Trotz Kaufpreiserstattung Nachbesserungspflicht?

    • Trotz Kaufpreiserstattung Nachbesserungspflicht?

      Hallo zusammen und Kompliment für dieses Forum.

      Ich habe eine Frage bin aber nihct fündugf geworden:

      Ich habe über amazon als privatverkäufer ein Handy Akku (schwed. Hersteller) als "gebraucht gut" verkauft (preis 4,49- + 4,- Porto)

      Käufer bezichtigt mich der Plagiat Fälschung sowie Artikel defekt. (habe rechnung vom Handy wo Akku drin war).

      Nach Telefonat habe ich im sofort den Kaufpreis sowie Porto erstattet, da 8,49- den Aufwand nicht wert sind.
      Käufer hat darauf hin (ohne Vorankündigung) bei einem anderen verkäufer einen neuen Akku bestellt.
      Verkäufer betseht darauf dass ich ihm die Differenz (12,50) per Schadenersatz auch noch erstatte.

      Hat er Recht?

      Gruß piano
    • Wenn ihr vereinbart habt, den Kaufvertrag aufzuheben, dann bist du aller Pflichten entledigt. Anders würde es aussehen, wenn der Käufer auf die Erfüllung des Kaufvertrages besteht. Dann müßtest du diese aber auch abgelehnt haben, damit er sich den Akku an anderer Stelle kauft und die Differenz als Schadensersatz verlangen kann.

      Ich kenne leider nicht die Absprachen und Dialoge zwischen euch.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo piano,

      da Du kein gewerblicher Anbieter bist, bist Du mit den bisherigen Dingen (Kaufpreiserstattung etc.) dem Käufer schon sehr weit entgegen gekommen. Zur Erstattung des Differenzbetrages bist Du weder gesetzlich, noch moralisch verpflichtet. Irgendwann muss auch einmal gut sein.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Hallo und danke für die zügigen Antworten.

      Im Telefonat habe ich ihm erklärt dass ich privat verkäufer bin, er hat mich im telefonat schon aufgefordert ihm einen Ersatzakku zu zusenden (was ich ja nicht kann, da nur 1 akku vorhanden)

      Nach dem ich dann später seine Mails mit Fälschungsvorwurf gelesen habe, habe ich ihm umgehend den Kaufpreis erstattet (war mir zu viel Stress für nen Betrag unter 10,-)

      Habe ihm dann per Mail informiert dass ich ihm den Kaufpreis erstatte und er den Akku "unfrei" an mich senden kann.

      Er hat mir zurück geschrieben dass er nicht einverstanden ist, den Akku zum Beweis behält, einer Käufer-Rückabwicklung nicht zustimmt und er darauf besteht dass er den Diferenzbetrag zum neuen Akku von mir erhält. Ich wäre ihm nach §281 BGB zum Schaden ersatz verpflichtet.

      Er hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, zur Erfüllung des Schadensersatz, bei Nichterfüllung würde er ein gerichtliches Mahnverfahren betreiben.

      RSV ohne Selbstbeteiligung habe ich, aber macht das SInn für 12,- vor Gericht zu gehen?

      Gruß Piano
    • Du hast dich erst einmal in eine blöde Situation gebracht, indem du Ware verkauft hast, von der du nicht zweifelsfrei sagen kannst, ob es sich nicht doch um Fälschungen handelt.

      Sollte der Akku tatsächlich eine Fälschung oder defekt sein, dann hat nach dem Ablauf, den du hier schilderst, der Käufer in der Tat Schadensersatzansprüche (allerdings hast du auch das Recht auf Rückgabe der Ware). In einem solchen Fall würde es die Sache nur teuer machen, einem Mahnbescheid zu widersprechen.

      Ich stimme aber Doppelklicker insofern zu, als daß es wohl nicht so viele Starrköpfe gibt, die wegen 12€ einen Mahnbescheid beantragen. Dann würde dem Käufer auch die volle Beweispflicht obliegen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • piano schrieb:

      Ich habe über amazon als privatverkäufer ein Handy Akku (schwed. Hersteller) als "gebraucht gut" verkauft (preis 4,49- + 4,- Porto)

      Käufer bezichtigt mich der Plagiat Fälschung sowie Artikel defekt. (habe rechnung vom Handy wo Akku drin war).
      Also, da kann man ja nicht einfach davon ausgehen, nachweisen zu müssen, dass das keine Fälschung ist.

