Nun, wer kennt das nicht. Da bestellt man sich ein preiswertes Konjäckchen bei ebay, wie zum Bleistift dieses, will den Tropfen abends genießen, öffnet die Flasche, riecht dran und stellt fest, so ganz trifft das den eigenen Geschmack, sorry, den eigenen Geruch doch nicht. - Macht nichts, denkt man sich, man hat ja Widerrufsrecht, packt das Teil wieder ein und schickt es zurück. - Und dann zickt der Verkäufer rum, von wegen aufgemacht und kann er nicht mehr verkaufen und so. Absolut nicht nachvollziehbare Agumente. - Aber damit ist jetzt Schluss!
Das königlich-brandenburgische Amtsgericht hat entschieden, dass der Verkäufer den Fusel zurücknehmen muss. Was Recht ist, muss Recht bleiben.
AG-Potsdam
Gruß
Hugohugo
P.S.: Interessant am ebay-Angebot oben ist noch folgender Zusatz des gewerblichen Verkäufers:
Übrigens der ebay-Verkäufer wurde nur als Beispiel ausgewählt. Es gibt keine Hinweise, dass er an dem Gerichtsverfahren beteiligt ist.
Das königlich-brandenburgische Amtsgericht hat entschieden, dass der Verkäufer den Fusel zurücknehmen muss. Was Recht ist, muss Recht bleiben.
AG-Potsdam
Gruß
Hugohugo
P.S.: Interessant am ebay-Angebot oben ist noch folgender Zusatz des gewerblichen Verkäufers:
Es wird nur versichert verschickt, Haftung bis max. 2.500 € und Rückschein!
Übrigens der ebay-Verkäufer wurde nur als Beispiel ausgewählt. Es gibt keine Hinweise, dass er an dem Gerichtsverfahren beteiligt ist.