Apple Time Capsule mit Garantie verkauft - Käufer meldet Defekt

    • Apple Time Capsule mit Garantie verkauft - Käufer meldet Defekt

      Hallo zusammen, kurz :
      Habe verkauft Time Capsule von Apple mit Rechnung von Cyberport Berlin (15.2.2010)
      Habe es getestet, und auch 3 Wochen lang betrieben, alles funktionierte einwandfrei.
      Hatte auch geschrieben : Übernehme keine Garantie, es gilt die Garantie von Apple, Cyberport
      mit der beigelegten Rechnung.

      Nun funktioniert angeblich der Ethernetkabelanschluss nicht. Da es ein etwas komplizierter
      Vorgang ist, habe ich verschiedene Tips und Lösungsvorschläge gegeben, geht nichts. Er hat
      Verkäuferschutz bei PayPal beantragt und ich habe jetzt minis 380 Euro.
      Ich habe ihn gebeten, das Gerät für ein Check bei Apple , Cyberport zwecks Garantieeinzuschicken.
      Dazu hat er keine Lust und keine Zeit, ich wäre beriet die Kosten zu tragen, wenn Apple wirklich
      sagt es sei defekt (dann eh garantie), ich glaube aber eher a. er kann das Gerät nicht richtig
      konfigurieren oder b. durch unsachgemässe Behandlung ist es nun defekt oder c. beim Transport.

      Ich kann ecuh nur sagen es war einwandfrei. Er sollte ja auch erkennen , das ich bemüht bin , den Sachverhalt
      zu klären, aber ich vermisse seinen Einsatz und das Gerät für die Garantie einzuschicken.
      Da ich auf geschäftreise bin (im Ausland) ist es für mich schwer mich um alles zu kümmern.
      Er will das Gerät jetzt einfach an meine Adresse zurückschicken, obwohl ich nicht da bin.

      Was soll ich tun ( und vor allem mit Paypal ) Ich will auch nur mein Recht als Verkäufer.

      EBay Artikel : 150425867364
      Habe als Verkäüfer nur SuperBewertungen und auch schon defekte Teile erstattet.

      Da ich das Gerät von der geschäftreise zugeschickt habe und ich Sicherheit wollte, habe ich auch nen Kurierdienst mit 60 Euro bezahlt.
      Im Endeffekt mit einem Verlust von knapp 100 € . Ist dcoh Schwachsinn zu sagen , ich wollte das Gerät nur loswerden, weil es defekt ist,
      Wo es grad mal neu ist und (Geld kann ich auch nicht scheissen).

      mfG.
    • wenn du zufällig noch den garantiebeleg in kopieform hättest, wäre es vielleicht gar nicht mal so schlecht, paypal diesen zukommen zu lassen. nen kleines nettes anschreiben machen, das alles ok war zum zeitpunkt des versandes und der K doch netterweise die garantie in anspruch nehmen sollte, da zu ihm diese restgarantie ja überlassen hast eventuell noch die netten mails des K bei packen hat keinen bock etc. und gut ist. bei paypal entscheidet eh wie sie gerade ges... haben.
    • Tja wo soll man da Anfangen!?
      Auf die Garantieansprüche hast du in der Auktion hingewiesen.
      Hilft natürlich alles nichts wenn mit PP bezahlt wird und der Käufer weiss wie PP "tickt" X(
      Offiziell läuft es mit PP so ab:
      a) Käufer meldet eine von der Beschreibung abweichenden Artikel und PP behält sofort das Geld ein (in deinem Fall war offensichtlich nichts am Konto, also Negativsaldo). !!!!! Lasse ab SOFORT keine PP-Zahlungen mehr zu !!!!
      b) PP verlangt vom Käufer ein Gutachten (was sich jeder Depp selber basteln kann weil PP es nicht überprüfen kann) welches die "Abweichung" bestätigt.
      c) gibt PP der Beschwerde statt, muss der Käufer die Ware auf seine Kosten sendungsverfolgbar an dich zurücksenden. Mit dem Versandbeleg erstattet ihm PP das Geld (auch wenn in der AGB von einem Zustellbeleg die Rede ist - aber PP interessiert nict mal die einen AGB)

      !!!WAS der Kund zurückschickt, kontrolliert/weiss PP natürlich nicht!!!

      Also, wenn das Gerät zurückkommt, kannst du hoffentlich eruieren ob es auch das von dir versendete Gerät ist und nicht ein Schrott den der Käufer ausgetauscht hat. Wenn nicht, sieht es schlecht aus.
      PP und der Negativsaldo!?
      2 Szenarien:
      a) das Gerät ist definitv defekt, dann kannst du die Garantie in Anspruch nehmen, es reparieren lassen und nochmals verkaufen und den Negativsaldo ausgleichen. Auf deine Versandkosten wirst du sitzenbleiben bzw müsstest du zivilrechtlich von Käufer eintreiben - aber da können dir Experten hier eher Auskunft geben.

      b) du hast NICHT dein Gerät zurückerhalten: wenn du das Geld bereits am Girokonto hast, PP nicht mehr benutzen, Zahlungsaufforderungen von PP un dvon Inkassobuden ignorieren, gar nicht kommunizieren. Bei der Art und Weise wie hier eine "Forderung" zustandgekommen ist, wagt sich PP sicher nicht vor Gericht.
      Wenn dir PP allerdings Guthaben vom PP-Konto genommen hat, dann würde ich (bei dem Betrag!!) die große Nummer durchziehen, also: Anzeige des Käufers wegen Betrug, Anzeige von PP-Luxemburg wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug und Meldung des Vorfalles an die luxemburger Bankenaufsicht CSSF (geht auch in Deutsch).

      Das nur mal zur Übersicht was da alles noch nachkommt kann, dürfte fürs erste reichen.....
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • ... für eure Hilfe, da weiss ich ja erstmal was los ist. Bliebe rechtlich noch die Frage :
      Muss der Käufer nicht alles mögliche tun um den Sachverhalt mit zu klären ? Sprich :
      Da er jetzt den Belegschein hat und die Garantie vom Hersteller und ich ihn gebeten habe
      das Gerät dort einzuschicken und wenn defekt ich ihm entegenkomme ? Was ist wenn das Gerät
      gar nicht defekt ist, muss er das dann trotzdem "wieder" kaufen von mir. ?
      Allen einen schönen Tag
    • ... soll ich die Annahme verweigern ?

      Der Käufer schreibt mir : ich habe heute Vormittag alles zurückgeschickt an Ihre Berliner Adresse. Die Rechnung, die Sie mir beigelegt hatten, ist natürlich auch wieder dabei. Sie können ja dann mit dem Apple Service klären, wie Sie zu Ihrer Gewährleistung kommen.

      Sie schreiben, dass ich mitwirken soll. Das habe ich gemacht. Ich habe die Anlage an verschiedenen Internetanschlüssen mit mehreren verschiedenen Kabeln ausprobiert und sie funktionierte nicht. Für weitere Aktionen habe ich keine Zeit. Ich habe die Anlage ja deshalb gekauft, weil sie angeblich so einfach in Betrieb zu nehmen ist. Wenn sie funktionstüchtig ist, wird es wohl auch so sein. Im Übrigen kann ich jeden über das Internet gekauften Artikel von Gesetzes wegen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Diskussion ist also sowieso obsolet.

      Ein Fachmann hat mir eine mail geschickt mit folgendem Wortlaut :
      Er kann die TC nicht direkt ans DSL Kabel hängen, er braucht ein DSL Modem dazwischen.

      Und er kann sie auch nicht an einen Router hängen weil die TC ja selbst ein Router ist.

      DSL Modem > TC > Rechner : Anders läuft die Kette nicht. Das ist kein Defekt.



      Ich habe eher das Gefühl, das er das Gerät jetzt doch nicht will, weil er was anderes und eunfaches erwartet hat. Für die Werbung von Apple bin ich nicht verantwortlich.

      Jetzt hat er sie mir einfach zurückgeschickt ohne Absprache, da ich nicht zu hause bin (Auslandsreise) soll die Annahme verweigert werden?

    • Im Übrigen kann ich jeden über das Internet gekauften Artikel von Gesetzes wegen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Diskussion ist also sowieso obsolet.
      dazu sollte der gute man sich mal das fernabsatz gesetz zu gemühte führen, privat nach privat ist nich :). nun ja was kannste jetzt machen. gute frage. das ist jetzt ne 50/50 frage, weil wenn paypal gut drauf krieste deine kohle. wenn net dann guckste in die röhre. du kannst sicherlich die annahme verweigern, weil wenn du nicht im land bist kannste ja schlecht pakete entgegen nehmen und wirst wohl kaum bestellungen tätigen wo du genau weisst du bist nicht da. seine einstellung kein bock keine zeit ist sein problem, weil er kann auch nicht nach nem händler gehen geht nicht will ich nett mehr da muss er auch 3 nachbesserungen zulassen. was wäre denn wenn das gerät nach 6 mon. wirklich defekt ist, will er dann auch den VK haftbar machen ??? rein rechtlich würde ich sagen hat er alles was er brauch um seine garantie/gewährleistung gegenüber dem hersteller zumachen und nicht anders bock hin bock her das problem liegt wohl daran das man nie weis wie paypal ges... hat. da kann man schlecht zu dem einen oder zum anderen vorgehen raten.
    • Stili schrieb:

      Der Käufer schreibt mir :
      Ich habe eher das Gefühl, das er das Gerät jetzt doch nicht will, weil er was anderes und eunfaches erwartet hat. Für die Werbung von Apple bin ich nicht verantwortlich.
      Jetzt hat er sie mir einfach zurückgeschickt ohne Absprache, da ich nicht zu hause bin (Auslandsreise) soll die Annahme verweigert werden?


      Tja, schwer zu sagen.
      Wenn er dir DEINE Ware zurückschickt ist es kein Problem - von den verbratenen Versandkosten abgesehen.

      Das "worst case" Szenario ist:
      Nimmst du die Ware nicht an, geht sie an ihn retour und PP erstattet ihm TROTZDEM sein Geld. Dann bist du VORERST mal Ware und Geld los.
      Das Problem könnte die PP-AGB werden.
      Auch wen in der "Käuferschutzrichtlinie" steht das "........5.2.....an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen.......". Im Forum "Bezahlung" bei ebay habe wir mal den dafür Verantwortlichen auf Grund bestimmter Vorfälle daraufhin angesprochen und der schrieb sinngemäß ".....das in den meisten Fällen auch ein Einlieferungs/Versandbeleg genüge...."

      Wie auch immer, hast du natürlich Anspruch auf die Ware wenn sich der Käufer das Geld von PP erstatten läßt - nur wirst du da (rechtlichen) Druck machen müssen, PP hat sich dann schon längst vom Acker gemacht (das können sie in solche Fällen am besten ).
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Da Du ja nicht da bist wird das Paket entweder von einem Nachbarn angenommen oder eben hinterlegt. Wenn zweites eintrifft, geht das Ding irgendwann zurück. Fraglich ist ob der andere es wieder annimmt, ich vermute mal NEIN......wenn das so hin und her geht, bleibt es irgendwann am Postamt und wird versteigert.....

      Soweit ich weiß werden die hier entstandenen Kosten verrechnet und bei Verlust dem Versender zu Lasten gelegt....da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

      Nun ist ja fraglich, was weiterhin passiert. Damit, dass der Käufer das Teil einfach zurück schickt und wahrscheinlich nicht mehr annehmen wird, hat er dich unter Druck gesetzt, denn Du hast ja auch das Geld nicht mehr.

      Dir bleibt also nur, dich mir PP auseinander zu setzen und die von deinem Standpunkt zu überzeugen und/oder einen Anwalt einzuschalten.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger