Handy Dummy für viel zuviel Geld ersteigert

    • Handy Dummy für viel zuviel Geld ersteigert

      Hallo,

      im Shoppingwahn habe ich vor einigen Tagen ein Sony Xperia Dummy gekauft für 289€.

      Komme ich aus der Sache irgendwie wieder raus?

      Der Verkäufer hatte es auch in die richtige Kategorie ( Bastler - Dummies ) eingestellt und Artikelüberschrift war


      Sony Xperia Schwarz Neu
      Schwarz Modell - kein SIMLOCK - ohne OVP
      Im text stand dann

      Die Xperia Modelle kommen ohne OVP und Zubehör, jedoch in einem neuen Zustand, wurden nie benutzt!Diese Modelle sind optisch in einem einwandfreien und neuwertigem Zustand, genauso wie man es von einem Xperia erwartet. :) Wofür man so ein Sony Xperia Modell benutzen kann, natürlich um endlich ein Xperia Modell zu haben!
      Es liegt wunderbar in der Hand und mit dem typischen Design ist es natürlich eine absolute Augenweide
      und man kann sicher auch bei der ein oder anderen Gelegenheit damit angeben ;)

      Funktionen eines Xperia Handy*
      dann kommen ein paar techn. Details zu dem Xperia Handy

      und dann

      Lieferumfang: Sony Xperia Schwarz Dummy
      wir legen jedem Xperia Modell das USB Kabel bei ( nicht original Hersteller )

      Nicht dabei: OVP, Software, Kopfhörer etc.




      ERST FRAGEN dann BIETEN!

      ebay Kosten übernehme ich!
      Ich
      habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ware wird
      gekauft wie beschrieben. Da
      ich als Privatperson handle, schließe ich mich von jeglicher Art von
      Gewährleistung,Ware kann vom Artikelbild abweichen. Umtausch und Garantie nach dem EU - Recht aus.
      Bieten
      Sie nur wenn Sie alles aufmerksam gelesen haben und einverstanden
      sind mit den rechtlichen Bedingungen.
      Kein Spaßbieter werden
      zivilrechtlich belangt
      Kein Sony Xperia,Xperia Modelle, sogenannte Dummies ohne Funktion werden in
      dieser Auktion ersteigert.* Funktionen beziehen sich auf Xperia Handy,
      nicht auf die des hier angebotenen Dummies - funktionslos
      .Ein durch erfolgreiche Ersteigerung Zustande
      gekommener Kaufvertrag kann nicht Rückgänig gemacht werden. Der
      Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn
      relevante Infos zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen.



      Im Lieferumfang, als auch im kleingedruckten steht Dummie und die Verkäuferin sagt auch nie Handy sondern immer Modell :(

      SIe besteht natürlich auf die bezahlung, was soll / kann ich tun oder muss ich in den sauren apfel beißen??

      Bitte helft mir

      danke
      Maja
    • Wird wohl sowas wie dieses hier sein:



      da der Text ja ziemlich identisch ist
      Ich habe alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ware wird gekauft wie beschrieben. Da ich als Privatperson handle, schließe ich mich von jeglicher Art von Gewährleistung,Ware kann vom Artikelbild abweichen. Umtausch und Garantie nach dem EU - Recht aus. Bieten Sie nur wenn Sie alles aufmerksam gelesen haben und einverstanden sind mit den rechtlichen Bedingungen.Kein Spaßbieter werden zivilrechtlich belangt Kein Iphone,Iphone Modelle, sogenannte Dummies ohne Funktion werden in dieser Auktion ersteigert.* Funktionen beziehen sich auf IPhone 4G, nicht auf die des hier angebotenen Dummies - funktionslos .Ein durch erfolgreiche Ersteigerung Zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht Rückgänig gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevante Infos zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen.


      gehe ich davon aus, dass das zB. der zweite Account des gleichen Vk sein könnte

      4 ! Apple Iphon dummies zum Sofortkauf von 450 bzw 650! Euro!!! :wallbash

      Meint der das ernst? :whistling:

      besonders perfide:
      der Käufer kann ja noch mit der "Preis vorschlagen" ein Schnäppchen machen,
      ... und sich seinen eigenen Genickschuss setzen,

      sozusagen ;(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ja ich habe auch preis vorschlagen gemacht und dann ua das als antwort bekommen

      Sie verpflichten sich den / die Artikel zu kaufen, sofern der Verkäufer ( ich ) auf Ihr Angebot / Ihren Vorschlag eingeht. Das habe ich und somit haben wir einen gültigen und rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen.
      Komme ich da denn irgendwie wieder raus? Ein Bekannter meinte sieht eher schlecht, da Kategorie stimmt und auch in der Beschreibung mehrfach Dummie stand :(
    • Die Verkäuferin verkauft innerhalb von kurzer zeit insgesamt ca. 40 Stück im Wert von ca. 20000€. Das dürfte eindeutig als gewerblich anzusehen sein. Somit hättest du das Recht zu widerrufen. Natürlich wird die VK das nicht akzeptieren, aber das sollte nicht dein Problem sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Uiuiui.....so viele als privater Verkäufer mit dem Sofortkaufpreis von 650 Euronen.....da hat sich der Verkäufer wohl in ein Nesselfeld gesetzt....hier sehe ich gute Chancen rauszukommen.

      Zuerst mal kannst Du dem VK schreiben, dass er offensichtlich gewerblich handelt und Du daher sowieso innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst. Dies tue bitte auch erstmal umgehend.

      Schreibe gleich dazu, dass wenn er deinen Wideruf nicht akzeptiert, Du sein Geschäftsgebahren mal von Finanzamt überprüfen lassen möchtest. Bei einem Angebot von mindestens 10 gleichen "neuen" Artikel dieser Art kannst Du nämlich durchaus von einem gewerblichen Verkäufer ausgehen.

      Dies praktiziert sie ja nicht nur in dieser von dir benannten Auktion sondern in noch 3 weiteren dieser Art mal 9 Auktionen......

      Sichere diese Auktionen und deine eigene als Beweis und drucke alles aus....schreibe dem VK wie oben beschrieben....Der VK legt es definitiv darauf an und geht auch in Fragen nicht darauf ein:

      Fragen & Antworten Beantwortet am
      Frage: hi! rechnung dabei?? wege Garantie. wurden die geräte benutzt?? frei für alle Karten?? 19.09.10
      Antwort: Hallo, ja Rechnung ist mit dabei. Die Modelle sind unbenutzt, jedoch ohne OVP und anderer Software. Lediglich ein USB Kabel das man für IPhones / Ipods benutzen kann lege ich mit dabei. Dieses ist aber nicht vom Originalhersteller, dennoch voll funktionstüchtig für Apple Geräte. Grüße


      Man sieht den Nep lediglich in der Kategorie und unten im Kleingedruckten:

      Kategorie:
      Breadcrumb-Link

      * Handy & Organizer >
      * Für Bastler >
      * Handy-Dummys >
      * Sonstige


      Kein Spaßbieter werden zivilrechtlich belangt Kein Iphone,Iphone Modelle, sogenannte Dummies ohne Funktion werden in dieser Auktion ersteigert.*


      Ein Betrugsversuch ist hier erstens durch die Beschreibung und
      zweitens durch den durchaus extrem überhöhten Sofortkaufpreis von 450 - 650 Euro gegeben.....

      Also schreiben und auf keinen Fall zahlen.....dann ggf. Anzeige erstatten.

      ALLES screenen und diverse Mails speichern....das so schnell als möglich, bevor VK von der Bildfläche verschwindet. Verlange auf jeden Fall eine Bestätigung für deinen Widerruf, bewerte nicht frühzeitig und gehe nicht auf einen Abbruch der Transaktion ein. Dieser Verkäufer soll erfahren, dass er damit nicht durchkommt !!!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Betrug nach §263 StGB setzt voraus, dass ein Irrtum bei einer anderen
      Person hervorgerufen werden muss und diese anschließend und aufgrund
      des Irrtums eine Vermögensverfügung vornimmt ...


      search.testberichte.ebay.de/members/haas-v-broesel ein Top5000Tester :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die Verkäuferin verkauft innerhalb von kurzer zeit insgesamt ca. 40 Stück im Wert von ca. 20000€. Das dürfte eindeutig als gewerblich anzusehen sein. Somit hättest du das Recht zu widerrufen. Natürlich wird die VK das nicht akzeptieren, aber das sollte nicht dein Problem sein.

      ich steh grad auf dem Schlauch, du weißt, welchen Account der TE meinte?
      ich hab nur den Account, der jetzt noch die Eifons anbietet,

      und der könnte nach dem bisherigen Profil ebensogut gehackt sein
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…=AllFeedback&myworld=true
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hui und gleich wieder zwei Multis raus....hm, eben waren es noch 4, jetzt sind es nur noch zwei...jaja, den Acc meinte ich. Gehackt oder nicht. Davon kannst Du als Käufer ja erstmal nicht ausgehen....

