Schwierige Rückabwicklung

    • Schwierige Rückabwicklung

      Hallo!
      Bräuchte im folgenden Fall mal bitte eure Hilfe:
      am 6.12.09 habe ich eine Uhr per Preisvorschlag nach London verkauft. Nach PayPal Bezahlung habe ich die Uhr per DHL Paket verschickt. So weit, so gut....
      Etwa Anfang Januar meldet sich Käufer und fragt, wo die Uhr bliebe. Das DHL Tracking Protokoll sagt mir, daß die Uhr zweimal vergebens zugestellt wurde. Warum Käufer die Uhr nicht abgeholt hat, konnte (wollte) er mich nicht erklären ?(

      Tatsächlich landet die Uhr kurze Zeit später (gegen Versandkosten von 10€) wieder bei mir :(
      Ich biete dem Käufer den erneuten Versand an und bitte ihn die 10€ und neu anfallenden Versandkosten zu übernehmen. Er möchte den Kauf rückgängig machen, und bittet mich einen Teil der Unkosten zu übernehmen.

      Weil ich gerne zufriedene (Fast-) Käufer zurücklasse und offen gesagt vor Negativbewertung und PayPal Reklamation Angst habe, stimme ich leicht zähneknirschend zu und will die Transaktion bei eBay rückgängig machen X/

      Was ihr natürlich alle wißt: das geht nach so langer Zeit nicht mehr!

      Da ich jetzt also auch meine eBay Gebühren nicht mehr zurückbekomme, hätte ich bei Rückabwicklung die folgenden verbleibenden Kosten: eBay- Angebots- und Verkaufsgebühren, PayPalgebühren und anteilige Versandkosten.

      Da mir offen gesagt das zuviel wird, frage ich euch folgendes:
      1. Kann mich Käufer mit irgendwelchen Tools (sowas gab's zumindest vor einigen Jahren mal) noch negativ bewerten?
      2. Kann er bei PaPal zu der Transaktion noch ein Problem melden und mich damit noch in Schwierigkeiten bringen?
      Für Antworten danke ich im Voraus :)
      Euer Dugena
    • Hallo Dugena,

      eine wichtige Information hast Du uns vorenthalten. Bist Du gewerblicher oder privater Anbieter?

      Hier ein paar Fakten:

      Keiner von Euch Beiden kann für die genannte Transaktion noch eine Bewertung abgeben.
      Meines Wissens ist es auch für eine Problemmeldung bei PayPal zu spät.

      Im Grunde genommen kannst Du nun Geld und Ware behalten und hast eigentlich nichts zu befürchten. Eventuell vor dem Anwalt des Käufers, käme auf den Kaufpreis an, ob man davor wirklich Angst haben müsste.

      Da wir aber alles ehrliche und gute Menschen sind, schlage ich folgendes vor:
      Zahle dem Käufer seinen Kaufpreis abzgl. der 10 EUR für das Rückporto auf sein Paypal-Konto zurück. Damit ist der Käufer so gestellt, als wäre die Transaktion normal abgeschlossen worden. Die Provision von eBay würde ich nicht in Abzug bringen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Hallo,

      ein Gerichtsverfahren wegen 100,- mit Drittländer schon mal gar nicht.
      Bewertung kann man bis zu 30 Tage abgeben, früher gab es ein Tool bis 60 Tage, geht aber nicht mehr.
      PayPal, Geld zurückverlangen geht nicht, erkläre ich gleich im folgenden Sachverhalt.

      Zum Sachverhalt:

      Du bist privater Verkäufer somit liegt das Versandrisiko beim Käufer auch bei Drittländer.
      Da du für das Paket eine Tracking-Nummer hast, kannst du beweisen das, dass Paket abegschickt hast und
      auf seine Adresse (mal die Adresse vergleichen). Im Ausland werden keine Pakete abgeholt,
      da die Post, Hermes ect. im Ausland anders voran gehen.
      Die Post z.B. versucht die Pakete mehrmals zuzusenden ansonsten kommt das Paket zurück, jetzt kommt der
      kleine Trick für ein Auslandsversand, beim nächsten mal Bitte seine Telefonummer mit draufschreiben, denn die Post ruft dann
      den Empfänger an.
      Jetzt zu deine 10,00 Euro, rein gesetzlich könntest du sagen: "Du Kollege, ich habe meine Pflichten getan, du nicht".

      Mein Vorschlag:

      Sollte der Käufer sich nochmal bei dir melden, stelltst du folgende Anforderungen:

      + er zahlt die 10,00 Euro
      + er zahlt erneute Versandkosten

      Sollte er darauf nicht eingehen, hat er Pech.
      Das Geld kann er nicht vom PayPal-Konto holen da du nachweisen kannst das er nicht das Paket empfangen hat, ist nämlich auch seine Pflicht.

      Hoffe doch konnte dir weiterhelfen, ansonsten Fragen :)

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Was Charmin schreibt, ist sachlich sicherlich korrekt. Aber moralisch "sauber" ist es nicht! Schließlich hat Dugena das Paket mit der Sache ja wieder bekommen. Nun kommt es darauf an, wie oft Dugena schon "angeschmiert" wurde und ob er dieses nun zum Anlass nimmt, es mit gleicher Münze heimzuzahlen. Es wäre wie im wahren Leben, es trifft immer die falschen Leute.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Klar könnte man auf eine Einigung eingehen, das Problem ist ja auch, das Dugena die Trackingnummer zeigte und er
      nicht gewillt ist die 10,00 Euro zu zahlen weil er nicht anwesend wahr.

      Wenn ich wirklich ein guten Tag hätte, würde ich die eBay-, PayPal-, und die 10,00 Euro von dem Verkaufspreis abziehen
      und den Rest überweisen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Danke für die Aufklärung und den Hinweis mit der Telefonnummer :!:

      Charmin schrieb:

      Wenn ich wirklich ein guten Tag hätte, würde ich die eBay-, PayPal-, und die 10,00 Euro von dem Verkaufspreis abziehen
      und den Rest überweisen.
      So werde ich es wohl auch machen (die 113€ für die werde ich auf keinen Fall einfach einstreichen), denn es sieht doch sehr danach aus, daß Käufer die Uhr wegen nochmals anfallenden Versandkosten nicht mehr will...

      Liebe Grüße
      Dugena
    • Ich würde ebenfalls vorgehen wie Charmin....das wäre auch nach meinem Denken der korrekte Weg. Es kann nicht dein Problem sein, wenn nicht zugestellt werden kann. Aber das Geld zu behalten (den Kaufpreis) geht natürlich gar nicht. Demnach Unkosten abziehen und den Rest zurück überweisen :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallöchen, muß mich doch nochmal zu dem Fall melden :!:

      Ich habe dem "Käufer" neben Zurückzahlung des Zuschlagpreises noch angeboten die Hälfte der zusätzlichen Unkosten zu übernehmen.
      Es lehnt das ab: "..Thank you for your email. You will get your money back if you contact eBay. We agreed on all my money back, and I am not responsible if your parcel does not reach me- other parcels do. Please contact eBay and return the money we agreed. I can forward these emails to eBay to prove to them I agreed to cancel the transaction, and that I have not received the item. Thank you. Please respond asap so I can get in touch with eBay..."

      Na gut mal abgesehen davon, daß er nicht kapiert, daß ich die Transaktion bei eBay nicht mehr stornieren kann und er auf ein früheres, großzügigeres Angebot von mir beharrt, möchte ich absolut gesetzes- und eBay-konform agieren :!:

      Und in dem Zusammenhang macht mich der Hinweis von Charmin nachdenklich:

      Charmin schrieb:

      ... Die Post z.B. versucht die Pakete mehrmals zuzusenden ansonsten kommt das Paket zurück, jetzt kommt der kleine Trick für ein Auslandsversand, beim nächsten mal Bitte seine Telefonummer mit draufschreiben, denn die Post ruft dann den Empfänger an..

      Ich habe beim Versand definitiv nicht die Telefonnummer mit aufgeführt :( Kann man mir somit nicht doch eine "Mitschuld" zusprechen :?:


      Grüße von Dugena

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dugena ()

    • Sorry wenn ich nerve, aber jetzt beginnt er zu drohen:
      "..And you are not totally in the right. I can still open a PayPal dispute, just it will take far longer and I will need to provide all the emails, which i cannot be bothered to do either."

      Ihr seid also sicher, daß er bei PayPal kein Fall mehr eröffnen kann :?:

      Mfg
      Dugena
    • Dugena schrieb:

      Sorry wenn ich nerve,


      Du nervst nicht das ist hier ein Forum und über deine Situation muss nun mal geredet/diskutiert werden.

      Und um dich zu beruhigen, hier ein AGB-Zitat von PayPal:

      "3.6 Der Käufer meldet innerhalb von 45 Tagen, nachdem die Zahlung auf der PayPal-Website eingeleitet wurde, den Konflikt und versucht, diesen mit dem Verkäufer unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, stellt der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter Konfliktlösungen möglich."
      Ich bin wieder da :-)
    • Noch ein kleiner Nachtrag zum Thema:
      Du solltest das Tracking von DHL ausdrucken / als PDF speichern, das ist nur begrenzt abrufbar.
      Paynpal hat zwar Regeln, aber die gelten ja nicht immer für alle gleich 8|
      Ich hab da schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen .......
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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