Liebe Forenteilnehmer,
bisher konnte ich in diesem Forum, als Gast, nützliche Tipps
einholen. Da ich aber nichts zu meiner speziellen Frage gefunden habe,
entschied ich mich nun für eine Registrierung.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Hier mein Fall:
Link zur
Auktion
Ich erhielt zur oben benannten Auktion, nach Abschluss, folgende
Email: [alles aus email Posteingang kopiert ;-)]
Käufer:
"Hallo,
die Schuhe hab ich schon erhalten und die gefallen mir
auch,aber mit dem Zustand bin ich leider nicht zufrieden,da sich an beiden
Spitzen Abschürfungen befinden die gut mit einer Schuhcreme bedeckt sind, aber
leider doch zu sehen sind.Ich würde damit einverstanden sein, wenn Sie mir
etwas von dem Preis erstatten oder haben Sie eine andere Lösung? Ich bitte um
eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich antwortete natürlich leicht verwundert:
Verkäufer:
"Sehr geehrte Frau X,
in anbetracht dessen, dass ich die Schuhe wirklich nur 2 mal
getragen habe und ich die Schuhe als bereits "gebraucht" also demnach
getragen eingestellt habe, verwundert mich Ihre an mich gerichtete Bitte um
Preisnachlass. Die Schuhe sind meines Erachtens und meiner Beschreibung
entsprechend in einem sehr gepflegten Zustand. Der Neupreis solcher Schuhe
beläuft sich auf 149,98 €. Sie haben den Artikel für 26,05 € ersteigert.(
Ersparnis 123,93 €)
Bis auf diese sehr leichten Gebrauchsspuren an den Spitzen,
die für einen gebrauchten Artikel typisch sind, sind die Schuhe absolut
neuwertig. Ich kann weder einen Mangel (Schuhe sind nicht kaputt oder
untragbar)noch eine abweichende Artikelbeschreibung (Artikel gebraucht)
feststellen und bin daher, auch aufgrund des sehr günstigen Verkaufspreises,
nicht gewillt Ihnen einen Preisnachlass einzuräumen. Ich bitte Sie
diesbezüglich um Verständnis und gehe davon aus, dass Ihnen der Neupreis
solcher Schuhe nicht bewusst war.
Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Spass mit den Schuhen.
Mit freundlichen Grüßen"
Dann ging das Theater los:
Käufer:
"Ganz erlich zu sagen war mir der Neupreis nicht bekannt und
interessiert mich nicht so shr,aber man kann eine Ware mit solchen
Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben.Tut mir leid aber in dem Fall
der Neupreis spielt keine Rolle.Ich verkaufe auch bei Ebay und meine Meinung
nach beschreibt man solche Fehler und vor allem bei teuren Sachen sehr genau
oder wenigstens spart man sich solche Feinwörter wie "neuwertig",das
sind die Schuhe für mich überhaupt nicht.Noch kann ich Ihnen Foto schicken von
den beiden Schuhen und noch dazu die.,ich schreib nur die Warcheit,aber wenn
wir kaine gemeinsame Lösung finden dann mus ich es leider in der Bewertung
erwehnen.Fals Sie sich genaue Fotos wünschen stehe ich Ihen zu verfügung.
Gruß"
Ich erklärte Ihr daher ein zweites mal warum ich Ihr kein
Preisnachlass einräumen wollte:
Verkäufer:
„Sehr geehrte Frau X,
nun, da es Sie ja offensichtlich nicht interessiert, dass
Sie sehr teure Schuhe zu einem sehr günstigen Preis ersteigert haben, gehe ich
auch nicht weiter darauf ein. Nun nehme ich Stellung zu Ihren weiteren
Anmerkungen:
„aber man kann eine
Ware mit solchen Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben“ - das habe
ich in der Artikelbeschreibung auch nicht getan. Im Gegenteil habe ich die
Schuhe explizit als „gebraucht“ ausgewiesen. Ich habe Ihnen bezugnehmend auf
Ihre Email lediglich mitgeteilt, dass die Schuhe bis auf die leichten Spuren an
den Spitzen, die mit einem Gang zum Schuster (der poliert die Ihnen) zu
beseitigen wären, absolut neuwertig sind. Das erkennt man insbesondere an den
Sohlen.
„ Die Innensohlen die
aus Leder sind, sind so dunkel geworden dass heißt, sie wurden doch viel mehr
als 2 mal getragen“ - Zum Innenleben der Schuhe kann ich Ihnen sagen, dass
ich die Schuhe (an den beiden Abenden an denen ich Sie trug) nicht ohne zusätzlich
gekaufte Einlegesohle getragen habe. Diese habe ich natürlich entfernt.
Schließlich gehe ich davon aus, dass Sie aus hygienischen Gründen eine eigene
Ledersohle einlegen möchten.
Sie unterstellen mir, dass ich lüge und schreiben mir „Ich
suche kein Streit“? Zudem drohen Sie mir mit negativer Bewertung? Nur weil Sie
mit Ihren nachträglichen Preisverhandlungen keinen Erfolg haben? Ich lasse mir
diesbezüglich nicht drohen und empfinde Ihr Verhalten äußerst unangemessen.
Ich verbleibe vorerst
mit freundlichen Grüßen“
Da ich mich unter Druck gesetzt fühlte, kontaktierte ich den
ebay Kundendienst. Ich wollte ja auch keinen Stress mit der. Er schaute sich die Auktion an und ich erklärte Ihm was genau die
Dame bemängelt. Er gab mir den Rat, der Dame mitzuteilen, dass ich mich zur
Wehr setzte, sollte sie eine unsachliche Bewertung abgeben. Das tat ich dann
auch:
Verkäufer:
"Sehr geehrte Frau X,
ich habe mich bezüglich Ihres Falls an den ebay-Kundendienst
gewand und Ihr Anliegen sowie die von Ihnen angenommenen und an mich getragenen
von der Artikelbeschreibung abweichenden Gegebenheiten geschildert. Der Herr
hat sich auf dieser Grundlage die Artikelbeschreibung angesehen. Da ich den
Artikel als gebraucht und nicht als neu ausgewiesen habe, hätten Sie, als
Käufer, bei Unsicherheiten vorher etwaige Gebrauchsspuren erfragen können.
Zudem haben die Schuhe keine Abschürfungen. Das Leder ist und war beim
versenden nicht beschädigt! Wenn Sie neue Schuhe erhalten möchten, dann hätten
Sie Ihr Höchstgebot eben auch auf einen neuen und nicht auf einen bereits
gebrauchten Artikel abgeben dürfen. Da Sie mir, wenn ich Ihnen keinen
Preisnachlass einräume, ansonsten gefallen Ihnen die Schuhe ja, mit einer
negativen Bewertung drohen, weise ich Sie darauf hin, dass dann der Fall einer
„Bewertungserpressung“ vorliegt.
Diesen werde ich, wenn Ihre Kritik „unsachlich“ sein sollte,
an ebay weiterleiten. Ich schreibe Ihnen im Vorfeld, damit wir etwaigen
weiteren Streitigkeiten aus dem Wege gehen und Sie wissen, wie sich das weitere
Prozedere dann meinerseits gestaltet:
Schritt 1. Beantragung einer Bewertungsüberarbeitung (Frist
2 Tage)
Schritt 2: sollten Sie darauf nicht reagieren, dann
beantrage ich die Löschung und überlasse die Entscheidung dem geschulten
Personal von ebay.
Die ebay Grundsätze sollten von allen eingehalten werden.
Preisverhandlungen nach der Auktion, sind den anderen Bietern gegenüber nicht
fair. Ich bitte Sie das bei Ihren zukünftigen Transaktionen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen"
Daraufhin kamen gleich 2 Mails von ihr zurück:
Käufer:
"Das ganze ist jetzt lächelich.Ich bin gespannt wieviel
würden Sie für die Schuhe bekommen wenn Sie die Gebrauchspurren genauer
beschreiben.Hier brauche ich keine Antwort weil ich würde sie nicht kaufen.Es
ist mir egal wen Sie noch schreiben ich habe mir schon Fotos gemacht, wie Ihre
Meinung nach sehen neuwertige Schuhe aus,die kann natürlich auch
Ebaykundendienst von mir haben.Und noch zu den Handeln,das kann man immer, auch
in den Laden wenn es sich um Neuware handelt die beschädigt ist,ich hab es
selber nicht nur ein mal gemacht.Ihre Entscheidung!
Und hier erstmal für Sie die Fotos die ich gemacht habe.
picasaweb.google.de/annamally/…key=Gv1sRgCL3B8PWY8Y65Xw#
Gruß X"
Da klingelten die Alarmglocken. Die macht das also öfter....darf man das bei ebay...???
Käufer:
„..[zitiert die vollständige Artikelbeschreibung]
Das ist Ihre Beschreibung bitte zeigen Sie mir wo steht es
dass die Schuhe Gebrauchtspurren haben.“
Ich reagiert nun noch mal und dachte:“Nun is aber langsam
gut.“
Verkäufer:
„Sehr geehrte Frau X,
worauf es ankommt haben Sie nicht mitgeschickt. Dass es sich
um gebrauchte Schuhe handelt, geht ja bereits aus der Artikelüberschrift
hervor: "Boots von Killah, gefüttert, kaum getragen..sehr schön!
Artikelzustand: Gebraucht".
Grüße“
Sie gab nicht auf:
Käufer:
"...in einem neuem gepflegtem Zustand".Sind sie
aber nicht.
Dann hats mir gereicht:
Verkäufer:
„Das ist Ansichtssache. Mängelrechte können Sie jedenfalls
nicht geltend machen. Ich empfehle Ihnen den Gang zum Schuster, wenn Sie die
Schuhe nicht selber polieren wollen. Und Bewertungserpressung sowie
nachträgliche Preisverhandlungen, so wie Sie das des Öfteren zu tun pflegen
(ich verweise auf besagt Email) sind in den AGB`s von ebay nicht vorgesehen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße“
Ich bemühe mich wirklich immer den Käufern gerecht zu werden. Ich selbst bin ja schließlich auch oft Käufer. Wenn Mängel vorleigen, dann gebe ich auch etwaigen Ansprüchen nach. Aber das ist irgendwie heftig, denn die Dame scheint ebay mit nem Basar zu verwechseln.
Sowas habe ich noch nicht erlebt. Daher meine Fragen:
Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen
Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?
Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht? Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?
Danke schonmal.
bisher konnte ich in diesem Forum, als Gast, nützliche Tipps
einholen. Da ich aber nichts zu meiner speziellen Frage gefunden habe,
entschied ich mich nun für eine Registrierung.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Hier mein Fall:
Link zur
Auktion
Ich erhielt zur oben benannten Auktion, nach Abschluss, folgende
Email: [alles aus email Posteingang kopiert ;-)]
Käufer:
"Hallo,
die Schuhe hab ich schon erhalten und die gefallen mir
auch,aber mit dem Zustand bin ich leider nicht zufrieden,da sich an beiden
Spitzen Abschürfungen befinden die gut mit einer Schuhcreme bedeckt sind, aber
leider doch zu sehen sind.Ich würde damit einverstanden sein, wenn Sie mir
etwas von dem Preis erstatten oder haben Sie eine andere Lösung? Ich bitte um
eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich antwortete natürlich leicht verwundert:
Verkäufer:
"Sehr geehrte Frau X,
in anbetracht dessen, dass ich die Schuhe wirklich nur 2 mal
getragen habe und ich die Schuhe als bereits "gebraucht" also demnach
getragen eingestellt habe, verwundert mich Ihre an mich gerichtete Bitte um
Preisnachlass. Die Schuhe sind meines Erachtens und meiner Beschreibung
entsprechend in einem sehr gepflegten Zustand. Der Neupreis solcher Schuhe
beläuft sich auf 149,98 €. Sie haben den Artikel für 26,05 € ersteigert.(
Ersparnis 123,93 €)
Bis auf diese sehr leichten Gebrauchsspuren an den Spitzen,
die für einen gebrauchten Artikel typisch sind, sind die Schuhe absolut
neuwertig. Ich kann weder einen Mangel (Schuhe sind nicht kaputt oder
untragbar)noch eine abweichende Artikelbeschreibung (Artikel gebraucht)
feststellen und bin daher, auch aufgrund des sehr günstigen Verkaufspreises,
nicht gewillt Ihnen einen Preisnachlass einzuräumen. Ich bitte Sie
diesbezüglich um Verständnis und gehe davon aus, dass Ihnen der Neupreis
solcher Schuhe nicht bewusst war.
Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Spass mit den Schuhen.
Mit freundlichen Grüßen"
Dann ging das Theater los:
Käufer:
"Ganz erlich zu sagen war mir der Neupreis nicht bekannt und
interessiert mich nicht so shr,aber man kann eine Ware mit solchen
Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben.Tut mir leid aber in dem Fall
der Neupreis spielt keine Rolle.Ich verkaufe auch bei Ebay und meine Meinung
nach beschreibt man solche Fehler und vor allem bei teuren Sachen sehr genau
oder wenigstens spart man sich solche Feinwörter wie "neuwertig",das
sind die Schuhe für mich überhaupt nicht.Noch kann ich Ihnen Foto schicken von
den beiden Schuhen und noch dazu die.,ich schreib nur die Warcheit,aber wenn
wir kaine gemeinsame Lösung finden dann mus ich es leider in der Bewertung
erwehnen.Fals Sie sich genaue Fotos wünschen stehe ich Ihen zu verfügung.
Gruß"
Ich erklärte Ihr daher ein zweites mal warum ich Ihr kein
Preisnachlass einräumen wollte:
Verkäufer:
„Sehr geehrte Frau X,
nun, da es Sie ja offensichtlich nicht interessiert, dass
Sie sehr teure Schuhe zu einem sehr günstigen Preis ersteigert haben, gehe ich
auch nicht weiter darauf ein. Nun nehme ich Stellung zu Ihren weiteren
Anmerkungen:
„aber man kann eine
Ware mit solchen Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben“ - das habe
ich in der Artikelbeschreibung auch nicht getan. Im Gegenteil habe ich die
Schuhe explizit als „gebraucht“ ausgewiesen. Ich habe Ihnen bezugnehmend auf
Ihre Email lediglich mitgeteilt, dass die Schuhe bis auf die leichten Spuren an
den Spitzen, die mit einem Gang zum Schuster (der poliert die Ihnen) zu
beseitigen wären, absolut neuwertig sind. Das erkennt man insbesondere an den
Sohlen.
„ Die Innensohlen die
aus Leder sind, sind so dunkel geworden dass heißt, sie wurden doch viel mehr
als 2 mal getragen“ - Zum Innenleben der Schuhe kann ich Ihnen sagen, dass
ich die Schuhe (an den beiden Abenden an denen ich Sie trug) nicht ohne zusätzlich
gekaufte Einlegesohle getragen habe. Diese habe ich natürlich entfernt.
Schließlich gehe ich davon aus, dass Sie aus hygienischen Gründen eine eigene
Ledersohle einlegen möchten.
Sie unterstellen mir, dass ich lüge und schreiben mir „Ich
suche kein Streit“? Zudem drohen Sie mir mit negativer Bewertung? Nur weil Sie
mit Ihren nachträglichen Preisverhandlungen keinen Erfolg haben? Ich lasse mir
diesbezüglich nicht drohen und empfinde Ihr Verhalten äußerst unangemessen.
Ich verbleibe vorerst
mit freundlichen Grüßen“
Da ich mich unter Druck gesetzt fühlte, kontaktierte ich den
ebay Kundendienst. Ich wollte ja auch keinen Stress mit der. Er schaute sich die Auktion an und ich erklärte Ihm was genau die
Dame bemängelt. Er gab mir den Rat, der Dame mitzuteilen, dass ich mich zur
Wehr setzte, sollte sie eine unsachliche Bewertung abgeben. Das tat ich dann
auch:
Verkäufer:
"Sehr geehrte Frau X,
ich habe mich bezüglich Ihres Falls an den ebay-Kundendienst
gewand und Ihr Anliegen sowie die von Ihnen angenommenen und an mich getragenen
von der Artikelbeschreibung abweichenden Gegebenheiten geschildert. Der Herr
hat sich auf dieser Grundlage die Artikelbeschreibung angesehen. Da ich den
Artikel als gebraucht und nicht als neu ausgewiesen habe, hätten Sie, als
Käufer, bei Unsicherheiten vorher etwaige Gebrauchsspuren erfragen können.
Zudem haben die Schuhe keine Abschürfungen. Das Leder ist und war beim
versenden nicht beschädigt! Wenn Sie neue Schuhe erhalten möchten, dann hätten
Sie Ihr Höchstgebot eben auch auf einen neuen und nicht auf einen bereits
gebrauchten Artikel abgeben dürfen. Da Sie mir, wenn ich Ihnen keinen
Preisnachlass einräume, ansonsten gefallen Ihnen die Schuhe ja, mit einer
negativen Bewertung drohen, weise ich Sie darauf hin, dass dann der Fall einer
„Bewertungserpressung“ vorliegt.
Diesen werde ich, wenn Ihre Kritik „unsachlich“ sein sollte,
an ebay weiterleiten. Ich schreibe Ihnen im Vorfeld, damit wir etwaigen
weiteren Streitigkeiten aus dem Wege gehen und Sie wissen, wie sich das weitere
Prozedere dann meinerseits gestaltet:
Schritt 1. Beantragung einer Bewertungsüberarbeitung (Frist
2 Tage)
Schritt 2: sollten Sie darauf nicht reagieren, dann
beantrage ich die Löschung und überlasse die Entscheidung dem geschulten
Personal von ebay.
Die ebay Grundsätze sollten von allen eingehalten werden.
Preisverhandlungen nach der Auktion, sind den anderen Bietern gegenüber nicht
fair. Ich bitte Sie das bei Ihren zukünftigen Transaktionen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen"
Daraufhin kamen gleich 2 Mails von ihr zurück:
Käufer:
"Das ganze ist jetzt lächelich.Ich bin gespannt wieviel
würden Sie für die Schuhe bekommen wenn Sie die Gebrauchspurren genauer
beschreiben.Hier brauche ich keine Antwort weil ich würde sie nicht kaufen.Es
ist mir egal wen Sie noch schreiben ich habe mir schon Fotos gemacht, wie Ihre
Meinung nach sehen neuwertige Schuhe aus,die kann natürlich auch
Ebaykundendienst von mir haben.Und noch zu den Handeln,das kann man immer, auch
in den Laden wenn es sich um Neuware handelt die beschädigt ist,ich hab es
selber nicht nur ein mal gemacht.Ihre Entscheidung!
Und hier erstmal für Sie die Fotos die ich gemacht habe.
picasaweb.google.de/annamally/…key=Gv1sRgCL3B8PWY8Y65Xw#
Gruß X"
Da klingelten die Alarmglocken. Die macht das also öfter....darf man das bei ebay...???
Käufer:
„..[zitiert die vollständige Artikelbeschreibung]
Das ist Ihre Beschreibung bitte zeigen Sie mir wo steht es
dass die Schuhe Gebrauchtspurren haben.“
Ich reagiert nun noch mal und dachte:“Nun is aber langsam
gut.“
Verkäufer:
„Sehr geehrte Frau X,
worauf es ankommt haben Sie nicht mitgeschickt. Dass es sich
um gebrauchte Schuhe handelt, geht ja bereits aus der Artikelüberschrift
hervor: "Boots von Killah, gefüttert, kaum getragen..sehr schön!
Artikelzustand: Gebraucht".
Grüße“
Sie gab nicht auf:
Käufer:
"...in einem neuem gepflegtem Zustand".Sind sie
aber nicht.
Dann hats mir gereicht:
Verkäufer:
„Das ist Ansichtssache. Mängelrechte können Sie jedenfalls
nicht geltend machen. Ich empfehle Ihnen den Gang zum Schuster, wenn Sie die
Schuhe nicht selber polieren wollen. Und Bewertungserpressung sowie
nachträgliche Preisverhandlungen, so wie Sie das des Öfteren zu tun pflegen
(ich verweise auf besagt Email) sind in den AGB`s von ebay nicht vorgesehen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße“
Ich bemühe mich wirklich immer den Käufern gerecht zu werden. Ich selbst bin ja schließlich auch oft Käufer. Wenn Mängel vorleigen, dann gebe ich auch etwaigen Ansprüchen nach. Aber das ist irgendwie heftig, denn die Dame scheint ebay mit nem Basar zu verwechseln.
Sowas habe ich noch nicht erlebt. Daher meine Fragen:
Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen
Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?
Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht? Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?
Danke schonmal.