Käufer bezichtigt mich des Betrugs nach Notebookkauf

    • Käufer bezichtigt mich des Betrugs nach Notebookkauf

      Hallo zusammen,

      vielleicht könnt Ihr mir helfen, folgendes ist der Sachverhalt

      Ich besaß ein Apple Macbook Air, bei dem das Scharnier gebrochen war, was normalerweise durch Apple per Garantie getauscht wird, da dies ein häufiges Problem bei diesem Gerät ist.
      Da das Gerät aber eine Beule an einer Ecke besaß, lehnte Apple die Reparatur per Garantie ab. Von dem Schaden sind Fotos gemacht worden, die Apple vorliegen.

      Da nur die komplette Displayeinheit getauscht werden kann und nicht nur das Display, habe ich diese besorgt und ausgetauscht. Das Gerät war nun wie neu, bis auf die auch schon vorher bestehende Macke an der Ecke. Scharnier und Macke waren komplett voneinander getrennte Schäden. Das Gerät habe ich dann noch ein paar Monate ganz normal verwendet und es dann im September 2009 bei eBay eingestellt. Vorher habe ich es bei einem Apple-Händler vorgestellt, um sicher zu gehen, dass das Gerät wieder per Garantie geschützt ist. Der telefonierte mit Apple und es wurde mir bestätigt, dass das Gerät wieder Garantie hat. Dummerweise habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen.

      Bei eBay reingestellt, habe ich auf die Macken hingewiesen, nicht aber auf die neue Displayeinheit, da diese ja nicht repariert, sondern komplett ausgetauscht worden war. (Nach dem Motto, bei einem Fahrrad weise ich auch nicht darauf hin, wenn es neue Reifen hat.)

      Das Gerät wurde für €730 bei Ebay als Privatverkauf, unter Gewährleistungsausschluss, Rücknahmeausschluss, etc. verkauft, der Käufer hat das Gerät abgeholt und wir haben dieses auch nochmal in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten.

      Im Januar 2010 schickt mir der Käufer einen Brief, dass ich ihn betrogen habe, bei Apple sei ein Schaden an dem Notebook dokumentiert und den habe ich wissentlich verschwiegen, denn nun gehe das Mikrophon an dem Laptop nicht mehr und ich ihm schleunigst einen Lösungsvorschag anbieten solle, da er das ganze sonst seinem Anwalt übergibt und mich bei eBay meldet.

      Meine Reaktion: Sachverhalt erklärt, dass der bei Apple dokumentierte Schaden behoben sei und nichts mit dem Mikrophon zu tun habe, welches bei mir noch funktioniert habe. Somit sei unser Vertrag gültig und von Betrug könne keine Rede sein. Dass ich allerdings verstehen könnte, dass er verärgert ist, er sich einen Kostenvoranschlag holen solle und wenn das Ganze wirtschaftlich ist, ich die Reparatur übernehmen würde. Alternativ habe ich ihm die Rücknahme angeboten, dann allerdings abzüglich einer zu verhandelnden Pauschale, da er das Gerät ja nun 4 Monate auch genutzt habe. Dann habe ich erstmal lange nichts mehr von ihm gehört, nur eine kurze Mail, dass er das Gerät momentan viel brauchen würde und daher momentan keine Zeit haben würde, das Gerät zum Händler zu bringen.

      Nun habe ich heute abend (20.4.2010, also 7 Monate nach Kauf und 3 Monate nach der letzen Mail) von ihm eine email bekommen mit folgendem Inhalt:


      "Sehr geehrter Herr xxx,
      In der Anlage schicke ich Ihnen den Kostenvoranschlag. Er beläuft sich auf den Neupreis (€1650). Das ist bitter und ich muß davon ausgehen, daß Ihnen damals ein ähnlicher Kostenvoranschlag vorlag. Eine Reparatur erscheint nicht sinnvoll. Unter Kenntnis des Schadens erscheint mir ein Preis von 300,00 Euro angemessen. Ich schlage deshalb vor, daß Sie mir 430,00 Euro zurückzahlen und das Gerät bei mir bleibt. Andernfalls würde ich Ihnen das Gerät zurückschicken und eine Meldung an E-bay vornehmen.
      MfG
      xxx"


      WIe würdet Ihr Euch nun verhalten?
      Vielen Dank für Eure Antworten!
    • Hallo nospoon,

      von eBay droht Dir keine Gefahr mehr. Dazu liegt der Fall zu weit zurück. Zivilrechtlich dürfte der Käufer auch ganz schlechte Karten haben. Die Annahme des Paketes würde ich verweigern. Sollte ein Schreiben des Anwaltes des Käufers kommen, würde ich dieses meinem Anwalt zur Prüfung und Bearbeitung vorlegen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • unter umständen würde ich mich erst mal von einem RA beraten lassen. danach handeln bauchmässig würde ich auf die mail nicht reagieren und der dinge harren die da kommen für ne micro rep nen neues laptop halte ich für überzogen sollte sich doch sicherlich rausfinden lassen ob`s den tatsachen entspricht. desweiteren wären zeugen gut, das das micro zum zeitpnkt des versandes ok war dann hat er nämlich wohl PP. finde es eh etwas seltsam das einem nach 4mon. auffällt das das micro defekt ist und man nochmals 3 mon. braucht wegen rep. wenn kaputt ist es kaputt und nicht ich brauch es noch sieht fast so aus jetzt brauche ich es nicht mehr bitte zurück nehmen danke für die nutzung.
    • nospoon schrieb:

      ...... denn nun gehe das Mikrophon an dem Laptop nicht mehr und ich ihm schleunigst einen Lösungsvorschag anbieten solle, da er das ganze sonst seinem Anwalt übergibt und mich bei eBay meldet.
      .......... nur eine kurze Mail, dass er das Gerät momentan viel brauchen würde und daher momentan keine Zeit haben würde, das Gerät zum Händler zu bringen.
      ....."Sehr geehrter Herr xxx,
      In der Anlage schicke ich Ihnen den Kostenvoranschlag. Er beläuft sich auf den Neupreis (€1650). Das ist bitter und ich muß davon ausgehen, daß Ihnen damals ein ähnlicher Kostenvoranschlag vorlag. Eine Reparatur erscheint nicht sinnvoll. Unter Kenntnis des Schadens erscheint mir ein Preis von 300,00 Euro angemessen. Ich schlage deshalb vor, daß Sie mir 430,00 Euro zurückzahlen und das Gerät bei mir bleibt. Andernfalls würde ich Ihnen das Gerät zurückschicken und eine Meldung an E-bay vornehmen.
      MfG
      xxx"


      Frei interpretiert:
      Das Micro ist defekt, aber eigentlich egal, weil er den Lapi dringend braucht. Als braucht er das Micro (sofern überhaupt defekt) für seine Zwecke gar nicht - ist nur gut darüber gesprochen zu haben oder wie? :huh:
      Und überhaupt sei ihm das Micro schxxxegal, es gehe nur um einen Preisnachlass von 430€ als Schmerzensgeld für ein defektes Micro - welches ohnehin NICHT gebraucht würde. :S

      Kurz gesagt: entweder ist der Käufer rotzfrech oder hat einen an der Waffel. :evil:
      Er wird sicher einen RA finden (Geld stinkt nicht) der dir 'n hübschen Brief schreibt. Aber wenn du den in die Tonne tritts kommt sicher nix mehr nach.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Danke für Eure Antworten!


