Dass das Öffnen einer Cellophanhülle, mit der eine CD oder DVD versiegelt ist, das Widerrufsrecht ausschließt, entsprach bislang der Vorstellung von Händlern und Verbrauchern, da der hier einschlägige § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB Raubkopien verhindern soll. Anders entschied nun überraschend das OLG Hamm: Auch bei geöffneter Cellophanhülle bestehe das Widerrufsrecht weiter.
Quelle und Bericht
Ob das Urteil in der Praxis Auswirkungen zeigen wird, bleibt abzuwarten. bereits jetzt wird es als besonders krasses Fehlurteil gehandelt, das der bisherigen Rechtsprechung entgegen steht. Es verdeutlicht mal wieder, das Recht selbst vor einem OLG Willkürlich gesprochen wird.
Jetzt könnten goldene Zeiten für Kopierer anbrechen. Bestellen, kopieren und zurückschicken fast zum Nulltarif. Wer braucht da noch Tauschbörsen und Videotheken?
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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