Möchte bei eBay.com / ebay co.uk direkt verkaufen...

    • Ich weiß nicht, was du hast. Der Artikel wird doch auf com angezeigt.

      Lediglich die Grundeinstellung eines jeden Nutzers ist die, dass nur Artikel auf der eigenen Plattform direkt gelistet werden. Gibst du hier die weltweite Suche ein, erscheint dein Artikel auch.
      Für eine direkte Listung musst du immer direkt auf der Plattform einstellen.
    • also wenn ich z.B. "HP 940 CISS" bei ebay.com eingebe, findet es alle möglichen Artikeln, selbst von china Verkäufern, nur keins von meinen über 1.000 Artikeln...:-/ Wie stelle ich bei eBay.com die weltweite Suche, nahm an, es wird die weltweite Suche serienmässig geben...

      Du sagtest ich müsste bei eBay.com direkt einstellen, doch dazu brauche ich eine USA Adresse, um mich dort direkt anmelden zu können...

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    • Nein, direkt gelistet wird nur auf der Plattform, auf der du einstellst.

      Aufgeführt wird er auf eBay.com dann, wenn du über die erweiterte Suche Artikelstandort weltweit eingibst.



      Um direkt auf com einzustellen, musst du dich nur dort einloggen und dann listen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Um direkt auf com einzustellen, musst du dich nur dort einloggen und dann listen.
      kannst du das bitte genauer erklären? Mit "listen" meinst du mit dem Turbolister einstellen? Müsste ich direkt auf ebay.com eine neun Artikel einstellen? Wenn ja, wie mache ich es, dass diese Artikel nicht noch mal bei ebay.de eingestellt wird, denn ich habe die ja bereits.
    • Du loggst dich auf com ein und stellst dann da ein. Das meinte ich mit "da listen".

      Ob du dabei den Turbolister nutzt, spielt keine Rolle.


      Du musst nur aufpassen, dass dieses Angebot völlig gesondert stattfindet. Das heißt, du musst die Gesamtzahl der eingestellten Artikel auch wirklich haben.
    • die Ware habe ich natürlich unbegrenzt.



      Wie kann ich aber sicher sein, dass das Angebnot das ich bei ebay.com einstelle wirklich nur bei ebay.com gelistet wird und nicht dann doppelt bei ebay.de zu finden sein wird? Ich möchte es also nicht vervielfältigen, sondern nur bei ebay.com neu einstellen...
    • CyBeRsUrFeR schrieb:

      hmmm das hilft mir so leider nicht weiter, möchte ja meine Angebote nicht ewig vervielfältigen... :-/

      Eule meint: Du hast zwei Gummibärchen.

      Ein Gummibärchen nimmst Du, machst ein Foto davon, loggst Dich auf ebay.de ein und stellst es da ein. Artikelnummer 1234567890
      Das zweite Gummibärchen machst Du kein Foto von, logt Dich auf ebay.com ein und stellst es dort ein. Artikelnummer 9876543210

      Du hast nun zwei Angebote.

      1234567890 wird auf ebay.de normal angezeigt und auf ebay.com wenn der Käufer auch internationale Artikel sucht.

      9876543210 wird auf ebay.com normal angezeigt und auf ebay.de wenn der Käufer auch internationale Artikel sucht.

      Hat nichts mit dem TL zu tun. Ausser dass Du im TL auswählen musst, auf welcher Plattform das Angebot eingestellt werden soll. Wenn nun ein Ami das deutsche Gummibärchen kauft, ist es natürlich auch auf ebay.de weg. Also unendlich multipilziert werden die Angebote damit nicht.

      Aber mal eine ehrliche Frage: bist du sicher, dass das freie Unternehmertum wirklich was für dich ist?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Aber mal eine ehrliche Frage: bist du sicher, dass das freie Unternehmertum wirklich was für dich ist?

      Sag du es mir... Du bist ja "experte" :D

      Das hättest du mich vor 5 Jahren fragen sollen, als ich damit anfing ;)

      Ich hoffe, dies beantwortet deine Frage...



      P.S. Manche sind Gummibärchen-Experten und reden gerne wenn der Tag lang ist, die anderen müssen seit 5 Jahren nicht mehr zur Arbeit :D

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    • Wenn das "Unternehmertum" dann keine Arbeit mehr ist, reicht mir die Antwort...

      Nee, jetzt mal im Ernst, die Verdeutlichung von Löschbert war m.E. sehr gut.
      Ich hatte nämlich auch durchaus den Eindruck, dass du mich nicht richtig verstanden hattest oder wir aneinander vorbei reden, konnte aber nicht anders erklären.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wenn das "Unternehmertum" dann keine Arbeit mehr ist, reicht mir die Antwort...

      Vielen Dank für dein Verständniss, dieses Vergnügen für 3-4 Stunden am Tag kann man nun wirklich nicht als Arbeit bezeichnen, danach geht´s meistens zum: Radfahren, Schwimmen, Fitnesstudio, Spazierengehen, Lesen eines Buches, Picknick am See mit der Frau, Star Trek schauen und solchen Sachen, was ein arbeitsgeplagter Online Händler wie mich so tut... :)

      Ja ist ne gute Idee, danke. Ich mache paar Angebote auf, sogar mit den Bildern v. Gummibärchen, die dann nur bei ebay.com gelistet werden und sehe ob ich auch dort meinen Fuß fassen kann ;)

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    • CyBeRsUrFeR schrieb:

      Ich hoffe, dies beantwortet deine Frage...

      Die Frage stelle ich seit 15 Jahren jedem, der in meiner Existenzgründerberatung sitzt und bei mir den Eindruck erweckt, er habe sich mit dem, was er so treiben will, vielleicht nicht wirklich eingehend beschäftigt. Ist also nicht persönlich gemeint, denn die Erklärung von Eule war für mich absolut klar verständlich. Aber ich bin ja auch erst seit 1995 bei ebay aktiv, nicht schon, seit es meine Firma gibt. 1980 gab es nämlich noch kein ebay.

      Was Du aber auf jeden Fall klären solltest: ob die Hersteller Deiner Artikel nichts dagegen haben, dass Du die Ware in die USA exportierst. Steht im Zweifelsfall in deinem Liefervertrag. Auch zu prüfen wäre, ob die Verwendung der Markennamen nicht zu Problemen führen kann sowie z.B. Artikel wie der Chip Resetter mit amerikanischem Recht vereinbar sind. Das sagt Dir ein Fachanwalt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber ich bin ja auch erst seit 1995 bei ebay aktiv, nicht schon, seit es meine Firma gibt. 1980 gab es nämlich noch kein ebay.

      Was Du aber auf jeden Fall klären solltest: ob die Hersteller Deiner Artikel nichts dagegen haben, dass Du die Ware in die USA exportierst. Steht im Zweifelsfall in deinem Liefervertrag. Auch zu prüfen wäre, ob die Verwendung der Markennamen nicht zu Problemen führen kann sowie z.B. Artikel wie der Chip Resetter mit amerikanischem Recht vereinbar sind. Das sagt Dir ein Fachanwalt.



      Tja, ich handle online seit 1996, Offerto hieß es glaube ich und wäre ich im Jahr 1980 nicht 2 Jahre alt, würde ich damals schon etwas in dieser Richtung machen :)

      Meinen ersten Computer bekam ich mit 7 Jahren. Ich war grade mal 2 Jahre in Deutschland und hatte gar nichts in der Tasche, schon fing ich an mit Online Handel... Ich wurde nicht mit goldenem Löffel im Mund geboren und musste durch dick und dünn in meiner Kindheit in Sibirien.


      Der Rest von dir zeigt deutlich, dass du keine Ahnung von der Materie hast über angebliche Rechte, die du hier aufführst... Glaub mir, mein "Unternehmentum" is im Griff. ich habe einen Steuerberater, einen Anwalt, der auf Online Recht spezialisiert ist, aboniere die Auktonsideen jetzt Internethandel und habe einen bekannten Juristen, der mich ständig vor irgendwelchen Gesetzänderungen warnt... Das, wovor du mich also zu warnen versuchst, ist Schnee von vorgestern... :rolleyes:

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    • CyBeRsUrFeR schrieb:

      Das, wovor du mich also zu warnen versuchst, ist Schnee von vorgestern...

      Sorry, ich wollte Dir echt nicht auf den Schlips treten. Wenn die Geschichte mit den Rechteinhabern geregelt ist, ist das kein Problem. Ich wollte nur vermeiden, dass dir irgendjemand (sogar in Deutschland) wettbewerbs- oder markenrechtlich auf die Füße treten kann, weil Du z.B. nicht eindeutig schon in der Überschrift (Stichwort: Preissuchmaschinen) darauf hinweist, dass die Tinte nicht vom Hersteller sondern kompatibel ist. Aber da du das ja alles abgecheckt hast, sehe ich da kein Problem. Du weisst sicher selber, was für Gemüse sich teilweise selbständig macht. Da wird man schon mal übervorsichtig und warnt lieber einmal zu oft als zu wenig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Keine Sorge, meine Schlips haben nicht all zu sehr gelitten ;)

      Habe bereits 12 Angebote bei eBay.com eingestellt und heute den ersten Verkauf verzeichnen dürfen!! Vielen Dank an euch beiden! :thumbsup:

      Ist aber erst der Anfang.... Es gibt noch viele hunderte neue Angebote zu erschaffen. :rolleyes: *visionärblick*

      Was mir aber Sorgen macht ist die Währung, die wird in meiner eBay Rechnung in USD abgerechnet, gibt es eine Möglichkeit die irgendwie auf Euro umzustellen? Schätze jeher nicht, aber die Hoffnung stirbt als letzte... Falls nicht, notiere ich den laufenenden Kurs gleich auf der Rechnung, damit meine Steuerberaterin am Ende des Jahres den Durchblick hat... Da es keine MwSt. zu entrichten gibt, muss ich mir wohl am Ende jedes Monats bei der Umsatzsteuervoranmeldung keine Gedanken machen, wie ich diese Steuer an den Fiskus abführen soll ^^



      Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte bei dem Währungsproblem, vielleicht is da doch was zu machen?

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    • Der Umrechnungskurs bei PP stimmt ohnehin nicht mit dem tatsächlichen Kurs überein. PP rechnet für dich zum eigenen Kurs um.
      Belastet wird in Euro und ist so für die Buchhaltung kein Problem.

      Jetzt, wo du die Ausfuhr ansprichst, du musst jede Ausfuhr belegen können - nur noch mal zur Erinnerung. Da reicht nicht nur die Rechnung bzw. der Ebay-Ausdruck.
    • leider wird´s bei PP ebenfalls in USD angezeigt:

      Gesamtbetrag:
      $29,99 USD
      Gebühr:
      -$1,47 USD
      Nettobetrag:
      $28,52 USD ?(

      Müsste ich schauen, ob ich bei PP den laufenden Kurs finden kann.



      Was Aufuhr betrifft, ich drucke den Paketschein doppelt aus und lege jeder Rechnung außerhalb EU bei.

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