Herd angeblich defekt verkauft - Käufer will Schadensersatz

    • cast_away schrieb:

      Dem zu Folge handelt es sich bei der aussage: "Keine oder ohne Garantie" i. d. R. um keinen Haftungsausschluss

      Genau das sah aber das Landgericht Osnabrück anders, wie man es in den von dir selbst angegebenen Links nachlesen kann:

      internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

      Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dem zu Folge handelt es sich bei der aussage: "Keine oder ohne Garantie" i. d. R. um keinen Haftungsausschluss

      Genau das sah aber das Landgericht Osnabrück anders, wie man es in den von dir selbst angegebenen Links nachlesen kann:

      internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

      Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.

      Hatten wir schon, das Urteil ist von 2005... Bitte lasst uns bei aktueller Rechtsprechung bleiben...
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • cast_away schrieb:

      Hatten wir schon, das Urteil ist von 2005... Bitte lasst uns bei aktueller Rechtsprechung bleiben...

      Es mag sein, daß ich es überlesen habe, aber kannst du mir bitte ein aktuelleres Urteil nennen, daß diesen Wortlaut bei einem Privatverkauf nicht als Gewährleistungsausschluß ansieht (den Fall, daß es sich um AGB handeln könnte, unberücksichtigt, da es bei unserem TE keine AGB sind bei nur zwei Verkäufen).

      Im übrigen hat sich die Gesetzeslage seit 2005 nicht geändert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hatten wir schon, das Urteil ist von 2005... Bitte lasst uns bei aktueller Rechtsprechung bleiben...

      Es mag sein, daß ich es überlesen habe, aber kannst du mir bitte ein aktuelleres Urteil nennen, daß diesen Wortlaut bei einem Privatverkauf nicht als Gewährleistungsausschluß ansieht (den Fall, daß es sich um AGB handeln könnte, unberücksichtigt, da es bei unserem TE keine AGB sind bei nur zwei Verkäufen).

      Im übrigen hat sich die Gesetzeslage seit 2005 nicht geändert.

      Ich denke, dass die Aussage aus dem Palandt hierbei mehr als eindeutig ist: "Ohne Garantie bedeutet i. d. R. keinen Haftungsausschluss" ( 67. Auflage 2008 )

      Formulierungen wie „nach neuem EU-Recht keine Garantie", „Ausschluss der Garantie" oder „keine Garantie, keine Rücknahme" sind ohnehin inhaltlich riskant. Ein Garantieversprechen ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus und daher etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung.

      Im vorliegenden Fall wurde daher m. E. die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, es wurde keine Garantie gegeben. Dies schließt jedoch nicht die Gewährleistung im Schadensfalle aus, wenn der Mangel bei Gefahrenübergang schon vorgelegen hatte.
      Was ich im Übrigen niemandem unterstellen möchte. Also, nicht falsch verstehen.

      Ich will ja auch nur damit sagen, dass eine entsprechende Formulierung wie z. B. "Privatverkauf - keine Garantie" zwar vom Gericht als Gewährleistungsausschluss gewertet werden kann (und wie wir erfahren haben, in der 'Vergangenheit auch gewertet wurde) aber nicht muss, da die Rechtsvorschriften (siehe Palandt) eindeutig sind.
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Es mag sein, daß ich es überlesen habe, aber kannst du mir bitte ein aktuelleres Urteil nennen


      Ein solches Urteil gibt es in dieser Form schlicht und ergreifend nicht.
      Hier findet schlicht und ergreifend eine Panikmache statt, ohne jede Grundlage. Das besagte BGH Urteil stammt bereits aus dem Jahr 2006. In den letzten 4 Jahren hat es in dieser Frage jedoch keinen Schwenk bei der Urteilsfindung bei den Gerichten gegeben.

      Was kommt nun als nächstes ? Ein Link zu einem Angebot ( wo man eine Muster Gewährleistungsausschlussformulierung zum Sonderpreis kaufen kann ) einer Kanzlei aus Bayern ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich will ja auch nur damit sagen, dass eine entsprechende Formulierung wie z. B. "Privatverkauf - keine Garantie" zwar vom Gericht als Gewährleistungsausschluss gewertet werden kann (und wie wir erfahren haben, in der 'Vergangenheit auch gewertet wurde) aber nicht muss, da die Rechtsvorschriften (siehe Palandt) eindeutig sind.


      Vielleicht sollte man es darauf beruhen lassen. Dieser Aussage kann man ja ohne Vorbehalte zustimmen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Dann schreibe ich von jetzt an unter alle meine privaten Verkäufe:

      "Da mich EU-Ratspräsident Mirek Topolanek dazu zwingt, muss ich als Privatperson die Garantie ausschließen"

      Das dürfte für's LG Osnabrück ausreichend sein!
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • So die Post des Anwalts von dem Käufer ist unterwegs....Die negative Bewertung is auch schon da.....Da wir ja die Garantie ausgeschlossen haben,was sollte da gross passieren???? ?( :wallbash

      Abwarten, Tee trinken... mal schauen was der Herr Anwalt schreibt...
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Da hab ich wenig Angst vor....Der Herd war zu 100% in Ordnung als dieser "Käufer" den abgeholt hat.....Nur lassen mer uns net gern wat in die Schuhe schieben ...wat net stimmt.Des is Fakt.... :whistling: :whistling:

      Deswegen Tee trinken.

      Erst mal schauen, was der Anwalt vorbringt und wie leicht es zu widerlegen ist. Dann Schreiben anfertigen und den Wind aus den Segeln nehmen... und schauen was übrig bleibt.
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Also ich habe mir das jetzt mal eben durchgelesen, wenn ich das richtig verstehe so schreibt der Käufer ja selbst, dass der Herd 3 Minuten funzte und dann den Geist aufgab. Also hat der Herd ja, bevor du Ihn an den Käufer übergeben hast, funktioniert. Zudem wird hier irgendwie das Geltend machen von Mängelrechten mit der Gewährleistung und Garantie von Verkäufern durcheinander gebracht. Der Käufer will meines Erachtens einen Mangel geltend machen. Das ist immer möglich. Ob man nun privat oder als Gewerbetreibender verkauft. Der Käufer muss aber beweisen das der besagte Mangel bereits vorher bestanden hat. Und das hat er ja nicht. Sonst hätte der Herd doch nicht 2 oder gar drei Minuten funktioniert. Wenn sich der Käufer an einen sogenannten "Fachmann" wendet und dieser den Herd falsch anschließt oder was auch immer, dann muss sich der Käufer an den Fachmann wenden und von dem das Geld zurückverlangen. Der Schaden könnte ja auch beim Transport passiert sein. Dann kann der Käufer dich auch nicht in die Pflicht nehmen. Ich würde auf nichts eingehen und dem Anwalt ruhig mitteilen, dass sein Mandant gerne ein Verfahren anstrengen kann. Der Anwalt wird sich freuen. Prozesse bringen ihm ja Geld. Anwälte profitieren von solchen Mandanten. Sitze es aus und lass dich nicht einschüchtern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Der Käufer muss aber beweisen das der besagte Mangel bereits vorher bestanden hat. Und das hat er ja nicht. Sonst hätte der Herd doch nicht 2 oder gar drei Minuten funktioniert.

      Ganz so einfach ist die Sache nicht. Der Mangel muß ja nicht sofort erkennbar sein, sondern kann ursächlich bereits vorher bestanden haben. Ich bemühe hierbei immer gerne das Beispiel Auto: Ich verkaufe dir ein Auto, bei dem viel zu wenig Öl gefüllt ist. Der Motor wird dir dabei vielleicht erst nach 1000 km um die Ohren fliegen, dennoch hatte der Wagen einen Sachmangel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Der Käufer muss aber beweisen das der besagte Mangel bereits vorher bestanden hat. Und das hat er ja nicht. Sonst hätte der Herd doch nicht 2 oder gar drei Minuten funktioniert.

      Ganz so einfach ist die Sache nicht. Der Mangel muß ja nicht sofort erkennbar sein, sondern kann ursächlich bereits vorher bestanden haben. Ich bemühe hierbei immer gerne das Beispiel Auto: Ich verkaufe dir ein Auto, bei dem viel zu wenig Öl gefüllt ist. Der Motor wird dir dabei vielleicht erst nach 1000 km um die Ohren fliegen, dennoch hatte der Wagen einen Sachmangel.


      Klar ist die Sache so einfach, weil der Käufer nämlich beweisen muss das der Verkäufer vor bzw. bei dem Verkauf davon wusste. Der Vergleich mit dem Auto hingt und zwar heftig.
    • Dann haben wir uns vielleicht mißverstanden. Ich wollte damit ausdrücken, daß die Mängelfreiheit einer Ware nicht bereits damit bewiesen ist, daß sie noch eine Zeit lang funktioniert hat. Aber natürlich obliegt die Beweispflicht dem Käufer.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.