Hallo zusammen,
ich habe am 17.06. erfolgreich folgende Hose (neu) bei Ebay ersteigert und den entsprechenden Betrag sofort überwiesen:
[ebay='','']130400442378 [/ebay]
Am 21.06. Um 9:54 Uhr erhalte ich vom Verkäufer die Bitte, die Transaktion abzubrechen, da er den Artikel "versehentlich" doppelt eingestellt (Artikel wurde am 18.06. wieder eingestellt)
und dem Höchstbietendem die Ware auch bereits zugeschickt hat.
Die entsprechende Auktion wurde erst kurz davor (um 8:36 Uhr am selben Tag) beendet.
[ebay='','']130401557172[/ebay]
Da der Verkäufer im Text der Bitte davon auszugehen schien, dass ich seiner Bitte nachkomme und mir bei der Überprüfung der Angelegenheit aufgefallen ist,
dass die, vom VK beschriebene, Kausalkette ziemlich unglaubwürdig zu sein(Artikel ca. 1.5h nach Auktionsende schon verschickt, obwohl noch gar kein Geld eingegangen sein kann),
denke ich, dass ich hier auf mein Recht bestehen werde.
Wenn ich es richtig verstehe, habe ich ein Anrecht auf eine "Nagelneue" Hose dieser Marke mit ähnlichen eigenschaften.
Da ich bei Ebay keinen adäquaten Artikel gefunden habe stellt sich für mich die Frage, ob ich im zweifelsfall eine entsprechende Hose auch in einem Geschäft/Onlinehandel erwerben
und den VK für die Kosten aufkommen lassen kann.
Danke für eure Hilfe.
ich habe am 17.06. erfolgreich folgende Hose (neu) bei Ebay ersteigert und den entsprechenden Betrag sofort überwiesen:
[ebay='','']130400442378 [/ebay]
Am 21.06. Um 9:54 Uhr erhalte ich vom Verkäufer die Bitte, die Transaktion abzubrechen, da er den Artikel "versehentlich" doppelt eingestellt (Artikel wurde am 18.06. wieder eingestellt)
und dem Höchstbietendem die Ware auch bereits zugeschickt hat.
Die entsprechende Auktion wurde erst kurz davor (um 8:36 Uhr am selben Tag) beendet.
[ebay='','']130401557172[/ebay]
Da der Verkäufer im Text der Bitte davon auszugehen schien, dass ich seiner Bitte nachkomme und mir bei der Überprüfung der Angelegenheit aufgefallen ist,
dass die, vom VK beschriebene, Kausalkette ziemlich unglaubwürdig zu sein(Artikel ca. 1.5h nach Auktionsende schon verschickt, obwohl noch gar kein Geld eingegangen sein kann),
denke ich, dass ich hier auf mein Recht bestehen werde.
Wenn ich es richtig verstehe, habe ich ein Anrecht auf eine "Nagelneue" Hose dieser Marke mit ähnlichen eigenschaften.
Da ich bei Ebay keinen adäquaten Artikel gefunden habe stellt sich für mich die Frage, ob ich im zweifelsfall eine entsprechende Hose auch in einem Geschäft/Onlinehandel erwerben
und den VK für die Kosten aufkommen lassen kann.
Danke für eure Hilfe.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tary ()