Artikel nicht erhalten

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      Moin, moin erstmal...

      Ich dachte mir ich da mal n super Schnäppchen bei ebay. Habe mir für 321 € einen PC ersteigert.
      Am 29.03.2010 Überwiesen und bis heute nichts erhalten. Bevor ich bezahlt habe, hatte ich noch
      sehr netten Kontakt ( per mail ) mit dem Verkäufer... haben uns drauf geeinigt, dass ich normalen
      Versand bezahle und das ganze nicht per Nachname läuft. Jetzt denk ich schei..., hätte ich`s bloss
      per Nachname laufen lassen. Also habe ich per Überweisung bezahlt.

      Jetzt frage ich mich wie ich weiter vorzugehen habe. Bei ebay ist es gemeldet, allerdings wird mir
      das nicht viel bringen ( zumindest nicht mein Geld zurück ). Negativ bewertet hab ich den auch schon
      um die Interessenten seiner laufenden Auktionen zu warnen !
      Als nächstes will ich zur Polizei und strafanzeige stellen wegen Betrugs... habe dazu auch schon eine
      super Seite gefunden wo alles was ich dazu brauche aufgelistet ist. Nur wird mir das wie ich jetzt gelesen
      habe auch mein Geld nicht zurück bringen.

      Darauf, dass es lange dauern kann bis ich mein Geld wieder sehe hab ich mich schon eingestellt.

      Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet bei den nächsten Schritten.

      Hier noch der Link zur Auktion

      [ebay='Zur Auktion','']180486362933[/ebay]

      Greetz Superillhan
    • Der nächste Schritt wäre, den Verkäufer nachweislich in Verzug zu setzen. Dies geschieht mit einem Aufforderungsschreiben, welches Du am besten per Einschreiben/Rückschein versendest. Hier setzt Du dem VK eine Frist zur Rückzahlung des Betrages in Verknüpfung mit den Daten der Auktion, setze eine Frist von höchstens 2 Wochen. Mach einen Screen der Auktion und behalte jeglichen Mail- oder sonstigen Schriftverkehr mit dem VK. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, er also nicht liefert oder zahlt, dann ist er in Verzug, heißt, dass alle weiteren entstehenden Kosten ihm zu Lasten gelegt werden können.

      Nun hättest Du die Möglichkeit, einen Mahnbescheid zu beantragen. Das kannst Du selber machen oder einen Anwalt beauftragen.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger