tectrain24.com

    • Mahlzeit,

      ich habe das auch per ES/RS gemacht. (Frist bis 12.12) 30 Tage
      Wie kann ich denn eigtl. beweisen dass in dem ES, die Stornierung war? Ich habe ja nur den Nachweis, dass "etwsa" zugestellt war?

      Wie auch immer.. ich warte bis 13.12. dann Online Mahnbescheid. Welche Auslagen kann ich da noch einfordern?
      Zinsen auf die Vorkasse-Summe, Kosten des Mahnbescheids ? und was noch?
    • Beweisen kann man sowas grundsätzlich nie was man geschrieben hat, aber letzlich schickt ja niemand leere Blätter per ES durch die Gegend... ;)

      Vielleicht haste ja Glück und es bestellen wieder ein paar andere Dumme bei den und du bist bei der neuen Umverteilung mit dabei :D
    • DickHähnchen schrieb:

      ich warte bis 13.12. dann Online Mahnbescheid.

      ich empfehle noch ein paar Tage "Karenzzeit" zuzugeben > bei mir ging nämlich genau am Tage des Fristablaufs die "Rückerstattet"-Mail ein (dies hatte ich eigentlich auch so erwartet - sie sind halt "Meister ihres Fachs"... :D ).
      Bis zum Geldeingang musste ich mich dann nochmal 6 (Kalender-)Tage gedulden (war auch WE dazwischen).

      Will damit sagen: hätte ich sofort den MB auf den Weg gebracht, hätte der sich mit der Rücküberweisung vermutlich gekreuzt (Gericht braucht ja auch Bearbeitungszeit).
      Und ob dann die MB-Gebühr noch zu erstatten wäre, kann ich nicht zweifelsfrei sagen -- aber unser Engelchen vielleicht :?:
      Gruß
      - moppi -

      p.s.: natürlich sind das nochmal ein paar Tage, an dem Deine Kohle für TT Zinsen erarbeiten kann - aber ich bin froh, noch ein bisschen gewartet zu haben - war so letztenendes doch etwas stressfreier für mich...
      p.s.: ... isch habe gar keine Signatur ...
    • Meines Erachtens muss zum 30. Tag die Erstattung des Geldes erfolgt sein.
      Es gelten auch keine Arbeitstage, es sind Kalendertage. Wenn der 30. auf einen Sonntag fällt, muss die Zahlung bis zum Freitag erfolgt sein.
      Ähnlich ist es bei jedem anderen Vertrag, wenn ihr etwas zahlen müsst, muss das Geld spätestens an dem Tag X gebucht sein. Schließlich zahlt ihr eure Miete ja auch bis zum 3. (Zahlungseingang)
      Alles was nach dem 30. wäre, müsste als Verzug betrachtet werden.
      Ich behalte mir in solchen Fällen vor, wie Ihr ja auch, ein Zahlungsziel schriftlich festzuhalten. Zusätzlich aber mit dem Hinweis - Zahlungseingang.
      Also ab dem 30. Tag müsste der - he, in dem Fall Schuldner - die Kosten tragen
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Und hier nochmal eine Antwort eines Anwaltes:

      Frage:
      ich habe am 27.09.2009 online einen Reitsattel bestellt und den Kaufpreis incl. Versandkosten (697 Euro) direkt online überwiesen.
      Der Verkäufer bestätigte mir am 28.09.2009 den Geldeingang und nannte mir eine Lieferzeit von 14-28 Tagen an. Aufgrund dieser langen Lieferzeit von 14-28 Tagen widerrief ich meine Bestellung am 30.09.2009 schriftlich und bat um Rücküberweisung der 697 Euro.
      Der Betrag ist bis heute - 29.10.2009 - nicht meinem Konto gutgeschrieben worden.

      Antwort:
      Gem. § 357 I BGB iVm. § 286 III BGB gerät der Unternehmer tatsächlich erst nach 30 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung in Verzug. Unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten ist der Verkäufer damit bis heute noch nicht in Verzug geraten.

      Sofern Ihnen bekannt ist, wann die Widerrufserklärung eingegangen ist, sollten Sie zunächst die 30-Tages-Frist abwarten. Kann der Zugang durch Sie nicht nachgewiesen werden, empfehle ich, den Verkäufer noch einmal schriftlich mit kurzer Frist zur Zahlung zu mahnen; eine Frist von 10 Tagen genügt.
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    • Ach herje, einen Reitsattel?? Der Typ bietet auch alles an - der müsste ja ein Lager haben so groß wie Bertelsmann :lach:

      10 Tage, 30 Tage...ist doch bei dem völlig egal und dürfte wohl eher mit Glück verbunden sein wenn man sein Geld überhaupt zurück bekommt, und noch mehr Glück, wenn man es innerhalb in dieser Frist zurück bekommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stoneman ()

    • Diese Beispiel hat nichts mit textrain zu tun, es bezog sich lediglich darauf, ab wann der Verzug eintritt und wann man dem MB schreiben kann.
      Da der Inhaber keine GmbH führt, wird er mit seinem Privatvermögen haften.
      Gut das ist ja auch immer so eine Sache.
      Greif mal nem nakten Mann in die Tasche....
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    • Und ob dann die MB-Gebühr noch zu erstatten wäre, kann ich nicht zweifelsfrei sagen -- aber unser Engelchen vielleicht :?:


      Der Antrag auf MB darf erst am Tag nach dem Fristablauf gestellt werden. Wenn also beispielsweise Frist zur Rückzahlung bis zum 15.12.2010 gesetzt wurde, darf der MB erst am 16.12.2010 gestellt werden. Der Schuldner hat Zeit, die Rückzahlung bis 24:00 Uhr am 15.12.2010 durchzuführen. Hier könnte es allerdings auch wieder auf den Wortlaut der Fristsetzung ankommen:

      Schreibt man also, "Sie haben die Rückzahlung bis spätestens zum 15.12.2010 einzuleiten, soll man damit rechnen, dass die Zahlung ggf. erst am 18. - 10.12.2010 eingeht, denn wenn der Schuldner zwar an diesem Tag überweist, da aber auch noch Feiertage, Wochenende oder sonswas dazwischen liegt, dann ist das Geld unter Umständen erst später beim Gläubiger, also gewollt. Das Gericht könnte also einen MB Antrag danach auslegen und die Kosten hierfür wären ggf. nicht dem Schuldner zuzuführen, nachweisen müsste er aber, dass er vor Ablauf der Frist die Zahlung eingeleitet hat.

      Wenn man hingegen schreibt: "Die Zahlung muss spätestens zum 15.12.2010 auf dem Konto......eingehen, dann ist es auch klar, dass der Schuldner am 16. in Verzug ist und somit auch die nachfolgenden Kosten zu tragen hat.

      Anwälte beispielsweise lassen aber immernoch 1-2 Tage nach Fristablauf verstreichen, bevor sie einen MB beantragen....dann muss es aber auch gut sein !

      Hoffe, ich habe die Frage verständlich beantwortet :)

      EDIT: Ein MB kann und darf natürlich jederzeit gestellt werden, hier geht es aber darum, dass der Gegner die Kosten zu tragen hat, somit also vorher durch Fristsetzung in Verzug gesetzt werden muss !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hat denn jemand eine plausible Antwort darauf, weshalb der Laden überhaubt noch existiert? Kann denn da niemand eine Riegel vorschieben?? Verbraucherschutz, Staatsanwaltschaft o.ä.?

      Kann doch wohl echt nicht sein, dass der einfach weitermachen darf...verstehe einer diesen Staat :cursing: -ich arbeite im falschen Gewerbe, vielleicht sollte ich wechseln...nee, kleiner Scherz, bin ja kein Assi ;)
    • Es kann mehrere Gründe haben. Entweder es liegt noch kein Deligt vor, was ein Grund für eine Schließung wäre. Sprich, er kommt bei Widerruf nicht in Verzug, oder was vergleichbares.
      Oder es hat keine Lust, Zeit UND Geld um einen langen Prozess gegen den Herrn durchzustehen.
      Die meisten sind einfach froh, wenn se ihr Geld wieder bekommen.
      Man kann nur das, was einem selbst wiederfährt offentlich diskutieren und versuchen eine Lösung zu finden.
      Normalerweise (bevor man kauft) versucht man sich ein Urteil über diesen Laden zu schaffen. Sprich, googeln. Und da sollte es nicht mehr so schwer fallen auf verschiedenen Themen zu stoßen.
      Sprich, er macht sich selbst kaputt. Dauert aber :(
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    • Hallo zusammen...

      ich habe auch ein problem mit TecTrain24 und zwar habe ich am 28.10. eine Samsung Heimkinosystem HT-C6930W für 550,10€ gekauft ( Vorkasse) und fühle mich jetzt
      ein wenig verar.... Habe auch sofort die Bestätigung für die Bestellung erhalten.
      Freitag habe ich dann mal die Firma gegoogelt und nichts gutes erfahren :( .
      Seit dem versuche ich Täglich mit der Firma in kontakt zu treten aber ohne Erfolg von dutzend Telefonaten und E-Mails.
      Dann habe ich am 13.11. eine E-Mail erhalten (was wohl so gut wie jeder bekommt), das die Lieferzeit sich um 2-3 Wochen verlängern wird. Neuer Status: In Bearbeitung.

      Was müss ich den jetzt eigentlich als erstes anstellen um mein Geld wieder zurück zu bekommen.

      Vielen dank im vorraus ;)
    • hinfahren denen ein drauf hauen und Geld mitnehmen(weil Waren haben die eh nicht).... :D

      Nee, mal im ernst, ich würde sofort vom Kauf zurück treten, und ohne zu zögern das Mahnverfahren einleiten.
      Hast ja selber gesehen, dass Mails Arufe etc. nix bringen bei dem - die Zeit kannste dir sparen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stoneman ()

    • Die Empfehlung das Mahnverfahren sofortig einzuleiten empfehle ich dir nicht. Denn du wirst die Kosten allein tragen müssen, da es imo keinen Grund für ein Mahnverfahren gibt.

      Zunächst eine generelle Empfehlung.
      Wenn du übers Internet was kaufen willst, mache dich erst schlau, wer dein Handelspartner in dem Fall ist. Dann erstarst du dir so einiges.
      Entweder das Unternehmen oder den Inhaber suchen.

      Nun zum Widerruf. Einschreiben mit Rückschein brauchst du. Alles andere ist wiederlegbarer. Auch rechtlich gesehen. Am besten noch einen Zeugen, dass der Widerruf auch in dem Einschreiben drin lag.
      Setze im Widerruf eine Frist, bis wann das Geld auf deinem Konto sein muss. Der Verkäufer hat 30 Tage Zeit. Sprich am 30. Tag muss das Geld wieder bei dir sein. Wenn du ihm nun eine Frist zum 30. des Tages gibst, ist er im Verzug ab dem 31. Tag. Und erst frühestens dann dürfest du das Mahnverfahren einleiten. Weiteres findest du sicherlich auch in den restlichen Antworten zu diesem Thema. Viel Erfolg und halte uns auf dem laufenden
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von verkaufe-was ()

    • @ meupheus

      Ich ergänze "verkaufe-was" mal.

      Dein VK hat duch die Mitteilung über die verlängerte Lieferfrist seinerseits eine Vertragänderung vorgenommen.

      Auch wenn du ein Widerrufsrecht ohne Nennung von Gruenden hast, hast du hier einen Grund, den du angeben kannst und m.E. auch solltest.

      Die 30 Tage gelten nur, wenn du keine eigene Frist setzt. Diese Frist muss angemessen sein und ein Datum enthalten. Der Gesetzgeber sieht 10 WERKtage als angemessen an. Dabei solltest du auch die Postlaufzeit berücksichtigen. Außerdem solltest du auf jeden Fall die Kontoverbindung nennen, auf die überwiesen werden soll.

      Du kannst auch gleich in diesem Schreiben angeben, dass du nach Fristablauf ohne Geldeingang auf deinem Konto einen Mahnbescheid erwirken wirst, dessen Zusatzkosten er dann auch tragen darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Für die "Neuen" hier mal wieder ein nützlicher 'Abbiegehinweis':
      im Nachbar-Thread "Informationen für Geschädigte von tectrain24.com" findet Ihr - dank biguhu - das Wichtigste in komprimierter Form !



      @ biguhu: Vielleicht könntest Du die Erkenntnisse insbesondere der letzten Posts (Vertragsänderung (Lieferfristen) als Widerrufgrund, Form und Fristen für Rücktritt/Widerruf, Voraussetzungen für wirksamen MB und Kostenweitergabe etc.) dort nochmal etwas ausführlicher einarbeiten ?

      Was haltet Ihr von Musterschreiben zur Unterstützung für Newbies (natürlich nur, wenn das von von der rechtlichen Seite hier zulässig wäre) :?:
      p.s.: ... isch habe gar keine Signatur ...
    • Was haltet Ihr von Musterschreiben zur Unterstützung für Newbies (natürlich nur, wenn das von von der rechtlichen Seite hier zulässig wäre)


      Ich bin dafür (kann dann auch meine Mitglieder dahin verweisen) :thumbup:
      Die rechtliche Absicherung wäre dafür sehr sinnvoll.

      Am Besten ein extra Verzeichnis, wo keine Kommentare möglich sind.
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