"Originalware" -> Abmahnung / "Keine Originalware" -> Sperre Ebay

    • "Originalware" -> Abmahnung / "Keine Originalware" -> Sperre Ebay

      Hallo zusammen,

      aktuell habe ich ein sehr großes Problem - und bin froh auf dieses Forum gestoßen zu sein.
      Ebay sperrte mich letzten Sonntag aus dem Grund "Limited Selling History" ... gut, nach etlichem nachfragen und chat mit Ebay ist mir das Problem jetzt bekannt. Ich bin/war einfach zu neu als Verkäufer gemeldet um bei Ebay im größeren Stil Markenbekleidung zu verkaufen. Ein Limit konnte man mir aus Sicherheitsgründen jedoch nicht nennen. Nur - ich bin wohl auf einem guten weg um eine Historie zu erreichen die diese Verkaufslimits aufheben würde. Ist euch etwas bekannt wie hoch diese Limits sind? Ich habe große Angst, wieder gesperrt zu werden wenn ich jetzt ein bisschen was einstellen würde. Eines ist klar - erstmal nicht mehr so viel. Hatte knapp 100 Artikel online... war wohl etwas viel in der kurzen Zeit. Jetzt möchte man wohl abwarten ob es zu "Beschwerden" kommt. Wird es jedoch nicht... definitiv!

      Jetzt kommt das eigentliche Problem zum Thema Recht. Ebay wirft mir vor das ich in meinen Texten nichts von "Originalware" oder "Garantiere Echtheit" etc. geschrieben habe. Problem - > ich habe noch am ersten Tag meiner Verkaufsaktivität, noch bevor ich überhaupt einen Artikel verkauft habe, eine Abmahnung von einem sehr bekannten "Abmanwütigen" erhalten. Vorwurf --> Sie schreiben Original... das dürfen Sie nach geltendem deutschen Recht nicht. Schön und gut, so habe ich viel Geld für einen sehr guten und bekannten Anwalt ausgegeben. Der hat die Abmahnung abweisen können. Jedoch nicht wegen der vorgeworfenen Gründen, sondern weil es einen Formfehler gab. Glück gehabt - Unterlassungserklärung musste zurückgegeben werden.
      Für eine wie ich finde hohe - aber angemessene Investition hat mir die Kanzlei alles abgesegnet... AGB´s geschrieben etc. UND auch die Artikeltexte überprüft. Original rausgenommen etc... Nur jetzt sperrt micht ebay unter anderem genau aus DIESEM Grund - weil ich eben nicht auf Originalware hinweise.

      Siehe hierzu auch: internetrecht-rostock.de/abmahnung-ebay-garantiert-echt.htm

      Was kann ich denn jetzt tun? Ich drehe mich da im Kreis und Ebay kann kaum was dazu sagen. Habt Ihr eine Idee?

      Ich bin für jede Antwort sehr dankbar - und erhoffe mir eine rege Diskussion

      Viele Grüße aus dem eingeschneiten Ingolstadt
      Stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stefan1980IN ()

    • Ich weiß es nicht ob es was nützt!? Mir kommt es vor als ob man bei diesem Thema nur abblockt.
      Wie ist es denn wenn ich gemäß den eBay-Grundsätzen wieder mit dem Begriff "Original" werbe?
      Angenommen ich bekomme wieder eine Abmahnung... darf ich dann auf das Mail von eBay hinweisen
      und sagen - wendet euch bitte an eBay, die verlangen eben von mir das ich Original dran schreibe?
      Ergo - würde man dann eBay dafür belangen?!? Ich glaube das endet wirklich in einem Teufelskreis!
    • Es wird dir nichts nützen dem Abmahner eine Mail von ebayii zu zeigen.
      Am besten du schaust dich nach anderen Produkten um...... :thumbdown:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • nun, diese Abmahnung ist ja vom Tisch - und die Unterlassungserklärung aufgehoben bzw. zurückgegeben.
      Wenn es demnach geht und alles was "Original" geschrieben wird raus müsste, wäre eBay leer. Das kann
      ja auch nicht sein!?

      Alles in allem darf eBay doch von mir nicht fordern, mich geltendem deutschen Gesetz hinwegzusetzen?!
    • mich würde mal interessieren warum man immer noch so auf ebay besteht. ich für meinen teil hätte die sch... voll und würde mir lieber nen anderen spielplatz suchen. oder wenn man es sich leisten kann klag doch gegen ebay da sie ja von gewerblichen verlagen gegen geltenes recht zu verstossen.
    • Stefan1980IN schrieb:

      Alles in allem darf eBay doch von mir nicht fordern, mich geltendem deutschen Gesetz hinwegzusetzen?!
      Nachfragen und Antworten in den eBay-Foren als Hintergrund:

      community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=348620

      community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=348369

      An dieser Aussage und der Begründung von eBay habe ich meine Zweifel - meiner Meinung nach handelt es sich hier nur um einen Vorwand. Denn welcher Grundsatz von eBay verlangt die Angabe von Begriffen wie "Originalware" oder "Garantiere Echtheit" - die in Frage kommenden Grundsätze:

      pages.ebay.de/help/policies/listing-ov.html

      Da wird nichts entsprechendes zu finden sein. Und auch in den AGB und im Rechtsportal nicht (eBay wird sich hüten):

      pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

      pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_14.html

      Hier das Urteil, das ich in einem solchen Fall eBay unter die Nase halten würde:

      lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/347/5/2

      Jedoch würde eBay vermutlich dann eine andere Begründung finden, vermutlich diese:

      pages.ebay.de/help/policies/listing-multi.html

      Möglicherweise (ich habe die Angebote nicht gesehen) ist diese Begründung sogar haltbar. Es gilt aber zuerst einmal, was ich schon in den eBay-Foren geschrieben habe: eBay ist der Hausherr - den Ablauf der Sperre wirst Du abwarten müssen. Und danach würde ich persönlich in den ersten Wochen nicht mehr als vielleicht so ungefähr 10 Angebote gleichzeitig einstellen. Und ich persönlich würde nicht nur auf eBay setzen !

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von weiss*nix ()

    • ja, hier kann man bezüglich der Verkaufseinschränkungen direkt mit denen chatten --> pages.ebay.de/sell/selling-restrictions.html

      Das Gesrpäch schildern... ich weiß garnicht wie ich anfangen soll. Am besten ich schildere mal ganz kurz die Historie von Anfang an.

      Sonntag 07. März -
      Artikel in Shop ausgelaufen, neu eingestellt. --> kurze Zeit später, Info über Löschung der Artikel und Sperre der Verkaufsaktivitäten für 90 Tage. Grund "Limited Selling History"
      Montag 08. März -
      Chat mit Sicherheitsteam --> Sperre keine 90 Tage, Fehler von Ebay, sondern 30 Tage - aber keine Markenartikel, da Fälschungsrisiko etc. Sonst dürfte ich alles verkaufen. Weiter an positiver Historie arbeiten. Sehr bald sieht der Mitarbeiter die Möglichkeit der Entperrung bzw. lockerung der Einschränkungen
      EMail von Ebay --> 30 Tage GARNICHTS tun... vorgefertigte Texte etc.
      Dienstag 09. März -
      Chat mit Sicherheitsteam --> Sperre 7 Tage... aber keine weiteren Auskünfte aus Sicherheitsgründen was Markenartikel angeht
      Mittwoch 10. März -
      7 Tage bestätigt und Hinweis darauf das Artikel die Grundsätze verletzt hat, weil z.B. nicht explizit drauf hingwiesen wird das es sich um Originale handelt?!
      Donnerstag 11. März - wieder mehrere vorgefertigte Texte ich denen kauf auf meine Fragen eingegangen wurde
      Freitag 12 März - Chat, Nachfrage ob ich denn nächste Woche wieder andere Artikel einstellen dürfte, die jetzt nicht unbedingt diesen Fälschungs-Marken entsprechen.
      Zuerst hieß es "Ja" - und sollte es Probleme damit geben, würde ich eine Info bekommen was aber keine negativen Auswirkungen auf mein Konto hätte.
      Weiter im Chat revidierte die Mitarbeiterin ihre Aussage - sie hätte eine andere Sperre angenommen und kann mir hier aus Sicherheitsgründen keine
      weiteren Auskünfte geben. Ich solle mich per Mail über den Button Kontakt an Ebay wenden.

      Jetzt kenne ich mich garnicht mehr aus - was darf ich, was darf ich nicht?!
    • Mir fehlen noch einige Infos: Seit wann handelst Du gewerblich ? Mit welchen Marken handelst Du ? Sind die Sachen immer neu oder auch gebraucht ?

      Du hast geschrieben, dass deine Interna vom Anwalt abgesegnet wurden. Normalerweise sollte dir dieser auch Auskunft über dein weiteres Vorgehen geben. Es gibt lizensierte Ware, die nur mit Lizens verkauft werden darf. Um dies abzuchecken solltest Du im Notfall mit den Herstellern Kontakt aufnehmen.

      Der Disput bezüglich der originalität der Ware ist mir neu. Aber eher nicht seitens eBay sondern seitens der Wettbewerbsgegner...aber evt. unterstellst Du (das wird wohl der Grund sein, den ich aber persönlich nicht nachvollziehen kann) den anderen Verkäufern, dass diese nicht Originale verkaufen :wallbash ....was aber nicht unbedingt heißt, dass die Abmahnung diesbezüglich rechtens ist. Da solltest Du nochmal bei deinem Anwalt nachhaken wie Du in diesen Fällen vorgehen sollst.

      Wieviele Sachen hast Du denn schon verkauft, bzw. wieviele Bewertungen hast Du und wie sieht bisher dein Bewertungsprofil aus ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Es handelt sich um Marken wie Ralph-Lauren oder Tommy Hilfiger z.B. - klar, das sind Marken die sehr häufig gefälscht werden. Wie ich jetzt rausgefunden habe, muss ich auch 90 Tage als VK angemeldet sein.
      Das bin ich eben nicht - bin gewerblich erst seit einem Monat gemeldet.
      Was die Lizenzen angeht passt alles. Die Ware ist definitv frei von Rechten Dritter und absolut original.
      Alles andere ist auch vom Anwalt abgesegnet. War teuer! *g*
    • Ich glaub schon, dass das teuer war, die Preise sind mir geläufig. Allerdings sollte eine solche Beratung oder Überarbeitung auch einige Fragen zulassen...demnach immer da nochmal nachhaken.

      Mein Anwalt bietet eine Komplett-Beratung + alles weitere, wie zB Neuerungen in den AGB, Impressum oder der WRB inklusive. Dort kann man auch mal anfragen, wenn zwischendurch mal soche Fragen aufkommen.

      Ich selber kaufe zB für meine Tochter immer gebrauchte TH Sachen und bin immer sehr zufrieden. In den Auktionen steht oft, dass es sich um O-Ware handelt.

      Aber ein Kenner sieht es in der Regel auch. Was dir nun in der Frage ob oder ob nicht Original reinschreiben leider nicht weiterhilft.

      Diese Frage, ob das abmahnfähig ist ob man es reinschreibt, würde ich definitiv von dem RA abklären lassen. Das sollte er wissen und darauf kannst Du dich dann im Zweifel auch berufen. Hast Du einen Fachanwalt für gewerbliches Recht ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger