Die (dürftige) Beschreibung des zitierten Falls/Urteils endet mit der bedenkenswertenUnd hier hätte ich dann ein weiteres gleichlautendes Urteil, das zumindest nach der Schuldrechtsreform gefällt worden ist: klopmeier.de/?q=haftung_fur_warenversand
Anmerkung
Es zeigt sich, dass kein vernünftiger Anbieter jemals unversichterten
Versand anbieten sollte. Diese Möglichkeit sollte nur auf ausdrückliche
Bitte des Käufers gewählt werden, oder wenn sich im Angebot der
ausdrückliche Hinweis findet, dass der Versand auf Kosten und Gefahr des
Käufers erfolgt.
aber
Auch die Gerichte sind sich nicht einig, darauf wird auch gleich hingewiesen:
Bis sich in der Rechtsprechung alle einig sind, sollte der Käufer bei privatenAndere Ansicht: Das LG Berlin stellt in seinem Urteil vom 1.
Oktober 2003 - 18 O 117/03 - knapp fest, dass die Vertragsparteien bei
eBay einen Versendungskauf nach § 447 BGB vereinbaren. Danach würde also
der Käufer das Transportrisiko tragen.
Anbietern immer nur versicherten Versand wählen, bzw der umsichtige Vk nur
verfolgbaren Versand anbieten und nur auf Anfrage davon abweichen.

Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


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