Versehentlich falsche Artikelbeschreibung - Rückerstattung

    • Versehentlich falsche Artikelbeschreibung - Rückerstattung

      Hallo!!


      Habe eine Frage zu einem Problem beim Verkauf. Und zwar habe ich
      versehentlcih geschrieben, der Artikel sei neu. Da ich der Käuferin
      bisher aufgrund ihrer unehrlichen Angaben nicht traue, ist eine
      "friedlcihe" Einigung nicht möglcih (also ein preisliches Entgegenkommen) Die behauptete so zuerst, die Ware
      sei nicht angekommen, was ich aber durch die Sendungsverfolgung
      eindeutig widerlegen konnte(Das Paket war bereits 2 Tage angekommen als sie mir schrieb und von Hermes auch an den Empfangsberechitgten übergeben worden - also keinem Nachbarn oder so) Und durch diese Fehlangabe (hatte "neu" angegeben, dabei war die Verpackung bereits geöffnet und das Produkt ausprobiert worden) ist der
      Kaufvertrag ja nichtig und ich möchte der Käuferin ihr Geld (mit ihren
      Versandkosten) zurückerstatten und im Gegenzug meine Ware
      zurückerhalten. Nun meine Frage: Was muss zuerst erfolgen: der Eingang
      des Betrages auf ihrem Konto oder die Ankunft der Ware bei mir? - Wie
      gesagt, ich traue ihr nicht!

      Und befürchte, sie wird mir das Produkt nicht zurückschicken oder wenn, dann kaputt.
      Und wie umgehe ich einer schlechten Bewertung? Reicht es, den Fall zu melden und die Transaktion zubrechen? Kann sie mich schlecht bewerten, wenn sie dem Abbruch nicht zustimmt?
    • Erstmal bräuchten wir einen Link zur Auktion um die Gesamtsituation überblicken zu können.

      Grundsätzlich ist es löblich, dass Du eine Rückabwicklung anbieten willst. Dafür gibt es allerdings keine Regelung was dein Anliegen betrifft.....Darauf möchte ich aber erst eingehen, wenn wir den Link haben und wissen, was die Käuferin eigentlich fordert ^^
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Respektiert ja, aber dann ist hier keine effektive Hilfe möglich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe ich gemacht engelchen :)

      Biguhu: Kann die gerne den Link und den genauen Vorgang schicken. Kann aber auch hier schrieben, was vorgefallen ist. Nur eben den Link nicht. Da wirklich jeder (auch unangemeldetete User) hierauf Zugriff hat und ich eben bei Ebay blöderweise damals einen Nick genommen habe, den zu viele in real Life mit mir in Verbindung bringen. Und das gab eben schon einmal Stress..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()

    • Es geht hier um einen Artikel, der mich neu über 40 Euro gekostet hat. Ersteigert wurde er für 15 Euro. '(Garantie war auch noch vorhanden)
      Ich habe der Käuferin sofort geschrieben, cih ersetze ihr die 20 € (also auch ihr Porto) und dann noch mal das Porto von ihr zu mir. Also insgesamt 24 Euro.
      Darauf fragte sie, ob wir uns nicht so einigen könnten, da der Versand
      ja 6,90 kosten würde. Und ich ihr doch dann bitte einfach die 6.90 €
      zurücküberweisen sollte. Also bei mir kostete der Versand 4 € per Hermes. Dann
      schrieb sie, sie habe keinen Hermes Shop in der Nähe. Habe dann über die Homepage von
      Hermes den nächstgelegenen Shop gesucht (hatte ja logischerweise
      ihre Adresse) und der war nichtmals einen km entfernt. In der näheren
      Umgebung gibt es sogar 5 Shops.

      Ich hätte wirklich kein Problem gehabt, ihr 4 Euro oder 5 Euro so
      zurückzuüberweisen. Aber dass sie dann auch noch schrieb, das Gerät
      hätte Gebrauchsspuren (habe es ganze 3 Mal benutzt und es war noch im
      Originalkarton - klar, "neu" laut angegebener Artikelbeschreibung war es
      ja nicht, aber diesen Fehler habe ich ja sofort eingestanden!!) und per
      Post würde es wegen der Versicherung eben 6,90 €Versand kosten (bei mir
      kostet ein bis zu 25 Euro versichertet Päckchen ganze 4,10€!)
      Es sind
      "nur" 15 Euro, aber so ein Verhalten macht mcih so unglaublcih wütend,
      grade weil sie mir schon zu Beginn weiß machen wollte, sie habe das
      Paket nie bekommen!
      Und eine Einigung ist in meinen Augen ein
      beidseitiges Entgegenkommen und nicht mit Lügen versuchen zu feilschen..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()

    • Wenn dir dein Nick bei ebay peinlich ist, warum änderst du ihn nicht? Schließlich handelst du damit auch, so wäre er doch auch hier ohne weiteres zu nennen. Bei so vielen Unbekannten verspüre ich wenig Lust, mich detailliert damit auseinanderzusetzen. Macht ja auch wenig Sinn.

      Nur soviel: Wenn du den Artikel falsch beschrieben hast und dir eine Nachbesserung unmöglich ist bzw. du diese abgelehnt hast, dann hat die Käuferin das Recht, den Kaufvertrag aufzuheben. Du hast dabei alle entstehenden Kosten zu tragen, egal ob mit Post oder Hermes versendet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn dir dein Nick bei ebay peinlich ist, warum änderst du ihn nicht? Schließlich handelst du damit auch, so wäre er doch auch hier ohne weiteres zu nennen. Bei so vielen Unbekannten verspüre ich wenig Lust, mich detailliert damit auseinanderzusetzen. Macht ja auch wenig Sinn.

      Nur soviel: Wenn du den Artikel falsch beschrieben hast und dir eine Nachbesserung unmöglich ist bzw. du diese abgelehnt hast, dann hat die Käuferin das Recht, den Kaufvertrag aufzuheben. Du hast dabei alle entstehenden Kosten zu tragen, egal ob mit Post oder Hermes versendet.


      Das ist doch gar nciht das
      Problem! Ich habe den Vertrag ja schon selber aufgelöst. Und das auch nur der form halber bzw. dass sie mich anschließend nicht schlecht bewerten kann und es ordentlcih über die Bühne geht. Ein Kaufvertrag, der aufgrund eines Formfehlers, Tippfehlers etc. geschlossen wurde, gilt sowieso als nichtig (denn die Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts wegen eines Inhaltsirrtums führt automatisch zur Nichtigkeit§ 119 I BGB) und muss daher nicht extra aufgelöst werden. Er kam ja im Grunde genommen gar nicht zustande!! Und dass ich
      die Portokosten erstatten will, habe ich doch bereits in meinem Eingangspost eindeutig geschrieben geschrieben. Die
      Frage war doch lediglich, ob es ok ist, den Betrag erst dann zurückzuüberweisen, wenn cih den Artikel erhalten habe.

      Hier das Zitat vom Eingangspost. Wieso braucht ihr unbedingt meinen Auktionslink, wenn schon das, was ich geschrieben wird, gar nicht durchgelesen wird? Zudem habe ich ja gesagt, dass ich ihn per PN zuschicken würde. Verstehe das Problem jetzt nicht so ganz, sorry!
      Und durch diese Fehlangabe (hatte "neu" angegeben, dabei war die Verpackung bereits geöffnet und das Produkt ausprobiert worden) ist der

      Kaufvertrag ja nichtig und ich möchte der Käuferin ihr Geld (mit ihren

      Versandkosten) zurückerstatten und im Gegenzug meine Ware

      zurückerhalten. Nun meine Frage: Was muss zuerst erfolgen: der Eingang

      des Betrages auf ihrem Konto oder die Ankunft der Ware bei mir?



      Das mit dem 7 Euro Porto war doch nur die Begründung dafür, dass sie
      eben lügt und sich dadurch erhofft hat, dass ich um 7 Euro mit dem Preis
      runtergehe. Und wie heißt es so schön: "Wer einmal lügt, dem glaubt man
      nicht." Also glaube ich ihr auch nciht, dass ich den Artikel
      zurückerhalten werde, wenn sie das Geld bekommen hat...Und dann hat sie das Geld und die Ware und ich stehe da ohne weitere Handlungsmöglcihkeiten.

      Ich gebe den Preis ihr nicht, weil sie mir schon zuvor unterstellt hat, das Paket sei nicht angekommen. Obwohl es da schon über 24 Stunden da war. Habe mir das auch von Hermes bestätigen lassen und auch, dass es nicht irgendwoanders abgegeben wurde sondern bei ihr. Jetzt mal ehrlcih, möchtet ihr mit solchen Menschen noch Geschäfte machen??
      Ich nciht, sorry, da bin ich stur! Das gebe ich auch offen zu. WIe gesagt,ich habe kein Problem damit, ihr das Geld zurückzuerstatten. Auch nciht, die zusätzlichen Portokosten. Ich wäre auch an ihrere STelle nicht unbedingt erfreut gewesen. Es geht mir nur darum, wer als erstes handeln muss. Ich das Geld überweisen oder sie die Ware schicken.
      Habe so leider nichts im bGB gefunden, auch nciht in anderen Foren. Von Ebay bekam ich leider nur die Antwort, dass sie keinen Rechtsbeistand leisten dürfen, cih mcih bitte an eine Rechtsberatung wenden soll..

      Dass man den Namen so ohne weiteres ändern kann, wusste ich leider nicht. Aber man lernt ja eben nicht aus.

      Sorry, bin ein wenig gereizt. (wegen der Käuferin) Lasse mich weder gerne verar***, noch bezichitgen, ein Paket sei nicht angekommen (gut, dass ich die Quittung noch aufbewahrt hatte und die Sendung so verfolgen konnte. Gibt bestimmt auch viele Menschen, die gar nicht um die Funktion einer Sendungsverfolgung wissen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()

    • HänselundGretel schrieb:

      Die behauptete so zuerst, die Ware
      sei nicht angekommen, was ich aber durch die Sendungsverfolgung
      eindeutig widerlegen konnte(Das Paket war bereits 2 Tage angekommen als sie mir schrieb
      und von Hermes auch an den Empfangsberechitgten übergeben worden - also keinem Nachbarn oder so)
      ...
      Habe mir das auch von Hermes bestätigen lassen und auch, dass es nicht irgendwoanders abgegeben wurde sondern bei ihr.


      Dass Hermes dir zu bestätigen in der Lage ist, dass die Sendung persönlich zugestellt wurde kann ich mir tatsächlich nur schwer vorstellen.
      Hast du mit dem Auslieferfahrer direkt gesprochen? Und wenn ja, er konnte sich an die Übergabe erinnern und er konnte die Empfängerin eindeutig identifizieren?

      Schau in die AGB von Hermes, die dürfen eine Sendung an jeden Hansel der den Anschein erweckt empfangsbereichtigt zu sein ausliefern.
      Natürlich wird Hermes erstmal eine persönliche Übergabe behaupten.

      Zur Vorgehensweise: Das BGB hebt nur wenig bis garnicht auf den Internetverkauf und seine Besonderheiten ab.
      Da heisst es immes so schön: Zug um Zug.
      Aber wie soll das gehen wenn man sich nicht gegenübersteht?
      Eine klare Regelung gibt es hier nicht, zumindest kenne ich keine.

      Mal anders betrachtet:
      Die ganze Sache ist auf einen Fehler deinerseits zurückzuführen.
      Du bist also bereit, den Artikelpreis zu erstatten + 2 x VSK, hinzukommt eventuell die Provision auf der du sitzen bleibst.
      Hattest du Kosten für Zusatzoptionen? Bitte addieren. (Hier wäre ein link zur Auktion denn doch hilfreich *g*)
      Solltest du den Artikel erneut einstellen, kostet es ggf erneut.

      Allgemein wird sowas Lehrgeld genannt. So weit so gut.
      Hast du mal errechnet wieviel da zusammenkommt?
      Was bleibt, wenn man von wiederum ca. 15 Euro Erlös ausgeht?

      Ist es nicht vielleicht kostengünstiger wenn du ihr einen Preisnachlass von sagen wir mal "grosszügigen" 7 Euro anbietest?
      Das entspräche dem Rückporto *zwinker* - dir blieben unterm Strich 8 Euro und die grosse Chance keine Negative zu fangen.

      Immer dran denken:
      1. Es war dein Fehler
      2. Die Aussage von Hermes kann als nicht gesichert gelten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von little*big*dwarf ()

    • HänselundGretel schrieb:

      Ein Kaufvertrag, der aufgrund eines Formfehlers, Tippfehlers etc. geschlossen wurde, gilt sowieso als nichtig (denn die Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts wegen eines Inhaltsirrtums führt automatisch zur Nichtigkeit§ 119 I BGB) und muss daher nicht extra aufgelöst werden.

      Hast du denn den Vertrag überhaupt angefochten? Und ist dies auch rechtzeitig geschehen? Du hast ja erst die Ware verschickt und erst als ein Sachmangel moniert worden ist, bist du auf den Gedanken des §119 gekommen. So einfach ist das nun auch wieder nicht.

      HänselundGretel schrieb:

      Es geht mir nur darum, wer als erstes handeln muss. Ich das Geld überweisen oder sie die Ware schicken.

      Wie mein Vorschreiber bereits sagt: Es gilt Zug um Zug. Somit kann keine Partei die andere dazu zwingen, in Vorleistung zu treten. Bei einem Online-Geschäft also eine klassische Patt-Situation. Da du aber den Fehler begangen hast, solltest du auch in Vorleistung treten. Hier geht es doch nur um Peanuts! Sollte die Ware nicht bei dir eingehen, hast du doch danach noch immer alle rechtlichen Mittel zu Wahl, diese Peanuts einzutreiben. Ich verstehe gar nicht, wo hier das Problem liegt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dass Hermes dir zu bestätigen in der Lage ist, dass die Sendung persönlich zugestellt wurde kann ich mir tatsächlich nur schwer vorstellen.
      Hast du mit dem Auslieferfahrer direkt gesprochen? Und wenn ja, er konnte sich an die Übergabe erinnern und er konnte die Empfängerin eindeutig identifizieren?

      Man kann sich aber die Unterschrift desjenigen rausgeben lassen, der das Paket angenommen hat. Und ich geh hier mal nicht davon aus, dass wegen so eines geringen Wertes mit einer falschen Unterschrift gegengezeichnet wurde..
    • Nach dem ganzen hin und her bin ich ebenfalls der Meinung, biet ihr einen Betrag als Wiedergutmachung an und die Sache sollte gegessen sein. Du sparst dir die ganzen Versandkosten, das neue Einstellen, den weiteren Stress mit Komunikation, Bewertung etc....das ist die 5 - 7 Euro schon wert....

      Du hast als "Neu"eingestellt, unten steht, die OVP ist neu und ungeöffnet....also liegt der Fehler bei dir. Die Sache mit der Versandtzeit ist uninteressant. Tee trinken, Geld zahlen, zurücklehnen und die Sonne genießen [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/smilie_wet_005.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hach, wie schön, dass ich das hier grade gefunden habe:
      Onlinerecht: Neuzustand von Artikeln

      Für mich hat sich das alles hiermit dann erledigt und mit einer schlechten Bewertung kann ich leben, da ich fürs erste erst mal die nase voll vom Ebayverkauf habe (also einen andere Käuferin von mir hat nach drei Wochen immer ncoh cniht gezahlt) Naja..

      Und wenn ihr ein Paket annehmt und am nächsten Tag den Verkäufer anschreibt, das Paket sei nicht angekommen, dann ist das für mich versuchter Betrug (also zumindest in meinem Laienverständnis). Habe mich dann ja dahinter geklemmt un dmih mit Hermes in Verbindung gesetzt wegen der Sendungsverfolgung und der Unterschrift. Und das mit der Utnerschrift geht nur über ne 0900er Hotline. Da ich ja als Verkäuferin für den Versand verantwortlich bin, sah ich mich gezwungen, dem ganzen auf den Grund zu gehen. Es hätte ja auch sein können,d ass es jemand anderes angenommen hatte und ihr nicht herausgegeben wurde. Und dieser besagte Anruf kostete 1,50€/ min (Handy). Und wenn man dann am nächsten Tag noch ne freche Rückantwort von der Käuferin bekommt, dass sie den Artikel nicht bekommen habe, da sie mittwoch nur bis 13 Uhr gearbeitet habe und auch alle anderen frei gehabt hatten(das Paket wurde zu der Adresse ihrer Arbeit geschickt), packe ich mir echt an meinen Kopf. Mich noch für dumm zu verkaufen..!! Das Paket sei ja erst Mittwoch Abend (ihre Aussage) angekommen und sie habe es somit erst am nächsten Tag erhalten. Lüge! Fakt ist, als sie mir die Email geschrieben hatte, war das Paket bereits in ihrem Besitz! Das Paket ist nämlich definitiv am Dienstag angekommen! Dreister geht es kaum.

      Und als ich ihr angeboten habe, den Artikel zuurückzusenden und sie meinte, es würde 7 Euro kosten, worauf ich dann meinte, dass bei mir bei der Post ein Päckchen (versichert) 4,10 € kostet kam diese patzige Antwort: "Danke
      für den Link dhl.de, aber bitte erstmal selber richtig lesen. Habe
      über versicherten Versand gesprochen. Ihr Preis gilt für Päckchen
      unversichert-mein Preis für Packet versichert. Erst lesen dann tippen." Und per Hermes könne sie es nicht zurücksenden, sie habe keinen Shop und deswegen sei ich verpflcihtet ihr die 7 Euro zu zahlen, war ich echt perplex. Eben weil sie in dem näheren Umkreis von zwei km gleich drei Shops hat..

      Als ich ihr dann schrieb, dass jedes Päckchen mit einem Wert von unter 25 Euro auch bei der Post gegen Vorlage der Quittung versichert ist, kam noch nciht mal eine Entschuldigung für diese "nette" Antwort ihrerseits.

      Nee nee nee, kann da nur den Kopf schütteln über manche Menschen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()

    • Der Link zu dem Thread aus 2008 ist gut, allerdings ist es ja seit einigen Monaten bei eBay so, dass man unten nochmal differenziert eine Angabe zum Zustand machen muss/kann. Dort steht in deinem Angebot:


      Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle.


      Zu der Zeit des Threads den Du verlinkt hast, gab es diese Optionen noch nicht !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger