Bewertungserpressung durch Käufer

    • Bewertungserpressung durch Käufer

      Liebe Forenteilnehmer,





      bisher konnte ich in diesem Forum, als Gast, nützliche Tipps
      einholen. Da ich aber nichts zu meiner speziellen Frage gefunden habe,
      entschied ich mich nun für eine Registrierung.





      Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.





      Hier mein Fall:


      Link zur
      Auktion





      Ich erhielt zur oben benannten Auktion, nach Abschluss, folgende
      Email: [alles aus email Posteingang kopiert ;-)]





      Käufer:


      "Hallo,


      die Schuhe hab ich schon erhalten und die gefallen mir
      auch,aber mit dem Zustand bin ich leider nicht zufrieden,da sich an beiden
      Spitzen Abschürfungen befinden die gut mit einer Schuhcreme bedeckt sind, aber
      leider doch zu sehen sind.Ich würde damit einverstanden sein, wenn Sie mir
      etwas von dem Preis erstatten oder haben Sie eine andere Lösung? Ich bitte um
      eine Rückmeldung.





      Mit freundlichen Grüßen"





      Ich antwortete natürlich leicht verwundert:





      Verkäufer:


      "Sehr geehrte Frau X,


      in anbetracht dessen, dass ich die Schuhe wirklich nur 2 mal
      getragen habe und ich die Schuhe als bereits "gebraucht" also demnach
      getragen eingestellt habe, verwundert mich Ihre an mich gerichtete Bitte um
      Preisnachlass. Die Schuhe sind meines Erachtens und meiner Beschreibung
      entsprechend in einem sehr gepflegten Zustand. Der Neupreis solcher Schuhe
      beläuft sich auf 149,98 €. Sie haben den Artikel für 26,05 € ersteigert.(
      Ersparnis 123,93 €)


      Bis auf diese sehr leichten Gebrauchsspuren an den Spitzen,
      die für einen gebrauchten Artikel typisch sind, sind die Schuhe absolut
      neuwertig. Ich kann weder einen Mangel (Schuhe sind nicht kaputt oder
      untragbar)noch eine abweichende Artikelbeschreibung (Artikel gebraucht)
      feststellen und bin daher, auch aufgrund des sehr günstigen Verkaufspreises,
      nicht gewillt Ihnen einen Preisnachlass einzuräumen. Ich bitte Sie
      diesbezüglich um Verständnis und gehe davon aus, dass Ihnen der Neupreis
      solcher Schuhe nicht bewusst war.


      Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Spass mit den Schuhen.


      Mit freundlichen Grüßen"





      Dann ging das Theater los:





      Käufer:


      "Ganz erlich zu sagen war mir der Neupreis nicht bekannt und
      interessiert mich nicht so shr,aber man kann eine Ware mit solchen
      Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben.Tut mir leid aber in dem Fall
      der Neupreis spielt keine Rolle.Ich verkaufe auch bei Ebay und meine Meinung
      nach beschreibt man solche Fehler und vor allem bei teuren Sachen sehr genau
      oder wenigstens spart man sich solche Feinwörter wie "neuwertig",das
      sind die Schuhe für mich überhaupt nicht.Noch kann ich Ihnen Foto schicken von
      den beiden Schuhen und noch dazu die.,ich schreib nur die Warcheit,aber wenn
      wir kaine gemeinsame Lösung finden dann mus ich es leider in der Bewertung
      erwehnen
      .Fals Sie sich genaue Fotos wünschen stehe ich Ihen zu verfügung.





      Gruß"





      Ich erklärte Ihr daher ein zweites mal warum ich Ihr kein
      Preisnachlass einräumen wollte:






      Verkäufer:


      „Sehr geehrte Frau X,


      nun, da es Sie ja offensichtlich nicht interessiert, dass
      Sie sehr teure Schuhe zu einem sehr günstigen Preis ersteigert haben, gehe ich
      auch nicht weiter darauf ein. Nun nehme ich Stellung zu Ihren weiteren
      Anmerkungen:


      „aber man kann eine
      Ware mit solchen Beschädigungen nicht als neuwertig beschreiben“ -
      das habe
      ich in der Artikelbeschreibung auch nicht getan. Im Gegenteil habe ich die
      Schuhe explizit als „gebraucht“ ausgewiesen. Ich habe Ihnen bezugnehmend auf
      Ihre Email lediglich mitgeteilt, dass die Schuhe bis auf die leichten Spuren an
      den Spitzen, die mit einem Gang zum Schuster (der poliert die Ihnen) zu
      beseitigen wären, absolut neuwertig sind. Das erkennt man insbesondere an den
      Sohlen.


      „ Die Innensohlen die
      aus Leder sind, sind so dunkel geworden dass heißt, sie wurden doch viel mehr
      als 2 mal getragen“
      - Zum Innenleben der Schuhe kann ich Ihnen sagen, dass
      ich die Schuhe (an den beiden Abenden an denen ich Sie trug) nicht ohne zusätzlich
      gekaufte Einlegesohle getragen habe. Diese habe ich natürlich entfernt.
      Schließlich gehe ich davon aus, dass Sie aus hygienischen Gründen eine eigene
      Ledersohle einlegen möchten.


      Sie unterstellen mir, dass ich lüge und schreiben mir „Ich
      suche kein Streit“? Zudem drohen Sie mir mit negativer Bewertung? Nur weil Sie
      mit Ihren nachträglichen Preisverhandlungen keinen Erfolg haben? Ich lasse mir
      diesbezüglich nicht drohen und empfinde Ihr Verhalten äußerst unangemessen.





      Ich verbleibe vorerst


      mit freundlichen Grüßen“





      Da ich mich unter Druck gesetzt fühlte, kontaktierte ich den
      ebay Kundendienst. Ich wollte ja auch keinen Stress mit der. Er schaute sich die Auktion an und ich erklärte Ihm was genau die
      Dame bemängelt. Er gab mir den Rat, der Dame mitzuteilen, dass ich mich zur
      Wehr setzte, sollte sie eine unsachliche Bewertung abgeben. Das tat ich dann
      auch:






      Verkäufer:


      "Sehr geehrte Frau X,





      ich habe mich bezüglich Ihres Falls an den ebay-Kundendienst
      gewand und Ihr Anliegen sowie die von Ihnen angenommenen und an mich getragenen
      von der Artikelbeschreibung abweichenden Gegebenheiten geschildert. Der Herr
      hat sich auf dieser Grundlage die Artikelbeschreibung angesehen. Da ich den
      Artikel als gebraucht und nicht als neu ausgewiesen habe, hätten Sie, als
      Käufer, bei Unsicherheiten vorher etwaige Gebrauchsspuren erfragen können.
      Zudem haben die Schuhe keine Abschürfungen. Das Leder ist und war beim
      versenden nicht beschädigt! Wenn Sie neue Schuhe erhalten möchten, dann hätten
      Sie Ihr Höchstgebot eben auch auf einen neuen und nicht auf einen bereits
      gebrauchten Artikel abgeben dürfen. Da Sie mir, wenn ich Ihnen keinen
      Preisnachlass einräume, ansonsten gefallen Ihnen die Schuhe ja, mit einer
      negativen Bewertung drohen, weise ich Sie darauf hin, dass dann der Fall einer
      „Bewertungserpressung“ vorliegt.


      Diesen werde ich, wenn Ihre Kritik „unsachlich“ sein sollte,
      an ebay weiterleiten. Ich schreibe Ihnen im Vorfeld, damit wir etwaigen
      weiteren Streitigkeiten aus dem Wege gehen und Sie wissen, wie sich das weitere
      Prozedere dann meinerseits gestaltet:





      Schritt 1. Beantragung einer Bewertungsüberarbeitung (Frist
      2 Tage)


      Schritt 2: sollten Sie darauf nicht reagieren, dann
      beantrage ich die Löschung und überlasse die Entscheidung dem geschulten
      Personal von ebay.


      Die ebay Grundsätze sollten von allen eingehalten werden.
      Preisverhandlungen nach der Auktion, sind den anderen Bietern gegenüber nicht
      fair. Ich bitte Sie das bei Ihren zukünftigen Transaktionen zu berücksichtigen.





      Mit freundlichen Grüßen"





      Daraufhin kamen gleich 2 Mails von ihr zurück:








      Käufer:


      "Das ganze ist jetzt lächelich.Ich bin gespannt wieviel
      würden Sie für die Schuhe bekommen wenn Sie die Gebrauchspurren genauer
      beschreiben.Hier brauche ich keine Antwort weil ich würde sie nicht kaufen.Es
      ist mir egal wen Sie noch schreiben ich habe mir schon Fotos gemacht, wie Ihre
      Meinung nach sehen neuwertige Schuhe aus,die kann natürlich auch
      Ebaykundendienst von mir haben.Und noch zu den Handeln,das kann man immer, auch
      in den Laden wenn es sich um Neuware handelt die beschädigt ist,ich hab es
      selber nicht nur ein mal gemacht.
      Ihre Entscheidung!


      Und hier erstmal für Sie die Fotos die ich gemacht habe.





      picasaweb.google.de/annamally/…key=Gv1sRgCL3B8PWY8Y65Xw#





      Gruß X"



      Da klingelten die Alarmglocken. Die macht das also öfter....darf man das bei ebay...???


      Käufer:


      „..[zitiert die vollständige Artikelbeschreibung]


      Das ist Ihre Beschreibung bitte zeigen Sie mir wo steht es
      dass die Schuhe Gebrauchtspurren haben.“





      Ich reagiert nun noch mal und dachte:“Nun is aber langsam
      gut.“


      Verkäufer:





      „Sehr geehrte Frau X,





      worauf es ankommt haben Sie nicht mitgeschickt. Dass es sich
      um gebrauchte Schuhe handelt, geht ja bereits aus der Artikelüberschrift
      hervor: "Boots von Killah, gefüttert, kaum getragen..sehr schön!





      Artikelzustand: Gebraucht".





      Grüße“





      Sie gab nicht auf:





      Käufer:





      "...in einem neuem gepflegtem Zustand".Sind sie
      aber nicht.






      Dann hats mir gereicht:





      Verkäufer:


      „Das ist Ansichtssache. Mängelrechte können Sie jedenfalls
      nicht geltend machen. Ich empfehle Ihnen den Gang zum Schuster, wenn Sie die
      Schuhe nicht selber polieren wollen. Und Bewertungserpressung sowie
      nachträgliche Preisverhandlungen, so wie Sie das des Öfteren zu tun pflegen
      (ich verweise auf besagt Email) sind in den AGB`s von ebay nicht vorgesehen.


      Ich wünsche ein schönes Wochenende.


      Freundliche Grüße“

      Ich bemühe mich wirklich immer den Käufern gerecht zu werden. Ich selbst bin ja schließlich auch oft Käufer. Wenn Mängel vorleigen, dann gebe ich auch etwaigen Ansprüchen nach. Aber das ist irgendwie heftig, denn die Dame scheint ebay mit nem Basar zu verwechseln.

      Sowas habe ich noch nicht erlebt. Daher meine Fragen:
      Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen
      Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?
      Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht? Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?

      Danke schonmal.
    • Auch wenn du das jetzt bestimmt nicht lesen magst, deine Käuferin hat Recht.

      Du selbst schreibst in deiner AB:

      daher sind sie wirklich in einem neuem gepflegten Zustand.

      Wenn du die Schuhe in dem Zustand versendet hast, wie es die Bilder belegen, sind sie keinesfalls in dem Zustand. Es interessiert auch keinen, was die Schuhe im Laden gekostet haben. Interessant ist nur, was jemand für ein gebrauchtes Paar Schuhe zu bezahlen bereit ist.

      Warum hast du die Schuhe nicht selbst geputzt, wenn der Schaden so leicht zu beheben ist? Die Macke auf dem linken Stiefel lässt sich jedenfalls nicht weg putzen.

      Du hast die Wahl, mit einem Preisnachlass zu leben, alternativ bietest die die Rücknahme an und ersetzt deiner Käuferin ALLE bis dahin entstandenen Auslagen. Dazu gehört dann auch der Rückversand.

      Noch ein Ratschlag für dich. Bessere Bilder bingen mehr Geld. Auf deinen Bildern ist vom Leder außer der Farbe nicht zu erkennen.
    • Hallo,

      das habe ich wohl gar nicht erwähnt,

      die Dame schrieb mir nicht sofort, sondern erst 2 Tage später. Ich habe noch andere Bilder auf dem Rechner, die belegen, dass die Macke z.B. die bei den Bildern der Dame plötzlich auftaucht, vorher nicht da war. Sorry aber die Schuhe sind in einem neuwertigen und gepflegten Zustand gewesen. Der Witz an der Sache ist, dass diese Stellen /Schlieren) so geringfügig waren, dass ich ihr die eben so geschickt habe.
      Mal ehrlich die hat die mit Sicherheit getragen und festgestellt, dass ihr 26 € dafür zu viel sind.

      Sie schrieb ja auch, dass sie das öfter macht.
    • *alte_eule* hat da trotzdem recht, zumindestens mit den Fotos.
      Ich z.B. habe immer jede Macke bei gebrauchten Artikeln fotografiert und darauf hingewiesen.
      Und wenn da so unscharfe schlecht belichtete Fotos auftauchen wie in deinem Angebot, so lasse ich grundsätzlich die Finger davon.
      Ich habe noch andere Bilder auf dem Rechner, die belegen, dass die Macke z.B. die bei den Bildern der Dame plötzlich auftaucht

      Wenn diese von besserer Qualität sind, konfrontiere die Dame doch damit !
      In letzter Kosequenz wirst du mit einer "Roten" leben müssen, das ist eben eBay.
      Ich an deiner Stelle würde die Stiefel aberauch nicht zurücknehmen.
    • Das macht wohl jeder, wenn eine NEUware Macken hat - auch im Laden. Viele Geschäfte haben extra Ständer für vergünstigte, ausgepackte Oberhemden und sonstige Ware mit Flecken.

      Nein du hattest nicht erwähnt, dass sich diese Schuhe nicht mehr in dem Zustand befinden, in dem du sie verschickt hast. Das hast du deiner Käuferin auch nicht mitgeteilt. DAS wäre der entscheidende Hinweis gewesen, dass du im Recht bist. Darauf hätte deine Käuferin auch entsprechend reagieren können. Dein Unterlassen dieses wesentlichen Hinweises trägt nicht gerade zu deiner Glaubwürdigkeit bei.

      Es ist übrigens nicht unüblich, dass Ware erst ein paar Tage nach Eintreffen kontrolliert wird. Dazu reicht, dass sie beim Nachbarn abgegeben wurde, der gerade dann nicht da ist, wenn man selbst abholen könnte.
    • @ Eule: naja damit könntest du recht haben. Ich habe mir die Bilder auch erst schnell angesehen als du mich darauf hingewiesen hast. Da ists mir aufgefallen. Ich ging einfach fest davon aus, dass ich mit der Dame über den mir bekannten Zustand diskutiere.

      Das mit den Fotos stimmt. Ich werde in Zukunft mehr darauf achten.

      Eine Rückabwicklung hat die Dame gar nicht signalisiert, denn die Schuhe gefallen ihr ja. Mensch, wenn die mir geschrieben hätte, dass die Schuhe nicht passen, so hätte ich einer Rückabwicklung sogar zugestimmt. Aber die ging so selbstverständlich von einem Preisnachlass aus, dass mich das einfach nur sehr geärgert hat.
    • In ihrem ersten Schreiben stand es :
      "...oder haben Sie eine andere Lösung?"

      Die andere Lösung wäre gewesen, sie sendet zurück. Das wären für dich 2x Versandkosten gewesen, die du hättest erstatten müssen. Ein Preisnachlass ist für dich kostengünstiger.

      Aber gerade, wenn man das Gefühl hat, es mit einem Nachverhandler zu tun hat, bietet man aus Prinzip die Rückabwicklung an. In dem Fall schreibt man freundlich, die Ware möchte versichert zurück gesendet werden, damit man den Zustand überprüfen kann. Sofern der Reklamation zugestimmt wird, weil sie berechtigt ist, wird man alle Auslagen erstatten.

      Ein Nachverhandler wird nicht zurück senden.


      Nur so als Tipp. Ich hatte auch schon kleine Reklamationen, weil etwas nicht zu 100% mit der AB übereingestimmt hat. Ich habe die weitere Vorgehensweise immer davon abhängig gemacht, in wie weit ein VK sich kooperativ gezeigt hat. Auch in solchen Fällen kann man als VK einen dicken grünen Punkt bekommen.
    • @Eule: danke für deine Tipps... was Mängelrechte angeht so bin ich juristisch bestens beraten, da mein Freund Jurist ist...und sich mit Mängelrechten auskennt...er hat bereits auch alles durchgeprüft...er hat sogar die Schuhe mit mir zusammen verpackt....mir ging es ja eher um meine Fragen am Ende....
      Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?
      Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht? Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?...


      Zukünftig werde ich aber sowas anders handhaben...dein Tipp, dass man sich das zuschicken lässt und prüft...ist gar nicht so blöde...
    • Du kannst die Mail im Vorfeld an eBay weiter leiten mit dem Hinweis auf Bewertungserpressung. Das funktioniert nur, wenn diese Mail über das System verschickt wurde.
      Stellt sich die Frage, ob eBay das genauso sieht und wie sie reagieren. Bei im Vorfeld schon weiter geleiteten Mails wird eher gelöscht, sollte es rot werden. Trotzdem bleibt es ein Lottospiel.

      Hier hatte deine Käuferin sofort Bilder als Beleg für den Mangel geschickt. In so einem Fall lassen sich Kosten sparen, wenn man Gegenbelege (in Form von eigenen Bildern oder Zeugen) hat oder der Käufer einem Preisnachlass zustimmt.
    • Ah genau das wollte ich wissen....naja nen Zeugen habe ich und Bilder habe ich auch...Letztlich ists doch aber so: Gebrauchte Artikel können Gebrauchsspuren haben. Ist man sich unsicher fragt man vorher nach..gerade dann, wenn die Bilder nicht so gut sind. Bisher habe ich als Käufer damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Naja ich werde sehen was dabei herauskommt und bedanke mich vielmals für die Hilfestellung.

      PS. Es ist kein Mangel. Selbst die Bilder die sie geschickt hat zeigen, dass es sich um gebrauchte Schuhe handelt. Das habe ich angegeben.
      §434 besagt, dass die Sache frei von Sachmängeln ist, wenn 1. sie sich für die vorausgesetzte Verwendung eignet , wenn 2. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
      D.H. Gebrauchte Schuhe sind nicht neu und weisen eben Abnutzungsspuren auf. In diesem Fall ist der Gesamteindruck des Schuhs entscheidend. Die Sohle sieht nagelneu aus. Die Schlieren sind mit Schuhcreme und Bürste zu entfernen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • Aber Hallo!

      Deine eigene Aussage nochmal:

      daher sind sie wirklich in einem neuem gepflegten Zustand.


      Hättest du dieses eine Wörtchen in deiner AB unterlassen, wäre die reklamation unberechtigt gewesen. Diese Schuhe dürfen keinen Kratzer haben, der nicht erwähnt wurde. Die haben sie aber, und deine Bilder geben darauf auch keinen Hinweis.

      Der Gesamteindruck zeigt einen sehr deutlichen Kratzer auf dem Leder, der eben nicht mit Schuhcreme zu beseitigen ist!


      Fehler darf man machen. Sollte nicht so sein, aber das kann passieren. Aber wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man wenigstens dazu stehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Der Kratzer war vorher nicht da...*schon vergessen;-) Nur, weil ich meine Bilder nicht einfach so blind auf irgend eine Plattform lade, heißt das doch nicht, dass ich sie nicht habe....wenn ich einen Fehler mache dann stehe ich auch dazu....
      aber egal...ich muss gleich weg...und wünsche ein schönes Wochenende...
    • Was für streng geheime daten stehen denn nun hinter so ein paar Bildern ??? Nun ja wenn ich die BIld daten auslese werde ich die verwendete camera identifizieren können die benutzt FW sowie Blende und belichtugnszeit dann noch das datum der erstellung und nen paar weitere unwesendliche dinge. Im grossen und ganzen kann man damit wohl keine rückschöüsse auf den Fotographen machen oder wo er wohnt oder oder oder. somit beschleicht sich einem ehr die vermutung das es keine weiteren beweise gibt.
    • also,
      wer nach den Bildern "makellose" Schuhe erwartet, sollte mal zum Optiker.
      Und die Formulierung "in einem neuem gepflegten Zustand" heißt doch genaugenommen,
      dass die relativ unbenutzen Schuhe schon mindestens einmal das Putzen/Pflege nötig hatten.

      Wenn man weiterhin bedenkt, dass diese Marke und besonders der Stil dieser Stiefel
      auf eine Art "Punk-Mode" :S was für ein Begriff :S hindeutet:
      google.de/images?um=1&hl=de&cl…ariert+stiefel&btnG=Suche
      kann sich ja vorstellen, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch von solchen Schuhen, nein sogar Stiefeln(!)
      nicht so aussieht, wie der von Lack-Pumps, oder? Und dass es sich um Gebrauchtware handelt ist doch nach wie vor unstrittig
      auch wenn diese Gebrauchtware in einem "neu gepflegten Zustand" ist.

      Wenn man sich nämlich schon spitzfindig an dem "neuem" hochzieht, sollte man doch bedenken,
      dass sich das als Adverb auf das > Pflegen des Zustands bezieht. Also sind die Stiefel erst kürzlich geputzt worden ;)

      aber shit happpens, normalerweise sind stabile Lederschuhe mit der richtigen Schuhwichse
      und Pflege mit Muskelschmalz über Jahre "unkaputtbar" und auf den Bildern der Käuferin sehen sie wirklich
      SEHR unpoliert aus. Nach den Fotos würd ich auch nicht auf echte Kratzer wetten (sonst sind die vllt auch neu?),
      oder das sind vielleicht einfach Kratzspuren in der Schuhkrem ....

      Das ganze ist mal wieder ein typischer Streitfall, der mit sensiblerer Wortwahl
      und besseren Fotos auf beiden Seiten schon längst erledigt wäre.

      Wenn du bessere Fotos auf deinem Rechner hast, TE, warum hast du die dann nicht
      für die Auktion genommen?

      und wenn du deine Fotos über hostea.de
      hostarea.de/index.php?blankcontent=upload&uploadmode=0 hochladen würdest?
      Dort kannst du sie auch schön auf privat stellen, dann ist da gar nichts zu
      lesen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • ein Vorschlag zur Güte:

      Wenn es denn so wäre, dass das mit Politur aus der Welt zu schaffen wäre,
      wär es ja nur gerecht, wenn du der Käuferin das ersetzt, denn ich glaube nicht,
      dass das ein Schuster mal so "just for fun" tuen tut :D

      also, lass dir einen Putzbeleg geben und ersetz das.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mal abgesehen davon, wie eine Rechts- oder eBayAGB- lage aussehen würde: Um wieviel Preisnachlass kann es denn gehen? Nen 10er ???

      Rechne Dir mal die Zeit zusammen, die Du jetzt mit dem Reinkopieren der nachrichten bzw. mit dem Verfassen Deiner Beiträge verbracht hast.
      Dazu die Zeit für die "Kommunikation" mit Deiner Kundin.

      Und es hat Dir rein gar nichts gebracht: die "Rote" kriegst Du jetzt trotzdem ... :wallbash

      Herzlichen Glückwunsch! Vielleicht das nächste Mal einfach ein wenig nachdenken (und zwar nicht darüber, wer wie irgendwie recht haben könnte sondern darüber, wie man möglichst unkompliziert und auf den eigenen Vorteil bedacht aus einer Sache wieder herauskommt ...) und dann entsprechend handeln :!:
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Ich habe bei der Dame den Eindruck, dass sie die Schuhe gekauft hat und im Nachhinein nach Gründen und Formulierungen sucht um den Preis zu drücken...Bisher hatte ich keine Probleme mit solchen Verkäufen..Das ist die erste, die meint handeln zu können. Zudem habe ich Ihr gestern ne Mail geschrieben und ihr, als Vorschlag zur Güte, eine Rückabwicklung angeboten...und siehe da ihre Antwort war, dass Sie die Schuhe behalten und weiterhin einen Preisnachlass fordert...also wollte sie einfach nur handeln...

      Ich habe den Fall nur geschildert, weil ich dachte, das würde helfen bei der Beantwortung meiner Fragen....ob man so jemanden melden kann, bevor er schlecht bewertet...evtl. sogar ob das wirklich eine Bewertungserpressung ist...ich hatte ja nicht gefragt ob ich recht habe....;-) Stubentiger hat das eigentlich ganz gut auf den Punkt gebracht. Das mit der Bildqualität werde ich mir zu Herzen nehmen....

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