Verkäufer will Transaktion abbrechen - kein Paypal

    • Verkäufer will Transaktion abbrechen - kein Paypal

      hallo

      ich hab jetzt im Forum rumgestöbert, konnte aber keine genau Antwort finden.

      Es geht darum ich habe einen Artikel gekauft und per Überweisung bezahlt. Nach einigen Wochen und mehreren lehren Versprechungen bietet mit der Verkäufer an die Transaktion abzubrechen.
      Ich habe KEINEN Artikel erhalten aber bereits gezahlt.

      Was passiert wenn ich mit dem Abbruch einverstanden bin? Habe ich dann noch recht auf mein Geld? Oder muss ich den Abbruch bestätigen um dann in den nächsten Schritten mein Geld zu bekommen?

      Mein gefühl sagt mir die den Abbruch zu verweigern und erst auf Rüclüberweisung des Geldbetrages zu bestehen... gute Idee?

      Grüße
    • Natürlich hast du Anspruch auf dein Geld, auch wenn du dem Abbruch der Transaktion zustimmst. Aber du hast ja bereits das richtige Gefühl. Ich würde dem nicht zustimmen, bevor das Geld wieder da ist. Damit würde nämlich der Verkäufer die Verkaufsprovision zurück erhalten. Ganz schön dreist von ihm, wie ich finde!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • glasses schrieb:

      Mein gefühl sagt mir die den Abbruch zu verweigern und erst auf Rüclüberweisung des Geldbetrages zu bestehen... gute Idee?



      natürlich solltest du erst das Geld wieder haben, wobei dein VK sowieso einen Vertragsbruch begeht, er ist zur Lieferung oder Schadenersatz verpflichtet - alles nur eine Frage des Aufwandes oder des Preises

      lesen: auktionen-faq.de/rechtliches/#4124

      und dringend: pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#step1

      und nachdem du dein Geld erhalten hast negativ bewerten ohne das Wort "Betrüger" oder Ausfälligkeiten zu benutzen (da wird die BW wieder gelöscht), denn der VK hat einen Rechtsbruch begangen
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Hatte eine Frist von einer Woche gesetzt, Geld sit nicht gekommen... Da 45 Tage Frist ist auch abgelaufen dh ich kann den Fall Ebay nicht mehr melden, hab dann bei der Ebay-Hotline angerufen, Strafanzeige wegen Betruges wäre die einzige Möglichkeit, aber bei dem Betrag... das muss ich mir noch gut überlegen.

      [ebay='Zur Auktion','']250613571326[/ebay]
    • Mit dieser Masche ist er wohl schon öfter durchgekommen, siehe hier:

      Klick !

      Bei derartigen Bewertungen hättest Du aber sehen müssen, dass da was nicht stimmt. In diesem Falle würde ich mal so frech sein und anzeigen, der lernt es sonst wohl nicht. Dein Geld bekommst Du damit zwar nicht zurück, aber dem gehört offensichtlich ordentlich das Handwerk (wenn man das noch so nennen darf) gelegt !

      Ein zivielrechtliches Verfahren lohnt hier zwar nicht, aber schön, dass Du zumindest noch eine negative Bewertung abgegeben hast. Vielleicht nützt es weiteren potentiellen Käufern noch was :S
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Au, verdammt, ist das ein schlechtes Profil. Da hast du dir aber selbst ein dickes Ei ins Nest gelegt, glasses, auch wenn die beiden letzten Bewertungen erst nach dem Kauf kamen.

      Regel 1: Vor dem Kauf ins Profil schauen und bei solchen Zeitgenossen Finger weg!

      Regel 2: Den Fall bei ebay melden und nicht 45 Tage warten. Sonst besteht die Gefahr, daß noch weitere Opfer folgen werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hatte vorher noch nie Probleme und habe vergessen ins Profil zu schauen, das hab ich mir aufjedenfall gemerkt :)

      Diese 45 Tage Frist kannte ich garnicht hatte wie gesagt vorher noch nie Probleme... naja man lern daraus. Ab jetzt NUR NOCH über Paypal...und natürlich IMMER ins Profil schauen.

      Vielen Dank für Eure Hilfe!
    • Ärgerlich ist das sicherlich, aber Gott sei Dank ist der Schaden hier nicht allzugroß....wenn Du diese Sache im Hinterkopf behälst, dann hatte sie ja auch noch was Positives, also abhaken und nie wieder vergessen....denn einmal ist leider immer das erste mal :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger