Mein Gebot wurde gestrichen

    • Mein Gebot wurde gestrichen

      Hallo!

      Mein Gebot wurde gestrichen. Ich habe auf ein Nokia E52 (17053267382) mit Angebotspreis € 1,- geboten. Ich war der einzige Bieter (offer.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=17053267382). Die Auktion endete am 28.08.10 14:14:51 MEZ. Der Verkäufer strich mein Angebot am 28.08.10 14:14:50.

      Darf er das überhaupt bzw. darf er das so kurzfristig?

      Dem Verkäufer ist es offenbar nicht klar, daß er trotz Streichung meines Gebotes und Beendigung der Auktion einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Oder irre ich mich da?

      Was soll ich nun tun?

      Danke!

      LG
      johannu
    • Jo rechtlich könntest du aber ob das sinn macht steht auf nem anderen Blatt. Denk mal nur an die Zeit und Nerven die du investierst. Am Ende steht dann noch einer da wo nix zu holen is und dann?
      Zahst du selber die Zeche.
      Ich wüste mit meiner Zeit besseres zu tun.
    • internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
      Die durch eBay vorgesehene Möglichkeit, ein Angebot
      vorzeitig zu beenden, bringt den Verkäufer nur in Teufels Küche. Der richtige
      Weg ist vielmehr, die Auktion vorzeitig zu beenden und (!) unverzüglich
      gegenüber dem Höchstbietenden eine Anfechtung wegen Irrtums zu erklären. Nur so
      ergibt sich eine Chance (mehr auch nicht!), sich vom Kaufvertrag zu lösen.
      ist in dem Fall wenigstens ziemlich eindeutig, wenn der VK nicht unverzüglich(!)
      eine Anfechtung wegen Irrtums erklärt hat-

      Siehe auch Rübenroderurteil :] Onlinerecht: Das Rübenroder-Urteil: Gültiger Kaufvertrag bei ebay
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Siehe auch Rübenroderurteil

      Urteile dieser Art sind meiner Ansicht nach ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.
      Und Leute, die aus genau solchen Konstellationen Kapital schlagen wollen, sind in meinen Augen - moralisch gesehen - Verbrecher.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Drapondur schrieb:

      Urteile dieser Art sind meiner Ansicht nach ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

      Es gibt viele mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbare Urteile, dieses gehört meiner Meinung nicht dazu.

      Zunächst hatte der Richter hier gar kein andere Wahl, denn der Rechtslage ist da eindeutig. Also müßte man an die Gesetzgebung herantreten. Aber auch hier sehe ich kein Versäumnis, denn was soll denn als Alternative herhalten? Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden indem eine ebay-Auktion ganz regulär zu Ende ging. Wenn nun jeder nach Vertragsschluß sich die Sache nun anders überlegen könnte, weil der erzielte Kaufpreis ihm doch zu niedrig erschien, würde nur noch Anarchie herrschen. das würde auch die gesamte Idee der versteigerungen im Internet ad absurdum führen.

      Man stelle sich vor, man reist eine längere strecke an, um seine Ware abzuholen und an der Haustür sagt dir der Verkäufer, daß er es sich nun doch anders überlegt hast.

      Was schlägst du denn vor, Drapondur? Würdest du es lieber sehen, wenn Verträge jederzeit wieder gelöst werden könnten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Oberlix, Stubentiger, biguhu: Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge!

      @Drapondur: Ich habe mich an dieses Forum gewandt, um konstruktive Hilfestellung zu bekommen. Als "Auktionshilfe Meister" würde ich von Dir konstruktivere Antworten erwarten ... Deine Antworten vergeuden aber nur meine Zeit ...
    • @johannu

      Drapundur stellt lediglich in Frage, ob es sinnvoll ist, wegen rund 100€ ein juristisches Faß aufzumachen, obwohl du keinen wirklichen materiellen (juristisch sehr wohl!) Schaden erlitten hast.

      Mich würde doch ein Link zur Auktion interessieren, denn oberer geht nicht und die Artikelnummer scheint auch nicht zu stimmen. Ist das Angebot vielleicht gelöscht worden?

      Und was sagt der Verkäufer dazu? Hat er den Vertrag vielleicht bereits angefochten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu

      Danke für deine Erklärung bzgl. Drapundur ... er hätte das aber auch anders schreiben können ...

      Die eBay-Nr. ist: 170532673828. Ich habe es gerade ausprobiert, das Angebot ist noch online.

      Ich habe sowohl eBay als auch den Verkäufer kontaktiert. eBay meint, dass lt. den eBay-Regeln alles rechtens ist, da er das Angebot mehr als 24 Stunden vor Auktionsende zurückgezogen hat. Dennoch wurde er von Ebay kontaktiert: D.h., das Mitglied wird entweder angeschrieben, verwarnt oder gänzlich von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen. Was eBay genau gemacht hat, weiss ich nicht. eBay teilt mir das aus Datenschutzgründen nicht mit. Dass das für eBay nun erledigt ist, ist mir klar (kein Verstoss gegen deren Regeln - eBay ist nur die Vermittlungsplattform). Der Gesetzgeber sieht das aber anders, es gibt ja schon genug Urteile dazu. Und das ist auch mein Ansatzpunkt!
      Der Verkäufer hat auf meine Emails bis jetzt nicht reagiert, er hat auch den Vertrag bis jetzt nicht angefochten. Ich habe dem Verkäufer die Rechtslage erklärt und bis wann er was zu tun hätte und ich sonst den Rechtsweg beschreiten würde ... ohne Deckung meiner Vertragsrechtsschutzversicherung unternehme ich natürlich nichts.

      Dass es "nur" um ca. € 100.- geht und der Aufwand dafür sehr groß ist, da stimme ich Euch zu. Es geht mir auch nicht um die € 100.-, sondern um's Prinzip. Du hast das in deinem Beitrag Nr. 8 hier schon sehr gut erklärt.
    • Deine Artikelnummer ganz oben war nicht korrekt.

      [ebay='Zur Auktion','']170532673828[/ebay]

      Hast du überhaupt gesehen, daß dein Verkäufer aus Polen kommt? Du müßtest also in Polen klagen. Wie dort die Rechtslage ist, wäre vorher auch zu klären. Für mich ein ganz klares: vergiss es!
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu:

      Ja, dass der Verkäufer aus Polen ist, das weiss ich. Ich glaube, dass es darauf ankommt, wo der Verkäufer registriert ist, welches Recht zu tragen kommt. So wie es aussieht ist er bei eBay-Deutschland registriert und somit würde wieder deutsches Recht gültig sein ... oder liege ich da falsch?
    • johannu schrieb:

      Das heisst dann Polnisches Recht ... oder? Und, dass die Deutschen Urteile null und nichtig sind, oder?

      Im Grunde doch völlig Banane welches recht, allein damit das der Typ Pole ist und auf beiden Seiten agiert ist die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes der Gerichts- und Anwaltskosten exorbitant hoch.
      Damit ist dieser Fred eigentlich bereits mit der Empfehlung "weitersuchen" gelöst gewesen, jedenfalls war das die sinnigste Antwort im Sinne von Effektivität, Rechtslage hin oder her :thumbup:

      Anderenfalls Klag doch und berichte dann hier wahrheitsgemäß wie es gelaufen ist .............. :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @ johannu

      Erkläre doch mal bitte, warum Du darüber nachdenkst, den Verkäufer dazu zu nötigen, Dir das Handy für einen Euro zu verkaufen.

      Wenn Du das Handy nach regulärem Ablauf der Auktion wirklich für einen Euro ersteigert hättest, könnte ich das ja noch nachvollziehen.

      Aber wie sähe es denn aus, wenn Du z.B. ein iPhone 3GS (um mal bei einem halbwegs verständlichen Beispiel zu bleiben :D ) eingestellt hättest, und dann irgendwann während der Auktion bemerkst, dass Du es aus irgendeinem Grund nicht verkaufen möchtest, dann ich als zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender mit € 1,- Dich mit der juristischen Keule in den Arsch treten würde und Du mir das Ding für € 1,- ausliefern müsstest - dazu noch ein paar Hundert Euro Gerichtskosten (plus der Kosten für Deinen und auch meinen Anwalt).

      Vielleicht merkst selbst Du ja langsam mal was ...

      Diese Mentalität, aus jedem Fehler, den ein anderer macht, sofort Kapital schlagen zu wollen, ist so was von unanständig, eigentlich hätte ich dafür wesentlich härtere Worte, die aber in diesem (Foren-) Rahmen nicht angemessen wären ...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Abgesehen davon, dass sich in diesem Fall eine juristische Aktion nicht lohnt ...

      Drapondur schrieb:

      Diese Mentalität, aus jedem Fehler, den ein anderer macht, sofort Kapital schlagen zu wollen, ist so was von unanständig

      Dem kann ich zustimmen.

      Aber sehe auch die Eigenverantwortlichkeit des VK, der grundsätzlich seine Bereitschaft zeigt das Teil für den eingestellten Euro hergeben zu wollen.
      Auch wenn es nicht wirklich so ist und der VK sich sicher war einen höheren Preis zu erzielen, er hat das Teil nunmal zu einem Euro eingestellt.

      Ich bin da zwigespalten.

      Allerdings hat der VK es "einfach nur" falsch gemacht, es hätte eine Lösung gegeben mittels derer @johannu nicht involviert gewesen wäre.
      Das Ergebnis für ihn würde sich allerdings mit dem jetzigen decken: Er bekäme das Handy für einen Euro nicht ;o)