Ab 01.04.2010 dürfen nur noch ordnungsgemäß gekennzeichnete Filme, Software oder Spiele angeboten werden !

    • Ab 01.04.2010 dürfen nur noch ordnungsgemäß gekennzeichnete Filme, Software oder Spiele angeboten werden !

      Grundsätzlich
      dürfen Datenträger mit Filmen oder Spielen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden,
      wenn die Programme von einer obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben und auch
      entsprechend gekennzeichnet worden sind.
      Neuer Aufkleber notwendig

      Bei Datenträgern, die bis zum 31.03.2010 nicht abverkauft wurden, besteht die Verpflichtung, die der aktuellen Rechtslage entsprechenden Aufkleber nachträglich aufzubringen.
      Diese sogenannte "Nachstickerung" ist somit obligatorisch, wenn derartige Produkte nach dem 01.04.2010 noch angeboten werden.

      Quelle: Internet-Rostock.de
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger