Ein Urheber erhält bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro der Rechtsanwaltskosten erstattet, auch wenn der RA hörere Kosten fordert.
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an: 1 BvR 2062/09
Gruß
Hugohugo
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an: 1 BvR 2062/09
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