Hallo!!
Habe eine Frage zu einem Problem beim Verkauf. Und zwar habe ich
versehentlcih geschrieben, der Artikel sei neu. Da ich der Käuferin
bisher aufgrund ihrer unehrlichen Angaben nicht traue, ist eine
"friedlcihe" Einigung nicht möglcih (also ein preisliches Entgegenkommen) Die behauptete so zuerst, die Ware
sei nicht angekommen, was ich aber durch die Sendungsverfolgung
eindeutig widerlegen konnte(Das Paket war bereits 2 Tage angekommen als sie mir schrieb und von Hermes auch an den Empfangsberechitgten übergeben worden - also keinem Nachbarn oder so) Und durch diese Fehlangabe (hatte "neu" angegeben, dabei war die Verpackung bereits geöffnet und das Produkt ausprobiert worden) ist der
Kaufvertrag ja nichtig und ich möchte der Käuferin ihr Geld (mit ihren
Versandkosten) zurückerstatten und im Gegenzug meine Ware
zurückerhalten. Nun meine Frage: Was muss zuerst erfolgen: der Eingang
des Betrages auf ihrem Konto oder die Ankunft der Ware bei mir? - Wie
gesagt, ich traue ihr nicht!
Und befürchte, sie wird mir das Produkt nicht zurückschicken oder wenn, dann kaputt.
Und wie umgehe ich einer schlechten Bewertung? Reicht es, den Fall zu melden und die Transaktion zubrechen? Kann sie mich schlecht bewerten, wenn sie dem Abbruch nicht zustimmt?
Habe eine Frage zu einem Problem beim Verkauf. Und zwar habe ich
versehentlcih geschrieben, der Artikel sei neu. Da ich der Käuferin
bisher aufgrund ihrer unehrlichen Angaben nicht traue, ist eine
"friedlcihe" Einigung nicht möglcih (also ein preisliches Entgegenkommen) Die behauptete so zuerst, die Ware
sei nicht angekommen, was ich aber durch die Sendungsverfolgung
eindeutig widerlegen konnte(Das Paket war bereits 2 Tage angekommen als sie mir schrieb und von Hermes auch an den Empfangsberechitgten übergeben worden - also keinem Nachbarn oder so) Und durch diese Fehlangabe (hatte "neu" angegeben, dabei war die Verpackung bereits geöffnet und das Produkt ausprobiert worden) ist der
Kaufvertrag ja nichtig und ich möchte der Käuferin ihr Geld (mit ihren
Versandkosten) zurückerstatten und im Gegenzug meine Ware
zurückerhalten. Nun meine Frage: Was muss zuerst erfolgen: der Eingang
des Betrages auf ihrem Konto oder die Ankunft der Ware bei mir? - Wie
gesagt, ich traue ihr nicht!
Und befürchte, sie wird mir das Produkt nicht zurückschicken oder wenn, dann kaputt.
Und wie umgehe ich einer schlechten Bewertung? Reicht es, den Fall zu melden und die Transaktion zubrechen? Kann sie mich schlecht bewerten, wenn sie dem Abbruch nicht zustimmt?