      Habe dem Verkäufer nun folgende Mail geschrieben:


      Sehr
      geehrter Herr xxx,

      ich habe mir den Kostenvoranschlag nun
      nochmals genauer durchgesehen.
      Verstehe ich das richtig, dass das
      einzige Problem, das Sie mit dem Gerät haben, das nicht mehr
      funktionierende Mikrophon ist?
      Die anderen Schäden, die in dem
      Kostenvoranschlag aufgeführt und zum Austausch vorgesehen sind, sind
      alle bereits in der Artikelbeschreibung des Ebayangebotes dokumentiert
      gewesen (Beule, Stoßschaden, was selbstverständlich bedingen kann, dass
      das Gerät einen mir verborgenen inneren Mangel aufweist, der mir nicht
      bewusst war und dessen Fehler erst später auftrat). DIe Haftung für
      solche Mängel hatte ich in dem Ebayangebot, aber auch in unserem
      schriftlichen Kaufvertrag ausgeschlossen.
      Das Mikrophon hat bei mir,
      wie bereits erwähnt, tadellos funktioniert und dieses Problem scheint
      somit nach Kauf entstanden zu sein. Der bei Apple zu Recht dokumentierte
      Schaden ist komplett behoben worden und somit habe ich Ihnen auch
      keinen Defekt arglistig verschwiegen und unser Kaufvertrag unter
      Gewährleistungsausschluss, Rücknahmeausschluss und
      Nachverhandlungsauschluss ist gültig.
      Sie haben ein Gebrauchtgerät,
      für weniger als die Hälfte des Neupreises erstanden, welcher aufgrund
      der beschriebenen Schäden weit unter dem zu der Zeit aktuellen
      durchschnittlichen Marktpreis für ein solches Gerät lag. Durch die
      beschriebenen Schäden ist jedem Bieter klar, dass es bei so einem Gerät
      ein größeres Risiko für einen möglicherweise auftretenden Defekt gibt,
      als bei einem Neugerät oder bei einem Gerät ohne die im Angebot
      beschriebenen Beschädigungen und möglicherweise ein verborgener Mangel
      besteht, über den sich vorher niemand bewusst sein kann.
      Somit möchte
      ich Sie daran erinnern, dass ein Entgegenkommen meinerseits nicht auf
      einer Verpflichtung beruht, sondern einfach darauf, dass ich verstehen
      kann, dass Sie sich ärgern, dass das Gerät nun nicht mehr hundert
      prozentig funktioniert, was es bei mir wie gesagt tat, schließlich habe
      ich das Gerät noch lange nach dem Austausch der Displayeinheit tadellos
      verwendet.
      Nun müssen wir uns trotzdem irgendwie einigen und
      da ich Sie einerseits nicht allein lassen möchte mit diesem Problem und
      ich andererseits keine Lust habe mich noch länger mit dieser Sache zu
      beschäftigen,
      hier meine Vorschläge:

      1. Ich erstatte Ihnen
      €200, was mir aufgrund der Tatsache, dass lediglich das Mikrophon nicht
      funktioniert, ein mehr als faires Angebot zu sein scheint, da dies nicht
      mit einem quasi Totalschaden zu vergleichen ist, schließlich scheint
      Ihnen das Gerät sonst gute Dienste zu erweisen, da Sie es ja seit nun 7
      Monaten benutzen.

      oder

      2. Sie geben mir das Gerät zurück
      und ich erstatte Ihnen den Kaufpreis, abzüglich €200, da Sie das Gerät
      seit 7 Monaten benutzen. Dieses Angebot habe ich Ihnen schon im Januar
      gemacht und nun, 3 Monate später bekomme ich erst Ihre Antwort, wodurch
      sich der Wert des Gerätes natürlich noch verringert hat.
      Von mir aus
      erstatte ich Ihnen dann auch die entstehenden Portokosten.

      Mfg xxx


      Ich
      denke, dass der Käufer (der im übruigen kein Asi ist, sondern Chefarzt) auf das Angebot meinerseits nicht eingehen wird,
      da ich ihn aus der persönlichen Begegnung und dem Schriftwechsel so
      einschätze.
      Allerdings kann das natürlich noch teurer werden, wenn
      das nun über Anwälte, etc. läuft, bzw. ne Betrugsanzeige fände ich
      natürlich auch nicht so witzig, weiß man ja nie, wie soetwas ausgeht..

      Was
      meint Ihr? Was kann mir denn passieren, wenn ich es "drauf ankommen" lasse?

      Danke vielmals!
    • also mein angebot zu so einem kostenvoranschlag wäre gewesen dann lassen wir es mal drauf ankommen. ich denke mal der K hat ziehmlich schlechte karten mit seiner betrugssache wenn er so einen kostenvoranschlag dem richter vorlegt und man im gegen zu seinen auktionstext dem richter unter die nase reibt. ich denke mal das der K dann ehr die a...karte zieht wegen versuchten betrugs, weil er ja schäden erstattet haben möchte ide bereits beseitigt wurden, bzw. beschrieben wurden.
    • nospoon schrieb:

      Was kann mir denn passieren, wenn ich es "drauf ankommen" lasse?

      Gar nichts.

      Nach 7 Monaten (!) hätte ich ihm auch keinen Cent Nachlass mehr angeboten und ihm gesagt, er kann sich ... - gut, lassen wir das :D
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • naja,

      andererseits könnte er natürlich versuchen mir vorzuwerfen, dass ich ihm das mit dem Displaytausch nicht gesagt habe, dadurch das Mikro nicht mehr geht (nach dem Kostenvoranschlag müßte ja ungefähr alles ausgetauscht werden) und nach den Bildern, die bei Apple vorliegen es sich um ein verunfalltes Gerät handelt, das nicht von einem Apple-Service-Provider repariert worden ist. So nach dem Motto einen aufgehübschten Unfallwagen als absolut fahrtüchtig zu verkaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nospoon ()

    • Ach, sieh an, er hat geantwortet:


      Sehr geehrter Herr xxx,
      Ich nehme Ihr Angebot an und schicke Ihnen das Gerät zurück. Sie erstatten mir den Kaufpreis abzüglich 200,00 Euro.
      Wenn Sie das Gerät noch einmal anbieten, versäumen sie nicht, den Schaden und die Reparatur anzugeben. Das erleichtert ihr Gewissen und Ihre Mutter wird das auch begrüßen. ICh habe 4 Kinder. Der Jurist unter ihnen meinte hier eine Unkorrektheit ihrerseits gefunden zu haben. Wenn Sie das nicht teilen, dann eben nicht.
      Meine Kontonummer lautet xxx
      Mit freundlichen Grüßen
    • Naja das mit meiner Mutter:

      1. Der Typ ist komisch

      2. Ich habe ihm in meiner ersten Mail mitgeteilt, dass unser Vertrag unter Gewährleistungsausschluss gültig ist, da ich ihm nichts arglistig verschwiegen habe und ich dies auch von meiner Mutter, die Juristin ist, bestätigt wurde.

      So, hier noch meine Antwort:

      Sehr geehrter Herr xxx,

      in Ordnung, so machen wir das. Ich gehe davon aus, das Gerät in ordnungsgemäßem Zustand, also so, wie ich es Ihnen geliefert habe, zu erhalten, also auch inklusive der originalen Verpackung, aller Adapter, Kabel, Ladegerät, Software, Bedienungsanleitungen, etc..
      Des Weiteren bitte ich Sie, das Gerät von all Ihren Daten zu bereinigen und das Betriebssystem neu zu installieren.
      Außerdem bitte ich Sie, das Gerät für den Versand ordentlich zu verpacken und es versichert per DHL zu verschicken.
      Sofort nach Erhalt und Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands und Inhalts des Pakets, werde ich den Betrag von €532,90 (€526, sowie €6,90 Portokosten) auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
      Bitte schicken Sie das Paket an:
      xxx

      Vielen Dank erstmal
      und ich melde mich, wie es ausgegangen ist.