Paypal fordert während Käuferschutzverfahren Ware an den Verkäuder retour zu senden!?

    • Paypal fordert während Käuferschutzverfahren Ware an den Verkäuder retour zu senden!?

      Hallo!
      hatte wieder mal einen ulkigen Fall,von dem ich selbst hier am Board noch nie etwas gelesen hatte,das es sowas überhaupt gibt!
      im Zuge eines Käuferschutzverfahren ,wurde ich nach guten 2 Wochen von Paypal aufgefordert,das ich nur dann Anrecht auf Käuferschutz hätte,und mein Geld retour bekäme,wenn ich die Defekte Waare an den Verkäufer der sich weigerte zu zahlen retour schicke!
      habe ich gemacht,muste die Tracking nummer angeben,und siehe da es hat funktioniert,und nach gut über einem Monat,ist das Geld inklusive Versandkosten wieder da!

      ist das jetze eine neue Masche,oder besser gesagt abgekarterte "Strategie",um Paypals "Versicherung" besser rauszuputzen :D

      bin ja gespannt,welche *** Ideien die in Zukunft noch haben werden!
    • Also ich halte dieses Vorgehen für OK, sofern PP das Geld zwischenbunkert und du es nach belegter Rücksendung erstattet bekommst.
      Aber was, wenn du einen Baggerstein retourniert hättest?
      Wird da auf ein feedback des VK gewartet?
      Und wenn auf dieses feedback gewartet wird ... was, wenn der VK behaupten würde du hättest einen Baggerstein retourniert?

      Fragen über Fragen ...

      Paypal ist innert der EU so nötig wie ein Kropf (meine Meinung).
    • Daran ist meine Meinung nach gar nichts ungewöhlich, weil es genau so in den PP-AGB beschrieben ist.
      Das du den vollen Betrag zurückerhalten hast, hat @little*....... schon erklärt.

      Käuferschutzrichtlinie:

      5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

      "in bestimmten Fällen" ist der Knackpunkt, weil hier PP oft eigenmächtig entscheidet bzw der betroffene VK vergisst, bei der Konfiktabwicklung anzugeben, daß er den beanstandeten Artikel zurückverlangt.

      Der 2.Knackpunkt ist der "Baggerstein".
      Es wird NICHT auf das Feednback des VK gewartet, es werden nicht einmal die EIGENE AGB beachtet. Es ist kein Zustellbeleg an sich notwendig, sondern es genügt der EInlieferungsbeleg das ETWAS AN DIE RICHTIGE ADRESSE VERSENDET WURDE - dies hat sogar ein PP-Mitarbeiter im ebay-Forum bestätigt!!!!
      Wenn so etwas vorkommt, geht PP auf Tauchstation und empfiehlt dem VK den Käufer anzuzeigen. Also zuerst werden Gelder erstattet ohne Kontrolle was retourniert wird und geht das in die Hose soll es Polizei, Rechtsanwalt und Gericht ausbügeln. Echt ne tolle Art Verantwortung für getroffene Entscheidungen zu übernehmen.... :cursing:
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.