      Dass das eine Fälschung sein soll muss in dem Fall der Käufer nachweisen. Bevor hier die Rede von Schadensersatz ist,


      a.) müsste ja erstmal nachgewiesen werden dass der Schaden schon vor Versand vorlag
      b.) müsste Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden,
      also u. U. auch Reparatur oder Ersatzbeschaffung, denn es gibt ja vielleicht auch noch günsteren Ersatz!
      c.) bestünde ja vielleicht auch noch die Möglichkeit der Herstellergarantie oder Gewährleistung, wenn da eine Rechnung vorhanden ist??!!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Dass das eine Fälschung sein soll muss in dem Fall der Käufer nachweisen. Bevor hier die Rede von Schadensersatz ist,
      Sehe ich auch so, Nokia Deutschland weiss nicht wie man es machen soll (den Akku als Original zu erkennen), anhand der SN Nummer wäre es wohl nicht möglich, müsste ins Labor geschickt werden.

      Mal ne ganz doofe Frage.

      Der Käufer hat sich jetzt einen NEUEN Akku (12,- inkl. Versand) bestellt. Dies ohne mein Wissen (nur hatte ich ihm ja bereits gemailt dass ich den Kaufpreis + Porto erstatte)
      Er möchte neben den Kaufpreis den ich erstattet habe (ca. 9,-) noch den Kaufpreis vom neuen AKku erstattet haben.

      Ein gebrauchter Akku kostet aber nur ca. 9,-

      Meine Frage (mit Kurzinfo):

      Kunde kauft bei mir gebrauchten Akku für 9,-
      Ich erstatte kompletten preis.
      Kunde kauft sich neuen Akku für 12,- woanders.
      (nach recherche Kosten gebrauchter Akku bei anderem Anbieter 9,- da hat er aber nicht gekauft)
      Kunde verlangt jetzt insgesamt 23,- (12,- + 9,-)

      Also wenn ein gebrauchter Akku woanders genau das kostet was ich ihm erstattet habe müsste ich mit ihm doch längst quitt sein, und er darf sich nicht einfach einen teureren kaufen (zumal auch neuen, nicht gebrauchten)

      Und noch ne Frage: Für so "pfennigskram" die RSV zu nötigen ist auch nicht wirklich sinnvoll, oder?

      Gruß piano
    • Was ist mich hier frage:

      Bist Du sicher, dass es sich um ein original Accu handelte ?

      Was Du machen kannst ist, mal ganz unverbindlich bei deiner RSV anzurufen und den Fall zu schildern. Das mit der Fälschung würde ich allerdings erstmal nicht erwähnen wenn Du dir nicht 100 % sicher bist, dass es auszuschließen ist, dass es sich hier um eine Fälschung handelt. Oft erstattet die RSV in solchen Fällen gleich die (bei dir) 12,00 Euro um die weiteren Kosten zu umgehen. In diesem Falle wärest Du dann raus indem Du die 12,00 Euro weiterleitest, ohne dass es noch weiteren Stress gibt. Auch wenn ich meine, dass im Falle der oben angesprochenen Sicherheit für dich rechtlich keine weiteren Konsequenzen erfolgen könnten, die der Käufer berechtigterweise durchziehen könnte. Dies kann also vielleicht der einfachste Weg sein. Aber anfragen was Du in solch einem Falle machen kannst würde ich auf jeden Fall...

      weshalb ich das sage:

      Vor ca. 2 Wochen kaufte eine Freundin von mir ein gebrauchtes Fahrrad bei eBay. Ein bekannter (Logistik) holte da das Rad für sie ab, da es sich in der Nachbarstadt befand und der Bekannte da zu tun hatte. Leider handelte es sich aber um ein Rad, welches nicht auf dem Verkäuferfoto abgebildet war. Zudem war es in einem miserablen Zustand. Nachdem die Käuferin versucht hatte, dies zu klären ergab sich, dass der Verkäufer nicht von seiner Meinung abweiche und meinte, dass er das richtige Rad ausgeliefert habe.

      Meine Freundin rief nun also bei ihrer RSV an und schilderte den Fall (es ging um einen Kaufpreis i. H. v. 50,00 Euro). Sie wollte Deckung erfragen. Die SB bot ihr an, die Sache auf sich beruhen zu lassen und erstattete der Käuferin den Betrag ohne jegliche Prüfung. Ich war erstaunt.....Da aber gerade durch solche Käufe immer öfter auch für Kleinbeträge die RSV beansprucht wird haben sich einige Versicherungen wohl dazu entschlossen, lieber solche kleinen Beträge gleich zu ersetzen als riesige Rechtsstreits zu bezahlen.

      Nun war das hier zwar ein umgekehrter Fall, aber wenn dein Käufer nun schon mit MB droht könnte es auch bei dir klappen. Deshalb: Fragen kostet nichts.....(natürlich ohne den von mir geschilderten Fall zu dokumentieren).

      Wenn deine RSV ablehnt, warte erstmal ab und gehe vor, wie die anderen sagten. Denn noch hat er ja nichts gemacht.....und die Beweispflicht liegt bei ihm.

