AGB`s & UstId in laufenden Auktionen ändern

    • AGB`s & UstId in laufenden Auktionen ändern

      Hey zusammen :)

      hab da ein kleines Problem und hoffe, dass irgendjemand Rat weis!? Ich hatte vor einiger Zeit "versehentlich meine Steuernummer anstelle der UstID bei Ebay eingetragen. Voller Entsetzten stellte ich fest, dass das dann doch nicht die UstId war und wollte sie ab ändern. Soweit so gut: In den Auktionen stand vorerst dann doch die Steuernummer noch im Kleingedruckten. Erst bei den wieder eingestellten Artikeln wurde diese dann geändert. Da es sich ja nicht um einen Teil der Artikelbeschreibung handel, ging ich davon aus, dass sich dies ohne weiteres aktualisieren lässt. Weit gefehlt. Ein Anruf bei der Ebay Hotline: Eine Dame am Telefon, der ich mein Anliegen schilderte. SIe sagte mir, dass auf Auktionen (auch Festpreisformat) keine Änderungen mehr durchgeführt werden können, sobald ein gebot vorliegt oder der Artikel noch 12 Stunden hat, bis er ausläuft. Das ist aber so nicht richtig! Denn auch diese Artikel kann ich ganz bequem über Afterbuy ändern und mit Ebay synchronisieren. Egal ob footer, Artikelbeschreibung, etc. Eigentlich geht fast alles! Und das interessante daran, dass noch nicht mal in der Artikelbeschreibung ein Hinweis zu finden ist, dass irgendetwas geändert wurde. Ich fragte mich also, wie das mit Powersellern ist, die mal so schlappe 3-5000 Artikeln eingestellt haben!? Denn gibt es in irgendeiner Form eine neue Rechtssprechung und die AGB`s müssen geändert werden, kann ich doch nicht alle Auktionen stoppen und diese dann nur um zu aktualisieren neu einstellen. Oder doch? Ist ja auch mit Kosten dann verbunden. Daher denke ich, dass es einen Weg geben "MUSS", diese Daten ändern zu können. Übrigens bekam ich auch eine Mail von Ebay zu diesem Thema (Namen habe ich mal ausgeXXXt):

      Hallo Herr XXX,

      vielen Dank für Ihren Anruf.

      Sie möchten wissen, wie Sie Ihre AGB's auf der Artikelseite
      aktualisieren können. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

      Bitte beachten Sie, dass aktive Angebote nach der Änderung der AGB's
      unter "Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite"
      nicht automatisch aktualisiert werden. Gern erläutere ich Ihnen, wie Sie
      die Änderungen auch in Ihre aktiven Angebote übernehmen können:

      1. Gehen Sie in Mein eBay zur Ansicht "Verkaufen".
      2. Markieren Sie die gewünschten Artikel und klicken Sie auf
      "Bearbeiten".
      3. Auf der Folgeseite setzen Sie ein Häkchen bei
      "Verkäuferidentifizierung & Allgemeine Geschäftsbedingungen" und
      "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung".
      4. Wählen Sie "Angebote gebündelt überarbeiten" und klicken Sie auf
      "Weiter".
      5. Wählen Sie auf der nächsten Seite bei "Verkäuferidentifizierung &
      Allgemeine Geschäftsbedingungen"" und "Widerrufs- oder
      Rückgabebelehrung" die Option "Alle aktualisieren" aus dem Aufklappmenü
      aus.
      6. Warten Sie bitte die Aktualisierung der Seite ab und klicken Sie
      abschließend auf "Senden".

      Wenn die Artikel erfolgreich überarbeitet wurden, erhalten Sie eine
      Bestätigung.

      Welche Voraussetzungen gibt es beim Überarbeiten von aktiven Angeboten?

      Sie können die Änderungen nur vornehmen, wenn:

      - Sie noch keine Gebote erhalten haben bzw. noch keinen Artikel verkauft
      haben,
      - das Angebot noch mindestens 12 Stunden aktiv ist und
      - keine offenen Preisvorschläge zu diesem Angebot vorliegen.


      Ich wünsche Ihnen, Herr XXX, ein frohes Osterfest. Für weitere
      Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXX XXX
      eBay-Kundenservice


      Wäre echt dankbar, wenn da jemand Rat wüsste. Bin schon am überlegen, meinen Hausanwalt dazu zu befragen und im Ernstfall ein Briefchen schreiben zu lassen.
    • Ich fragte mich also, wie das mit Powersellern ist, die mal so schlappe
      3-5000 Artikeln eingestellt haben!? Denn gibt es in irgendeiner Form
      eine neue Rechtssprechung und die AGB`s müssen geändert werden, kann ich
      doch nicht alle Auktionen stoppen und diese dann nur um zu
      aktualisieren neu einstellen. Oder doch? Ist ja auch mit Kosten dann
      verbunden. Daher denke ich, dass es einen Weg geben "MUSS", diese Daten
      ändern zu können. Übrigens bekam ich auch eine Mail von Ebay zu diesem
      Thema (Namen habe ich mal ausgeXXXt):
      Das ist ein altes bekanntes Problem. Es scheint wohl wirklich nur zu gehen, wenn man die Angebote stoppt, die AGB etc. überarbeitet und dann die Angebote neu hoch lädt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Fraglich wäre hier in einem solchen Fall, ob im Falle der sofortigen Wirkung einer neuen Rechtsauffassung die Haftung an eBay übertragen werden kann oder ob eBay für den Schaden bei vorzeitigem Beenden und wieder Einstellen der Auktionen aufkommen muss. Wenn ein Verkäufer Willens ist, aber durch die Plattform an der Umsetzung der sofortigen Maßnahme gehindert wird, kann er meines Erachtens nach nicht dafür haftbar gemacht werden.

      Nun könne man denken, dass der Verkäufer dann den Artikel zu entfernen hat, dies wäre aber durch die Plattform ebenfalls nicht möglich, wenn ein Bieter sein Gebot schon abgegeben hat. Zumindest und sowieso nicht in solchen Mengen. Ob eine Auktion noch gestoppt werden kann wenn sie in den letzten 12 Stunden liegt, weiß ich gerade nicht, aber ich meine mich zu erinnern, dass auch das nicht möglich war.

      Da ich diese Maßnahmen auch im Sinne des Käufers für nicht schlecht befinde, wäre also zu prüfen, ob die oben genannte neue Rechtsauffassung tatsächlich noch in bereits bestehenden oder bebotenen Artikeln überhaupt umgesetzt werden sollte/muss. Schließlich würde man hier wieder gegen den bereits bestehenden Kaufvertrag durch unangemeldete Änderung und zweier nichtvorhandener bedarfter Willenserklärungen, verstoßen.

      Anders ist es aber nun bei der falsch eingesetzten UsSt-ID....Dies wäre ein Fehler seitens des Verkäufers, der schon wissen sollte, welche Nummer er dort einsetzt. Diese Tatsache passiert ja auch nicht irgendwann zwischendrin, sondern dies sollte man vorher erkennen. Gefahr sehe ich hier nur bei der Konkurrenz, die auf die Idee kommen könnte, dich hierfür abzumahnen. Wichtig ist, dass Du in der Rechnung die richtige Nummer angibst was das FinAmt und den Käufer angeht. Zu ändern wären sämtliche Auktionen in denen es noch geht und bei den anderen zu hoffen, dass sie auslaufen bevor jemand auf solch einen Trichter kommt. Mehr fällt mir dazu nun auch nicht ein.

      Wenn über Afterbuy eine solche Änderung tatsächlich zu allen Zeiten des laufenden Angebots möglich ist und dies nicht einmal nachvollziehbar wäre, dann hätten wir hier eine Sicherheitslücke die Tür und Tor für Betrüber öffnen könnte :cursing: Ist diese Änderung tatsächlich auch auf bereits bebotene Artikel möglich ?

      @turnaround: Mal ein Beispiel, vielleicht versteh ich auch was falsch....Du verkaufst einen roten Eimer, Versandkosten liegen bei 6,90 Euro für ein DHL Paket. Ein Bieter hat bereits vorgestern einen Euro geboten. Das Angebot läuft in einer Stunde aus, auf dem Foto sieht man Eimer in drei verschiedenen Farben. Du stellst nun fest, dass Du nur noch blaue Eimer hast und der Versand kostet doch 10,90 Euro, da er sooooo schwer ist. Nun änderst Du die Auktion noch schnell, stellst die Versandkosten höher und schreibst statt rot einfach blau.....das geht ? Der Käufer schaut heute Abend rein und stellt fest, dass er einen blauen Eimer für 12,90 Euro gekauft hat und kann nicht mehr nachweisen, dass dort vorher was anderes stand ??? Hab ich das so richtig verstanden ?

      Sorry, ich komm gerade von Hütchen auf Stöckchen, aber das waren hierzu mal einfach meine Gedankengänge.... ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Dieses Thema wird zum 11. Juni so richtig interessant, wenn die neue Widerrufsbelehrung in Kraft tritt, die hat keine Übergangszeiten und gilt ausschließlich ab 11.6.2010 ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Angeblich soll eBay irgend ein Tool zur Verfügung stellen, wo man die Widerrufsbelehrung abändern kann. Es bleibt also spannend, was passieren wird
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Aua ich lese dort:
      Falls Sie Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in aktuellen Angebotsbeschreibungen aktualisieren möchten, nutzen Sie die neue Beta-Version zum gebündelten Bearbeiten von Angeboten.


      "beta" da ahne ich nichts wirklich gutes hinter ;( :S
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Schon etwas länger her, aber ich geb trotzdem mal Feedback. ;)

      In meinem Shop habe ich Dauerangebote als auch immer wiederkehrende Angebote. Als die neue Widerrufsbelehrung in Kraft trat, hab ich die Änderungen durchführen wollen. Alles ging außer die Dauerangebote. Ebay Hotline: Ja da müssen Sie die Angebote löschen und neu einstellen. Ich habe gefragt, wie dass dann mit meinem Angebotsranking und meinen Gebühren aussieht. Zum Ranking:
      Da müssen Sie eben von neuem anfangen!
      Zum Thema Gebühren:
      Die ganz großen Händler müssen da auch in den sauren Apfel beißen.
      Ich wollte mich damit nicht zufrieden geben. Einige Tage rief ich nochmal an:
      Diesmal sagte man mir, dass das normalerweise auch zu ändern gehen müsste. Man würde es an die Technik weiter leiten und er versprach mir, dass man mich auf jeden Fall anrufen würde, sobald es angepasst wurde. Pustekuchen!!!! NIX!!!

      Mein Anwalt empfahl mir, in der Beschreibung darauf hinzuweisen und es auf der Mich Seite zu hinterlegen. Außerdem habe ich Screenshots der Fehlermeldung von Ebay gemacht. Zum Glück kam keine Abmahnung. Diese Woche habe ich durch Zufall entdeckt, dass jetzt doch alles endlich mal angepasst wurde. Hey..... da sind unsere Beamten ja noch schneller als Ebay! Ich will aber nicht nur meckern. Hatte diese Woche das erste mal eine Mitarbeiterin am Telefon, die echt super war! Das erste mal, dass ich das Gefühl hatte "Hey, da hört mir endlich mal jemand zu und weiß mir zu helfen!!!". Hab mir sogar den Namen aufgeschrieben, in der Hoffnung, dass ich sie irgendwann mal wieder an der Strippe habe. Denn guter Support scheint bei Ebay Mangelware zu sein.