Verkäufer hat Artikel "versehentlich" doppelt eingestellt und schon an den anderen Käufer versendet

    • Verkäufer hat Artikel "versehentlich" doppelt eingestellt und schon an den anderen Käufer versendet

      Hallo zusammen,

      ich habe am 17.06. erfolgreich folgende Hose (neu) bei Ebay ersteigert und den entsprechenden Betrag sofort überwiesen:
      [ebay='','']130400442378 [/ebay]

      Am 21.06. Um 9:54 Uhr erhalte ich vom Verkäufer die Bitte, die Transaktion abzubrechen, da er den Artikel "versehentlich" doppelt eingestellt (Artikel wurde am 18.06. wieder eingestellt)
      und dem Höchstbietendem die Ware auch bereits zugeschickt hat.
      Die entsprechende Auktion wurde erst kurz davor (um 8:36 Uhr am selben Tag) beendet.
      [ebay='','']130401557172[/ebay]

      Da der Verkäufer im Text der Bitte davon auszugehen schien, dass ich seiner Bitte nachkomme und mir bei der Überprüfung der Angelegenheit aufgefallen ist,
      dass die, vom VK beschriebene, Kausalkette ziemlich unglaubwürdig zu sein(Artikel ca. 1.5h nach Auktionsende schon verschickt, obwohl noch gar kein Geld eingegangen sein kann),
      denke ich, dass ich hier auf mein Recht bestehen werde.

      Wenn ich es richtig verstehe, habe ich ein Anrecht auf eine "Nagelneue" Hose dieser Marke mit ähnlichen eigenschaften.
      Da ich bei Ebay keinen adäquaten Artikel gefunden habe stellt sich für mich die Frage, ob ich im zweifelsfall eine entsprechende Hose auch in einem Geschäft/Onlinehandel erwerben
      und den VK für die Kosten aufkommen lassen kann.

      Danke für eure Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tary ()

    • Ich bin normalerweise kein Freund davon bei jeder Auktion auf mein Recht zu bestehen, aber hier würde ich es auch tun !
      Da hat der liebe VK bei deiner Auktion wohl vergessen zu pushen und die Ware ging Ihm viel zu billig weg, also die Waren gleich nochmal eingestellt.
      An einen Fehler kann man hier wohl kaum glauben.
      Solch dreistes Verhalten sollte dann schon bestraft werden !

      Da ich bei Ebay keinen adäquaten Artikel gefunden habe stellt sich für mich die Frage, ob ich im zweifelsfall eine entsprechende Hose auch in einem Geschäft/Onlinehandel erwerben
      und den VK für die Kosten aufkommen lassen kann.

      Das geht so natürlich nicht ! Immer Schritt für Schritt vorgehen.
      Erst mal solltest du Ihm mitteilen, das du auf die Lieferung der Ware bestehst, da zwischen euch ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.
      Am bestem setze Ihm auch gleich eine Frist zu Lieferung.
      Ist er uneinsichtig, Problemfall bei ebay eröffnen.
      Lässt er die Frist verstreichen kannst du dann juristisch gegen ihn vorgehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • dieselfisch schrieb:

      ging Ihm viel zu billig weg, also gleich nochmal eingestellt.

      @ Dieselfisch: Vielleicht den Post noch mal lesen ...

      @ Tary: Prinzipiell bist Du im Recht und hättest auch gute bis sehr gute Chancen, Dein Recht durchzusetzen. Die Frage nach dem Aufwand für die Sache stellt sich allerdings schon, vor allem, ob sich die sache am Ende für diech rechnet: Im Erfolgsfall gewinnst Du den Wert der nagelneuen Hose (ca. € 100,- ?). Im schlechtesten "Erfolgsfall" (Du gewinnst Deinen Rechtsstreit, hast aber eventuell keinen Rechtsschutz, und der VK kein Geld) zahlst Du noch drauf, nämlich Deine Anwaltskosten (geschweige denn die Zeit und Arbeit, die Du selber investierst ...)

      Wenn Du zu dem Schluss kommst, das lohnt sich: "Lass die Hunde los!" (Dabei unbedingt die richtige Reihenfolge beachten - erst den VK in Verzug mit Frist setzen, erst nach Ablauf dieser zum Anwalt ...)

      Nach meiner Erfahrung allerdings lohnt sich der ganze Aufwand kaum bis gar nicht - ich würd´s nicht machen (hast ja keinen wirklichen Schaden erlitten ...) - und wenn doch, dann nur bis zu einem Punkt, wo ich nur wenig Aufwand und schon gar nicht Geld in die Sache stecken müsste.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • dieselfisch schrieb:

      Erst mal solltest du Ihm mitteilen, das du auf die Lieferung der Ware bestehst, da zwischen euch ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.

      Habe ich getan. Daraufhin hat der VK mir mitgeteilt, dass es ihm unmöglich ist, den Vertrag zu erfüllen, da er die Ware bereits an den anderne Käufer geschickt hat.

      Nach meiner Erfahrung allerdings lohnt sich der ganze Aufwand kaum bis gar nicht - ich würd´s nicht machen (hast ja keinen wirklichen Schaden erlitten ...) - und wenn doch, dann nur bis zu einem Punkt, wo ich nur wenig Aufwand und schon gar nicht Geld in die Sache stecken müsste.

      Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Evtl. werde ich den VK dazu auffordern, Schadensersatz in Höhe des erzielten Verkaufspreises bei der 2. Auktion zu leisten. Wurmt mich dann aber trotzdem ;)
      Danke für die bisherigen Antworten.
    • Hallo TE, deine zweiter Link bringt kein Ergebnis der von dir benannten Auktion ?(

      ........und, ich kann drapondur nur zustimmen, der Aufwand lohnt nicht, es ist ärgerlich, aber was da seitens Kosten und Zeitaufwand nötig ist dürfte sich nicht rechnen. Da ich die zweite Auktion nicht einsehen kann würde ich gerne wissen, für wieviel die Hose an den anderen verkauft wurde.....vielen Dank :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nun ja dann tu mal deinen Gefühlen keinen zwang an. nur wie hoch möchteste den Streiwert setzen 2 Euro 119 euro oder was ??? Ich gehe mal davon aus da es um eine Auktion handelt und der Artikel ja eigentlich nicht neu ist, du hast ja nicht gewerblich gekauft sondern bei privat also zweiter hand getragen oder nicht (ich denke da so wie z.b. beim auto kauf auto kaufen eine runde auf dem hof gedreht wertverlust :() kann man ja nicht mit einem Streitwert von 119 eruo kommen, also bliebe dein kaufpreis 2 euro und damit landeste vorm schiedsmann :(. Ne rote und gut is.
    • ok dann sagen wir max ein klagen kannste nur max 119 und das dürfte dann wohl wieder mal beim schiedmann landen weil der wert liegt wohl ober halb 200/300 Euro für ne klage. somit ist die wahrscheinlichkeit einer ablehnung ziehmlich hoch wo durch man dann wohl mahnen müsste was wohl wieder unter sinnlosigkeit fällt.
    • Halle zusammen,

      es gibt ein kleines Update:
      eigentlich wollte ich ihn ja dazu auffordern, den Betrag aus der zweiten Auktion (also ~15€) zu überweisen, da ich es für ein faires Angebot hielt.
      Habe aber soeben vom VK eine Mail mit folgendem Text erhalten:
      Sehr geehrter Herr Käufer, das Glück scheint mit den unnachgiebig
      Verständnislosen. Die Hose geht Morgen zu.
      Habe eigentlich nichts weiter gemacht als mir 2 Tage Bedenkzeit genommen.

      Gruß