      Klar ist:

      NICHT ZAHLEN !


      Edit: Ach Du meintest UHU...lol...aber auch ich meinte den, aus den Multis hast Du sehen können, dass sehr viele Auktionen gelaufen sind. Diese sind offensichtlich noch nicht bewertet worden. Also eine hatte ich eben eingesehen, da waren Iphones 3GB angeboten, 9 laufende und 8 bereits gekaufte.....zB...

      Klar, sieht nach einem Hack aus. Aber der TE darf auf keinen Fall zahlen, egal wie es jetzt aussieht ! Das wollt ich so schnell wie möglich loswerden, deshalb wohl etwas verwirrend rübergekommen 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Stubentiger schrieb:

      und der könnte nach dem bisherigen Profil ebensogut gehackt sein

      Auch möglich. Solange aber kein Geld geflossen ist, sollte es der Käuferin doch egal sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • engelchen schrieb:

      Zuerst mal kannst Du dem VK schreiben, dass er offensichtlich gewerblich handelt und Du daher sowieso innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst.
      Man kann davon ausgehen, dass die Frist noch nicht angelaufen ist.
      Dafür bedingt es der Übermittlung der Widerufsbelehrung in Textform, um die 14 Tage für den VK zu wahren sogar eine unmittelbare Übermittlung.
      Das hat hier sicher nicht stattgefunden ;o)

      Die Frist beginnt eh erst ab Wareneingang, und bei fehlender Belehrung dauert sie mindesten einen Monat ... wenn nicht länger.


      Mit dem Finanzamt würde ich nicht drohen, ist auch garnicht nötig.
      Soll der/die VK doch auf Vertragserfüllung klagen.
      Vor dem Richter zaubert man die Belege der Gewerblichkeit aus dem Hut und gibt seinen Widerruf zu Protokoll.
      Aber so weit wird es nicht kommen *sicherbin*

      Wichtig ist einzig der Nachweis des Widerrufs.
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zB Einschreiben.
      Ein Einschreiben aber muss nicht angenommen/abgeholt werden, Einschreiben/Einwurf gilt als zugestellt, das Datum wird vom Postboten protokolliert.

      Einen rechtssicheren und vor allem amtlichen Charakter bekommt so ein Schriftstück,
      wenn man es amtlich (vom Gerichtsvollzieher) zustellen lässt.
      Der protokoliert nicht nur das Datum sondern auch den Inhalt des Schreibens.

      Letzteres mag einen gewissen Aufwand bedeuten und auch höhere Kosten verursachen,
      aber bei eingesparten 289 Euro sollte man das verknusen können.
      Allein die Vorstellung des Gesichtausdrucks des Empfängers sollte einen entschädigen *ggg*
    • Der Verkäufer wurde auf diverse Dinge aufmerksam gemacht, dies gab er zur Antwort:

      Hallo,

      wieso betreibe ich offensichtlich gewerblichen Handel?
      Ich habe diese Modelle für diverse Film & Fotoprojekte benötigt. Und für welchen Preis ich mein Eigentum anbiete ist - denke ich - immernoch meine Angelegenheit.

      Daher gibt es ja auch die Möglichkeit des Preisvorschlages, niemand ist zum Kauf, geschweige zu dem Preis verpflichtet.

      Desweiteren, ahne ich ja auf was sie hinaus möchten und sage ihnen gleich das meines Wissens nach jeder der die Artikelbeschreibung liest, sowie weiß in welcher Kategorie er sich befindet, im klaren darüber ist das hier dummies angeboten werden. Ich habe auch schon einige Fragen dazu erhalten, wo nachgefragt wurde ob es sich um dummies oder Handys handelt und ich habe jedem gesagt, dass es dummies sind. Daher sehe ich keinen Grund für einen Betrug oder gewerblichen Handel.



      Grüße

      - haas-v-broesel


      Ein Hack des Accs dürfte somit wohl ausgeschlossen werden !

      PS: Der Verkäufer wurde auf diesen Thread aufmerksam gemacht, sieht es aber meiner Meinung nach bisher nicht für wichtig, hier Stellung zu nehmen :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger