Perfekter Artur, Insolvenzware-2000, super-günstig42 ; Sicherstellung von Vermögen

    • Perfekter Artur, Insolvenzware-2000, super-günstig42 ; Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.


      Staatsanwaltschaft Hamburg

      19.08.2010 6800 Js 2/10 (3402 Js 10/10)

      In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6800 Js 2/10) gegen den Beschuldigten Artur Szameitat, geb. am 24. 7. 1942 in Essen, wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem von einem noch nicht ermittelten weiteren Täter begangenen, gewerbsmäßigen Betrug in Zusammenhang mit dem Angebot von Elektronik-Waren bei ebay unter den Namen "Perfekter Artur", "Insolvenzware-2000" oder "super-günstig42" sind in Vollziehung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung der Ansprüche von Verletzten im Wege der Pfändung Vermögenswerte in Höhe von € 18.688,62 gesichert worden.

      Im Einzelnen handelt es sich um:


      Forderungen und Ansprüche des Beschuldigten Szameitat (Schuldner) gegen die Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Koppenstraße 93, 10243 Berlin,
      in Höhe von ca. € 15.729,–,


      Forderungen und Ansprüche des Beschuldigten Szameitat (Schuldner) gegen die frühere Dresdner Bank, jetzt Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Koppenstraße 93, 10243 Berlin,
      in Höhe von ca. € 1.609,74,


      Forderungen und Ansprüche des Beschuldigten Szameitat (Schuldner) gegen die Deutsche Postbank AG, vertreten durch den Vorstand, Hiltropwall 4–12, 44137 Dortmund,
      in Höhe von ca. € 1.349,88.

      Die Maßnahmen, mit denen die o. a. Vermögenswerte gesichert wurden, entfalten ihre Wirkung ausschließlich im Verhältnis Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Hamburg, und dem Beschuldigten Szameitat (Schuldner). Für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sind die Verletzten ausschließlich selbst zuständig. Sofern die Verletzten also auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, sind sie gehalten, ihrerseits einen entsprechenden Titel, der wenigstens vorläufig vollstreckbar sein muß (z. B. Urteil, Arrest- und Pfändungsbeschluß, Vollstreckungsbescheid), einzuholen, um mit Pfändungsmaßnahmen auf die gesicherten Vermögenswerte zugreifen zu können. Nach dem durch § 804 Abs. 3 ZPO normierten Prioritätsgrundsatz geht dabei das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vor, das durch eine spätere Pfändung begründet wird.

      Gemäß § 111g der Strafprozeßordnung bedürfen die Vollstreckungsmaßnahmen des Verletzten der Zulassung durch das Gericht, das für die Anordnung des Arrestes zuständig war bzw. ist. Das ist hier das Amtsgericht Hamburg, Abteilung 166, Az. 166 Gs 12/10, (Anschrift: Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg).

      Der Verletzte kann auch schon vor der nach § 111g StPO erforderlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung wirksame Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners unternehmen.

      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft keine Rechtswirkungen hat und daher nutzlos ist. Den Verletzten, die beabsichtigen auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, wird daher geraten, sich zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtliche Maßnahmen an einen Rechtsanwalt oder eine öffentliche Rechtsauskunftsstelle zu wenden.

      Ferner wird um Verständnis dafür gebeten, daß von der Staatsanwaltschaft Hamburg keine Beratung über die von Ihnen einzuleitenden Schritte erfolgen kann.

      Zu der Anschrift des Beschuldigten wird unter den Voraussetzungen des § 475 Abs. 1 der Strafprozeßordnung auf Nachfrage Auskunft erteilt werden.



      gez. Dr. Winter, Oberstaatsanwalt
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"