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    • Im Prinzip ist alles schon soweit gesagt, was mich noch interessiert:

      Was genau hast Du geschrieben ? Hast Du ihn unter Verzug gesetzt ? Hast DU eine Kopie des Schreibens behalten ?

      Wenn Du ihm eine Frist gesetzt hast entweder zur Rückzahlung oder zur Lieferung, dann musst Du diese abwarten, bevor Du einen MB beantragst. Ansonsten ist er vermutlich (noch) nicht in Verzug und muss somit die dir entstehenden Kosten nicht bezahlen....

      Das Mahnverfahren dürfte dich neben dem Porto 23,00 Euro kosten. Sollte der Verkäufer Widerspruch erheben, geht es ins gerichtliche Verfahren. Hierfür musst Du dann Gerichtskosten zahlen um ein gerichtliches Verfahren anzustreben. Dies würde ich aber noch abwarten. Wenn er das nicht tut, stellst Du einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid, dieser wird dir vom Gericht automatisch zugesandt. Das kannst DU aber erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist tun.

      Also warte die Fristen ab und schreibe dann wieder. Je nachdem was er macht oder auch wenn er nichts macht, helfen wir dir hier weiter....sollte es allerdings ins gerichtliche Verfahren gehen, aber auch schon vor Antrag auf MB würde ich dir empfehlen, sein Schuldnerverzeichnis einzusehen. Hier kann dir Auskunft gegeben werden, ob in den letzten drei Jahren bereits eine EV abgegeben wurde. Wenn ja, wäre ein VB zwar sinnvoll, da dieser einem Titel gleichgestellt ist und Du aus diesem 10 Jahre vollstrecken kannst, allerdings würde ich dies erst nach Ablauf der 3 Jahre anstreben, sollte eine EV abgegeben sein.

      Näheres hierzu aber erst dann, wenn es nötig ist. Vorab also nochmal die Frage, ob Du ihm in deinem Einschreiben eine Frist gesetzt hast und wenn ja, welche :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • -ich habe ihm geschrieben um welchen artikel es geht, wieviel und wann ich bezahlt habe, und das die ware nicht angekommen ist.
      -ich habe ihm eine frist gesetzt das er noch bis zum 03.09.2010 Zeit hat mir die Ware zu liefern, andernfalls trete ich vom kaufvertrag zurück, und werde ihn dann auffordern mir das geld zurück zugeben, mit der androhung es gerichtlich durchzusetzen.

      Also das war jetzt stichpunktartig die Mahnung die ich Ihm geschrieben habe, Kopie und bestätigung das dass Einchrieben bei ihm angekommen ist, liegt bei meinen Unterlagen.

      Nun gut ich werde die Frist abwarten und ihn dann auffordern mit einer Frist mir das Geld wieder zu geben und ihm mitteilen das ich vom Kaufvertrag zurücktrete.

      Danke an engelchen für die Antwort
      den letzten Teil musst du mir nochmal klar machen wenn es soweit kommen sollte *g, ich melde mich dann auf jedenfall wenn mein nächstes Einschreiben auf Reisen geht.

      Um das Schuldnerverzeichnis einzusehen, gehe ich zum Amtsgericht??? Da kann ich dann ja quasi auch rausfinden ob er da wirklich wohnt und meine Briefe wirklich an ihn gehen?!

      Als Ergänzung zu meiner Mahnung, auf dem Auslieferungsbeleg ist nur eine Unterschrift ohne Namen, das heißt irgendjemand hat es angenommen ich weiß aber nicht wer. Deutsche Post konnte mir nur sagen das ein Empfangsberechtigter diese entgegengenommen hat.
    • Nun, bevor Du eine Schuldnerverzeichnis - Auskunft einholst (ca. 5-9 Euro, auch online locker möglich) solltest Du eine Postanschriftenermittlung (PAE) machen, wenn Du dir mit der Adresse nicht sicher bist. Das kostet on ein wenig mehr, als per Karte, die Du bei der Post besorgen kannst. (1,60 - 3,90).....Denn, wenn die Addy nicht stimmt, kann natürlich auch kein SV-Eintrag gefunden werden. Oder Du lässt das alles und machst nach Ablauf der Frist gleich einen MB Antrag, gehst also mal von der richtigen Adresse aus und sparst dir das andere Geld....

      Wenn der MB nicht zugestellt werden kann, dann schreibt das Gericht dich an und teilt dir dies mit. Dann hast DU immernoch die Möglichkeit, die Addy zu ändern ;)

      Wenn ein Empfangsberechtigter unterschrieben hat, dann kann man ja erstmal auch davon ausgehen, dass die Addy stimmt.

      So...ich hoffe, es kommt gar nicht soweit, ansonsten gehts dann weiter.....je nachdem was passiert schreib [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_a_004.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • kuebiwhv schrieb:

      macht es Sinn in jetzt schon polizeilich anzuzeigen oder erst nach dem die Frist mit der Zahlungsaufforderung vorbei ist, quasi bis der Mahnbescheid beantragt wird?


      Du solltest (mußt) ihm die Zeit lassen, angemessen auf Deine Forderung einzugehen.
      Erst wenn dies nicht erfolgt ist, dann weitergehende Maßnahmen einleiten.

      Du hättest ihm auch gleich alles in einem Schreiben mitteilen können, also
      - Aufforderung zur Lieferung mit Fristsetzung
      - wenn nicht, dann Rücktritt und Aufforderung zur Erstattung mit Fristsetzung
      - das Ganze schon mit Androhung von Rechtsmitteln für den Fall der Nichterfüllung

      wäre zwar nicht besonders höflich, aber im Hinblick auf die Kosten optimal. ^^
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    • Als Ergänzung zu meiner Mahnung, auf dem Auslieferungsbeleg ist nur eine Unterschrift ohne Namen, das heißt irgendjemand hat es angenommen ich weiß aber nicht wer. Deutsche Post konnte mir nur sagen das ein Empfangsberechtigter diese entgegengenommen hat.
      Gem. § 178 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gilt folgendes:

      Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden

      1.in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,

      2.in Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person,

      3.in Gemeinschaftseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu ermächtigten Vertreter.


      @sensemann

      Eine Strafanzeige kann jederzeit und unabhängig von der zivilrechtlichen Vorgehensweise gestellt werden. Gesetzt dem Fall, es ginge sich hierbei beispielsweise um eine Transaktion mit mehreren hundert tausend Euro, gebe ich dem Schädiger doch nicht noch wochenlang Zeit, seine sieben Sachen zu packen und sich aus'm Staub zu machen.

      In diesem Fall, schließe ich mich jedoch der Aussage Fairhandel's an.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cast_away ()

    • Ein relevanter Schaden für den Gläubiger entsteht nur, wenn der Schulder nach Ablauf einer angemessen Frist (s.o.) in Verzug gerät.

      Es ist nicht einfach, sich in diese Rechtsfragen einzuarbeiten. Da kommt einem potentiellen Gläubiger ein solcher Fall doch 'gelegen' um sich mit diesen (unangenehmen) Dingen auch für die Zukunft zu beschäftigen. Leider verlangen diverse suboptimale 'Geschäfte' im täglichen Leben auch manchmal eine tiefere Beschäftigung mit dem BGB und anderen Gesetzen. So lernt man dann mit der Zeit, sich den Umständen entsprechend angemessen zu verhalten.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Das Ganze sieht sowieso leider nach einer noch weiter in die Zukunft reichenden Rechtssache aus. Ein anderer Käufer hat es schon erkannt ...
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    • mensch moin

      ihr werdet es nicht glauben, aber die post war da. Entweder war die Post extrem schluderig oder naja halt der Verkäufer.
      Die freude hielt aber nicht lange, da das Handy optisch ne katastrophe ist, und der Akku bei benutzung mal grade me 1/2 Std durchhält. Die Frist hat er ja nicht eingehalten also trete ich vom kaufvertrag zurück. denn schrott kann er dann wieder haben
    • Jetzt sind noch zwei weitere negative Bewertungen dazugekommen.

      Ein Teil seiner gespaltenen Persönlichkeit bietet noch ein iphone an. Bis jetzt hat zu Glück noch niemand angebissen. Die Bewertung für diesen 'Verkäufer' ist im Moment auch bei -1.
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