Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen, folgendes ist der Sachverhalt
Ich besaß ein Apple Macbook Air, bei dem das Scharnier gebrochen war, was normalerweise durch Apple per Garantie getauscht wird, da dies ein häufiges Problem bei diesem Gerät ist.
Da das Gerät aber eine Beule an einer Ecke besaß, lehnte Apple die Reparatur per Garantie ab. Von dem Schaden sind Fotos gemacht worden, die Apple vorliegen.
Da nur die komplette Displayeinheit getauscht werden kann und nicht nur das Display, habe ich diese besorgt und ausgetauscht. Das Gerät war nun wie neu, bis auf die auch schon vorher bestehende Macke an der Ecke. Scharnier und Macke waren komplett voneinander getrennte Schäden. Das Gerät habe ich dann noch ein paar Monate ganz normal verwendet und es dann im September 2009 bei eBay eingestellt. Vorher habe ich es bei einem Apple-Händler vorgestellt, um sicher zu gehen, dass das Gerät wieder per Garantie geschützt ist. Der telefonierte mit Apple und es wurde mir bestätigt, dass das Gerät wieder Garantie hat. Dummerweise habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen.
Bei eBay reingestellt, habe ich auf die Macken hingewiesen, nicht aber auf die neue Displayeinheit, da diese ja nicht repariert, sondern komplett ausgetauscht worden war. (Nach dem Motto, bei einem Fahrrad weise ich auch nicht darauf hin, wenn es neue Reifen hat.)
Das Gerät wurde für €730 bei Ebay als Privatverkauf, unter Gewährleistungsausschluss, Rücknahmeausschluss, etc. verkauft, der Käufer hat das Gerät abgeholt und wir haben dieses auch nochmal in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten.
Im Januar 2010 schickt mir der Käufer einen Brief, dass ich ihn betrogen habe, bei Apple sei ein Schaden an dem Notebook dokumentiert und den habe ich wissentlich verschwiegen, denn nun gehe das Mikrophon an dem Laptop nicht mehr und ich ihm schleunigst einen Lösungsvorschag anbieten solle, da er das ganze sonst seinem Anwalt übergibt und mich bei eBay meldet.
Meine Reaktion: Sachverhalt erklärt, dass der bei Apple dokumentierte Schaden behoben sei und nichts mit dem Mikrophon zu tun habe, welches bei mir noch funktioniert habe. Somit sei unser Vertrag gültig und von Betrug könne keine Rede sein. Dass ich allerdings verstehen könnte, dass er verärgert ist, er sich einen Kostenvoranschlag holen solle und wenn das Ganze wirtschaftlich ist, ich die Reparatur übernehmen würde. Alternativ habe ich ihm die Rücknahme angeboten, dann allerdings abzüglich einer zu verhandelnden Pauschale, da er das Gerät ja nun 4 Monate auch genutzt habe. Dann habe ich erstmal lange nichts mehr von ihm gehört, nur eine kurze Mail, dass er das Gerät momentan viel brauchen würde und daher momentan keine Zeit haben würde, das Gerät zum Händler zu bringen.
Nun habe ich heute abend (20.4.2010, also 7 Monate nach Kauf und 3 Monate nach der letzen Mail) von ihm eine email bekommen mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrter Herr xxx,
In der Anlage schicke ich Ihnen den Kostenvoranschlag. Er beläuft sich auf den Neupreis (€1650). Das ist bitter und ich muß davon ausgehen, daß Ihnen damals ein ähnlicher Kostenvoranschlag vorlag. Eine Reparatur erscheint nicht sinnvoll. Unter Kenntnis des Schadens erscheint mir ein Preis von 300,00 Euro angemessen. Ich schlage deshalb vor, daß Sie mir 430,00 Euro zurückzahlen und das Gerät bei mir bleibt. Andernfalls würde ich Ihnen das Gerät zurückschicken und eine Meldung an E-bay vornehmen.
MfG
xxx"
WIe würdet Ihr Euch nun verhalten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
vielleicht könnt Ihr mir helfen, folgendes ist der Sachverhalt
Ich besaß ein Apple Macbook Air, bei dem das Scharnier gebrochen war, was normalerweise durch Apple per Garantie getauscht wird, da dies ein häufiges Problem bei diesem Gerät ist.
Da das Gerät aber eine Beule an einer Ecke besaß, lehnte Apple die Reparatur per Garantie ab. Von dem Schaden sind Fotos gemacht worden, die Apple vorliegen.
Da nur die komplette Displayeinheit getauscht werden kann und nicht nur das Display, habe ich diese besorgt und ausgetauscht. Das Gerät war nun wie neu, bis auf die auch schon vorher bestehende Macke an der Ecke. Scharnier und Macke waren komplett voneinander getrennte Schäden. Das Gerät habe ich dann noch ein paar Monate ganz normal verwendet und es dann im September 2009 bei eBay eingestellt. Vorher habe ich es bei einem Apple-Händler vorgestellt, um sicher zu gehen, dass das Gerät wieder per Garantie geschützt ist. Der telefonierte mit Apple und es wurde mir bestätigt, dass das Gerät wieder Garantie hat. Dummerweise habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen.
Bei eBay reingestellt, habe ich auf die Macken hingewiesen, nicht aber auf die neue Displayeinheit, da diese ja nicht repariert, sondern komplett ausgetauscht worden war. (Nach dem Motto, bei einem Fahrrad weise ich auch nicht darauf hin, wenn es neue Reifen hat.)
Das Gerät wurde für €730 bei Ebay als Privatverkauf, unter Gewährleistungsausschluss, Rücknahmeausschluss, etc. verkauft, der Käufer hat das Gerät abgeholt und wir haben dieses auch nochmal in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten.
Im Januar 2010 schickt mir der Käufer einen Brief, dass ich ihn betrogen habe, bei Apple sei ein Schaden an dem Notebook dokumentiert und den habe ich wissentlich verschwiegen, denn nun gehe das Mikrophon an dem Laptop nicht mehr und ich ihm schleunigst einen Lösungsvorschag anbieten solle, da er das ganze sonst seinem Anwalt übergibt und mich bei eBay meldet.
Meine Reaktion: Sachverhalt erklärt, dass der bei Apple dokumentierte Schaden behoben sei und nichts mit dem Mikrophon zu tun habe, welches bei mir noch funktioniert habe. Somit sei unser Vertrag gültig und von Betrug könne keine Rede sein. Dass ich allerdings verstehen könnte, dass er verärgert ist, er sich einen Kostenvoranschlag holen solle und wenn das Ganze wirtschaftlich ist, ich die Reparatur übernehmen würde. Alternativ habe ich ihm die Rücknahme angeboten, dann allerdings abzüglich einer zu verhandelnden Pauschale, da er das Gerät ja nun 4 Monate auch genutzt habe. Dann habe ich erstmal lange nichts mehr von ihm gehört, nur eine kurze Mail, dass er das Gerät momentan viel brauchen würde und daher momentan keine Zeit haben würde, das Gerät zum Händler zu bringen.
Nun habe ich heute abend (20.4.2010, also 7 Monate nach Kauf und 3 Monate nach der letzen Mail) von ihm eine email bekommen mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrter Herr xxx,
In der Anlage schicke ich Ihnen den Kostenvoranschlag. Er beläuft sich auf den Neupreis (€1650). Das ist bitter und ich muß davon ausgehen, daß Ihnen damals ein ähnlicher Kostenvoranschlag vorlag. Eine Reparatur erscheint nicht sinnvoll. Unter Kenntnis des Schadens erscheint mir ein Preis von 300,00 Euro angemessen. Ich schlage deshalb vor, daß Sie mir 430,00 Euro zurückzahlen und das Gerät bei mir bleibt. Andernfalls würde ich Ihnen das Gerät zurückschicken und eine Meldung an E-bay vornehmen.
MfG
xxx"
WIe würdet Ihr Euch nun verhalten?
Vielen Dank für Eure Antworten!