      Ein wenig anders würde ich die Sache allerdings schon sehen, wenn Du weißt oder wissen könntest, dass es sich hier um eine Fälschung handelte. Deshalb meine Frage anfangs :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • piano schrieb:

      Meine Frage (mit Kurzinfo):

      Kunde kauft bei mir gebrauchten Akku für 9,-
      Ich erstatte kompletten preis.
      Kunde kauft sich neuen Akku für 12,- woanders.

      :wallbash mit nem Klammerbeutel.... damit disqualifiziert der sich in meinen Augen völlig, das ganze ist von vorn bis hinten unausgegoren.

      man sollte sich die Grundlage mal wieder reintun:
      Ich habe über amazon als privatverkäufer ein Handy Akku (schwed.
      Hersteller) als "gebraucht gut" verkauft (preis 4,49- + 4,- Porto)



      Käufer bezichtigt mich der Plagiat Fälschung sowie Artikel defekt. (habe rechnung vom Handy wo Akku drin war).



      Nach Telefonat habe ich im sofort den Kaufpreis sowie Porto erstattet, da 8,49- den Aufwand nicht wert sind.
      Im Grunde hättest du gar nichts machen brauchen und alles aussitzen können, wenn du den Akku mit dem Handy gekauft hast, sogar noch ne Rechnung hast, und weißt, dass du nichts manipuliert hast, musst du als privater VK gar nichts nachweisen, sondern der Käufer. Der ist wahrscheinlch nur übermütig geworden, weil du schon einmal auf ihn eingegangen bist, da hat er wohl gedacht, mit dem kann mans ja machen...
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    • Also wenn Vodafoone keine gefälschten Handys/Akkus in Umlauf bringt bin ich mir sicher dass es ein original akku ist.

      Die Frage aber bleibt.

      Darf der Käufer:

      1. Siche eine NEUEN (statt gebrauchten) Akku kaufen?
      2. Darf dieser Akku merh Kosten (als er eigentlich kostet, denn es gibt gebrauchte Akkus mehrfach in meiner angebotenen Preisklasse)

      RSV würde den Schaden übernehmen, allerdings dürfen sie mich danach auch raus schmeissen, oder?

      Vom Gefühl her würde ich den Pfenningskram erstatten, allerdings gehen meinem Rechtsempfinden die Nackenhaare hoch, da ich glaube dass dies vom Käufer ein abgekartertes Spiel ist und ich ihn damit nicht "durchkommen" lassen will...

      Also, was würdet Ihr machen?

      gruß piano
    • Genau, gar nix ! Wenn Du sicher bist, dass es kein Plagiat ist, dann mach nix mehr.

      Er hat ein gebrauchtes Akku von einem privaten Verkäufer gekauft. Dieser (Du) hat geliefert, angeblich war das Teil kaputt, Du hast das Geld zurückerstattet und gut is. Nein ! Er darf sich nicht auf eigene Faust ein neues Akku kaufen und den Kaufpreis dafür auch noch von dir fordern.....Das ist sein Privatvergnügen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • piano schrieb:

      Habe ihm dann per Mail informiert dass ich ihm den Kaufpreis erstatte und er den Akku "unfrei" an mich senden kann.

      Er hat mir zurück geschrieben dass er nicht einverstanden ist, den Akku zum Beweis behält, einer Käufer-Rückabwicklung nicht zustimmt und er darauf besteht dass er den Diferenzbetrag zum neuen Akku von mir erhält. Ich wäre ihm nach §281 BGB zum Schaden ersatz verpflichtet.

      Er hat mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, zur Erfüllung des Schadensersatz, bei Nichterfüllung würde er ein gerichtliches Mahnverfahren betreiben.

      Wie gesagt, müsste er erstmal nachweisen, DASS der Akku kaputt ist, (dass es der ist, den du geschickt hast!), und DASS er schon vor Versand kaputt war und kein Transportschaden, was ja auch noch ne Möglichkeit ist. Möglich wäre auch noch, dass der Käufer ein falsches Ladegerät(Netzteil) benutzt hat, und so den Akku also durch einen Bedienungsfehler selbst zerstört hat.... Möglichkeiten über Möglichkeiten.

      Eigentlich hättest du vor Rückzahlung Anspruch auf Rücksendung gehabt, schon allein zur Prüfung! Wenn der Akku tatsächlich kaputt ist, ist das natürlich alles teuerer, als das Ding zu entsorgen und nichts weiter zu unternehmen, und deshalb kannst du eigentlich nur froh sein, wenn der Käufer den Akku nicht tatsächlich unfrei (auch das noch!) an dich zurückschickt.

      Sollte er tatsächlich so h...verbrannt reagieren, und seinen "Schadensersatz" X( per Mahnbescheid bei dir einzutreiben versuchen, musst du dem einfach widersprechen, und den Rest aussitzen. Dann könntest du ja immer noch deine RSV damit "belästigen" ;)
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