Käufer antwortet nicht !

    • Käufer antwortet nicht !

      Hallo,

      ich hatte vor einigen Tagen meine Playstation 2 verkauft. Das Geld bekam ich sofort per PayPal und habe die Ware auch direkt am nächsten Tag verschickt.
      Ich hatte zuvor dem Käufer eine Mail geschrieben, dass ich das Geld erhalten hab und die Ware dann morgen wegschicke.
      Gesagt, getan.
      Über DHL konnte ich verfolgen, dass die Ware dann am darauffolgendem Tag angekommen ist. (Sonntag verkauft, Diestag kam die Ware bei Ihm an also)
      Sooo.. am Mittwoch hab ich ihn dann gefragt, ob alles in Ordnung mit der Ware ist und ob er nicht mir eine Bewertung geben könnte. Ich hatte ihm bereits eine Bewertung direkt gegeben nachdem ich mein Geld erhalten hab.
      Auf die E-Mail kam bisher keine Antwort.
      Ich hätte auch erwartet, dass er auf die Mail irgendwie antwortet, in der stand, dass die Ware morgen verschickt wird.
      Was soll ich tun? Irgendwie kommt mir das spanisch vor...
      Soll ich mich an eBay wenden?
    • icecrush schrieb:

      Soll ich mich an eBay wenden?

      Ja klar! An wen auch sonst? Du musst denen mitteilen, dass der Käufer zwar bezahlt hat, auch die Ware erhalten hat, aber dass er sich weigert, mit Dir zu kommunizieren. Dann solltest Du auch gleichzeitig seinen Ausschluss von eBay beantragen - es kann ja nicht sein, dass er sich so unhöflich verhält und ausgerechnet Deine eMails nicht beantwortet.

      Sollte das nicht fruchten, bleibt Dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt. Irgendwie wirste den schon noch dazu bewegen, Dir zu antworten, ist nur eine Frage des Aufwandes ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Sollte das nicht fruchten, bleibt Dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt. Irgendwie wirste den schon noch dazu bewegen, Dir zu antworten, ist nur eine Frage des Aufwandes ...
      Ich empfehle Katja Günther! Die wird schon mit dem fertig...
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    • Hallo Ice: Ich hoffe, Du hast die Antworten hier so verstanden, wie sie gemeint waren....ironisch...

      Natürlich hat kein Verkäufer oder Käufer die Pflicht, eine Bewertung abzugeben. Sicherlich ist es gerade als Verkäufer schön, wenn ein Käufer eine positive Bewertung abgibt, da man dann beruhigt ist, die Ware ist offensichtlich angekommen und ok....allerdings muss das niemand tun. Schon gar nicht muss ein Vertragspartner ein Feadback geben...auch das wäre ggf. wünschenswert, ist aber nur bei den wenigsten der Fall....

      Mach dir nichts draus, lass die Auktion noch stehen, fertig....wahrscheinlich ergibt sich hier nichts mehr. Evt. bekommst Du die Bewertung später, da der Käufer vielleicht nur einmal im Monat oder alle 6 Wochen gebündelt bewertet....

      Solang nichts negatives passiert, ist auch nichts passiert :D 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger