Privatverkäufer meldet sich nicht mehr

    • Privatverkäufer meldet sich nicht mehr

      Hallo,
      ich habe mich gerade angemeldet und hoffe ich kann hier einen Rat finden.
      Der Fall gestaltet sich etwas komplizierter als der Topic vermuten lässt.

      Ich habe am letzten Freitag einen PC ersteigert zu einem wirklich sehr günstigen Preis.
      Der Verkäufer hatte in seiner Auktion sowohl PayPal als auch normale Banküberweisung als Zahlungsmöglichkeit angegeben. Allerdings normalen Versand ohne Versicherung.

      Direkt am Freitag habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich eine Abholung bevorzugen würde. Er bot mir an den Versand zu versichern ohne mehrkosten für mich. Ich könne allerdings den Artikel auch gerne abholen am kommenden Wochenende abholen.

      Nun ein versicherter Versand war für mich natürlich akzeptabel also habe ich das Geld am Samstag per Paypal angewiesen.
      Nachdem ich die Zahlungsbestätigung per Mail bekommen habe kam mir der Name des Zahlungsempfängers (die email addresse) sehr merkwürdig vor. Ich habe daraufhin direkt den Verkäufer angeschrieben und ihn gebeten den Geldempfang zu bestätigen. Daraufhin hat der Verkäufer mir geschrieben das er kein PayPal konto besitzt ....

      Ich habe also das Geld direkt zurrückbuchen lassen und nun doch einen Abholtermin erbeten. Seitdem antwortet der Verkäufer nicht mehr. Über eine Woche versuche ich ihn nun per Email zu erreichen. Leider ist der Verkäufer auch im Telefonbuch nicht eingetragen.


      Langer Anlauf aber nun meine Frage(n)
      Ich habe den PC ja noch nicht bezahlt. (in Ermangelung der Paypal Möglichkeit)
      Und werde den PC auf keinen Fall per Überweisung bezahlen.
      Verliere ich meinen Anspruch auf den PC weil ich nicht zahlen kann ?
      Wie kann ich rechtlich weiter verfahren um an den PC zu kommen ?
    • Ein bisschen merkwürdig ist das schon ...
      Soweit hast Du glücklicherweise alles richtig gemacht. Und Vorkasse würde ich hier auch nicht mehr leisten.

      Du hast selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf die Ware. Ob Du ihn allerdings auf biegen und brechen durchsetzen willst?
      Der Rechtsweg könnte Dich erstmal zusätzliches Geld kosten und die Erfolgsaussichten sind nicht absehbar. Du kennst die persönlichen Verhältnisse des Verkäufers nicht. Er könnte vollkommen mittellos sein und der Rechtsanspruch ins Leere laufen.
      Nachdem Du nun Dein Geld wieder in Sicherheit gebracht und Dich um weiteren Kontakt bemüht hast, kannst Du ohne zusäztliche Kosten nichts weiter unternehmen. Die einzigste Möglichkeit wäre noch, den Verkäufer persönlich aufzusuchen um den Handel abschließen zu können. Falls er aber weiter als 50km entfernt wohnt, würde ich das aus Kostengründen nicht machen.

      Bedenke auch, daß dem Verkäufer etwas zugestoßen sein könnte und er deshalb nicht mehr antworten kann. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber man sollte das nie ausschließen.

      Fordere ihn per email zur Übergabe der Ware (per Abholung) unter Fristsetzung von 14 Tagen auf, und erkläre in der email auch gleich für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages nach dem Ablauf der Frist Deinen Rücktritt vom Vertrag, wegen seiner Vertragsverletzung. Damit wärst Du dann nach 14 Tagen aus dem Vertrag entbunden und könntest Dich einem neuen Computerkauf zuwenden, ohne doch noch eventuelle Forderungen des Verkäufers befürchten zu müssen.

      Ist der Verkäufer denn in seinen Bewertungen schon mal anderen Käufern unangenehm aufgefallen?
      Link zu der Auktion wäre hilfreich.

      Vielleicht interessant für Dich,
      Grundlageninfos zu ebay-Auktionen und deren Rechtsfragen:
      auktionen-faq.de/
      internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm

      In Deinem Fall besonders das hier:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4124
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Erstmal danke für die schnelle Antwort,

      der Link zur Auktion ist



      Der Verkäufer hat noch keinerlei Bewertungen, deswegen kam eine Überweisung für mich auch nicht in Frage.

      Wenn man sich den Preis für den PC ansieht wird schnell klar das ich gegenüber einem Neukauf locker 500 Euro spare.
      Ich würde natürlich nur sehr ungerne auf dieses Schnäppchen verzichten.
      Eine direkte Anfahrt auf Verdacht kommt wegen der Entfernung > 500 km nicht in Frage.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ramoel ()

    • Ok, jetzt wird es klar ... den Verkäufer und den Computer kannst Du vergessen. Von dem ebay-Glücksritter wirst Du nichts mehr hören.
      Der Verkäufer wird vielleicht nochmal versuchen, den Computer (falls er ihn überhaupt besitzt) zu verkaufen.

      Einmal hat er es schon vorher für einen höheren Preis probiert:

      [ebay='Zur Auktion','']260631561143[/ebay]

      Du kannst das Problem ebay melden, wenn Du möchtest, aber den Computer wirst Du zu dem Preis wahrscheinlich nicht bekommen.
      Gehe dem Verkäufer mit seinen "Angeboten" aus dem Weg und suche ein anderes Angebot, was vielleicht nicht ganz so günstig, aber verlässlich ist.

      Habe mal die Auktionsbeschreibung hier als Bild eingefügt, falls der Verkäufer von ebay gesperrt wird, weil auch andere Käufer vielleicht Probleme mit ihm hatten. Die Auktionen werden nach einigen Beschwerden dann manchmal von ebay auch gelöscht. Als Bild bleibt die Auktion dann hier erhalten.
      Bilder
      • PC GAMING VISCIDUS.png

        290,99 kB, 1.263×3.176, 284 mal angesehen
      viribus unitis semper et ubique
    • Die Antwort von Fairhandel war ja sehr ausführlich, daran kannst du dich gut orientieren.

      Angesichts des wohl doch sehr niedrigen Preises würde ich persönlich allerdings hartnäckiger sein und notfalls doch rechtliche Schritte einleiten, wenn zB eine RSV vorhanden ist. Denn der Rechtsanspruch auf die Ware ist hier eindeutig.

      Mich würde mal interessieren, was dir an der Mail-Adresse des Empfängers so merkwürdig vorkam, daß du das Geld zurückbuchen lassen hast.

      Schau doch mal auch bei den angegebenen Bankdaten nach. Stimmen Kontobesitzer und Accountbesitzer überein? Paßt der Sitz der Bank zum Wohnort des Verkäufers?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi,
      danke erstmal.

      der paypal name war lol@nicht.de.....
      das kam mir schon etwas spanisch vor.

      Name des Kontoinhabers und der Addresse stimmen überein.
      Ich habe keine RSV daher würde mich interesieren auf welche Kosten ich mich dort einstellen muss und wie die Erfolgsaussichten sind.
      Gibt es für soetwas Präzedenzfälle ?
    • Also, die Mailadresse ist offensichtlich angegeben worden, weil der Verkäufer kein PayPal anbieten möchte, obwohl er von ebay dazu gezwungen wird. In einer seiner Auktionen konnte ich lesen, daß er PayPal-Zahlung ausschließt (was natürlich nicht wirksam ist). Ich bin leider kein PayPal-Kenner, aber eigentlich hätte die Zahlung auf ein falsch angegebenes PayPal-Konto mit einer Fake-Adresse nicht funktionieren dürfen. Da wissen andere hier aber sicher besser bescheid.

      Die Erfolgsaussichten, deinen Rechtsanspruch auf den Rechner vor Gericht bestätigt zu bekommen, dürften sehr hoch sein. Du solltest aber zuvor den Käufer per Einschreiben und Frist dazu auffordern, dir ein gültiges PayPal-Konto zu nennen, wenn du nicht bereit bist, auf das Bankkonto zu zahlen. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, PayPal-Zahlung zu akzeptieren, da er sie Angeboten hat (auch wenn er dazu gezwungen war).
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    • nun ja die kosten kannst du dir ergoogeln im netz gibt es nen gebührenrechner dein streitwert wäre in dem falle 555. ob sich der aufwand lohnt musst du selber entscheiden wie schon erwähnt könnte es sein das der VK mittelos ist und wenn du mit ihm erfitg bist haste nen titel und die kosten für RA und prozess am bein und kannst 30 Jahre deinem Geld hinterher laufen.
      in einem fall wo mir kein schaden entstanden ist würde ich ehr rot geben VK melden und aufs nächste schnäppchen warten denke mal alles andere könnte nur in sinnlosen kosten verlaufen die das schnäppchen dann zu nichte machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • senseman schrieb:

      in einem fall wo mir kein schaden entstanden

      Wobei das Gesetz sehr wohl von einem Schaden ausgeht und der Käufer hier Schadensersatzansprüche hätte, wenn der Verkäufer die Ware nicht hergeben möchte oder kann.

      Ich habe immer ein wenig Bauchschmerzen dabei, jemandem zu raten, auf sein Recht zu verzichten, weil die Gegenseite mittellos sein könnte. Wenn es keine eindeutigen Anzeichen dafür gibt und der Streitwert hoch genug ist (was ist denn der Rechner in Wirklichkeit wert?), dann würde ich die Sache nicht so schnell ad acta legen.
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    • gut aber, was sillst du zum jetzigen zeitpunkt machen ???
      es ist soweit ich das sehen kann, war vorkasse vereinbart gewesen also müsste man doch rein theoretisch erstmal das geld anweisen dann die banklaufzeit sowie versandzeit abwarten sagen wir ca 7 Tage danach ne frist setzen und dann kann man weiter machen.
      Einweiteres prob. er muss PP anbieten tut es aber wohl nicht was soll man dagegen unternehmen denke mal kaum das es eine möglichkeit gibt das PP zenario zivilrechtlich durch zudrücken. also bleibt nur bankkonto ist das geld erstmal auf dem konto kann man pech haben und der VK und das Geld löst sich in luft auf.

      Wobei das Gesetz sehr wohl von einem Schaden ausgeht und der Käufer hier
      Schadensersatzansprüche hätte, wenn der Verkäufer die Ware nicht
      hergeben möchte oder kann.
      und danach wird wohl erst das gesetz greifen weil der Vertrag ja zug um zug in kraft tritt also erst kohle dann ware. ich denke mal hier bewegt man sich auf dünnem weis und selbst wenn ein RA eingeschaltet wird kann der VK erstmal auf zahlung bestehen und danach kann der K auf ware bestehen.
    • Hi,

      ich habe den Hersteller und das Modell mal kurz raus gesucht:

      PC-GAMING-VISCIDUS

      Kostet momentan 1444 €

      Aufgrund der verbauten Teile vermute ich das der PC nicht älter als 3 Monate sein kann. (Release des verbauten Prozessortyps Ende April)
      Der PC ist also als annähernd neuwertig zu betrachten.
      1444 - 555 = 889 €

      Wenn ich jetzt 200€ gespart hätte dann wäre die Sache von mir aus längst erledigt. Aber das Ding is halt ein wirkliches Superschnäppchen :D
    • Das ist ne Ansichtssache. Wenn der Verkauf stattgefunden hätte (Käufer zahlt an Verkäufer und Rechner wird übersandt) wäre es ein Schnäppchen. Da dies aber nicht der Fall ist, könne es zu einer erheblichen Kostenfalle werden.
      Wenn Käufer auf den Rechner bestehen will, müsste er erstmal die Voraussetzungen schaffen um einen Anspruch zu haben (Zahlung der Ware, da Zug um Zug-Geschäft, d.h. Ware gegen Zahlung). Sodann müsste er ein gerichtliches Verfahren anstrengen, die Kosten dafür (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) würden sich auf ungefähr ca. 500,00 € bis 600,00 € belaufen und der Ausgang eines Rechtsstreits wäre ungewiss.
      Selbst wenn der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass man zu seinem kommt. Bedenkt man (kann, muss aber nicht sein), dass der Rechner vielleicht gar nicht (mehr) existiert und der VK mittellos ist, bleibt man auf den Kosten sitzen. Man hat zwar nen Titel der 30 Jahre Gültigkeit hat aber der bringt einen auch nicht unbedingt weiter. Unter Umständen pumpt man nur immer wieder neue Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinterher.
      Jetzt sieht die Sache schon ganz anders aus und es wäre kein Schnäppchen mehr, da zum Kaufpreis auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung kämen.
      Mein Tip, hak es ab unter dem Motto: "pech gehabt, versuchs noch einmal"

      hab mir^den post mal kurz von jemanden verfassen LASSEN DER EIN BISSCHEN FITTER IN JURA IST:.
    • Naja leider lässt sich die Sache ja nicht so einfach abhaken.

      Mal angenommen ich ersteigere mir jetzt Montag einen anderen PC und nach einer Woche kommt plötzlich der Verkäufer und besteht nun doch auf der Erfüllung des Vertrages.
      Dann bin ich in sofern in den Arsch gekniffen als ich den PC ja tatsächlich auch nehmen muss und somit plötzlich 2 PC`s bezahlen muss obwohl ich nur einen haben will.

      Ich muss also zunächst diese Sache rechtssicher zu einem Abschluss bringen bevor ich mich weiter umsehen kann.
      Das bedeutet Fristsetzung als Einschreiben mit Rückschein und erst nach Ablauf der Frist kann ich mich wieder umsehen.
      Das sind Kosten für das Einschreiben und Wartezeit die ich mir dann in die Haare schmieren kann.

      Und wenn ich den Text jetzt richtig verstanden habe gilt der geschlossene Kaufvertrag eigentlich nicht weil ich nicht bezahlen kann und somit auch keinen Anspruch auf die Ware habe?
    • richtig zur zeit kann dich nur der VK unter verzug setzen, weil du noch kein geld angwiesen hast was ja eigentlich möglich wäre(per bankonto überweisung). ich denke mal ich würde über ebay einen streifall eröffnen bzw. dort versuchen die option zufinden, das ich vom vertrag zurück treten möchte also den verkauf vorzeitig beenden, für das wie müssten mal die ebayspezies sich melden hab ich zulange nicht mehr gemacht. damit ich so recht sicher aus der sache raus komme. die andere option wurde dir ja schon mitgeteilt geld anweisen warten frist zur lieferung setzen und danach zivil rechtlich vorgehen falls ware nicht kommt. aber wie gesagt russischrolett weil man die bonität des VK nicht 100% in die eine oder andere rechtung einschätzen kann. und solange keine geld geflossen ist wiürde dir wohl auch keine RSV nützen (für diesen fall eine abzuschliessen sinnlos da man den ersten fall erst nach x monaten haben kann).
      desweiteren ein einwurf einschreiben sollte reichen, da soweit mir bekannt da es als zu gestellt gilt sobald es im kasten gelandet ist, desweiteren online verfolgbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • du kannst ja auch PP nehmen aber du sagtest doch er hätte kein PP und nu ??? wie willst du ihn dazu zwingen ein PP konto zueröffnen (ist nur die frage des wie denke mal das eine klage abgelehnt wird und ebay wird ihn wohl sperren und gut is dann kommt wieder das was was jetzt ist bankkonto) damit du das geld darüber transferieren kannst ??? und was man von PP halten kann lässt sich gut im forum verfolgen. also irgendwie wird das ganze hier langsam wie ne katze die sich in den schwanz beissen will eine unendliche geschichte in der wir uns nur im Kreis drehen.
      egal wie egal was erst mal bist du am zug in dem du die bestelle ware bezahlst um irgend ein recht an dem rechner zuhaben und erst wenn das geschehen ist kannst du weitere schritte ein leiten.
      du könntest den vk melden wegen PP und doch nicht PP sollte ebay ihn darauf hin sperren, haben wir immer noch einen vertrag bei dem der VK dich in verzug setzen kann wenn er denn will. ist er bei ebay ausgeschlossen hat sich PP erledigt und wir sind wieder beim bankkonto. der A.. bleibt also immer hinten erst zahlen dann kannst du forderungen anmelden und ob das sich dann noch rechnet nun ja steht in den sternen solange man die bonität des VK und das was hinterdiesem vorgehen steht nicht kennt.
      du könntest natürlich auch einen RA aufsuchen und dir dort rat holen kostet ca 100 € für eine rechtsberatung damit ist der preisvorteil auf 789 geschrumpft. sollte es hart auf hart kommen dann noch mals ca 600 ist der preisvorteil auf 189 geschrumpft usw. also ich würde mir es ernshaft überlegen ob ich jetzt weiter hinter dem "schnäppchen" her hechel.
      sind jetzt die angenommen schlimme fall. wenn man noch dne kaufpreis hin zurechnet den man eventuell hinterher wirft haben wir einnen preisvorteil von -xxx betrag. gut in günstigsten fall sparste 889 aber das der eintritt ist nachdem was man hier erfahren hat wohl als unwahrscheinlich zuerachten und wenn es gut läuft geht man mit 0 aus der sache raus. ich glaube nicht das der rechner in seinem besitz ist und verkauft werden sollte.
    • Ich gehe nicht in jedem Punkt mit senseman konform, aber hinsichtlich des weiteren Vorgehens muß das jeder für sich entscheiden.

      ramoel schrieb:

      Und wenn ich den Text jetzt richtig verstanden habe gilt der geschlossene Kaufvertrag eigentlich nicht weil ich nicht bezahlen kann und somit auch keinen Anspruch auf die Ware habe?

      Natürlich habt ihr einen gültigen Kaufvertrag und du hast Anspruch auf die Ware Zug um Zug (wie es senseman beschrieb).

      ramoel schrieb:

      Ich bin also dazu verpflichtet die Option Überweisung zu nehmen obwohl der Verkäufer vorher Paypal als Zahlungsoption angegeben hatte ?

      Verpflichtete bist du nicht, aber es scheint so, als ob du die Möglichkeit per PayPal zu zahlen, erst gerichtlich durchsetzen müßtest. Wäre sicherlich machbar, aber es dauert natürlich. Wenn du den Verkäufer sehr schnell in Verzug bringen möchtest, dann zahlst du mit Überweisung. Hängt ein wenig von deiner Risikobereitschaft ab.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wäre sicherlich machbar, aber es dauert natürlich. Wenn du den Verkäufer sehr schnell in Verzug bringen möchtest, dann zahlst du mit Überweisung. Hängt ein wenig von deiner Risikobereitschaft ab.

      Finde ich persönlich zu risikoreich. Das Geld ist dann erstmal weg. Ob ne Lieferung kommt? Wenn nein, dann RA, noch mehr Geld usw.?
      Wäre mir zu aufregend für einen simplen Computerkauf.
      Dann lieber bei einem guten Verkäufer zu einem nicht ganz so tollen Schnäppchenpreis gekauft und gleich was davon haben ohne üblen Schriftverkehr und Kosten.

      Falls doch Rechtsweg, dann viel Erfog von meiner Seite und lass uns von Zeit zu Zeit mal mitleben. Ist auch für uns hier ganz interessant, wie sowas ausgeht.
      Leider verlaufen sich derartige Themen in Auktionsforen mit der Zeit manchmal ... und man hört nie wieder was.

      PS
      die Domain "nicht.de" gehört einem Toralf N., welcher wahrscheinlich nichts mit der Sache zu tun hat. Die paypal-emailadresse lol@nicht.de ist möglicherweise zufällig gewählt.
      viribus unitis semper et ubique
    • biguhu schrieb:

      Verpflichtete bist du nicht, aber es scheint so, als ob du die Möglichkeit per PayPal zu zahlen, erst gerichtlich durchsetzen müßtest.

      Wobei ich denke das dieser punkt wohl erstmal juristisch geklärt wie hoch die annahme einer sollchen klage ist, oder ob diese nicht von vorn herrein von gericht abgewiesen würde.
    • senseman schrieb:

      biguhu schrieb:

      Verpflichtete bist du nicht, aber es scheint so, als ob du die Möglichkeit per PayPal zu zahlen, erst gerichtlich durchsetzen müßtest.

      Wobei ich denke das dieser punkt wohl erstmal juristisch geklärt wie hoch die annahme einer sollchen klage ist, oder ob diese nicht von vorn herrein von gericht abgewiesen würde.

      Was soll denn da geklärt werden? PayPal wird im Angebot als Zahlungsoption angeboten. Somit ist es Bestandteil des Kaufvertrages. Ich verstehe deinen Einwand nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.