Privater Verkäufer: Versandkostenübernahme

    • Privater Verkäufer: Versandkostenübernahme

      Hallo Zusammen!
      Sehr cooles Portal habt ihr hier, ist echt ne Bereicherung!

      Habe ein kleines Problem und wollte hier Rat suchen:
      Ich hab vor einiger Zeit eine gebrauchte Lederkombi (Motorrad) über ebay verkauft.
      In der Auktion selbst hab ich die Mängel an der Kombi beschrieben (Abschürfung an Schulter).
      Leider habe ich vergessen zu erwähnen, dass an die Ärmel und Beine kleine Läderumschläge
      nachträglich (Vom Schneider) angebracht wurden, dass kein Fahrtwind in Beine / Ärmel kommt.
      Ich habe mich mit dem Käufer darauf geeinigt, dass ich die Kombi zurücknehme und
      ihm sein Geld erstatte. Nur will er jetzt die kompletten Versandkosten, also Hin- und Rückversand
      von mir erstattet haben.

      Muss ich ihm AUCH den HINVERSAND erstatten?!

      Weiß gerade echt nicht weiter, Hilfe wäre super!
    • Simon Says schrieb:

      Muss ich ihm AUCH den HINVERSAND erstatten?!

      Das hängt davon ab, was ihr vereinbart habt bzw. ob es sich bei der nicht beschriebenen Eigenschaft um einen Sachmangel handelt. Letzteres verpflichtet dich zur kompletten Übernahme der Versandkosten. Ist die Rücknahme lediglich auf Kulanzbasis zu sehen, dann kann man die Bedingungen frei aushandeln.

      Ohne Kenntnis des Produktes und der Auktion mag ich hier aber keine Einschätzung vornehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn du eine Lederkombi der Marke XYZ angeboten hast und der K ist nicht von der Veränderung in Kenntnis gesetzt worden,
      handelt es sich sehr wohl um einen Mangel, selbst wenn die Lederumschläge (?) in deinen Augen eine Aufwertung bedeuten.
      Dann musst du den K so stellen, als hätte der Kauf garnicht stattgefunden => Kompletterstattung.

      Sollte es sich nicht um eine Markenkombi oder um ein anderweitig leicht identifizierfbares Massenpodukt handeln bei dem man eben diese Umschläge nicht erwartet,
      so dürfte die Ausführung der Umschläge in Form und/oder Farbe derartig unpassend ausfallen, dass sie dem Käufer eben negativ ins Auge stechen.
      Auch dann würde ich von einem Mangel sprechen (die Folge siehe oben).
      Würden sie sonst dem K als nicht zur Kombi gehörig aufgefallen sein?