Ware defekt, war aber eingeschweißt

    • Ware defekt, war aber eingeschweißt

      hallo

      und schon wieder ich :) zz ist mir das Glück nicht treu...

      Ich hab über die plattform xjuggler.de eine selte DVD ersteigert. Die DVD war anscheinened neu da sie in Folie eingeschweißt war. Leider lag die DVD lose in der DVD Hülle und war sehr stark verkratzt. was mich noch stutzig macht wenn die DVD Neu und eingeschweißt ist, wie kann dann ein Einleger fehlen der auf Fotos von anderen ausgaben der DVD zu sehen sind... ich VERMUTE der Film ist gebraucht und wurde einfach nochmal eingeschweißt.

      Ich hab den verkäufer jetzt angeschrieben und ihm um Rücküberweisung eines Teilbetrages gebeten. Hierauf kam heute die Antwort das dafür die Post aufkommen muss sei schließlich auch versichert.

      Wie gehe ich nun weiter vor? Muss ich die Post anschreiben?

      Das klingt für mich nach zu viel Arbeit... kann ich nicht laut Fernabsatzgesetz 2 Wochen nach erhalt vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder gilt das bei DVDs nicht?

      gruß
    • Hi,

      das kann man Dir aufgrund der von Dir preisgegebenen Informationen leider nicht beantworten ...

      • Link zum Angebot?
      • privater oder gewerblicher Händler?
      Ohne solche Angaben kann man eigentlich nur raten (oder sich die Mühe machen, alle möglichen Konstellationen bei der Antwort zu berücksichtigen - aber darauf hat wahrscheinlich niemand Lust :P )
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hallo Drapondur

      Danke für die schnelle Antwort

      Link zum Angebot gibt es nicht mehr, bei xjuggler ist es wie bei bei Privathändlern von Amazon, der Artikel ist einmal drinnen und die privaten Händler bieten ihre Waren an :)
      Ich hab die ware am 02.06 gekauft und heute erhalten.

      Grüße
    • Was war es denn nun? Ein Händler oder ein Privatverkäufer?

      Auf welches Basis wird denn der Vertrag geschlossen? Kein Impressum, keine Widerrufbelehrung? Kein Angebotstext?

      Du mußt doch irgednetwas in Händen halten nach Vertragsschluß... :S
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt, hast Du kein Widerrufsrecht wie bei einem gewerblichen Anbieter.
      Auch das Transportrisiko liegt beim Käufer, gegebenenfalls musst Du also beweisen, dass die DVD bereits vor dem Versand kaputt war.

      Wenn sich nun der Verkäufer quer stellt, kannste die Sache vergessen - der Aufwand lohnt nicht.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Tut mir leid für den schnellen Schuss, ich hätte mich da vorher besser einlesesn sollen... sorry

      Ist ein gewerblicher Verkäufer, hat aber in seinen AGBs stehen das DVDs nach entsiegelung nicht zurückgenommen werden... sieht wohl schlecht für mich aus...
    • Nutze nicht den Widerruf, sondern berufe dich auf einen Sachmangel. Der gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zurückzunehmen oder nachzuweisen, daß du den Defekt verursacht hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da bin ich jetzt etwas zu schnell mit meinen Ausführungen gewesen. Zunächst hat der Verkäufer allerdings das Recht der Nachbesserung, hier also Neulieferung, bevor du vom Vertrag zurücktreten kannst oder eine Preisminderung verlangen kannst. Erst wenn er die Nachbesserung abgelehnt hat, stehen dir alle Möglichkeiten offen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Als gewerblicher Verkäufer haftet er zunächst und muß sich dann seinerseits mit der Post auseinandersetzen. Entweder er hat keine Ahnung von dem, was er dort tut, oder er versucht dich vorsätzlich um deine Rechte zu bringen. Jetzt wäre hier doch der Augenblick gekommen auf seinen Account zu verlinken (oder geht das auch nicht?), denn solche Methoden sollten öffentlich diskutiert werden, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.

      Du kannst ihn auch gerne in diesen Thread hier einladen. Dann können wir ihm gemeinsam die Rechtslage verdeutlichen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.