Hehlerware ersteigert

    • Hehlerware ersteigert

      Moin,
      ich habe, natürlich ohne es voher zu wissen, bei Ebay Hehlerware ersteigert.
      Elektronisches Gerät für 750 Euro.
      Nachdem ich eigentlich sehr vorsichtig war, (100% positive Bewertungen, deutscher + gewerblicher Händler, seit 5 Jahren bei Ebay als Verkäufer gemeldet, Paypal als Zahlungsmethode und Rechnung mit der Möglichkeit des Widerrufs), habe ich ein Gerät ersteigert, welches sich nach ca. 4 Wochen, durch Ermittlungen der Polizei, als gestohlenes erät herausstellte.

      Nach Rücksprache mit der Polizei habe ich bei Paypal Käuferschutz angemeldet.
      Abgesehen von der Tatsache, das auf der Plattform Ebay und durch den
      Treuhanddienst Paypal Hehlerei stattfindet und diese beiden Unternehmen
      daran Geld verdienen (sehr Grenzwertig...) und ich der Dumme bin, ist es doch außerdem eine
      Frechheit, das ich bei der Treuhand-Bank einen Antrag stelle und Ebay
      das in der selben Sekunde erfährt!!!
      Was ist denn Bitteschön mit dem
      Bankgeheimnis los???


      Nunja, ist noch nicht abgeschlossen, nun meine Frage:
      1. Paypal will nicht alles erstatten, mit wieviel Prozent kann ich rechnen???
      2. Paypal verlangt nun das ich das Gerät an den Verkäufer zurücksende, aber dann vernichte ich doch irgendwie Beweismittel, und verteile fröhlich gestohlene Ware in Deutschland oder???
      ?(

      Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht???

      Danke im Voraus
      Jens
    • Du hast das Gerät gekauft, erhalten und dann kam die Polizei vorbei, bzw. hat dich angeschrieben oder wie muss ich mir das vorstellen ? Was sagen die denn zum Verbleib des Geräts ? Haben die keine Anweisung dazu abgegeben ?

      Hast Du dich diesbezüglich mit dem Verkäufer auseinander gesetzt ?

      Ein bisschen mehr Info wäre hilfreich.....Grüße von Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Jens

      Erstmal Herzlich Willkomen im Forum.

      Verstehe ich das richtig, dass die Polizei dich angeschrieben hat, dass sie durch Ermittlungen erfahren hat das du Hehlerware ersteigert hast?
      Falls ja wurdest du ja bestimmt zur Befragung vorgeladen. Dann kann es aber eigentlich nicht sein das das Gerät in deinem Besitz geblieben ist, da es sich ja um Diebesgut handelt und es somit zu Ermittlungen gegen deinen VK käme und dieses Gerät ja ein Beweismittel wäre.
      Kläre mich und die anderen doch da mal bitte genauer auf wie es damit konkret aussieht.

      Zu deinen anderen Punkten:

      1. Ebay stellt nur die Plattform für die Verkäufer und Käufer.
      Das Ebay sofort in deinem Konto anzeigt das du einen Käuferschutzantrag stellst ist klar, da Paypal ein Tochterunternehmen von Ebay ist.
      Ich glaube auch kaum das der Käuferschutz unter das Bankgeheimniss fällt, da dies eine reine Kulanzleistung seitens Paypal ist.
      2. Mit wieviel du rechnen kannst weis ich auch nicht genau.
      3. Paypal verlangt immer das man den gekauften gegenstand zurücksendet. Ist standard bei denen.
      Zurücksenden würde ich nichts. Ich würde es der Polizei übergeben, da es sich ja um Diebesgut handelt.
      Aber gib uns doch mal den Link zur Auktion damit wir uns auch ein Bild von dem VK machen können.
      Zudem solltest du die Auktion abspeichern und semtlichen Mailverkehr der damit zutun hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Oberlix () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

    • Hallo, und danke erstmal für das Interesse...,
      -jup, die Polizei hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, (nach der Beweisaufnahme durch Auswertung der Seriennummer) dass das Gerät gestohlen ist.
      -mit dem Verkäufer auseinandersetzen, um Gotes willen, ich muss leider momentan davon ausgehen, das es sich um einen kriminellen Mitbürger handelt, mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben...
      -Zeugenaussage habe ich bereits gemacht, Gerät musste ich noch nicht abgeben, keine Ahnung warum...
      -Link zur Auktion werde ich vorerst nicht machen, will mich erst mit den ermittelnden Beamten kurzschließen, bitte habt dafür Verständnis..., ich wies das da halt noch Ermittlungen laufen in die ich mich ohne Absprache nicht einmischen will...
      -Paypal will ja dass ich das Gerät zurückschicke, wenn ich das nicht mache, werden sie den Fall ja ablehnen und den Käuferschutz nicht zu meinen Gunsten entscheiden, das heist ja die Kohle ist weg oder ???
      -das wiederum würde doch bedeuten, das sie die Helerei billigend zulassen oder, denn sie haben ja die Chance einzugreifen, ok, vielleicht etwas weit hergeholt, aber eine Diskothek in der es erlaubt ist Waffen zu tragen wird auch früher oder später geschlossen.
      :?:
      Moin
    • Ruf doch bitte mal bei der Dienststelle an und frage, wie Du dich in diesem Falle zu verhalten hast. Schildere auch das Verhalten von PP und dass Du in dem Falle dein Geld nicht wieder bekommst. Dann melde dich wieder hier.

      Egal was passiert, frage zuerst die Polizei. Es könnte sein, dass Du dich unter Umständen mit strafbar machst, wenn Du die Ware zurück schickst....davon mal ab....wer weiß, ob Du dein Geld dann erhälst, von wem auch immer....

      Einen Link zur Auktion kannst Du hier ruhig setzen, wir behindern keine Polizeiarbeit, im Gegenteil - es wäre sinnvoll, andere potentielle Käufer warnen zu können, bevor denen änliches passiert.....keine Panik - das ist kein Problem :rolleyes: Nur nenne keine Namen oder sowas...... :thumbup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sorry du vergleichst Äpfel mit Birnen.
      Der Käuferschutz ist reine kulanz. Die müssen dir nix erstatten. Zudem müstest du Paypal/Ebay nachweisen, dass die wusten das der VK gestohlene Ware veräusert. Das dürfte alerdings schwierig werden.
      Den Link kannst du ruhig posten. man könnte sowas ja auch öffentlich im Web finden. Etwas anders wäre das mit Dokumenten der Polizei. Aber es ist natürlich deine Entscheidung.
      Ich könnte mir vorstellen, dass du über den Zivilrechtlichen weg die Kohle vom VK zurückholen köntest. Aber da fragst du vieleicht eher den Anwalt deines Vertrauens.
    • Rein theoretisch könnte er dies machen Oberlix, fraglich ist nur, ob ein solcher Verkäufer überhaupt liquide ist.....

      Bin mal gespannt was die Polente dazu sagt, meines Erachtens nach müssten die das Teil gleich einziehen, aber da kann ich mich auch irren....wir werden hoffentlich sehen/lesen :whistling:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Moin,
      Strengenommen:
      "
      § 259
      Hehlerei

      (1)
      Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen ... hat, ankauft oder
      sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen
      hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      "
      habe ich mich ja schon der Helerei strafbar gemacht, das BGB kennt zwar den gutgläubigen Erwerb, daher habe ich wohl nicht mit einer strafverfolgung zu rechnen, aber mir ist doch sehr sehr mulmig. wenn ich aber Diebesgut wieder "absetze" mach ich ja wissentlich mit bei dieser Sauerei.

      Genau da sehe ich aber auch Ebay und Paypal in der Pflicht; """sie absetzt oder absetzen
      hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern"""
      Gut, wieder weit hergeholt, aber warum schafft man es in Amerika die Richter davon zu überzeugen, das PP ein ganz schön faules Ei sein kann und der Verbraucher etwas mehr Schutz benötigt. Ein weiterer Geschädigter des selben Verkäufers hat einen Bewertungskommentar hinzugefügt um andere auf dieser Plattform zu warnen, dieser wurde binnen sehr kurzer Zeit durch Ebay gelöscht, wohl zum Schutze des Verkäufers. Nunja, Ebay bekommt das Gold ja auch von diesem Clientel...

      -Kulanz..., ist natürlich richtig, wobei ich mich immer frage, was einem da immer so sugeriert wird, aber naja, wird dann wohl doch der Anwalt einen Versuch starten müssen, gelobet sei (m)eine Rechtschutzversicerung.

      Zum Link, ich kann eure Aussagen sehr gut nachvollziehen, aber will eben erst mit der Polizei sprechen, am Montag gibt es dann wohl einen Link zur Auktion

      Moin
    • Nunja, auch eBay und PP besitzen keine Glaskugel.....wenn per Polizei oder Gerichtsbeschluss bei denen was eingeht, dann reagieren die doch sehr schnell, aber auf pure Behauptungen von einem Käufer können sie nicht gleich alles schließen, denn das kann natürlich auch eine Rachaktion sein. Das man dies an deren Stelle hinterfragen sollte ist richtig, aber praktisch doch eher schwer umzusetzen.....schick PP doch mal das Schreiben der Polente....das dürfte evt. schon was aussagen und zwingt sie hoffentlich zu handeln. Das Gleiche bitte auch zu eBay....zudem kannst Du den Artikel schonmal melden und ein Problem eröffnen, das schadet nie....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Du soltest am besten am Montag bei den blauen Männern auch gleich fragen, wie du mit der Ware verfahren solst. Ob du sie weiter aufbewahren must oder ob die Polizei sie als Beweismittel in verwahrung nimmt.
      Dann hast du in diesem Punkt auch schonmal Klarheit.
    • @ engelchen,
      du hast natürlich Recht, Ebay hat da ersteinmal richtig gehandelt, indem sie den Kommentar gelöscht hat.
      Bin wohl gerade etwas Überenttäuscht.

      PP allerdings hat von mir die Aussage, dass das Gerät als gestohlen gemeldet ist und will, dass ich es zurückschicke... ?(

      Manchmal glaube ich, ich kommuniziere mit einem Computer oder Callcenter-Mitarbeiter-ähnlichem Irgendwas?!? :wallbash

      Es bleibt spannend...
    • Naja du musst PP auch verstehen. Du schreibst ihnen das zwar, aber die haben keinen beweis das du die Wahrheit sagst. Mach dir doch ne Kopie von dem schreiben der Polizei und lass es dir am Montag auf der Dienststelle beglaubigen und sende das an PP dann kanst du deine Meldung gleich mit beweisen versehen.
    • Manchmal glaube ich, ich kommuniziere mit einem Computer oder Callcenter-Mitarbeiter-ähnlichem Irgendwas?!?


      Das kann schon hinkommen.....sollte sich um eine Standartmail handeln. Mach dir nix draus, mach nur was die Polente sagt, alles ander wird sich finden....und wie gesagt sende PP und eBay das Schreiben.....

      Alles screenen, speichern und so weiter, brauchst Du auf jeden Fall noch !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sicher kann man am ganzen We dort anrufen nur die frage ob`s was bringt weil es ja nicht sicher gestellt ist, das der beamte der mit dem Fall betraut ist auch Dienst hat am We. schieben die auch mehr oder weniger nur nen Notdienst.

      Was ich ziehmlich seltsam finde ist, das die noch nicht reingeschneit sind und die Ware beschlagnahmt haben, meistens bekommt der der die Helerware gekauft hat ja auch einen zwischen die augen. ob man wusste oder nicht interessiert den Staatsanwalt ja erstmal nicht. und wenn man die Ware nun entsorgt haben die ja nix mehr in der hand. was weiter hin interessant wäre, wie kommen die an die seriennr. wer mit geklauter Ware handelt wird wohl kaum die seriennr. noch fein sauber notieren. damit man den lauf der geklauten ware auch noch ganz gut nachvollziehen kann sollen es nicht so schwer haben beim wieder finden ???
    • @Sense: Soweit ich das verstanden habe hat er ein Schreiben bekommen, Ladung zum Verhör, oder zur Zeugenaussage, dort wird dann wohl die Nummer rausgekommen sein. Warum die das Teil nicht eingezogen haben leuchtet mir allerdings auch noch nicht ein..... ?(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Aber seit wann werden sollche netten einladungen auf glück verschickt konnte ja keiner vorher wissen ob die Ware geklaut war oder nicht . desweiteren wenn man so ne nette nachricht bekommt besteht doch eigentlich auch die gefahr , das die ware vernichtet wird (kann ja kaputte gehen und man entsorgt es). alles ziehmlich seltsam für meinen Geschmack.
    • senseman schrieb:

      Aber seit wann werden sollche netten einladungen auf glück verschickt konnte ja keiner vorher wissen ob die Ware geklaut war oder nicht . desweiteren wenn man so ne nette nachricht bekommt besteht doch eigentlich auch die gefahr , das die ware vernichtet wird (kann ja kaputte gehen und man entsorgt es). alles ziehmlich seltsam für meinen Geschmack.

      Sehe ich auch so ! Normalerweise sieht man in einem solche Fall ziemlich alt aus, die grünen Männchen kommen unangemeldet vorbei, stellen deine Bude auf den Kopf beschlagnahmen sofort das verdächtige Gerät.
      Das ist mit vor Jahren mal passiert mit einem "günstigen" gebrauchtem Laptop.
      Dann bekommt man noch pauschal eine Anklage von der Staatsanwaltschaft an den Hals, egal ob man wusste ob es sich um geklaute Ware handelt oder nicht.
      Der "nette" Stattsanwalt war dann allerdings bereit das Verfahren gegen Zahlung einer saftigen Geldbuße die den Gerätewert locker überschritten hat, einzuzstellen.
      Wenn ich keine Rechtschutz gehabt hätte, wäre das alles sehr übel gekommen, dank Anwalt wurde das Verfahren aber auch ohne Strafe eingestellt. :D
    • Hallo harleydriver,

      aus meiner Sicht wieder so eine Märchengeschichte! Wenn die Ordnungsmacht der Meinung ist, Du hättest Hehlerware, dann schreibt sie keinen Brief, sondern kommt selbst vorbei und holt das betreffende Gerät ab. Wo Du Dein Geld her bekommst, ist denen völlig schnuppe. Das ist das Risiko bei Hehlerware, man kann kein Eigentum an diesem erwerben. Egal ob gutgläubig erworben oder im Wissen mit dem Dieb.
      Wenn sich die Geschichte doch so zugetragen haben sollte, hast Du jetzt 2 Baustellen. Einmal musst Du Dich gegen den Staatsanwalt wehren, der Dir noch auf die Pelle rücken wird und dann kannst Du nur zivilrechtlich gegen Deinen Verkäufer vorgehen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D