Gilt ein Bild als Artikelbeschreibung?

    • Gilt ein Bild als Artikelbeschreibung?

      Hallo,

      habe letztens ein Notebook verkauft, das aber eine nicht-deutsche Tastatur besaß.
      Leider wusste ich es nicht. Ich hab es erst bemerkt als der Käufer mich darauf angeschrieben hatte.
      Ich habe das Geld erhalten und er sein Notebook.
      Doch der Käufer ist mit der Tastatur nicht zufrieden und möchte von mir 50% der Kosten für die Ersetzung in diesem Fall 75€
      Dann habe ich ihm geschrieben das man es auf den Bildern erkennen konnte. doch der Käufer droht mit Rechtsanwalt etc.
      Was soll ich tun?
      Bezahlen oder nicht?
      Doch ein Austausch ist nicht zwingenst erforderlich! Man kann damit trotzdem auskommen.

      Danke im voraus!
      Mfg
    • Ohne Link zur Auktion werden konkrete Ratschläge kaum zu machen sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Yaso schrieb:

      möchte lieber anoym bleiben.

      Dann ist hier eine seriöse Antwort nicht möglich. Alles bleibt Spekulation. Ich sehe auch keinen wirklichen Grund, die Auktion nicht zu nennen.

      Ich ziehe mich daher aus dem Thread zurück.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es ist äußerst schwierig die Situation ohne Link zum Artikel einschätzen zu können. Wenn Du hier aus welchen Gründen auch immer keinen Link setzen magst, dann gib uns doch bitte wenigstens eine Artikelbeschreibung (kopiere) und ein (alle der Auktion) Foto....ich gehe mal davon aus, dass Du privater Verkäufer bist ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger