Artikel nicht erhalten

    • Artikel nicht erhalten

      Hallo an alle Mitglieder

      ein Glück das ich jetzt ein passendes Forum gefunden habe das mir evtl. bzw hoffentlich helfen kann. Ich hoffe das Ihr mich tatkräftig unterstützen könnt.

      Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert ( Handy für 190,0€ )
      das war am 18.08.2010, ich habe das Geld überwiesen und der Verkäufer schrieb mir per mail er schicke die Ware am 19.08 morgens los.
      Ware kam nicht...
      Am 25.08. bekam ich eine Antwort auf meine Frage wo der Artikel denn nun bleibt, er schrieb ihm tue es leid aber er musste das Packet wieder zurückholen lassen, da er das falsche Handy verschickt hat. Ich weiß das sowas nicht möglich sich ein packet zurückschicken zu lassen.
      Also schrieb er unterdessen das er es an jenem tag losgeschickt hat und mir zugesichert das dass handy binnen 48std bei mir ist. was heisst es hätte am 27.08. da sein müßen. Bis heute kam nichts.

      Als ergänzung ich habe den verkäufer gebeten es als versichertes packet zu senden, und mir die sendungsnummer zu geben. er sagt per mail zu das er es bis 500€ versichert verschickt aber nicht mit welchem unternehmen, und die mehrmalige anfrage nach der sendungsnummer wurde ignoriert.

      Seit seiner letzten email, antwortet er mir nicht mehr, gar nicht mehr...

      Ich habe bei ebay bescheid gesagt und läuft dort unter problem klären, ich muss nun 10 tage warten bis der verkäufer sich äussert.

      Ausserdem habe ich ihm heute per einschreiben ein frist setzung schrisftlich zu kommen lassen das er mir bis zum 03.09. die ware zusenden soll, da ich sonst vom kaufvertrag zurücktrete und das geld zurück fordere mit der androhung das es auch gerichtlich durchgesetzt wird und er die zusatz kosten übernimmt für gerichts kosten etc., jetzt ist erstmal warten angesagt ob er auf das schreiben reagiert und oder sich per email meldet.

      leider bin ich nun mit meinem latein am ende was gesetze angeht wie ich richtig weiter vorgehe, welche chancen ich habe, wer auf den zusatzkosten sitzen bleibt usw...

      Ich bitte euch um Hilfe und oder erfahrungsberichte.

      Vielen Dank
      Tobi
    • Wie stubentiger schon sagt, soweit alles richtig gemacht.
      Dein Risiko liegt nur darin, dass eventuell beim VK nichts zu holen ist und du nicht nur das Geld für das Handy los bist sondern auch noch die Kosten
      des zivilen Rechtsstreits an der Backe hast.

      Eine Artikelnummer oder ein link zur Auktion wäre hilfreich.
    • Oh Mann ich versteh erlichgesagt nicht wie man bei soeinem Vk kaufen kann 60% BW und zudem zwei Rote wegen genau den Problemen die du nun auch mit ihm hast. Zudem keine eigenen Bilder der Ware.
      Das sieht nicht so toll aus.
      Das du seine Nummer nicht findest muss nicht zwingend was heißen. Es muß sich ja niemand ins Telefonbucheintragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Au weia, 190 Piepen sind n ziemlich hohes Lehrgeld ... - so wie ich das sehe, kannste die Kohlen abschreiben - mein Beileid.

      Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist kannst Du ihn noch anzeigen, aber viel mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht.

      Vielleicht kannst du noch versuchen, eine Drohkulisse aufzubauen, die ihn möglicherweise beeindruckt - vielleicht zahlt er dann das Geld zurück - aber dafür brauchst Du mehr Infos über ihn (google mal nach dem Namen, an den die Überweisung ging) und vielleicht auch etwas Fantasie ... - aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das sowas manchmal klappt - aber bei weitem nicht immer :-/
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Interessant ist, dass bei allen Auktionen als Artikelstandort Calmuth genennt wird und Remagennur bei zwei Händies! dh.: das letzte soll wieder in Calmuth sein ... ?

      Vielleicht gibt es ja tatsächlich diesen ominösen Bruder? kannst ja den Namen an beiden Orten gugeln.

      und wenn er dir begegnet, erkennst du ihn vielleicht an den Schuhen, die er gekauft hat cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230504190857 :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Tja, das sieht wirklich nicht so toll aus.

      Zum einen, was oberlix ja schon erwähnte das Profil und die Auktion mit ebays Standardbild (gehört m.E. abgeschafft), aber auch sonst nicht so dolle ...
      Sein Stammbieter o***n war bei der Handyauktion ja noch recht zurückhaltend.
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=220654898223

      Hat aber immerhin für anwarh2005 78% Gebote abgegeben in den letzten 30 Tagen:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Ein paar gemischte Auktionen hat er ja dann auch gewonnen:
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…rows=50&userid=anwarh2005


      Bevor du zu Gericht marschierst kannst du auch einen Mahnbescheid erwirken (die Kosten hierfür auf die Mahnsumme aufschlagen).
      Dem kann der VK durch ein einfaches Kreuz innerhalb 14 Tagen wiedersprechen, dann bleibt dir nur das Gericht.
      Widerspricht er nicht oder nicht fristgerecht, kannst du einen Gerichtsvollzieher loslassen.
      Aber auch die Kosten für den MB und ggf den GV musst du selbst tragen, wenn dort nichts zu holen ist.

      Einen Mahnantrag kannst du auch online stellen, zB in NRW:
      justiz.nrw.de/WebPortal/Online…te/projekte/agm/index.php

      Aber hüte dich vor privaten bzw anwaltlichen online-Mahnverfahren, das kostet nur zusätzlich ;o)
      Am besten googelst du nach Mahnantrag in Verbindung mit deinem Bundesland.


    • Drapondur schrieb:

      Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist kannst Du ihn noch anzeigen, aber viel mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht.

      na und gleichzeitig einen Mahnbescheid erwirken:
      wenn du davon ausgehst, dass er die Schuld nicht bestreitet, stellst du einfach Mahnantrag (Formular beim zuständigen Mahngericht)
      und bezahlst einen geringen Kostenvorschuß. Ihm wird dann der Mahnbescheid zugestellt.
      Innerhalb von 2 Wochen kann er Widerspruch erheben. Wenn er aber nicht widerspricht, weil er einsieht, dass er im Verfahren unterliegt würde,
      bekommst du einen Mahnbescheid, denn du vollstrecken lassen kannst

      Widerspricht er allerdings doch, um dir das Leben schwer zu machen, musst du nochmals einen Vorschuß auf die Gerichtskosten bezahlen,
      das Verfahren geht in ein Zivilklageverfahren über. Da musst du dann deinen Anspruch nochmals beweisen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • little*big*dwarf schrieb:

      ... kannst du auch einen Mahnbescheid erwirken

      Sehr gute Idee, denn bei minimalen Kosten wird maximale Wirkung erzielt!

      Hier kann man sich sein zuständiges Mahngericht finden:
      mahngerichte.de/

      Wichtig: vor der Mahnung definitiv vom Kaufvertrag zurücktreten (schriftlich per Einschreiben), weil
      'Der Anspruch darf auch nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde'
      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

      Ich kann das Mahnverfahren aus eigener Erfahrung nur empfehlen (so ein Gerichtschreiben wirkt!). Entweder ist es ein guter Startpunkt für weitere rechtliche Möglichkeiten (wie oben schon Andere geschrieben haben), oder es kommt das Geld gleich zurück (wie ich es schon erlebt habe). Ein Anwalt würde auch nichts anderes machen (können). Aber den kann man immer noch einschalten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • wow, hätte nicht erwartet das sich so viele leute melden und auch sich damit beschäftigen.
      Vielen Dank erstmal an alle.

      das sind ja schon mal viele hilfen, das mit den adressen habe ich auch noch nicht rausgefunden, und habe gerade selber geguckt aber nichts gefunden das ist alles so unübersichtlich bei ebay.
      ob ich die richtige adresse habe werde ich ja mit meinem einschreiben rausfinden weil er dieses ja schriftlich bestätigen muss per unterschrift.
      ansonsten muss ich wohl die bankdaten der polizei geben und so die adresse rausfinden oder kann ich auch irgendwie beim einwohner meldeamt was rausfinden...

      also den mahnbescheid habe ich mir heute schon mal besorgt im schreibwaren laden...
    • scharfmacher schrieb:

      der VK hat schon vier mal seine Modelleisenbahn angeboten und dabei drei mal verkauft, davon zwei mal an seinen Stammbieter 1023nokia1023

      dafür bietet anwarh2005 wiederum bei 1023nokia1023 mit: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=300455137543

      und ebay pennt und merkt nichts

      :wallbash

      ebay pennt und merkt nichts? Wenn das alles wäre,

      aber dass nicht jeder leicht solche Wege verfolgen kann, haben sie ja erfolgreich durch die **Sternchebieter** erreicht :wallbash
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • kuebiwhv schrieb:

      und habe ich ein recht darauf die kosten dann an den schuldner abzugeben?

      Das Recht dazu hast Du schon, aber Du musst erst mal in Vorkasse gehen. Und wenn bei ihm nix zu holen ist, dann wirste auch auf diesen Kosten sitzen bleiben - sprich: Du wirfst gutes Geld dem bereits verlorenen hinterher ...
      ---

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