ARBEITSRECHT
Freiwillige Leistungen
Arbeitgeber können freiwillige Leistungen zur Vermögensbildung von ihren Arbeitnehmern zurückfordern, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Betrieb ausscheiden.
Das Landesarbeitsgericht Köln hielt einen Zeitraum von fünf Jahren durchaus noch für angemessen !!
Urteil:
LAG Köln, Aktenzeichen: 5 Sa 818/02
Freiwillige Leistungen
Arbeitgeber können freiwillige Leistungen zur Vermögensbildung von ihren Arbeitnehmern zurückfordern, wenn diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Betrieb ausscheiden.
Das Landesarbeitsgericht Köln hielt einen Zeitraum von fünf Jahren durchaus noch für angemessen !!
Urteil:
LAG Köln, Aktenzeichen: 5 Sa 818/02
Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen