Hallo zusammen,
ich (privater Verkäufer) habe über Ebay einen verkauften Artikel einem unterlegenen Bieter angeboten, weil ich zwei dieser Artikel hatte.
Der Artikel wurde für 121 Euro versteigert, der zweithöchste Bieter ging bis 120 Euro und der dritthöchste bis 50 Euro.
Nun ist das “Angebot an den unterlegenen“ aber an den dritthöchsten Bieter gegangen. Entweder habe ich den Fehler gemacht und den falschen Bieter ausgewählt oder es ist ein Fehler in der Ebay-Software. Letzteres werde ich aber niemals nachweisen können, sodaß wir von einem Fehler meinerseits ausgehen müssen. Klar soweit?
Allerdings habe ich beim Angebot an den unterlegenen Bieter dazugeschrieben: „Hallo, ich würde ihnen den Artikel für 120 Euro verkaufen“, weil ich ja der Meinung war, es handele sich um den zweithöchsten Bieter, was ja dann sein Gebot gewesen wäre.
Der genannte dritthöchste Bieter, dem das Angebot fälschlicherweise unterbreitet wurde, hat das Angebot natürlich offiziell für 50 Euro erhalten; behauptet, die von mir verlangten 120 Euro seien ohne Belang und besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. er will die Ware für 50 Euro.
Gibt es einen Weg da raus zu kommen?
Gruß joese
ich (privater Verkäufer) habe über Ebay einen verkauften Artikel einem unterlegenen Bieter angeboten, weil ich zwei dieser Artikel hatte.
Der Artikel wurde für 121 Euro versteigert, der zweithöchste Bieter ging bis 120 Euro und der dritthöchste bis 50 Euro.
Nun ist das “Angebot an den unterlegenen“ aber an den dritthöchsten Bieter gegangen. Entweder habe ich den Fehler gemacht und den falschen Bieter ausgewählt oder es ist ein Fehler in der Ebay-Software. Letzteres werde ich aber niemals nachweisen können, sodaß wir von einem Fehler meinerseits ausgehen müssen. Klar soweit?
Allerdings habe ich beim Angebot an den unterlegenen Bieter dazugeschrieben: „Hallo, ich würde ihnen den Artikel für 120 Euro verkaufen“, weil ich ja der Meinung war, es handele sich um den zweithöchsten Bieter, was ja dann sein Gebot gewesen wäre.
Der genannte dritthöchste Bieter, dem das Angebot fälschlicherweise unterbreitet wurde, hat das Angebot natürlich offiziell für 50 Euro erhalten; behauptet, die von mir verlangten 120 Euro seien ohne Belang und besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. er will die Ware für 50 Euro.
Gibt es einen Weg da raus zu kommen?
Gruß joese