Verkäufer meldet nicht erhaltenen Artikel, Sendungsverfolgungsnummer liegt vor, Geld trotzdem eingefroren

    • Hm, also ich spreche lieder mit tatsächlichen Menschen als tagelang auf eine Supportmail zu hoffen, die dann wahrscheinlich noch automatisiert erscheint und mich weiter im Dunklen sitzen lässt. Wenn das bei dir so dringend ist, dann würde ich es zumindestens mal versuchen. Alle Daten bereit halten, inklusive Tracking-Nr. und so weiter und den Sachverhalt klären. Wenn das nichts nutzt, dann hast Du es wenigstens versucht. Aber natürlich musst Du das selber entscheiden. Ich bin da bisher eher gut mit gefahren. So ein Gespräch deckt manchmal wundersame Dinge auf und wenn man sich geschickt ausdrückt und dabei freundlich bleibt, dann kann man mit nem Euro Telefongebühren evt. schon zum Ziel kommen.

      DAS IST NATÜRLICH NUR MEINE EIGENE UND PERSÖNLICHE MEINUNG :S
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • So,Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden.Verkäufer blieb dabei,dass er nichts erhalten hatte.Jetzt sagt er,die Ware sei nicht wie beschrieben :D
      Ich habe Paypal gesagt,dass sie mich so langsam mal können und mein russicher Freund noch gleich dazu ... lass ich mir halt Mahnungen ins Haus flattern,bezahlen werde ich nichts. Können mich ja gerne mal versuchen zu verklagen... einfach nur lächerlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gemoni ()

    • gemoni schrieb:

      So,Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden.Verkäufer blieb dabei,dass er nichts erhalten hatte.Jetzt sagt er,die Ware sei nicht wie beschrieben :D
      Ich habe Paypal gesagt,dass sie mich so langsam mal können und mein russicher Freund noch gleich dazu ... lass ich mir halt Mahnungen ins Haus flattern,bezahlen werde ich nichts. Können mich ja gerne mal versuchen zu verklagen... einfach nur lächerlich.


      Die verklagen dich nicht.
      Die Vorgangsweise des Käufers (zuerst auf "nicht erhalten" machen - weil das nicht funkteoniert dann eben "von der Beschreibung abweichend) deutet zu 100% auf Betrugsabsicht hin.
      Das Geld ist ja in Sicherheit, PP nicht mehr anbieten, Bettelbriefe in die Tonne - der einzigste Weg diesen Konflikt zu "managen".....
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • XPaket-de schrieb:

      Ich dachte man muss jetzt PayPal anbieten bei den Auktionen oder habe ich das falsch verstanden?


      Nicht generell!
      Man muss PP anbieten wenn man wniger als 50 Bewertungen hat, bei einem Shop mit Sofortkauf und wenn man von ebay auf Grund schlechter "Sternchebewertung" dazu gezwungen wird.
      Wenn man eine miese Sternchebwertung hat, sollt eman vielleicht doch mal über seine Kaufabwicklung nachdenken.
      Und die 50 BW bekommt man mit ein paar Freunden und 1€-Käufen/Verkäufen auch hin........
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.