat sich nach nochmaligem Lesen auch still zurückgezogen und abgewartet. Nach ca. einer Woche kam die Aufforderung zur Zahlung mit den Bankdaten. Hier wurde geschrieben, dass doch bitte endlich mal gezahlt wird. Käufer schrieb daraufhin, dass es eigenartig wäre, in der dafür betreffenden Zeile einen "kostenlosen Versand" anzubieten, aber im Text etwas anderes zu schreiben. Nun hat Käufer aber dieses eingesehen, jedoch gebeten, einen Versand über Warensendung anzubieten, da dieses Geld ja nur der Post zu Gute käme und dementsprechend für den Verkäufer kein Nachteil entstehen würde.

      Verkäufer lehnte dies ab mit der Begründung, dass "so eben die Spielregeln bei eBay" wären. Käufer schrieb daraufhin, dass es dann eben so sei, die Spielregeln bei eBay allerdings darauf ausgelegt wären, dass man den Versandkostenpreis in der dafür vorgesehenen Sparte angeben müsse.

      Nun wird Käufer das Geld natürlich inklusive Versandkosten zahlen, aber eine negative Bewertung abgeben !

      Meines Erachtens nach zu Recht. [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_021.gif]
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    • Ich hätte einfach nicht gekauft. Shoppen ist für mich auch so etwas wie ein Lustgewinn. Der ist aber perdu, wenn ich schon vorher damit rechnen kann, dass es Stress gibt.

      Entweder es halten sich alle an die Spielregeln, oder ich spiele einfach nicht mehr mit!
      Lord of the Motherboards
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    • richtig doppelklicker, aber in diesem Fall hat Käufer bei Gebotsabgabe tatsächlich nicht gesehen, dass hier noch Versandkosten zusätzlich angegeben wurden....

      Nun hat er geboten, gewonnen und das ist nicht mehr zu ändern.....er wird zahlen, nachdem die Frage nach Warenversand (der die gleichen Anforderungen wie ein Päckchen hat, jedoch wesentlich günstiger ist) abgelehnt wurde....Das wäre meins Erachtens nach eine vernünftige Vereinbarung zwischen beiden gewesen....
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    • engelchen schrieb:

      aber in diesem Fall hat Käufer bei Gebotsabgabe tatsächlich nicht gesehen, dass hier noch Versandkosten zusätzlich angegeben wurden

      Da mus der Käufer aber entweder unbeschreiblich blöde sein oder er hat eine leseschwäche, das kann man in diesem Fall nicht überlesen!!!

      Tschuldigung für das harte Urteil, aber so doof kann wirklich kaum Einer über 18 sein. :cursing:
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    • Hallo senfeuter,

      mit solchen Behauptungen muss man ganz vorsichtig sein. Du bist sicherlich auch ein erfahrener Hase in Sachen eBay und kennst die Fallstricke. Aber jeder hat mal einen schlechten Tag.
      Zugegebener Maßen war in der Artikelbeschreibung deutlich hervorgehoben, dass zum Auktionspreis noch Versankkosten hinzukommen.
      Lord of the Motherboards
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    • Zugegeben wenn ich mir die Urteile und Ansichten von deutschen Richtern ansehe, dann muss ich wohl meine Meinung revidieren und die
      von mir zitierte Blödheit eher im gehobenen Bildungsstand der Juristen suchen :thumbsup: 8o

      Um die Quelle dieser Diskussion der Nachwelt zu erhalten hier die originale und ungekürtzte Artikelbeschreibung des Verkäufers:

      Sie bieten hier auf ein Halstuch von H&M, wenig getragen. Sehr angenehm und weich auf der Haut.
      Zustand: getragen einwandfrei 100& Polysester

      Nach Aktion-ende: Gebot + Versandkosten von 3,90 Euro dazu addieren!!!

      Es handelt sich hier um eine Privatauktion, daher keine Garantie bzw. Rücknahme.

      Ebay ich, Versand Du!!!

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