cast_away schrieb:
Dem zu Folge handelt es sich bei der aussage: "Keine oder ohne Garantie" i. d. R. um keinen Haftungsausschluss
Genau das sah aber das Landgericht Osnabrück anders, wie man es in den von dir selbst angegebenen Links nachlesen kann:
internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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